Das Kabinett plant außerdem, private Flohmärkte auch an Sonn-
und Feiertagen zu genehmigen. Videotheken sollen über die bisherige
Regelung hinaus schon vor 13.00 Uhr den Betrieb aufnehmen können.
Ein weiterer Punkt: An Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag
sollen künftig Veranstaltungen abgehalten werden können, die
allerdings auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen
sollen. Dies gilt unter anderem auch für Sport-Veranstaltungen,
wenn auf Show-Einlagen und laute Musik verzichtet wird. Die
bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 1953.
Innenminister Klaus Buß (SPD) verwies darauf, dass
das bisherige Gesetz unpraktikabel sei und daher konkretisiert
werden müsse. Es habe eine Änderung der gesellschaftlichen
Anschauungen gegeben – der Erholungscharakter des Sonntags sei im
Laufe der Zeit in den Vordergrund getreten.
Martin Kayenburg (CDU) bemängelte, die christlichen
Grundwerte würden im Entwurf nur am Rande erwähnt. Er betonte, der
Sonntag habe nicht nur einen Erholungscharakter, sondern sei
ausdrücklich in der Verfassung geschützt. Vor diesem Hintergrund
befürchtete er eine Aushöhlung dieses Feiertagsschutzes durch das
Gesetz.
Peter Eichstädt (SPD) hob hervor, die Neuregelung
bewirke eine flexible Gestaltung anstatt der bisher üblichen
Gängelung der Bürger. Statt einen fiktiven Störungsbegriff
festzulegen sei nun der konkrete Einfluss auf das Ruhebedürfnis im
Einzelfall entscheidend. Das sähen auch die Kirchen so.
Christel Aschmoneit-Lücke (FDP) wies auf eine Vorlage
ihrer Fraktion aus dem Vorjahr hin, in dem die Sonntags-Freigabe
für Auto-Waschanlagen gefordert wurde und die in die
Regierungsvorlage eingeflossen sei. "So viel Flexibilität
hätten wir der Landesregierung nicht zugetraut", sagte sie,
kritisierte aber die vorgesehene 5.000 Euro-Geldbuße bei
Zuwiderhandlung
Karl-Martin Hentschel (Grüne) machte kurz und bündig
deutlich, dass unnötige Regulierungen nun bald der Vergangenheit
angehörten. Er freue sich auf die Ausschussberatung.
Silke Hinrichsen (SSW) lobte, der Entwurf sei ein
Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der auch positive Auswirkungen
auf die private Wirtschaft haben werde – und dies geschehe unter
Berücksichtigung und Stärkung der Feiertagsruhe.
Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.