Auf dieser Seite: Bestattungswesen  -  Gesundheitswesen

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Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 
15/3561(neu)
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 26: 
Entwicklung des Gesundheitswesens
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3374
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 114. Sitzung am 30. April 2004)
       neu: ohne Aussprache
Drucksache: 15/3518
  zum Text
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Lockerung des Sargzwang
kein Tabubruch
Entwurf zum Bestattungsgesetz vorgelegt

Kiel (SHL). Die Urne auf dem heimischen Kaminsims oder eine Beerdigung im Gartenbeet oder auf der grünen Wiese wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.  Aber: Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Bestattungswesen will die Landesregierung den Sargzwang lockern. Demnach sollen Angehörige nicht-christlicher Religionsgemeinschaften wie Moslems ihre Toten künftig in einem Leichentuch bestatten dürfen. Neben Friedhöfen wird es ferner so genannte Friedwälder für Urnenbestattungen geben. Überdies schreibt das Papier weiterhin eine Bestattungspflicht vor. Fazit von Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) am Mittwoch, 25. August, im Kieler Landtag: Einen Tabubruch im Bestattungswesen wird es nicht geben. 

Vertreter aller Parteien begrüßten das Gesetz. Union und FDP stellten positiv heraus, dass der Gesetzentwurf einer weit verbreiteten "Entsorgungs-Mentalität" im Umgang mit dem Tod widerstehe. Grüne und SPD betonten, dass das Papier der veränderten Trauerkultur im Land Rechnung trage. Endlich gebe es klare Regelungen für diesen Bereich, lobte der SSW den Gesetzentwurf. Kritik gab es von der Partei der dänischen Minderheit allerdings für die Einführung eines Leichenpasses, der für den Transport von Leichen verbindlich werden soll. Diese Regelung sei zumindest innerhalb der Landesgrenzen überflüssig.

Für Diskussionen sorgte unter den Fraktionen die vorgesehenen Bestimmungen mit dem Umgang von Totgeburten. Hier sollen sich die Eltern für oder gegen eine Bestattung entscheiden können, sofern der Fötus ein Gewicht unter 1.000 Gramm aufweist. Sowohl die Gewichtsgrenze als auch die Sargvorschrift und die Kann-Bestimmung erzeugten Widerspruch im Plenum.

Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss und an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Jost de Jager (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW).

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf eines Bestattungsgesetzes vor, das an die Stelle der entsprechenden Reichs-Regelungen aus den Jahren 1934 und 1938 sowie einer Landesverordnung von 1995 treten soll.
  Das zuständige Sozialministerium will unter anderem den Sargzwang lockern und Bestattungen in einem Leichentuch erlauben. Eine solche Form der Beerdigung ist zum Beispiel bei gläubigen Moslems verbreitet. Festgehalten werden soll am Friedhofszwang. Das bedeutet: Eine Bestattung und Aufbewahrung von Toten oder deren Asche beispielsweise im privaten Bereich soll es nicht geben. See-Bestattungen sollen künftig ohne Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörden möglich sein. Auch soll der Rahmen für so genannte Friedwälder geschaffen werden, in denen die Asche der Verstorbenen verstreut werden kann. Totgeborene unter 1000 Gramm sollen bestattet werden können, wenn ein Elternteil dies wünscht.
  In Schleswig-Holstein gibt es jährlich rund 30.000 Todesfälle. 70 bis 80 Prozent der Verstorbenen werden in Form einer Urnenbestattung beigesetzt.

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CDU-Antrag zum 
Gesundheitswesen abgelehnt

Kiel (SHL). Zum 1. Januar 2004 ist das von Rot-Grün und CDU/CSU in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Seitdem häufen sich die Klagen über zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen für Ärzte und Patienten, wie unter anderem durch die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche. Im April hatte die CDU mit einem acht Punkte umfassenden Antrag gefordert, dass sich die Landesregierung auf Bundes- wie Landesebene unter anderem dafür einsetzen möge, die Bürger über die Auswirkungen des GMG besser aufzuklären, "Schwachstellen" sowie "soziale Härten" im Gesetz zu beseitigen oder eine gute medizinische Versorgung für alle Patienten sicherzustellen. Diesen Antrag lehnte der Landtag am Freitag, 27. August, ohne Aussprache gegen die Stimmen von CDU und FDP ab.

Hintergrund:
  Zum 1. Januar 2004 ist das von Rot-Grün und CDU/CSU in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Seitdem häufen sich die Klagen über zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen für Ärzte und Patienten, wie unter anderem durch die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche. Im April hatte die CDU mit einem acht Punkte umfassenden Antrag gefordert, dass sich die Landesregierung auf Bundes- wie Landesebene unter anderem dafür einsetzen möge, die Bürger über die Auswirkungen des GMG besser aufzuklären, „Schwachstellen" sowie „soziale Härten" im Gesetz zu beseitigen oder eine gute medizinische Versorgung für alle Patienten sicherzustellen. Der Sozialausschuss empfiehlt gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen.

mehr Informationen: "plenum-online", April 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/27_31_gesund
heit_aids.htm)

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