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Top 6:
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der parlamenta- rischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die 16. Wahlperiode
Gesetzentwurf der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Änderungsantrag der Fraktion von B`90/GRÜNE - Drs.
16/39
Drucksache: 16/30
-Plenarprotokoll-
   Aufruf gemeinsam mit:
Top 19:
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig- Holsteinischen Landtags zur Sicherung von parlamentari- schen Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Opposition
Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/31

Opposition auf Versprechen von Schwarz-Rot zur
Selbstverpflichtung angewiesen

Kiel (SHL). Bei einer etwaigen Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist die auf zehn Abgeordnete geschrumpfte Opposition von FDP, Grünen und SSW künftig auf das Wohlwollen der großen Koalition von CDU und SPD angewiesen. Die insgesamt 59 Abgeordnete umfassende Regierungskoalition versprach, bei einem von mindestens zwei Oppositionsparteien beantragten Untersuchungsausschuss zum notwendigen Quorum von einem Viertel der Abgeordneten beizutragen (insgesamt 14 Stimmen). Auch bei anderen Regelungen wie etwa der Einberufung des Landtages zu einer Sondersitzung oder der Möglichkeit, die Anwesenheit von Ministern im Plenum zu verlangen, wollen die Regierungsfraktionen der Opposition entgegenkommen. Damit hat der Landtag einen entsprechenden Antrag der Grünen am Mittwoch, 27. April, in weiten Teilen gegen die Stimmen der Liberalen angenommen.

Während Grüne und SSW die Zustimmung von Schwarz-Rot als Grundlage für eine Zusammenarbeit im Parlament bewerteten, bezeichneten die Liberalen den Vorstoß der Grünen als überflüssig. Die Quoren seien reine Mathematik, an denen „wir eh nichts ändern können", hieß aus den Reihen der FDP. Die Regierungsfraktionen bekräftigten, dass die Forderung der Opposition rechtens sei. Allerdings lehnte das Regierungslager das Grüne Ansinnen ab, in der Koalition nicht ausdrücklich erwähnte Minderheitenrechte grundsätzlich per Quorum zu sichern.

Grüne verzichten auf verbriefte Festlegung

Nach der Bildung der schwarz-roten Regierung fehlen Liberalen, den Grünen und der Partei der dänischen Minderheit für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte die notwendige Anzahl der Sitze. Neben der Einberufung von Untersuchungsausschüssen sehen viele Regelungen ein Quorum von einem Viertel oder einem Fünftel vor. Die neue Opposition aus FDP, Grünen und SSW hat jedoch nur 10 der 69 Sitze und damit nur 14,5 Prozent der Stimmen im Landtag. Mit dem Aufruf zur Selbstverpflichtung der Regierungskoalition revidieren die Grünen einen eigenen Antrag, der ursprünglich eine Reihe von Änderungen der Landesverfassung, des Untersuchungsausschussgesetzes, des Volksabstimmungsgesetzes sowie der Landtags-Geschäftsordnung gefordert hatte.

Hauptredner: Monika Schwalm (CDU), Holger Astrup (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne Lütkes (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Die große Koalition soll die Minderheitenrechte der Opposition achten. Dies fordert ein Antrag der Grünen-Fraktion. Dazu soll die Mehrheit von CDU und SPD sich verpflichten, die nötigen Stimmen beizutragen, wenn die personell kleine Opposition beispielsweise die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) fordert. Hintergrund: Viele Regelungen sehen ein Quorum von einem Viertel oder einem Fünftel der Abgeordneten vor, um parlamentarische Kontrollrechte wahrzunehmen. Die neue Opposition aus FDP, Grünen und SSW hat jedoch nur zehn der 69 Sitze und damit nur 14,5 Prozent der Stimmen im Landtag.

  Mit diesem Aufruf zur Selbstverpflichtung der Regierungskoalition revidieren die Grünen einen eigenen Antrag, der ursprünglich eine Reihe von Änderungen der Landesverfassung, des Untersuchungsausschussgesetzes, des Volksabstimmungsgesetzes sowie der Landtags-Geschäftsordnung gefordert hatte.
  Hierin hatten die Grünen unter anderem angestrebt, die Regeln über die Einberufung eines PUA entsprechend der neuen Mehrheitsverhältnisse zu ändern: Statt, wie bisher, ein Fünftel der Stimmen im Plenum sollten „zwei Fraktionen oder eine Fraktion und die Abgeordnete, denen die Rechte einer Fraktion zustehen", die Einsetzung eines PUA beantragen können. Ähnliche Bestimmungen sah der grüne Antrag unter anderem für die Ladung von Regierungsmitgliedern vor den PUA und für das Recht auf Akteneinsicht und Beweiserhebung vor. Auch die Gründung einer Enquète-Kommission, die Einberufung des Landtages zu einer Sondersitzung sowie die Möglichkeit, die Anwesenheit von Ministern im Plenum zu verlangen, sollten der Opposition so vereinfacht werden. Und: Bei Zweifeln an der Zulässigkeit von Volksbegehren sollte zukünftig auch eine kleine Opposition das Bundesverfassungsgericht anrufen können.
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