Auf dieser Seite: Pendlerpauschale (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Keine Kürzungen der Pendlerpauschale 
Antrag der Fraktion der CDU 
Antrag der Fraktionen von SPD und B`90/Grünen - Drs. 15/2850
Drucksache: 15/2847
-Plenarprotokoll-

Pendlerpauschale: Rot-Grün in Kiel
stützt Bundesregierung

Dringlichkeitsantrag der CDU abgelehnt

Kiel (SHL). Die bundesweite Diskussion um die geplante Kürzung der Pendlerpauschale hat am Donnerstag, 28. August 2003, auch den Landtag beschäftigt. In einem Dringlichkeitsantrag hatte die CDU die Landesregierung aufgefordert, sich im Bund für eine Beibehaltung der Pauschale in voller Höhe stark zu machen.  Dieses Ansinnen lehnte der Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW ab.

Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich eine Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Fahrt-Kilometer allein für Autofahrer geplant. Bus- und Bahnfahrer sollten aus umweltpolitischen Gründen ausgenommen werden. Nach heftigen Protesten – auch aus den Reihen der rot-grünen Koalition – war die Bundesregierung in der vergangenen Woche zurück gerudert: Nach Angaben von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) ist jetzt eine Kürzung der Pauschale für alle Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel geplant. Im Gespräch ist eine Senkung von derzeit 40 auf rund 15 bis 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ab Kilometer 21 sollen auch weiterhin 40 Cent von der Steuer abgesetzt werden können.

Stellungnahmen der Fraktionen:

Gerade im ländlichen Raum seien viele Arbeitnehmer auf das Auto angewiesen. Genauso gehe es Menschen, die zur Nachtschicht müssten, begründete Werner Kalinka (CDU) den Antrag seiner Fraktion. Die Forderung nach einer Kürzung der Pauschale dokumentiere - besonders in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein – eine arbeitnehmerfeindliche Haltung. 

Mit Blick auf die dritte Stufe der Steuerreform verteidigte Günter Neugebauer (SPD) die geplante Kürzung. Allerdings müsse diese für Bahn- und Busfahrer genauso wie für Autofahrer gelten. Wer die Bürger auf der einen Seite entlaste, müsse auf der anderen Seite auch dem Abbau von Subventionen zustimmen. Die anstehende Steuerreform müsse gegenfinanziert werden, fügte auch Anke Spoorendonk vom SSW hinzu: Wer sowohl den Abbau von Subventionen als auch eine höhere Neuverschuldung ablehne, könne nicht guten Gewissens eine steuerliche Entlastung der Bürger fordern.

Eine tatsächliche Entlastung der Steuerzahler bestritt Heiner Garg (FDP): Zumindest die Pendler hätten in Zukunft weniger Geld in der Tasche. Das sei "Gift für die Wirtschaft". Seine Fraktion fordere daher eine Beibehaltung der Pauschale in voller Höhe.

Für eine völlige Abschaffung der Pendlerpauschale sprach sich hingegen Karl-Martin Hentschel (Grüne) aus: "Sie ermutigt die Menschen dazu, möglichst weit weg von ihrem Arbeitsplatz zu wohnen. Sie fördert die Zersiedelung und Stadtflucht." Die Pauschale sei nicht nur ökologisch unsinnig, sondern zudem auch unsozial.

Hintergrund:
  Berufstätige können die Kosten für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte in Form der Pendler- beziehungsweise Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Hierzu kann der einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu einer Entfernung von zehn Kilometern mit je 0,36 Euro, ab elf Kilometern mit je 0,40 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird, ob Fahrgemeinschaften gebildet werden oder nicht. Bis zu einem Höchstbetrag von 5.112 Euro jährlich verlangt das Finanzamt keine Nachweise. Über diesen Deckelungsbetrag hinaus müssen dem Finanzamt Belege, wie zum Beispiel Fahrkarten, Fahrtenbuch oder Quittungen vorgelegt werden. Betroffen hiervon sind Pendler, die eine Strecke von mehr als 56 Kilometern an 220 Arbeitstagen im Jahr zurücklegen. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt maximal 220 Tage pro Kalenderjahr, bei einer Sechs-Tage-Woche 280 Tage. Im Übrigen kann die Pendlerpauschale nur für eine Fahrt täglich geltend gemacht werden; wer mehrmals am Tag zu seiner Arbeitsstätte fährt, muss den Differenzbetrag selbst tragen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale gelten seit dem 1. Januar 2001. Sie lösten die Kilometerpauschale ab.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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