Auf dieser Seite: Landespressesgesetz (1. Lesung)

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 15/2835
-Plenarprotokoll-

Mehr Durchblick im Blätterwald
Landtag bringt neues Pressegesetz auf den Weg

Kiel (SHL/lno). Die Schleswig-Holsteiner sollen künftig aus dem Impressum ihrer Zeitung erfahren können, wem sie gehört und wer an ihrer Finanzierung beteiligt ist. Dies sieht ein Regierungsentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes vor, den der Landtag am Freitag, 29. August, in erster Lesung beraten hat. Oberstes Ziel sei mehr Transparenz, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD): "Die Leser sollen wissen, welche Geldgeber und Interessen hinter ihrer Zeitung stehen, damit sie sich eine Meinung bilden können." Die verlegerische Freiheit werde davon nicht berührt, da nur Angaben veröffentlicht würden, die auch im Handelsregister stünden.

Rot-Grün und der SSW begrüßten den Gesetzentwurf, da es dem Veränderungsprozess in der Medienlandschaft Rechnung trage. Auch die CDU bewertete die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung. Sie forderte jedoch Nachbesserungen, wie etwa die Herabsetzung der Altersbegrenzung für verantwortliche Redakteure von 21 auf 18 Jahre. Die FDP meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Für sie bedeutet der Gesetzentwurf einen Angriff auf den Datenschutz.

Die neuen Richtlinien im Presserecht sehen eine größere Offenlegung von Daten seitens der Verleger vor. Unter anderem müssen Zeitungen danach, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.

Der Landtag gab den Gesetzentwurf zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss weiter.

Hauptredner: Innenminister Klaus Buß (SPD), Martin Kayenburg (FDP), Gisela Böhrk (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Landepressegesetzes vorgelegt. Schleswig-holsteinische Zeitungen sollen künftig ihre Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im Impressum offen legen. Außerdem sollen Zeitungen, die ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen Blättern fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und den verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.
  Auf diese Weise, so das Innenministerium, werde angesichts zunehmender Presseverflechtungen die notwendige Transparenz erhalten. Die Regierung verweist auf ähnliche Regelungen in den neuen Bundesländern sowie in Bayern und Hessen. Verlage kritisieren den Entwurf als Eingriff in die verlegerische Freiheit.
  Ein weiterer Teil der Vorlage: Das Land soll ein Bundesgesetz übernehmen, das der Presse Ausnahmeregelungen zu den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes zugesteht. Hintergrund dieses Vorschlags: Die verfassungsrechtlich besonders geschützte Position der Medien.

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