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Mehr Durchblick im
Blätterwald
Landtag bringt neues Pressegesetz auf den Weg
Kiel (SHL/lno). Die
Schleswig-Holsteiner sollen künftig aus dem Impressum ihrer
Zeitung erfahren können, wem sie gehört und wer an ihrer
Finanzierung beteiligt ist. Dies sieht ein Regierungsentwurf zur
Änderung des Landespressegesetzes vor, den der Landtag am
Freitag, 29. August, in erster Lesung beraten hat. Oberstes Ziel
sei mehr Transparenz, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD):
"Die Leser sollen wissen, welche Geldgeber und Interessen
hinter ihrer Zeitung stehen, damit sie sich eine Meinung bilden
können." Die verlegerische Freiheit werde davon nicht
berührt, da nur Angaben veröffentlicht würden, die auch im
Handelsregister stünden.
Rot-Grün und der SSW begrüßten
den Gesetzentwurf, da es dem Veränderungsprozess in der
Medienlandschaft Rechnung trage. Auch die CDU bewertete die
Vorlage als Schritt in die richtige Richtung. Sie forderte jedoch
Nachbesserungen, wie etwa die Herabsetzung der Altersbegrenzung
für verantwortliche Redakteure von 21 auf 18 Jahre. Die FDP
meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Für sie bedeutet der
Gesetzentwurf einen Angriff auf den Datenschutz.
Die neuen Richtlinien im
Presserecht sehen eine größere Offenlegung von Daten seitens der
Verleger vor. Unter anderem müssen Zeitungen danach, die
regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen
fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen
Redakteur des übernommenen Teils angeben.
Der Landtag gab den Gesetzentwurf
zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss weiter.
Hauptredner:
Innenminister Klaus Buß
(SPD), Martin Kayenburg (FDP), Gisela Böhrk (SPD), Wolfgang
Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Die
Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des
Landepressegesetzes vorgelegt. Schleswig-holsteinische
Zeitungen sollen künftig ihre Inhaber- und
Beteiligungsverhältnisse im Impressum offen legen.
Außerdem sollen Zeitungen, die ganze Seiten des
redaktionellen Teils von anderen Blättern fertig
übernehmen, im Impressum den Verleger und den
verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils
angeben.
Auf diese Weise, so das Innenministerium, werde
angesichts zunehmender Presseverflechtungen die notwendige
Transparenz erhalten. Die Regierung verweist auf ähnliche
Regelungen in den neuen Bundesländern sowie in Bayern und
Hessen. Verlage kritisieren den Entwurf als Eingriff in
die verlegerische Freiheit.
Ein weiterer Teil der Vorlage: Das Land soll ein
Bundesgesetz übernehmen, das der Presse
Ausnahmeregelungen zu den Bestimmungen des
Bundes-Datenschutzgesetzes zugesteht. Hintergrund dieses
Vorschlags: Die verfassungsrechtlich besonders geschützte
Position der Medien.
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