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Auf dieser Seite: Wahl zum Landes-Verfassungsgericht

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Wahl der Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Landes-Verfassungsgerichtes Schleswig-Holstein

Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbe-
reitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes
Drucksache: 16/2010
-Plenarprotokoll-

Bernhard Flor erster Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichts

 

 

Kiel (SHL/23.04.) Das neue schleswig-holsteinische Landes-Verfassungsgericht kann am 1. Mai seine Arbeit aufnehmen. Nachdem der Landtag im Dezember vergangenen Jahres als letztes Bundesland per Gesetz den Weg für die Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts freigemacht hatte, haben die Abgeordneten nun auch die sieben Richterstühle besetzt. An die Spitze des Gerichts wurde der Präsident des Landgerichts Itzehoe Dr. Bernhard Flor (Foto) gewählt. Er kann bis zum 30. April 2017 amtieren. Zu seinem Stellvertreter berief das Parlament Dirk Stojan, Präsident des Amtsgerichts Lübeck. Die in geheimer Abstimmung vorgenommene Wahl aller Verfassungsrichter (Übersicht siehe unten auf der Seite), die ehrenamtlich tätig sein werden, erfolgte einstimmig. Eine Aussprache war nicht vorgesehen.

In der Mittagspause der Sitzung erhielten die neuen Mitglieder des Verfassungsgerichts ihre Ernennungsurkunden von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Die Vereidigung durch Landtagspräsident Martin Kayenburg wurde am Nachmittag um 15.00 Uhr im Plenum vorgenommen. Die Eidesformel lautet  gemäß dem Landesrichtergesetz: 

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
(Der Eid konnte ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden)

Die Wahlvorschläge waren zuvor von einem eigenständigen Ausschuss des Landtages diskutiert und dem Plenum vorgelegt worden.

Die weiteren Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein:

Vizepräsident:

  • Hans-Joachim Schmalz, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Stellvertretung: Jutta Lewin-Fries, Vizepräsidentin des Landessozialgerichts) –

weitere Mitglieder:

  • Ulrike Hillmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Kiel (Stellvertretung: Dr. Ole Krönert, Vizepräsident des Landgerichts Lübeck)

  • Maren Thomsen, Richterin am Bundesverwaltungsgericht (Stellvertretung: Dr. Susanne Rublack, Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht)

  • Dr. Klaus Brock, Rechtsanwalt und Notar, Lübeck (Stellvertretung: Arno Witt, Rechtsanwalt, Kiel)

  • Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und Verwaltungsrecht an der Hochschule Neubrandenburg (Stellvertretung: Uwe Jensen, Rechtsanwalt, Justizstaatssekretär a.D.)

  • Prof. Dr. Erich Samson, Bucerius Law School, Hamburg (Stellvertretung: Martin Suttkus, Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht)


Die Mitglieder des neuen schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts

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Hintergrund:
   Nachdem der "Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts" des Landtages in der vergangenen Woche seine Vorschläge für die Besetzung der sieben Richterstellen und der jeweiligen Stellvertreter für das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht abgegeben hat, liegt es nun am Plenum die Nominierungen mit Zweidrittelmehrheit abzusegnen. Dies soll am Mittwoch gegen 11.30 Uhr in geheimer Wahl geschehen. Anschließend erhalten die Richter, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben werden, ihre Ernennungsurkunden von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen; die Vereidigung durch Landtagspräsident Martin Kayenburg ist für Mittwoch-Nachmittag um 15.00 Uhr vorgesehen. Geht alles wie geplant über die parlamentarische Bühne, kann das Landesverfassungsgericht in Schleswig am 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen. Als Präsident mit einer Amtszeit bis zum 30. April 2017 vorgesehen ist der Präsident des Landgerichts Itzehoe Dr. Bernhard Flor, sein persönliches stellvertretendes Mitglied soll Dirk Stojan, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, werden.
   Die weiteren Vorschläge des Wahlausschusses, die allesamt einvernehmlich gefasst wurden:
   Vizepräsident: Hans-Joachim Schmalz, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Stellvertretung: Jutta Lewin-Fries, Vizepräsidentin des Landessozialgerichts)
   Weitere Mitglieder: Ulrike Hillmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Kiel (Stellvertretung: Dr. Ole Krönert, Vizepräsident des Landgerichts Lübeck), Maren Thomsen, Richterin am Bundesverwaltungsgericht (Stellvertretung: Dr. Susanne Rublack, Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht), Dr. Klaus Brock, Rechtsanwalt und Notar, Lübeck (Stellvertretung: Arno Witt, Rechtsanwalt, Kiel), Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und Verwaltungsrecht an der Hochschule Neubrandenburg (Stellvertretung: Uwe Jensen, Rechtsanwalt, Justizstaatssekretär a.D.), Prof. Dr. Erich Samson, Bucerius Law School, Hamburg (Stellvertretung: Martin Suttkus, Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht).
   Der Landtag hatte im Dezember vergangenen Jahres als letztes Bundesland den Weg für die Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts für Schleswig-Holstein freigemacht.

