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"Deutsche fallen durch
besonders häufige Arztbesuche auf"
Bürgerversicherung auch
im Landtag umstritten
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Kiel (SHL). Mit
den Stimmen von SPD, Grünen und SSW hat der Landtag am Freitag,
29. August 2003, einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem
Ziel, die so genannte Bürgerversicherung abzulehnen,
zurückgewiesen. Einigkeit herrschte im Plenum, dass die in
Berlin vereinbarte Gesundheitsreform der finanziellen Entlastung
des Gesundheitswesens lediglich eine Atempause verschaffe. Die
Opposition warnte vor der Einführung der Bürgerversicherung
und forderte statt dessen mehr Wettbewerb unter den
Krankenkassen. Solidarität sei keine Einbahnstraße, so das
Argument aus den Reihen von CDU und FDP. Rot-Grün und SSW sehen
hingegen in dem Reformvorhaben eine Perspektive für den Erhalt
der Solidargemeinschaft.
Bei der
Bürgerversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung
für jeden einzelnen Bürger. Die Befürworter versprechen sich
davon eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die
gesetzliche Krankenversicherung, weil dann auch Beamte und
Selbstständige mit einbezahlen müssten.
Werner Kalinka
(CDU) befürchtet, dass Mehreinnahmen aus der
Bürgerversicherung zu höheren Ansprüchen für gesundheitliche
Leistungen bei den Versicherten führen. Er sei für keine
Einheitskasse, sondern für mehr Wettbewerb. Solidarität dürfe
keine Einbahnstraße sein.
Veronika Kolb
(FDP) sieht in der Bürgerversicherung ein bloßes
Schlagwort, das von der Reformunfähigkeit ablenken soll. Der in
Berlin verabschiedete Kompromiss zur Gesundheitsreform löse das
Problem des demografischen Wandels nicht.
Wolfgang
Baasch (SPD) hält die Einführung einer
Bürgerversicherung für positiv. Der Staat brauche eine
Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage im Gesundheitswesen.
Angelika Birk
(Grüne) bemängelt, dass sich die gut Verdienenden
nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen. Sie plädiert auch
für Wettbewerb - aber nicht um den am besten zahlenden
Patienten, sondern um die bestmögliche Leistung für den
Behandlungssuchenden.
Silke
Hinrichsen (SSW) nennt die Bürgerversicherung eine
richtige Perspektive, um das Gesundheitswesen weiterhin
solidarisch zu finanzieren. "Es ist altbekannt, dass die
Deutschen durch besonders häufige Arztbesuche auffallen."
Hintergrund:
Vertreter von
Rot-Grün haben im Rahmen der aktuellen Diskussion über
die Zukunft des Gesundheitssystems eine so genannte
Bürgerversicherung vorgeschlagen. Diese
Bürgerversicherung soll eine Pflichtversicherung sein, in
die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte und
Selbständige einzahlen. Die Beiträge wären nach
Einkommen gestaffelt, wobei alle Einkommensarten, auch
Miet-, Aktien- oder Zinseinkünfte, einbezogen wären. Die
Verfechter dieser Idee versprechen sich dadurch eine
Verbreiterung der Finanzierungsbasis und damit eine
Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen.
Kritiker aus den Reihen von CDU und FDP warnen vor
einer Verstaatlichung der Gesundheitsvorsorge und
befürchten einem Verlust an Wettbewerb und Transparenz.
Sie bemängeln, dass sich der Beitrag nicht nach dem
individuellen Gesundheitsrisiko richtet. Zudem werden
verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, weil
verschiedene Menschen für die gleichen Leistungen
unterschiedliche Zahlungen leisten müssten.
Die privaten Krankenversicherer befürchten,
langfristig immer mehr Kunden zu verlieren.
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Antidiskriminierungsgesetz
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Aussprache verschoben.
Voraussichtlich September-Tagung
Hintergrund:
Die rot-grünen
Koalition im Bund hat in der abgelaufenen Wahlperiode den
Entwurf eines Antidiskriminierungs-Gesetzes diskutiert.
Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie
behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die
Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen
Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am
Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz
einzuklagen. Befürworter sehen hierin ein überfälliges
rechtliches Mittel, um sich gegen alltägliche
Benachteiligungen zu wehren. Kritiker weisen darauf hin,
ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die
verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit
in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Beispiel:
eine evangelische Kirche könnte nicht mehr ohne weiteres
Reparaturaufträge an protestantische Handwerker vergeben.
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