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HSH-Rettungspaket:
Grünes Licht aus Kiel
Der Weg für
Drei-Milliarden-Kapitalspritze
und Zehn-Milliarden-Garantie ist frei
Kiel (lno/SHL/03.04.)
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Rettungspaket
für die angeschlagene HSH Nordbank abgesegnet. CDU und SPD stimmten
in einer außerordentlichen Tagung dafür, der Bank zusammen mit der
Hansestadt Hamburg eine Kapitalspritze in Höhe von drei Milliarden
Euro und Garantien über weitere zehn Milliarden Euro zu gewähren.
FDP, Grüne und SSW lehnten das Paket in der namentlichen Abstimmung
geschlossen ab. Nachdem die Hamburger Bürgerschaft bereits am
Mittwoch ihr Votum abgegeben hat, ist der Weg nun frei für eine
gemeinsame Länderanstalt öffentlichen Rechts, die der Bank das
dringend benötigte Kapital liefern soll.
Es
sei seine „tiefste Überzeugung", dass man die bestmögliche
Lösung für das Land erarbeitet habe, sagte Ministerpräsident
Peter Harry Carstensen (CDU/Foto
links).
Um Schaden vom Land Schleswig-Holstein abzuwenden, führe kein Weg
an der Rettung der Bank vorbei. „Bauchschmerzen kann sie einem
bereiten, trotzdem bleibt die Entscheidung Kopfsache", betonte
Carstensen.
CDU-Fraktionschef
Johann Wadephul (Foto rechts) sagte,
es habe zuvor wohl keine Entscheidung gegeben, die den Abgeordneten
so schwer gefallen und den Menschen so schwer zu erklären sei.
Letztendlich habe seine Fraktion aber keine verantwortbare
Alternative gesehen.
Verbindliche Einbindung des
SoFFin gefordert
Dies
unterstrich auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ralf Stegner (Foto
links). Am Vorgehen der Landesregierung äußerte er
dennoch Kritik. Der Bund habe immer erklärt, keine systemrelevante
Bank untergehen zu lassen. Somit hätte es aus seiner Sicht schon im
vergangenen Herbst andere politische Möglichkeiten gegeben. „Eine
frühzeitige gemeinsame Strategie mit dem Bund hätte dem Parlament
ein deutlich besseres Gefühl gegeben", sagte Stegner.
Zusammen mit dem Gesetz zum Staatsvertrag
verabschiedete das Parlament eine von der Koalition vorgelegte
Resolution, mit der es unter anderem die verbindliche Einbindung des
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) fordert. Die
Abgeordneten wollen damit verhindern, dass das Land erneut zur Kasse
gebeten wird, falls das neue Geschäftsmodell scheitert.
Untersuchungsausschuss
statt „Märchenstunde"
FDP,
Grüne und SSW, die bereits angekündigt hatten, wie in Hamburg
einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen, begründeten ihre
Ablehnung vor allem mit einem massiven Vertrauensverlust in Bank und
Landesregierung. Die Pläne von Vorstand und Aufsichtsrat, dem auch
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) und Innenminister Lothar Hay
(SPD) angehören, dienten lediglich dazu, Fehler der Vergangenheit
zu verschleiern, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion und
Oppositionsführer im Landtag, Wolfgang Kubicki (Foto
links).
Die
„Märchenstunde" des Finanzministers müsse ein Ende finden,
forderte Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel (Foto
rechts). Die Landesregierung habe sich von den
Interessen einer Bank und nicht vom Wohl der Schleswig-Holsteiner
leiten lassen, kritisierte der SSW-Abgeordnete Lars Harms.
Personelle Konsequenzen? (Debatte
zu TOP 2)
Manager der HSH Nordbank sollen künftig maximal
500.000 Euro verdienen, solange die öffentliche Hand die Bank
stützt. Diese Zahl nannte Finanzminister Wiegard in einem von den
Grünen geforderten Bericht zu personellen Konsequenzen in der HSH.
Außerdem werden, so Wiegard, künftig „deutlich weniger"
Mitglieder im Vorstand der Kernbank wirken. Bislang sind es sieben
Personen.
Der Minister plädierte dafür, dass die Gehälter
„an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet und
transparent" sein müssten. Die Vergütungen dürften nicht
dazu verleiten, unangemessene Risiken einzugehen. Die Höhe der
Bezüge solle vor allem „die persönliche Leistung, die
wirtschaftliche Lage und die Zukunftsaussichten des Konzerns"
widerspiegeln. Die Regierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg
seien „in diesen Punkten mit der HSH Nordbank AG im Dialog",
erklärte Wiegard.
Eine vertiefende Debatte im Plenum fand zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht statt. Redner aller Fraktionen verwiesen
auf den von der Opposition geforderten Untersuchungsausschuss, der
weitere Fragen klären soll.
