Auf dieser Seite: Bürgerversicherung - Antidiskriminierungsgesetz

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Top 19: 
Ablehnung der Einführung einer Bürgerversicherung im Gesundheitswesen
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/2832
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 33: 
Bericht über den aktuellen Sachstand des geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz des Bundes unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellung, ob und inwieweit das Kriterium der sexuellen Identität und Orientierung hierbei Berücksichtigung findet
Landtagsbeschluss vom 9. Mai 2003 - Drucksache 15/2640

Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2750
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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"Deutsche fallen durch besonders häufige Arztbesuche auf"
Bürgerversicherung auch im Landtag umstritten

Kiel (SHL). Mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW hat der Landtag am Freitag, 29. August 2003, einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Ziel,  die so genannte Bürgerversicherung abzulehnen, zurückgewiesen. Einigkeit herrschte im Plenum, dass die in Berlin vereinbarte Gesundheitsreform der finanziellen Entlastung des Gesundheitswesens lediglich eine Atempause verschaffe. Die Opposition warnte vor der Einführung der Bürgerversicherung und forderte statt dessen mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen. Solidarität sei keine Einbahnstraße, so das Argument aus den Reihen von CDU und FDP. Rot-Grün und SSW sehen hingegen in dem Reformvorhaben eine Perspektive für den Erhalt der Solidargemeinschaft.

Bei der Bürgerversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für jeden einzelnen Bürger. Die Befürworter versprechen sich davon eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung, weil dann auch Beamte und Selbstständige mit einbezahlen müssten.

Werner Kalinka (CDU) befürchtet, dass Mehreinnahmen aus der Bürgerversicherung zu höheren Ansprüchen für gesundheitliche Leistungen bei den Versicherten führen. Er sei für keine Einheitskasse, sondern für mehr Wettbewerb. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße sein.

Veronika Kolb (FDP) sieht in der Bürgerversicherung ein bloßes Schlagwort, das von der Reformunfähigkeit ablenken soll. Der in Berlin verabschiedete Kompromiss zur Gesundheitsreform löse das Problem des demografischen Wandels nicht.

Wolfgang Baasch (SPD) hält die Einführung einer Bürgerversicherung für positiv. Der Staat brauche eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage im Gesundheitswesen.

Angelika Birk (Grüne) bemängelt, dass sich die gut Verdienenden nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen. Sie plädiert auch für Wettbewerb - aber nicht um den am besten zahlenden Patienten, sondern um die bestmögliche Leistung für den Behandlungssuchenden.

Silke Hinrichsen (SSW) nennt die Bürgerversicherung eine richtige Perspektive, um das Gesundheitswesen weiterhin solidarisch zu finanzieren. "Es ist altbekannt, dass die Deutschen durch besonders häufige Arztbesuche auffallen."

Hintergrund:
  Vertreter von Rot-Grün haben im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Zukunft des Gesundheitssystems eine so genannte Bürgerversicherung vorgeschlagen. Diese Bürgerversicherung soll eine Pflichtversicherung sein, in die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte und Selbständige einzahlen. Die Beiträge wären nach Einkommen gestaffelt, wobei alle Einkommensarten, auch Miet-, Aktien- oder Zinseinkünfte, einbezogen wären. Die Verfechter dieser Idee versprechen sich dadurch eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis und damit eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen.
  Kritiker aus den Reihen von CDU und FDP warnen vor einer Verstaatlichung der Gesundheitsvorsorge und befürchten einem Verlust an Wettbewerb und Transparenz. Sie bemängeln, dass sich der Beitrag nicht nach dem individuellen Gesundheitsrisiko richtet. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, weil verschiedene Menschen für die gleichen Leistungen unterschiedliche Zahlungen leisten müssten.
  Die privaten Krankenversicherer befürchten, langfristig immer mehr Kunden zu verlieren.

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Antidiskriminierungsgesetz

Aussprache verschoben. 
Voraussichtlich September-Tagung

Hintergrund:
  Die rot-grünen Koalition im Bund hat in der abgelaufenen Wahlperiode den Entwurf eines Antidiskriminierungs-Gesetzes diskutiert. Demzufolge sollen gesellschaftliche Minderheiten wie behinderte Menschen, Migranten oder Homosexuelle die Möglichkeit erhalten, zivilrechtlich gegen Diskriminierungen, zum Beispiel im Mietwesen oder am Arbeitsplatz, vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen. Befürworter sehen hierin ein überfälliges rechtliches Mittel, um sich gegen alltägliche Benachteiligungen zu wehren. Kritiker weisen darauf hin, ein solches Gesetz könne in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Beispiel: eine evangelische Kirche könnte nicht mehr ohne weiteres Reparaturaufträge an protestantische Handwerker vergeben.

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