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Opposition auf Versprechen von
Schwarz-Rot zur
Selbstverpflichtung angewiesen
Kiel (SHL). Bei einer etwaigen Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen ist die auf zehn Abgeordnete geschrumpfte
Opposition von FDP, Grünen und SSW künftig auf das Wohlwollen der
großen Koalition von CDU und SPD angewiesen. Die
insgesamt 59 Abgeordnete umfassende Regierungskoalition versprach, bei einem
von mindestens zwei Oppositionsparteien beantragten
Untersuchungsausschuss zum notwendigen Quorum von einem Viertel der
Abgeordneten beizutragen (insgesamt 14 Stimmen). Auch bei anderen
Regelungen wie etwa der Einberufung des Landtages zu einer
Sondersitzung oder der Möglichkeit, die Anwesenheit von Ministern
im Plenum zu verlangen, wollen die Regierungsfraktionen der
Opposition entgegenkommen. Damit hat der Landtag einen
entsprechenden Antrag der Grünen am Mittwoch, 27. April, in weiten
Teilen gegen die Stimmen der Liberalen angenommen.
Während Grüne und SSW die Zustimmung von
Schwarz-Rot als Grundlage für eine Zusammenarbeit im Parlament
bewerteten, bezeichneten die Liberalen den Vorstoß der Grünen als
überflüssig. Die Quoren seien reine Mathematik, an denen „wir eh
nichts ändern können", hieß aus den Reihen der FDP. Die
Regierungsfraktionen bekräftigten, dass die Forderung der
Opposition rechtens sei. Allerdings lehnte das Regierungslager das
Grüne Ansinnen ab, in der Koalition nicht ausdrücklich erwähnte
Minderheitenrechte grundsätzlich per Quorum zu sichern.
Grüne verzichten auf verbriefte Festlegung
Nach der Bildung der schwarz-roten Regierung fehlen
Liberalen, den Grünen und der Partei der dänischen Minderheit für
die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte die notwendige
Anzahl der Sitze. Neben der Einberufung von
Untersuchungsausschüssen sehen viele Regelungen ein Quorum von
einem Viertel oder einem Fünftel vor. Die neue Opposition aus FDP,
Grünen und SSW hat jedoch nur 10 der 69 Sitze und damit nur 14,5
Prozent der Stimmen im Landtag. Mit dem Aufruf zur
Selbstverpflichtung der Regierungskoalition revidieren die Grünen
einen eigenen Antrag, der ursprünglich eine Reihe von Änderungen
der Landesverfassung, des Untersuchungsausschussgesetzes, des
Volksabstimmungsgesetzes sowie der Landtags-Geschäftsordnung
gefordert hatte.
Hauptredner:
Monika Schwalm (CDU), Holger
Astrup (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne Lütkes (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die große Koalition soll die Minderheitenrechte der
Opposition achten. Dies fordert ein Antrag der
Grünen-Fraktion. Dazu soll die Mehrheit von CDU und SPD
sich verpflichten, die nötigen Stimmen beizutragen, wenn
die personell kleine Opposition beispielsweise die
Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
(PUA) fordert. Hintergrund: Viele Regelungen sehen ein
Quorum von einem Viertel oder einem Fünftel der
Abgeordneten vor, um parlamentarische Kontrollrechte
wahrzunehmen. Die neue Opposition aus FDP, Grünen und SSW
hat jedoch nur zehn der 69 Sitze und damit nur 14,5
Prozent der Stimmen im Landtag.
Mit diesem Aufruf zur
Selbstverpflichtung der Regierungskoalition revidieren die
Grünen einen eigenen Antrag, der ursprünglich eine Reihe
von Änderungen der Landesverfassung, des
Untersuchungsausschussgesetzes, des
Volksabstimmungsgesetzes sowie der
Landtags-Geschäftsordnung gefordert hatte.
Hierin hatten die
Grünen unter anderem angestrebt, die Regeln über die
Einberufung eines PUA entsprechend der neuen
Mehrheitsverhältnisse zu ändern: Statt, wie bisher, ein
Fünftel der Stimmen im Plenum sollten „zwei Fraktionen
oder eine Fraktion und die Abgeordnete, denen die Rechte
einer Fraktion zustehen", die Einsetzung eines PUA
beantragen können. Ähnliche Bestimmungen sah der grüne
Antrag unter anderem für die Ladung von
Regierungsmitgliedern vor den PUA und für das Recht auf
Akteneinsicht und Beweiserhebung vor. Auch die Gründung
einer Enquète-Kommission, die Einberufung des Landtages
zu einer Sondersitzung sowie die Möglichkeit, die
Anwesenheit von Ministern im Plenum zu verlangen, sollten
der Opposition so vereinfacht werden. Und: Bei Zweifeln an
der Zulässigkeit von Volksbegehren sollte zukünftig auch
eine kleine Opposition das Bundesverfassungsgericht
anrufen können.
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