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Schulgesetz, 2.
Lesung (Top 02; Drs. 15/2386,
15/2784);
Stiftungsgesetz, 1. Lesung (Top 07; Drs. 15/2831);
Lehrerfortbildung (Top 21; Drs. 15/2834);
Nationalpark Wattenmeer/Weltkulturerbe (Top 40;
Drs. 15/1249
Abs. 2 u. 3, 15/1354,
15/2836)
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Schulgesetz:
Die
Schüler in Schleswig-Holstein müssen weiterhin die Schule in
ihrer Nachbarschaft besuchen. Mit Stimmen von SPD, CDU, Grünen
und SSW lehnte es der Landtag ab, die starren
Schuleinzugsbereiche deutlich aufzuweichen und so den Eltern eine
größere Wahlfreiheit einzuräumen. Das hatte die FDP gefordert.
Ihr Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes, der im
Bildungsausschuss beraten worden war, sah ein Wahlrecht der Eltern
auch bei Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen vor. Die Qual der
Wahl haben die Eltern bisher - und auch künftig - nur bei Gymnasien
und Gesamtschulen. Die FDP hatte ihren Vorstoß damit begründet,
dass ein Wahlrecht den Wettbewerb unter den Schulen und damit die
Qualität fördert. Die Kritiker hatten betont, dass Schulträger
Planungssicherheit brauchen und schwächere Schulen bei einem
Wettkampf um Schüler fast zwangsläufig auf der Strecke
bleiben.
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Lehrerfortbildung:
von der
Tagesordnung abgesetzt (Aufruf September-Tagung)
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Stiftungsgesetz: Die
Landesregierung möchte alle Stiftungen in
Schleswig-Holstein ins Internet stellen und so für deren
Arbeit werben. Mit der dazu nötigen Änderung des
Stiftungsgesetzes befasste sich der Landtag im August. Der
Gesetzentwurf der Regierung wurde einvernehmlich an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit der Novelle soll das
Stiftungsrecht des Landes zudem an geänderte Bundesvorgaben
angepasst werden. Das neue Bundesgesetz zur Modernisierung
des Stiftungsrechts gilt seit September 2002 und soll die
Gründung von Stiftungen erleichtern. So besteht nach dem
Gesetz erstmals ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung einer
Stiftung. In Deutschland arbeiten derzeit 12.000 private
Stiftungen, davon etwa 450 in Schleswig-Holstein. Hinzu
kommen öffentliche und kirchliche Stiftungen. Auf einem
Stiftungstag im Mai in Lübeck wurde ein ehrgeiziges Ziel
ausgegeben. Im Jahr 2010 soll es landesweit mehr als 1.000
Stiftungen geben.
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Nationalpark
Wattenmeer: Die Landesregierung befürwortet eine
Anmeldung des Wattenmeers als Weltnaturerbe bei der UNESCO, wenn die
Küstenbewohner das wollen. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor,
den der Landtag im August abschließend zur Kenntnis nahm.
Zugleich wurde mehrheitlich ein Antrag der FDP abgelehnt. Die Liberalen hatten
gefordert, in einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob das Wattenmeer
auch als Weltkulturerbe in Frage kommt und bis zu einem Ergebnis eine
Anmeldung als Naturerbe auf Eis zu legen. Hintergrund: Seit 1988 gibt es
Pläne, das Wattenmeer vor der deutschen, dänischen und
niederländischen Küste als Naturerbe anzumelden. Die Debatte darüber
läuft weiter, weil Küstenanwohner Nutzungseinschränkungen
befürchten. Das Wattenmeer mit einer Gesamtfläche von etwa 12.000 km²
ist mit 3.000 Zier- und Pflanzenarten eines der wertvollsten
Feuchtgebiete der Welt. Die UNESCO hat bisher mehr als 140 Gebiete als
Naturerbe ausgewiesen, darunter in Deutschland nur die "Grube
Messe", eine Lagerstätte von Fossilien in Hessen. Mehr als 550
Objekte sind Weltkulturerbe. Davon liegen 25 in Deutschland, darunter
die Hansestadt Lübeck.
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