Top 03:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 15/2033
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(1. Lesung 67. Sitzung am 11. September 2002) |
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Top 26:
Zweite Phase
der Lehrerbildung
Antrag der Fraktion
der FDP
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
Drucksache 15/2852 |
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Freie
Schulen: Geld fließt schneller
Landtag bestätigt
Beschluss des Ausschusses
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Kiel (SHL). Neugegründete, in
privater Trägerschaft geführte Freie Schulen, wie
beispielsweise Waldorfschulen, werden in
Schleswig-Holstein zukünftig nur noch drei statt wie bisher
vier Jahre auf staatliche Zuschüsse warten müssen. Damit
folgte der Landtag am Mittwoch, 27. August 2003, in Zweiter
Lesung einer
Empfehlung des Bildungsausschusses. Ursprünglich hatte die
CDU-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf gefordert, die Wartezeit auf
Landesmittel auf zwei Jahre zu verkürzen. Betroffen von der
Neuregelung sind auch Freie Schulen, die ihr Angebot auf
weitere Schularten oder Fachrichtungen ausdehnen.
Mit ihrem Antrag habe die CDU auf das
öffentliche Bedürfnis reagiert, sagte der bildungspolitische Sprecher
der Union, Jost de Jager : "Freie Schulen sind eine
Bereicherung des Bildungsangebots." Schleswig-Holstein sei
mit Freien Schulen unterversorgt. Der im Bildungsausschuss
ausgehandelte Kompromiss einer Senkung der Wartezeit bis zur Bezuschussung durch das Land auf drei Jahre
werde von seiner Fraktion jedoch nicht mit getragen: "Solch
ein Kompromiss ist weder Fisch noch Fleisch."
"Private Schulen sind eine richtige und
wichtige Bereicherung unserer Schullandschaft", stellte
auch Henning Höppner (SPD) klar. Vier Jahre Wartezeit
seien ein "harter Prüfstein für die Finanzkraft eines
privaten Schulträgers". Bei der Beschlussempfehlung des
Bildungsausschusses handele es sich nicht
um einen "faulen Kompromiss", sondern um die
Angleichung an eine bundesweit übliche Regelung: "Dies ist
eine gerechte Lösung für alle neuen Träger", so
Höppner.
Klug: Landesregierung blockiert
Ekkehard Klug (FDP) warf der Landesregierung
eine Blockade von Schulneugründungen in Freier Trägerschaft
vor: "Die Regierung baut mit Absicht so hohe Hürden auf,
dass Neugründungen kaum möglich sind." Zudem sei eine
Weiterentwicklung der Freien Schulen kaum möglich, da für neue
Angebote der Schulen wieder eine Wartezeit gelte. Der CDU-Entwurf
habe eine völlige Abschaffung dieser Frist, bei der Ausdehnung
des Angebots zum Beispiel auf weitere Schulformen verlangt: Das
sei der eigentliche Kernpunkt der beantragten Gesetzesänderung
gewesen, so Klug. Seine Fraktion unterstütze deshalb den
Entwurf der Union.
Die Abgeordnete Angelika Birk (Grüne) zeigte
sich mit der Drei-Jahres-Lösung insgesamt zufrieden: "Es
ist richtig, die Wartezeit um ein Jahr zu verkürzen".
Gleichzeitig verhehlte sie nicht ihre Enttäuschung über die
Ablehnung einer Zwei-Jahres-Lösung: "Wir Grüne haben
deutlich mehr gewollt". An die Adresse der Freien Schulen
gewandt erklärte sie: "Wir sind intensiver
Gesprächspartner."
SSW: Kompromiss ein gangbarer Weg
Der SSW begrüßte grundsätzlich die Initiative der
CDU-Fraktion: Schleswig-Holstein bilde bei den Freien Schulen
das Schlusslicht in Deutschland. Wer das ändern wolle, müsse
Neugründungen erleichtern, sagte Anke Spoorendonk. Einer
gänzlichen Abschaffung der Wartefrist erteilte sie indes eine
Absage: In dieser Zeit zeige sich, ob eine Schule tatsächlich
auf einen Bedarf treffe. Der Kompromiss des Bildungsausschusses
sei aber ein gangbarer Weg.
Auch Kultusministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) verteidigte den
gefundenen Kompromiss: Schulen in Freier Trägerschaft müssten
nach Gründung zunächst tragfähige Strukturen schaffen. Erst
dann könne das Land Zuschüsse zusichern. Der Gesetzentwurf sei
ein akzeptabler Mittelweg, auch vor dem Hintergrund, dass sich
zehn weitere Bundesländer für die gleiche Wartezeit
entschieden hätten.
Beschlussfassung:
Der Ursprungsantrag
der CDU wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und des
SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses wurde mit den
Stimmen von SPD, B’90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen
von CDU und FDP angenommen.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Träger von
neueingerichteten Ersatzschulen (freie, privatgeführte
Schulen) früher als bisher Landeszuschüsse erhalten
sollen. Kernpunkt des Entwurfs der CDU-Fraktion, der im September
vergangenen Jahres in Erster Lesung beraten wurde, ist
eine entsprechende Verkürzung der Wartezeit bis zum
Einsetzen der Bezuschussung von vier auf zwei Jahre. Der
Bildungsausschuss empfiehlt als Vorlage für die Zweite
Lesung eine Wartezeit von drei Jahren. Selbige Zeitspanne
soll für Privat-Schulen gelten, die ihr Angebot auf
weitere Schularten oder Fachrichtungen ausdehnen.
