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Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion von B`90/GRÜNE - Drs. 16/40
Drucksache: 16/27, 16/37
-Plenarprotokoll-

Ausschüsse: SSW wird
Grundmandat wieder entzogen

Keine Einigung im Streit um die Oppositionsführerschaft

Kiel (SHL). Der Landtag hat in seiner 2. Tagung der noch jungen Wahlperiode seine Geschäftsordnung erneut geändert: Der SSW verliert sein erst im März zuerkanntes Grundmandat in den Landtagsausschüssen zugunsten der CDU. Kritik musste in diesem Zusammenhang die SPD einstecken, die sich noch vor sechs Wochen vehement für die Partei der dänischen Minderheit eingesetzt hatte, nun aber angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse einen Rückzieher machte. 

Auf der konstituierenden Sitzung am 17. März hatte das Parlament mit der Mehrheit von SPD, Grünen und SSW die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass die Partei der dänischen Minderheit ein Grundmandat in den Landtagsausschüssen erhält. Bis dahin konnte der SSW nur beratende Mitglieder in diese Gremien entsenden, weil er keine fünf Prozent der Stimmen bei der Wahl erringen konnte und damit keinen vollen Fraktionsstatus hat. Das Stimmrecht für den SSW in den Ausschüssen war Teil der Tolerierungsvereinbarung zwischen Rot-Grün und dem Wählerverband und sollte der Minderheits-Koalition auch in den Ausschüssen eine Mehrheit sichern. Nach dem Scheitern des "Rot-Grün plus SSW"- Modells hat die neue große Koalition nun die Rückkehr zu der alten Regelung beschlossen. Konsequenz: Das SSW-Mandat fällt gemäß dem d’Hondtschen Zählverfahren an die CDU.

Kritik an "Pirouette" der SPD

Das alte System habe sich "seit Jahren bewährt", argumentierte die neue Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Monika Schwalm. Das Parlament kehre damit "zurück zur Normalität". Ihr SPD-Kollege Holger Astrup stellte fest, die Basis für die Entscheidung des 17. März sei entfallen. Zugleich räumte er ein, die Meinungsänderung der Sozialdemokraten sei auf Bitten der CDU zustande gekommen.

Dies sei „mehr als eine Pirouette" der SPD, dies sei "ein starkes Stück", kritisierte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Es wäre "ein Zeichen von Größe und ein Signal für den Minderheitenschutz gewesen", das SSW-Mandat zu behalten. Monika Heinold (Grüne) verwies auf das Gebot der Spiegelbildlichkeit von Ausschuss und Plenum, das durch die Änderung verletzt sei. Sie appellierte an den neuen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), auf eine Rücknahme hinzuwirken.

"Das ganzes Parlament ist der Verlierer", denn die Oppositionsarbeit in den Ausschüssen werde geschwächt, stellte Anke Spoorendonk vom SSW heraus. Ihre Partei habe das Stimmrecht in den Ausschüssen nie aktiv angestrebt. Die Rücknahme sei aber "überflüssig wie ein Kropf". Die Geschäftsordnungsänderung wurde schließlich mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und SSW angenommen.
Nach diesem Votum sieht die Sitzverteilung in den acht Ausschüssen folgendermaßen aus: 
CDU: 5 Sitze
SPD: 4 Sitze
FDP: 1 Sitz
Grüne: 1 Sitz
Im Petitionsausschuss, der 13 Mitglieder hat, nimmt die CDU sechs Plätze ein und die SPD fünf.

Oppositionsführung: Wahlergebnis kontra Demokratrie-Prinzip

Bei einer weiteren Frage konnte das Plenum am Mittwoch, 27. April, keine Einigkeit erzielen: Welches ist die stärkste Oppositionsfraktion und darf den Oppositionsführer stellen? Knackpunkt: Sowohl FDP als auch Grüne stellen vier Abgeordnete. Die Liberalen verweisen darauf, dass sie bei der Landtagswahl mehr Stimmen erringen konnten und beanspruchen den Posten für sich. Nach Lesart der Grünen sind alle Mandate gleichwertig – deswegen müsse das Los entscheiden. Der Innen- und Rechtsausschuss soll nun eine Lösung finden.

