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LKW-Maut:
Dringlichkeit abgelehnt
Rot-Grün und SSW sehen keinen
aktuellen Beratungsbedarf
Kiel (SHL). Der
Landtag hat einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu dem am
gestrigen Dienstag zwischen EU und Bundesregierung gefundenen
Kompromiss zur Einführung der LKW-Maut
abgelehnt. Mit den blockierenden Stimmen von SPD, Grünen und SSW
kam am Mittwoch, 27. August 2003, keine notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung zustande.
Die Begründung lieferte der Fraktionschef der Grünen,
Karl-Martin Hentschel: Das Thema werde schon seit Jahren
diskutiert, eine Dringlichkeit sei nicht erkennbar.
Hintergrund:
Ursprünglich sollte zum 31. August 2003
auf deutschen Straßen eine Maut für LKW über 12 Tonnen
eingeführt werden. Dadurch sollen rund 2,8 Milliarden
Euro jährlich in die Staatskasse gespült und für den
Bau von Straßen und Schienenwegen werden. Wegen
technischer Probleme musste die Einführung der Maut
jedoch auf Anfang November verschoben werden. Dies führte
zu Einnahmeausfällen von über 326 Euro für den Bund.
Unterdessen musste sich die Bundesregierung mit einem von
der EU eingeleiteten Prüfverfahren auseinandersetzen. Die
EU vermutete in den geplanten Ausgleichszahlungen der
Regierung an deutsche Spediteure unzulässige staatliche
Beihilfen. Am gestrigen Dienstag, 26. August, einigten
sich Brüssel und Berlin auf folgenden Kompromiss:
Brüssel erkennt die Einführung der Maut nach dem
2. November an. Zugleich muss Berlin aber sicher stellen,
dass es zwischen der Erhebung der Maut und den
Ausgleichszahlungen an die Speditionen keinen zwingenden
Zusammenhang gibt. Es darf zudem nicht zu technisch
bedingten Behinderungen ausländischer Transporteure und
des freien Warenverkehrs in Europa kommen. Eine Hintertür
bleibt den deutschen Spediteure aber schließlich erhalten:
Geplant sind Vergünstigungen über die KFZ- oder
Mineralölsteuer.
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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