Verfassungsgerichtsgesetz: 
2. Lesung: plenum-online, Dezember 2007
 
1. Lesung: plenum-online Juli 2007

Stichwort: Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein
    Die Richter: Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jeder Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter. Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein; alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Sie dürfen keine Abgeordneten, Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen mindestens sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist nicht vorgesehen.
 Die Wahl: Die Richter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit in geheimer Wahl gewählt. Die Kandidaten werden von einem Wahlvorbereitungsausschuss benannt, der wie die Fachausschüsse des Landtages zusammengesetzt ist: in dieser Wahlperiode fünf CDU- und vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen. Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied.
 Zuständigkeiten: Das Gericht soll nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen.
 Anrufung: Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen. Damit kann auch die zahlenmäßig kleine derzeitige Landtagsopposition vor das Gericht ziehen. Auch Kommunen können sich an das Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurden.
 Der Ort: Schleswig hat sich in den parlamentarischen Beratungen gegen Lübeck durchgesetzt.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

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Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Behinderten-Beauftragter
Kinderschutz-Gesetz
Sparkassengesetz
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Landesverwaltungsgesetz
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Parlam.-Informationsgesetz
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Landes-Verfassungsrichter
(ohne Aussprache)
Richterwahlausschuss
(ohne Aussprache)
Antrag:
Föderalismuskommission II
Berichte:
Petitionsausschuss
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Stellungnahme BVerfG
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Ausbildungszentrumsgesetz
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Große Anfrage:
Gesundheits-Standort S-H
Wahl:
Bürgerbeauftragte
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Anträge:
KiTas: Beiträge; Mahlzeiten
Gesundheitsfonds
Jobcenter / Optionsmodell
Gesundheit - dt-dänische Zusammenarbeit
Jugendfreiwilligen-Dienste
(ohne Aussprache)
Berichte:
Sozial-Bestattungen
Organspenden
Pflegereform
(ohne Aussprache)
Arbeitshilfe SGB VIII
(ohne Aussprache)
Soziokulturelles Existenzminimum
(ohne Aussprache)
Zwangsverrentung
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 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:
Lehrerbildungs-Gesetz
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1. Lesung:
ZVS / Staatsvertrag
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Große Anfrage:
Hochbegabten-Förderung
Anträge:
Lehrkräfte an Gymnasien
Anmeldung Sekundarstufe 1
Uni Flensburg
Berichte:
Universitätsklinikum SH
Gymnasium / G8

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Bilgenentwässerungsverband / Staatsvertrag
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Ölförderung im Wattenmeer
Biologische Vielfalt
Kohlekraftwerke
Spülwassereinleitung Ostsee
(ohne Aussprache)
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AKW-Unfälle
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GA Agrarstruktur / Küstenschutz
(ohne Aussprache)
Holzbeschaffungs-Richtlinie
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Berufsakademie-Gesetz
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
Post-Dienstleistungen
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Tariftreue
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Stromnetz-Ausbau/ Erdkabel
Erneuerbare Energien
Zukunftsprogramm Wirtschaft / Erneuerbare Energie
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F i n a n z e nt

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HSH Nordbank
Einkommens- und Vermögensentwicklung
(ohne Aussprache)
Bericht:
Landesfinanzen

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Bericht:
Nordseekooperation
(ohne Aussprache)