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Auf
dieser Seite: Bestattungswesen
- Gesundheitswesen
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Top 03:
Entwurf eines Gesetzes
über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes
Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG)
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
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Top 26:
Entwicklung des
Gesundheitswesens
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3374
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 114. Sitzung am 30. April 2004)
neu: ohne Aussprache |
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Lockerung
des Sargzwang
kein Tabubruch
Entwurf zum
Bestattungsgesetz vorgelegt
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Kiel (SHL). Die Urne auf dem heimischen
Kaminsims oder eine Beerdigung im Gartenbeet oder auf der
grünen Wiese wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.
Aber: Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Bestattungswesen
will die Landesregierung den Sargzwang lockern. Demnach sollen
Angehörige nicht-christlicher Religionsgemeinschaften wie
Moslems ihre Toten künftig in einem Leichentuch bestatten
dürfen. Neben Friedhöfen wird es ferner so genannte
Friedwälder für Urnenbestattungen geben. Überdies schreibt
das Papier weiterhin eine Bestattungspflicht vor. Fazit von
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) am Mittwoch, 25. August,
im Kieler Landtag: Einen Tabubruch im Bestattungswesen wird es
nicht geben.
Vertreter aller Parteien begrüßten das
Gesetz. Union und FDP stellten positiv heraus, dass der
Gesetzentwurf einer weit verbreiteten "Entsorgungs-Mentalität"
im Umgang mit dem Tod widerstehe. Grüne und SPD betonten, dass
das Papier der veränderten Trauerkultur im Land Rechnung trage.
Endlich gebe es klare Regelungen für diesen Bereich, lobte der
SSW den Gesetzentwurf. Kritik gab es von der Partei der
dänischen Minderheit allerdings für die Einführung eines
Leichenpasses, der für den Transport von Leichen verbindlich
werden soll. Diese Regelung sei zumindest innerhalb der
Landesgrenzen überflüssig.
Für Diskussionen sorgte unter den Fraktionen
die vorgesehenen Bestimmungen mit dem Umgang von Totgeburten.
Hier sollen sich die Eltern für oder gegen eine Bestattung
entscheiden können, sofern der Fötus ein Gewicht unter 1.000
Gramm aufweist. Sowohl die Gewichtsgrenze als auch die
Sargvorschrift und die Kann-Bestimmung erzeugten Widerspruch im
Plenum.
Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss
und an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Jost de Jager
(CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene
Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW).
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf
eines Bestattungsgesetzes vor, das an die Stelle der
entsprechenden Reichs-Regelungen aus den Jahren 1934 und
1938 sowie einer Landesverordnung von 1995 treten soll.
Das zuständige Sozialministerium will unter
anderem den Sargzwang lockern und Bestattungen in einem
Leichentuch erlauben. Eine solche Form der Beerdigung ist
zum Beispiel bei gläubigen Moslems verbreitet. Festgehalten werden soll
am Friedhofszwang. Das bedeutet: Eine Bestattung und
Aufbewahrung von Toten oder deren Asche beispielsweise im
privaten Bereich soll es nicht geben. See-Bestattungen
sollen künftig ohne Ausnahmegenehmigung der
Ordnungsbehörden möglich sein. Auch soll der Rahmen für
so genannte Friedwälder geschaffen werden, in denen die
Asche der Verstorbenen verstreut werden kann. Totgeborene
unter 1000 Gramm sollen bestattet werden können, wenn ein
Elternteil dies wünscht.
In Schleswig-Holstein gibt es jährlich rund 30.000
Todesfälle. 70 bis 80 Prozent der Verstorbenen werden in
Form einer Urnenbestattung beigesetzt.
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CDU-Antrag
zum
Gesundheitswesen abgelehnt
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Kiel (SHL). Zum 1. Januar
2004 ist das von Rot-Grün und CDU/CSU in Bundestag und
Bundesrat beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in
Kraft getreten. Seitdem häufen sich die Klagen über
zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastungen für
Ärzte und Patienten, wie unter anderem durch die Praxisgebühr
von zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche. Im
April hatte die CDU mit einem acht Punkte umfassenden Antrag
gefordert, dass sich die Landesregierung auf Bundes- wie
Landesebene unter anderem dafür einsetzen möge, die Bürger
über die Auswirkungen des GMG besser aufzuklären,
"Schwachstellen" sowie "soziale Härten" im
Gesetz zu beseitigen oder eine gute medizinische Versorgung für
alle Patienten sicherzustellen. Diesen Antrag lehnte der Landtag
am Freitag, 27. August, ohne Aussprache gegen die Stimmen von
CDU und FDP ab.
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2004 ist das von Rot-Grün und
CDU/CSU in Bundestag und Bundesrat beschlossene
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten.
Seitdem häufen sich die Klagen über zusätzliche
organisatorische und finanzielle Belastungen für Ärzte
und Patienten, wie unter anderem durch die Praxisgebühr
von zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche.
Im April hatte die CDU mit einem acht Punkte umfassenden
Antrag gefordert, dass sich die Landesregierung auf
Bundes- wie Landesebene unter anderem dafür einsetzen
möge, die Bürger über die Auswirkungen des GMG besser
aufzuklären, „Schwachstellen" sowie „soziale
Härten" im Gesetz zu beseitigen oder eine gute
medizinische Versorgung für alle Patienten
sicherzustellen. Der Sozialausschuss empfiehlt gegen die
Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen.
mehr
Informationen: "plenum-online",
April
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april2004/texte/27_31_gesundheit_aids.htm)
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