Unter den Begriff Ersatzschulen beziehungsweise
Freie Schulen fallen alle auf Privat-Initiative hin
gegründeten Bildungseinrichtungen, wie etwa Freie
Waldorfschulen oder private Internate. Derzeit besuchen
etwa 3,5 Prozent aller Schüler in Schleswig-Holstein
Privatschulen. Bundesweit gibt es rund 4.500 freie
Schulen.mehr
Informationen: Landtagszeitung
07/2002)
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Mehr Praxis
für junge Lehrer
Regionalseminare des IQSH
vor dem Aus
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Kiel (SHL). Die zweite Phase, also der praktische Teil, der
Lehrerbildung soll verstärkt an den Schulen stattfinden. Mit
rot-grüner Mehrheit unterstützte der Landtag am Donnerstag,
28. August 2003, entsprechende Pläne der Landesregierung . Die
Verlegung der Referendar-Betreuung von den Regionalseminaren des
Instituts für Qualitätsentwicklung (IQSH) an Schul-Mentoren
sei die richtige Konsequenz aus PISA, betonten
Regierungskoalition und SSW. Die FDP, die die Debatte beantragt
hatte, und die CDU forderten demgegenüber die Regierung auf,
weitere Untersuchungen nachzulegen. Das IQSH sei eine bewährte
Institution, deren Erfahrungen auch zukünftig von großem Wert
seien.
Hintergrund: Mit dem Aus für die Regionalseminare sollen
die landesweit fünf Fortbildungs-Standorte des IQSH in Kronshagen bei Kiel, Flensburg,
Elmshorn, Neumünster und Lübeck bis 2006 geschlossen
werden. Statt der rund 350
Studienleiter, die die Regionalseminare gestalten, sollen sich in "Ausbildungsschulen" erfahrene
Lehrer als Mentoren um den Nachwuchs kümmern.
Die Opposition brach eine Lanze für das bisherige System:
Das IQSH vermittle den aktuellen Forschungsstand in Theorie und
Praxis. Ein Beleg hierfür sei, dass andere Bundesländer gerne
Lehrer aus Schleswig-Holstein einstellten. Mit der Reform drohe
eine Qualitätssenkung, junge Lehrer würden nun ins kalte
Wasser geworfen.
SPD, Grüne, SSW und Regierung hielten dem entgegen, die
Neuerung basiere auf einer fundierten Evaluierung. Die
PISA-Ergebnisse, so die Befürworter, belegten: Der hohe
Stellenwert der Unterrichtspraxis während der Ausbildung, wie
in Skandinavien, bringe die besten Ergebnisse.
Hauptredner: Ekkehard
Klug (FDP), Henning Höppner (SPD), Uwe Greve (CDU), Angelika
Birk (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Bildungsministerin Ute
Erdsiek (SPD)
Beschlussfassung:
Der rot-grüne Antrag wurde mit den
Stimmen von SPD, Grünen und SSW in alternativer Abstimmung bei
Enthaltung des Abgeordneten Lars Harms (SSW) angenommen. FDP und
CDU hatten für den liberalen Antrag gestimmt.
Hintergrund:
Das neue Konzept des Bildungsministeriums sieht vor, den
pädagogisch-orientierten Abschnitt der Lehrerausbildung
nach dem ersten Staatsexamen stärker an die Schulen
zu verlagern. Bislang sorgen in der sogenannten zweiten
Phase der Ausbildung wöchentlich bis zu elf Stunden
eigenverantwortlicher Unterricht für Praxiserfahrung.
Diese wird parallel in den sogenannten Regionalseminaren
des "Instituts für Qualitätssicherung an den Schulen
in Schleswig-Holstein"
(IQSH) begleitet, das heißt Fragen und Probleme erörtert. Diese
Seminare sollen künftig entfallen: Statt der rund 350
Studienleiter, die die Regionalseminare durchführen,
sollen sich in "Ausbildungsschulen" erfahrene
Lehrer als Mentoren um den Nachwuchs kümmern. Demzufolge
sist geplant, die landesweit fünf
Regionalseminar-Standorte in Kronshagen bei Kiel, Flensburg,
Elmshorn, Neumünster und Lübeck bis 2006 zu schließen.
Außerdem soll die Abschlussprüfung künftig aus
zwei Teilen bestehen: Dazu zählt die Dokumentation der Bildungs- und
Erziehungsarbeit durch den Ausbildungslehrer. Hinzu kommt die
Bewertung der pädagogischen Arbeit, die Begleitung während eines
Unterrichtsvormittags und eine mündliche Prüfung.
Die Änderungen sollen laut Bildungsministerium ab dem 1. August 2004
greifen und bis 2005 komplett umgesetzt sein. Betroffen sind zunächst etwa 500
Referendare. Die etwa 1.800 Lehramtsanwärter, die derzeit ihre
Ausbildung absolvieren und diejenigen, die am 1. Februar 2004 den
Vorbereitungsdienst antreten, schließen ihre Ausbildung nach dem
bisherigen Verfahren ab.
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