Auf dieser Seite: LKW-Maut (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Start der LKW-Maut - Antrag der Fraktion der CDU -
Drucksache: 15/2854
-Plenarprotokoll-

LKW-Maut: Dringlichkeit abgelehnt
Rot-Grün und SSW sehen keinen aktuellen Beratungsbedarf

Kiel (SHL). Der Landtag hat einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu dem am gestrigen Dienstag zwischen EU und Bundesregierung gefundenen Kompromiss zur Einführung der LKW-Maut abgelehnt. Mit den blockierenden Stimmen von SPD, Grünen und SSW kam am Mittwoch, 27. August 2003, keine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung zustande. Die Begründung lieferte der Fraktionschef der Grünen, Karl-Martin Hentschel: Das Thema werde schon seit Jahren diskutiert, eine Dringlichkeit sei nicht erkennbar.

Hintergrund:
  Ursprünglich sollte zum 31. August 2003 auf deutschen Straßen eine Maut für LKW über 12 Tonnen eingeführt werden. Dadurch sollen rund 2,8 Milliarden Euro jährlich in die Staatskasse gespült und für den Bau von Straßen und Schienenwegen werden. Wegen technischer Probleme musste die Einführung der Maut jedoch auf Anfang November verschoben werden. Dies führte zu Einnahmeausfällen von über 326 Euro für den Bund. Unterdessen musste sich die Bundesregierung mit einem von der EU eingeleiteten Prüfverfahren auseinandersetzen. Die EU vermutete in den geplanten Ausgleichszahlungen der Regierung an deutsche Spediteure unzulässige staatliche Beihilfen. Am gestrigen Dienstag, 26. August, einigten sich Brüssel und Berlin auf folgenden Kompromiss:
  Brüssel erkennt die Einführung der Maut nach dem 2. November an. Zugleich muss Berlin aber sicher stellen, dass es zwischen der Erhebung der Maut und den Ausgleichszahlungen an die Speditionen keinen zwingenden Zusammenhang gibt. Es darf zudem nicht zu technisch bedingten Behinderungen ausländischer Transporteure und des freien Warenverkehrs in Europa kommen. Eine Hintertür bleibt den deutschen Spediteure aber schließlich erhalten: Geplant sind Vergünstigungen über die KFZ- oder Mineralölsteuer.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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