Hintergrund:
Die Landtagsmehrheit zur Rettung der HSH Nordbank
scheint zu stehen. Die Fraktionen von CDU und SPD haben
sich am Dienstag auf Bedingungen geeinigt, unter denen sie
den Milliardenhilfen für die Bank zustimmen wollen. Die
Resolution soll in dieser außerordentlichen Tagung (siehe
Stichwort) im Landtag
beschlossen werden – zusammen mit dem Staatsvertrag mit
der Hansestadt Hamburg zur Gründung einer gemeinsamen
Anstalt öffentlichen Rechts.
Die
Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg, die
zusammen rund 60 Prozent der HSH-Anteile halten, hatten im
Februar angekündigt, der durch die Finanzkrise
angeschlagenen Bank mit einer Drei-Milliarden-Euro
Kapitalspritze sowie einer Garantie über weiterte zehn
Milliarden unter die Arme zu greifen. Letztlich müssen
aber die beiden Landesparlamente das Geld freigeben. Die
Bürgerschaft der Hansestadt hat bereits am Mittwoch ihr
"Ja" zum Rettungspakt gegeben.
Koalition bringt Resolution ein
Die
schwarz-rote Koalition will der Landesregierung nun eine
Reihe von Aufgaben und Fristen auf den Weg geben: Bis zum
1. September soll ein Konzept über die geplante
Aufspaltung der HSH vorliegen, bis zum Jahresende soll die
Bank geteilt werden. Vorstand und Regierung hatten dies
bislang stets als zu kurzfristig bezeichnet. Laut dem
neuen Geschäftsmodell soll eine Kernbank sich auf
regionale Firmenkunden, Schifffahrt, Luftfahrt,
erneuerbare Energien und Immobilien in Deutschland
konzentrieren. Risikobehaftete Wertpapiere und „nicht
strategische" Geschäftsfelder sollen von einer noch
zu gründenden Abbaubank abgewickelt werden. Zudem soll
die Landesregierung bis zum 1. Oktober ein Konzept
erarbeiten, welche Rolle die HSH in einer künftigen
Landesbankenstruktur spielen soll.
Außerdem
fordern CDU und SPD, dass die Risiken, für die das Land
im Garantiefall geradestehen müsste, eindeutig festgelegt
werden. Christ- und Sozialdemokraten fordern auch die
Unterstützung des Bundes-Rettungsfonds SoFFin für die
Kernbank. Zudem soll ein "Frühwarnsystem"
dafür sorgen, dass das Parlament die Bankgeschäfte
künftig besser kontrollierten kann. Die Koalition will
verhindern, dass die Bank die Garantien der beiden Länder
nur aus strategischen Gründen abruft, um sich Vorteile
auf dem Finanzmarkt zu verschaffen.
Grüne wollen Entscheidung vertagen
Die Grünen
fordern in einem eigenen Antrag, die Entscheidung über
das HSH-Paket auf den 24. April zu vertagen. Bis dahin
soll eine Kommission aus Landesregierung,
Landtagsabgeordneten und Bank-Fachleuten die weiteren rund
20 Alternativen zur Zukunft der Bank prüfen, die der
Vorstand dem Vernehmen nach bereits intern durchgespielt
hat. Zudem sprechen sich die Grünen für einen „schnellst
möglichen Ausstieg des Landes aus der HSH", für
eine Begrenzung der Vorstandsgehälter und für einen
verbindlichen Verhaltenskodex für die Manager aus.
Unterdessen
hat die FDP angekündigt, dem Gesetzentwurf trotz der von
der Koalition vorgesehenen zusätzlichen Vorgaben an das
Kreditinstitut nicht zuzustimmen.
Diskussion um Manager-Vergütung
Zur
Manager-Vergütung legt die Landesregierung einen Bericht
vor, den die Grünen beantragt haben. Das
Finanzministerium plädiert dafür, dass die Gehälter „an
langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet und
transparent" sein müssten. Die Vergütungen dürften
nicht dazu verleiten, unangemessene Risiken einzugehen.
Die Höhe der Bezüge soll vor allem „die persönliche
Leistung, die wirtschaftliche Lage und die
Zukunftsaussichten des Konzerns" widerspiegeln. Die
Regierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg seien „in
diesen Punkten mit der HSH Nordbank AG im Dialog",
heißt es in dem Bericht. Zudem will die Landesregierung
auf Basis des Gutachtens, das die Wirtschaftsprüfer KPMG
zurzeit erstellen, die Verantwortlichen für die
Fehlentwicklungen der letzten Jahre ermitteln. Hierbei
sollten Vorstandsmitglieder, weitere Bankmitarbeiter aber
auch die Aufsichtsräte unter die Lupe genommen werden.
1. Lesung: plenum-online, März 2009
Weitere Debatte zum Thema:
plenum-online, Februar 2009
Stichwort:
Außerordentliche Tagung
In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es
(§46):
(1) In besonderen Fällen kann die Präsidentin oder der
Präsident den Landtag zu außerordentlichen Tagungen
einberufen.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident muss den Landtag
einberufen, wenn achtzehn Abgeordnete oder die
Landesregierung es verlangen.
(3) Außerordentliche Tagungen dürfen nicht einberufen
werden, wenn lediglich eine Aktuelle Stunde stattfinden
soll.
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