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Pendlerpauschale:
Rot-Grün in Kiel
stützt Bundesregierung
Dringlichkeitsantrag der CDU
abgelehnt
Kiel (SHL).
Die bundesweite Diskussion um die geplante Kürzung der
Pendlerpauschale hat am Donnerstag, 28. August 2003, auch den
Landtag beschäftigt. In einem Dringlichkeitsantrag hatte die CDU
die Landesregierung aufgefordert, sich im Bund für eine
Beibehaltung der Pauschale in voller Höhe stark zu machen.
Dieses Ansinnen lehnte der Landtag mit den Stimmen von
Rot-Grün und SSW ab.
Das Bundesfinanzministerium
hatte ursprünglich eine Streichung der Pendlerpauschale für die
ersten 20 Fahrt-Kilometer allein für Autofahrer geplant. Bus- und
Bahnfahrer sollten aus umweltpolitischen Gründen ausgenommen
werden. Nach heftigen Protesten – auch aus den Reihen der
rot-grünen Koalition – war die Bundesregierung in der
vergangenen Woche zurück gerudert: Nach Angaben von
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) ist jetzt eine Kürzung
der Pauschale für alle Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten
Verkehrsmittel geplant. Im Gespräch ist eine Senkung von derzeit
40 auf rund 15 bis 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ab Kilometer
21 sollen auch weiterhin 40 Cent von der Steuer abgesetzt werden
können.
Stellungnahmen
der Fraktionen:
Gerade im ländlichen Raum
seien viele Arbeitnehmer auf das Auto angewiesen. Genauso gehe es
Menschen, die zur Nachtschicht müssten, begründete Werner
Kalinka (CDU) den Antrag seiner Fraktion. Die Forderung
nach einer Kürzung der Pauschale dokumentiere - besonders in
einem Flächenland wie Schleswig-Holstein – eine
arbeitnehmerfeindliche Haltung.
Mit Blick auf die dritte Stufe der Steuerreform verteidigte Günter
Neugebauer (SPD) die geplante Kürzung. Allerdings müsse
diese für Bahn- und Busfahrer genauso wie für Autofahrer gelten.
Wer die Bürger auf der einen Seite entlaste, müsse auf der
anderen Seite auch dem Abbau von Subventionen zustimmen. Die
anstehende Steuerreform müsse gegenfinanziert werden, fügte auch
Anke Spoorendonk vom SSW hinzu: Wer sowohl den Abbau
von Subventionen als auch eine höhere Neuverschuldung ablehne,
könne nicht guten Gewissens eine steuerliche Entlastung der
Bürger fordern.
Eine tatsächliche Entlastung der Steuerzahler bestritt Heiner
Garg (FDP): Zumindest die Pendler hätten in Zukunft
weniger Geld in der Tasche. Das sei "Gift für die Wirtschaft".
Seine Fraktion fordere daher eine Beibehaltung der Pauschale in
voller Höhe.
Für eine völlige Abschaffung der Pendlerpauschale sprach sich
hingegen Karl-Martin Hentschel (Grüne) aus:
"Sie ermutigt die Menschen dazu, möglichst weit weg von
ihrem Arbeitsplatz zu wohnen. Sie fördert die Zersiedelung und
Stadtflucht." Die Pauschale sei nicht nur ökologisch
unsinnig, sondern zudem auch unsozial.
Hintergrund:
Berufstätige können die Kosten für den Weg zu ihrer
Arbeitsstätte in Form der Pendler- beziehungsweise
Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Hierzu
kann der einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern mit je 0,36
Euro, ab elf Kilometern mit je 0,40 Euro als
Werbungskosten angesetzt werden. Dabei ist es unerheblich,
ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto, öffentlichen
Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt
wird, ob Fahrgemeinschaften gebildet werden oder nicht.
Bis zu einem Höchstbetrag von 5.112 Euro jährlich
verlangt das Finanzamt keine Nachweise. Über diesen
Deckelungsbetrag hinaus müssen dem Finanzamt Belege, wie
zum Beispiel Fahrkarten, Fahrtenbuch oder Quittungen
vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Pendler, die eine
Strecke von mehr als 56 Kilometern an 220 Arbeitstagen im
Jahr zurücklegen. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert
das Finanzamt maximal 220 Tage pro Kalenderjahr, bei einer
Sechs-Tage-Woche 280 Tage. Im Übrigen kann die
Pendlerpauschale nur für eine Fahrt täglich geltend
gemacht werden; wer mehrmals am Tag zu seiner
Arbeitsstätte fährt, muss den Differenzbetrag selbst
tragen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entfernungs-
bzw. Pendlerpauschale gelten seit dem 1. Januar 2001. Sie
lösten die Kilometerpauschale ab.
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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