Auf dieser Seite: Juristenausbildung (1. Lesung) - Öffentlicher Dienst

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Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/2837
-Plenarprotokoll-
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Zukunft des öffentlichen Dienstes
Landtagsbeschluss vom 18. Juni 2003 - Drucksache 15/2706
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2830
-Plenarprotokoll-
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 Mehr Praxis in Juristenausbildung
Regierung will Bundesgesetz in Landesrecht umsetzen

Kiel (SHL). Jura-Studenten sollen zukünftig besser auf den Berufsalltag vorbereitet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Donnerstag, 28. August 2003, in Erster Lesung beraten hat. Konkret heißt das: Rhetorische, psychologische und Fremdsprachen-Kenntnisse sollen mehr in den Mittelpunkt rücken. Außerdem soll die Ausbildung in der Anwaltskanzlei stärkeres Gewicht erhalten, weil der überwiegende Teil der Uni-Absolventen Anwalt und nicht Richter oder Staatsanwalt werden will. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung das neue Bundesgesetz zur Juristenausbildung, das dieses Jahr in Kraft trat, in Landesrecht umsetzen. Rot-Grün und SSW begrüßten den Entwurf, die Opposition meldete punktuell Kritik an.

Die Reform sei ein guter Schritt nach vorne, wenngleich ein längst überfälliger - so das Votum aus den Reihen von Rot-Grün. Zu begrüßen sei vor allem die Verlängerung der Ausbildungsstation in der Anwaltskanzlei von vier auf neun Monate. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.

Die Bitte von Justizministerin Anne Lütkes (Grüne)  um eine schnelle Umsetzung des Gesetzes rief die Opposition auf den Plan: Genau daran habe es im Justizministerin bislang gehapert, so die schwarz-gelbe Kritik. Das Bundesgesetz sei bereits lange bekannt gewesen. Baden-Württemberg beispielsweise habe das neue Gesetz bereits vor einem Jahr in Landesrecht umgesetzt. Zudem sei die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildungsmodule noch nicht geklärt: Die Universitäten müssten dafür die entsprechenden Mittel erhalten. Fraglich sei auch, ob sich genügend Anwaltskanzleien für die zusätzliche Ausbildung der Referendare finden würden.

Einig waren sich alle Fraktionen darin, an der zweistufigen Ausbildung der Juristen - bis zum 1. Staatsexamen an der Universität, danach im Referendariat - fest zu halten.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen

Hauptredner: Johann Wadephul (CDU), Ingrid Franzen (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin Anne Lütkes (Grüne)

Hintergrund:
  Am 1. Juli 2003 ist das Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten, das eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen notwendig macht. Angehende Juristen sollen besser auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
  Die Ausbildung teilt sich nach wie vor in das Studium (Regelstudienzeit: neun Semester) und den Vorbereitungsdienst.
  Die Studieninhalte werden um die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik). Auch die Fremdsprachenkompetenz der Studierenden soll gefördert werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
  Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei Jahre. Neben jeweils mindestens dreimonatigen Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft und einer Verwaltungsbehörde haben alle Referendare eine mindestens neunmonatige Pflichtausbildung beim Anwalt zu absolvieren.

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Öffentl. Dienst

Aussprache verschoben. 
Voraussichtlich September-Tagung

Hintergrund:
  Der Abschlussbericht einer Nordrhein-Westfälischen Regierungskommission zur Reform der Verwaltung vom Januar dieses Jahres stellt den Ämtern und Behörden an Rhein und Ruhr kein gutes Zeugnis aus. Das vom ehemaligen schleswig-holsteinischen Innenminister Hans Peter Bull geleitete Gremium bemängelt unter anderem:
  • Die Verwaltung arbeite zu stark Regel- und zu wenig Ergebnis-orientiert, sie sei daher ineffizient und wenig bürgerfreundlich
  • Es fehle an Wettbewerb und Anreizen zur Leistungssteigerung. Dies liege unter anderem am starren Dienstrecht, besonders bei den Beamten
  • Die Führungskompetenz der Vorgesetzten sei unterentwickelt.

Für die Zukunft empfiehlt die Kommission unter anderem eine Flexibilisierung des Dienstrechts, eine Reduzierung der Beamten-Stellen zugunsten von Angestellten-Stellen, eine bessere Fortbildung der Mitarbeiter und eine Beschränkung der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben.
  Die schleswig-holsteinische Landesregierung nennt in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht eine Reihe von Beispielen für Reformen im Verwaltungsapparat des Landes: neue Beurteilungs- richtlinien, neue Leistungs- und Beförderungsgrundsätze und ein neues Personal-Entwicklungskonzept. Auf gesetzlicher Ebene verweist das zuständige Innenministerium unter anderem auf das neue Ausbildungszentrumsgesetz. Für die Zukunft seien beispielsweise weitere Neustrukturierungen und Zusammenschlüsse von Behörden geplant.

mehr Informationen: Regierungskommission NRW zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes 
(www.regierungskommission.nrw.de)

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