Der Liberalen-Chef Kubicki, der das Amt anstrebt, führte in der Debatte das Beispiel von acht anderen Landesparlamenten an, die bei gleicher Fraktionsstärke das Wahlergebnis heranzögen. Beim Urnengang am 20. Februar hatte die FDP 6,6 Prozent, die Grünen 6,2 Prozent der Stimmen erzielt. Der FDP-Vorschlag sei also "selbstverständlich", so Kubicki. Eine Ermittlung per Los hingegen sei "Glücksspiel". Grünen-Fraktionschefin Anne Lütkes hingegen verwies auf ein zentrales Prinzip der repräsentativen Demokratie: Alle Abgeordneten sind gleich, unabhängig von der Zahl der Stimmen, die dahinter stehen. Deswegen sei ein Losverfahren, wie im Bundestag, die beste Lösung.

Die Redner von CDU, SPD und SSW, Monika Schwalm, Holger Astrup und Anke Spoorendonk, mahnten eine intensive Diskussion im Ausschuss an, da es hier auch um ein Verfassungsprinzip gehe. Bis zur Lösung werden Liberale und Grüne abwechselnd die Oppositionsführung stellen.

Hintergrund:
  Auf Antrag von Schwarz-Rot berät der Landtag erneut über die Änderung von Paragraph 13 seiner Geschäftsordnung. Hier wird die Zusammensetzung der Ausschüsse geregelt. Ziel der beiden großen Fraktionen ist eine Wiederherstellung der bis zum Beginn dieser Wahlperiode gültigen Regelung. Demnach würde der SSW seinen stimmberechtigten Sitz zugunsten der CDU verlieren.
  Hintergrund: Auf der konstituierenden Sitzung am 17. März hatte das Parlament mit der Mehrheit von SPD, Grünen und SSW die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass die Partei der dänischen Minderheit ein Grundmandat in den Landtagsausschüssen erhält. Bis dahin konnte der SSW nur beratende Mitglieder in diese Gremien entsenden, weil er keine fünf Prozent der Stimmen bei der Wahl erringen konnte und damit keinen vollen Fraktionsstatus hat. Das Stimmrecht für den SSW in den Ausschüssen war Teil der Tolerierungsvereinbarung zwischen Rot-Grün und dem Wählerverband und sollte der Minderheits-Koalition auch in den Ausschüssen eine Mehrheit sichern.
  Nach dem Scheitern des „Rot-Grün plus SSW"- Modells strebt die neue große Koalition nun die Rückkehr zu der alten Regelung an, die zuvor jahrelang Gültigkeit hatte. Demnach gäbe es in den acht Ausschüssen folgende Sitzverteilung:

CDU: 5 Sitze

SPD: 4 Sitze

FDP: 1 Sitz

Grüne: 1 Sitz

  Im Petitionsausschuss, der 13 Mitglieder hat, hätte die CDU sechs und die SPD fünf Sitze.

  Dem Plenum liegt ein Geschäftsordnungsantrag der FDP vor, der die Reihenfolge der Redner bei Plenardebatten klären soll. Die Reihenfolge richtet sich nach der Stärke der Fraktion. Im Plenum sind FDP und Grüne mit vier Abgeordneten gleichstark. Die Liberalen verweisen auf das höhere Stimmergebnis bei der Landtagswahl (6,6 gegenüber 6,2 Prozent) und fordern auf dieser Basis das Recht, in der Regel als dritte Partei reden zu dürfen – nach CDU und SPD und vor den Grünen und dem SSW. Hintergrund ist der Streit zwischen Liberalen und Grünen um die Rolle des Oppositionsführers. Die FDP reklamiert dieses Amt, das die Möglichkeit eröffnet, direkt auf den Ministerpräsidenten zu antworten, für sich. Die Grünen hingegen schlagen ein Losverfahren vor.

Hinweis: Die Ausschüsse werden sich voraussichtlich in der Mittagspause der Tagung erstmals zusammenfinden und sich nach Ende der Sitzung im Konferenzsaal im 
1. Obergeschoss des Landeshauses offiziell konstituieren.

mehr Informationen: plenum-online, März 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2005/texte/05_geschaeftsordnung.htm)

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