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Praxis in Juristenausbildung
Regierung will
Bundesgesetz in Landesrecht umsetzen
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Kiel (SHL). Jura-Studenten sollen
zukünftig besser auf den Berufsalltag vorbereitet werden. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag
am Donnerstag, 28. August 2003, in Erster Lesung beraten hat.
Konkret heißt das: Rhetorische, psychologische und
Fremdsprachen-Kenntnisse sollen mehr in den Mittelpunkt rücken.
Außerdem soll die Ausbildung in der Anwaltskanzlei stärkeres
Gewicht erhalten, weil der überwiegende Teil der
Uni-Absolventen Anwalt und nicht Richter oder Staatsanwalt
werden will. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung das neue
Bundesgesetz zur Juristenausbildung, das dieses Jahr in Kraft
trat, in Landesrecht umsetzen. Rot-Grün und SSW begrüßten den
Entwurf, die Opposition meldete punktuell Kritik an.
Die Reform sei ein guter Schritt nach
vorne, wenngleich ein längst überfälliger - so das Votum aus
den Reihen von Rot-Grün. Zu begrüßen sei vor allem die
Verlängerung der Ausbildungsstation in der Anwaltskanzlei von
vier auf neun Monate. Hintergrund: 90 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
Die Bitte von
Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) um eine schnelle
Umsetzung des Gesetzes rief die Opposition auf den Plan: Genau
daran habe es im Justizministerin bislang gehapert, so die
schwarz-gelbe Kritik. Das Bundesgesetz sei bereits lange bekannt
gewesen. Baden-Württemberg beispielsweise habe das neue Gesetz
bereits vor einem Jahr in Landesrecht umgesetzt. Zudem sei die
Finanzierung der zusätzlichen Ausbildungsmodule noch nicht
geklärt: Die Universitäten müssten dafür die entsprechenden
Mittel erhalten. Fraglich sei auch, ob sich genügend
Anwaltskanzleien für die zusätzliche Ausbildung der
Referendare finden würden.
Einig waren sich alle Fraktionen darin, an der zweistufigen
Ausbildung der Juristen - bis zum 1. Staatsexamen an der
Universität, danach im Referendariat - fest zu halten.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig zur Beratung an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen
Hauptredner:
Johann Wadephul (CDU),
Ingrid Franzen (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich
(Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin Anne Lütkes
(Grüne)
Hintergrund:
Am 1. Juli 2003 ist
das Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft
getreten, das eine Anpassung der landesrechtlichen
Regelungen notwendig macht. Angehende Juristen sollen besser
auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den des Anwalts,
vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
Die Ausbildung teilt sich nach wie vor in das Studium
(Regelstudienzeit: neun Semester) und den
Vorbereitungsdienst.
Die Studieninhalte werden um die Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B.
Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik). Auch
die Fremdsprachenkompetenz der Studierenden soll gefördert
werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die
Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die
Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung
beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei Jahre.
Neben jeweils mindestens dreimonatigen Pflichtstationen bei
einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft und einer
Verwaltungsbehörde haben alle Referendare eine mindestens
neunmonatige Pflichtausbildung beim Anwalt zu absolvieren.
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Aussprache verschoben.
Voraussichtlich September-Tagung
Hintergrund:
Der Abschlussbericht
einer Nordrhein-Westfälischen Regierungskommission zur
Reform der Verwaltung vom Januar dieses Jahres stellt den
Ämtern und Behörden an Rhein und Ruhr kein gutes Zeugnis
aus. Das vom ehemaligen schleswig-holsteinischen
Innenminister Hans Peter Bull geleitete Gremium bemängelt
unter anderem:
- Die Verwaltung arbeite
zu stark Regel- und zu wenig Ergebnis-orientiert, sie
sei daher ineffizient und wenig bürgerfreundlich
- Es fehle an Wettbewerb
und Anreizen zur Leistungssteigerung. Dies liege unter
anderem am starren Dienstrecht, besonders bei den
Beamten
- Die Führungskompetenz
der Vorgesetzten sei unterentwickelt.
Für die Zukunft empfiehlt die
Kommission unter anderem eine Flexibilisierung des
Dienstrechts, eine Reduzierung der Beamten-Stellen
zugunsten von Angestellten-Stellen, eine bessere
Fortbildung der Mitarbeiter und eine Beschränkung der
Verwaltung auf ihre Kernaufgaben.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung nennt
in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht eine Reihe von
Beispielen für Reformen im Verwaltungsapparat des Landes:
neue Beurteilungs- richtlinien, neue Leistungs- und
Beförderungsgrundsätze und ein neues Personal-Entwicklungskonzept.
Auf gesetzlicher Ebene verweist das zuständige
Innenministerium unter anderem auf das neue
Ausbildungszentrumsgesetz. Für die Zukunft seien
beispielsweise weitere Neustrukturierungen und
Zusammenschlüsse von Behörden geplant.
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Informationen: Regierungskommission
NRW zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes
(www.regierungskommission.nrw.de)
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