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Bernhard
Flor erster Präsident des Schleswig-Holsteinischen
Verfassungsgerichts
Kiel (SHL/23.04.) Das
neue schleswig-holsteinische Landes-Verfassungsgericht kann am 1. Mai
seine Arbeit aufnehmen. Nachdem der Landtag im Dezember vergangenen
Jahres als letztes Bundesland per Gesetz den Weg für die
Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts freigemacht
hatte, haben die Abgeordneten nun auch die sieben Richterstühle
besetzt. An die Spitze des Gerichts wurde der Präsident des
Landgerichts Itzehoe Dr. Bernhard Flor (Foto)
gewählt. Er kann bis zum 30. April 2017 amtieren. Zu seinem
Stellvertreter berief das Parlament Dirk Stojan, Präsident des
Amtsgerichts Lübeck. Die in geheimer Abstimmung vorgenommene Wahl
aller Verfassungsrichter (Übersicht siehe unten auf der
Seite), die
ehrenamtlich tätig sein werden, erfolgte einstimmig. Eine
Aussprache war nicht vorgesehen.
In der Mittagspause der Sitzung erhielten die neuen
Mitglieder des Verfassungsgerichts ihre Ernennungsurkunden von
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Die Vereidigung
durch Landtagspräsident Martin Kayenburg wurde am Nachmittag um 15.00
Uhr im Plenum vorgenommen. Die Eidesformel lautet gemäß dem Landesrichtergesetz:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
(Der Eid konnte ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet
werden)
Die Wahlvorschläge waren zuvor von einem
eigenständigen Ausschuss des Landtages diskutiert und dem Plenum
vorgelegt worden.
Die weiteren Mitglieder des
Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein:
Vizepräsident:
weitere Mitglieder:
-
Ulrike Hillmann, Vizepräsidentin
des Landgerichts Kiel (Stellvertretung: Dr. Ole Krönert,
Vizepräsident des Landgerichts Lübeck)
-
Maren Thomsen, Richterin am
Bundesverwaltungsgericht (Stellvertretung: Dr. Susanne Rublack,
Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht)
-
Dr. Klaus Brock, Rechtsanwalt und
Notar, Lübeck (Stellvertretung: Arno Witt, Rechtsanwalt, Kiel)
-
Prof. Dr. Felix Welti, Professor
für Sozial- und Verwaltungsrecht an der Hochschule
Neubrandenburg (Stellvertretung: Uwe Jensen, Rechtsanwalt,
Justizstaatssekretär a.D.)
-
Prof. Dr. Erich Samson, Bucerius
Law School, Hamburg (Stellvertretung: Martin Suttkus, Richter am
Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht)

Die Mitglieder des neuen
schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts
Hintergrund:
Nachdem der "Ausschuss zur
Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des
Landesverfassungsgerichts" des Landtages in der
vergangenen Woche seine Vorschläge für die Besetzung der
sieben Richterstellen und der jeweiligen Stellvertreter
für das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht
abgegeben hat, liegt es nun am Plenum die Nominierungen
mit Zweidrittelmehrheit abzusegnen. Dies soll am Mittwoch
gegen 11.30 Uhr in geheimer Wahl geschehen. Anschließend
erhalten die Richter, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich
ausüben werden, ihre Ernennungsurkunden von
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen; die Vereidigung
durch Landtagspräsident Martin Kayenburg ist für Mittwoch-Nachmittag um 15.00 Uhr vorgesehen. Geht alles
wie geplant über die parlamentarische Bühne, kann das
Landesverfassungsgericht in
Schleswig am 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen. Als
Präsident mit einer Amtszeit bis zum 30. April 2017
vorgesehen ist der Präsident des Landgerichts Itzehoe Dr.
Bernhard Flor, sein persönliches
stellvertretendes Mitglied soll Dirk Stojan, Präsident
des Amtsgerichts Lübeck, werden.
Die weiteren Vorschläge des Wahlausschusses,
die allesamt einvernehmlich gefasst wurden:
Vizepräsident: Hans-Joachim Schmalz,
Präsident des Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgerichts (Stellvertretung: Jutta
Lewin-Fries, Vizepräsidentin des Landessozialgerichts)
Weitere Mitglieder: Ulrike Hillmann,
Vizepräsidentin des Landgerichts Kiel (Stellvertretung:
Dr. Ole Krönert, Vizepräsident des Landgerichts
Lübeck), Maren Thomsen, Richterin am
Bundesverwaltungsgericht (Stellvertretung: Dr. Susanne
Rublack, Richterin am Schleswig-Holsteinischen
Verwaltungsgericht), Dr. Klaus Brock, Rechtsanwalt und
Notar, Lübeck (Stellvertretung: Arno Witt, Rechtsanwalt,
Kiel), Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und
Verwaltungsrecht an der Hochschule Neubrandenburg
(Stellvertretung: Uwe Jensen, Rechtsanwalt,
Justizstaatssekretär a.D.), Prof. Dr. Erich Samson,
Bucerius Law School, Hamburg (Stellvertretung: Martin
Suttkus, Richter am Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgericht).
Der Landtag hatte im Dezember vergangenen
Jahres als letztes Bundesland den Weg für die Einrichtung
eines eigenständigen Verfassungsgerichts für
Schleswig-Holstein freigemacht.
Verfassungsgerichtsgesetz:
2. Lesung: plenum-online,
Dezember
2007
1. Lesung: plenum-online Juli
2007
Stichwort:
Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein
Die
Richter: Das Gericht soll aus sieben
ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten,
einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern.
Jeder Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter.
Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein;
alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben und zum
Bundestag wählbar sein. Sie dürfen keine Abgeordneten,
Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen mindestens
sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Das Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist
nicht vorgesehen.
Die Wahl: Die Richter werden vom
Landtag mit Zweidrittelmehrheit in geheimer Wahl gewählt.
Die Kandidaten werden von einem Wahlvorbereitungsausschuss
benannt, der wie die Fachausschüsse des Landtages
zusammengesetzt ist: in dieser Wahlperiode fünf CDU- und
vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen.
Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied.
Zuständigkeiten: Das Gericht soll nur
zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei
Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung
oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der
Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in
die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von
Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen.
Anrufung: Das Recht zur Anrufung des
Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der
Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine
Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte
einer Fraktion zustehen. Damit kann auch die zahlenmäßig
kleine derzeitige Landtagsopposition vor das Gericht
ziehen. Auch Kommunen können sich an das Gericht wenden,
ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß
vom Landtag abgelehnt wurden.
Der Ort: Schleswig hat sich in den
parlamentarischen Beratungen gegen Lübeck durchgesetzt.
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