|
Auf
dieser Seite: Wirtschaftsstruktur
- Existenzgründungen
|
xxx |
Top 23a:
Kein Auslaufen der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur in den alten Bundesländern"
Antrag der Abgeordneten des
SSW |
|
Top 30:
Förderung von
Existenzgründungen
Landtagsbeschluss vom 3. April 2003 - Drucksachen 15/2565
und 15/2590
Bericht der Landesregierung |
|
|
Landtag einig:
Gemeinschaftsaufgabe erhalten
|
Kiel (SHL). Die
Landesregierung soll sich in Berlin für den Erhalt der
Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Regionale
Wirtschaftsstruktur West" einsetzen. Das beschloss der
Landtag am Freitag, 29. August 2003, einstimmig auf Antrag des
SSW. Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Juli
angekündigt, die etwa 15 Millionen Euro jährliche Förderung
für Unternehmen in wirtschaftsschwachen Regionen ab kommenden
Jahr nicht mehr zahlen zu wollen. Dieser Tagesordnungspunkt war
kurzfristig ohne Aussprache behandelt worden.
Hintergrund:
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für
das frühere Bundesgebiet" (GA West) unterstützen
Bund und Länder gewerbliche Unternehmen in
strukturschwachen Regionen bei Investitionen. Berlin und
das jeweilige Land tragen die Kosten je zur Hälfte.
Fördergebiete in Schleswig-Holstein sind unter anderem
die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und
Dithmarschen sowie Teile der Kreise Plön und Ostholstein.
Das Bundes-Finanzministerium hat angekündigt, ab
dem kommenden Jahr keine Bundeszuschüsse mehr für die
GA-West zahlen zu wollen. Kritiker befürchten dadurch
negative Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft.
Der Bund hat seit 1990 jährlich zwischen 21 und
39,2 Millionen DM nach Schleswig-Holstein überwiesen. Im
Jahre 2001 waren es 30,3 Millionen DM.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
Aussprache verschoben.
Voraussichtlich September-Tagung
Hintergrund:
Laut
Wirtschaftsministerium sind im Jahre 2002 insgesamt 27.771
Gewerbe in Schleswig-Holstein angemeldet worden, was in
etwa dem Niveau der Vorjahre entspricht. In ihrem Bericht
weist die Landesregierung darauf hin, dass die
schleswig-holsteinische Selbständigenquote mit 12,1
Prozent der Erwerbstätigen über dem Bundesdurchschnitt
von 10,6 Prozent liegt und dass das Land damit im
Vergleich aller deutschen Länder den zweiten Platz
belegt.
Fördermöglichkeiten für Existenzgründer bieten
unter anderem die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die
Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein und die
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Das Land hat ein
spezielles Existenzgründerinnenprogramm aufgelegt.
Weitere Ansprechpartner für Existenzgründer sind
beispielsweise die Technologiestiftung, der Verein
"Investoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.
V.", die Patentinformationsstelle und die
Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein GmbH.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
* * * * *
| |
|