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Wahlverfahren für
Gerichtspräsidien
soll geändert werden
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Kiel (SHL). Angelehnt an eine Öffnungsklausel im
Gerichtverfassungsgesetzes will die Landesregierung bei
der Präsidiumswahl an schleswig-holsteinischen Gerichten
die Möglichkeit schaffen, dass nicht nur nach dem
Mehrheitsprinzip gewählt wird, sondern künftig auch nach
dem Verhältniswahlrecht (Listenwahl) abgestimmt werden
kann. Das Wahlrecht soll die jeweilige Richterschaft
selbst bestimmen können. Begründung eines entsprechenden
Gesetzentwurfs: Bei der
Mehrheitswahl kann es dazu kommen, dass eine große Anzahl
von Stimmen wirkungslos bleibt - wenn sie auf nicht
gewählte Kandidaten fallen - und so kleinere Gruppen im
Präsidium nicht oder zu gering vertreten sind. Der
Landtag überwies den Gesetzentwurf nach Erster Lesung -
ohne Aussprache - am Mittwoch, 25. August 2004, an den
Innen- und Rechtsausschuss.
Das
Verhältnisrecht soll nur bei entsprechendem Bedarf zum
Einsatz kommen, also insbesondere dann, wenn Minderheiten
innerhalb der Richterschaft im Präsidium
unterrepräsentiert sind oder zumindest meinen, es zu
sein. Hiervon ist auszugehen, wenn eine Mindestzahl
von Wahlberechtigten die Durchführung der Verhältniswahl
wünscht und dies durch Einreichung eines gültigen
Wahlvorschlages zum Ausdruck bringt.
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Stichwort:
Laut
Gerichtsverfassungsgesetz (Paragraph 21) bildet jedes
Gericht ein Präsidium mit einem Präsidenten bzw.
Vorsitzenden an der Spitze. Die Größe des auf vier Jahre
gewählten Gremiums richtet sich nach den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. (bei
mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn
Mitglieder oder bei acht Planstellen vier Mitglieder). Das
Präsidium besetzt die Spruchkörper (Recht sprechendes
Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder
Beschlusses entscheidet), bestellt Ermittlungsrichter,
regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
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Fragen zur DNA-Analyse
Buß skizziert Ergebnisse
der Innenministerkonferenz
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Kiel (SHL). Die
Innenministerkonferenz (IMK) will intensiv prüfen, ob sich die
DNA-Analyse für die erkennungsdienstliche Behandlung verwenden
lässt. Das geht aus einem von der CDU beantragten Bericht der
Landesregierung hervor, den der derzeitige Vorsitzende der IMK,
der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß (SPD) am
Donnerstag, 26. August, dem Plenum vorlegte. Die
Innenministerkonferenz besteht aus den Innenministern der
Länder und dem Bundesinnenminister als ständigen Gast. Sie
tagt zweimal im Jahr, der Vorsitz wechselt jährlich. Die letzte
Tagung fand am 8. Juli in Kiel statt.
In der
Aussprache zu dem Bericht waren sich die Landtagsparteien einig,
dass die DNA-Analyse ein wichtiges Instrument zur
Kriminalitätsverfolgung ist, es bei der Verwendung für die
erkennungsdienstliche Behandlung jedoch besondere Probleme gibt.
Dies gelte besonders für die Gefahr des Missbrauchs, da das
Erbgut unter anderem Informationen über Erbkrankheiten
enthält.
Weitere Themen der
Landtagsdebatte waren die Mitteilungspflicht der Gerichte über
Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz an die Polizei und die
Gefahren des Internets für Kinder. Laut Buß sollen künftig
die Gerichte dazu verpflichtet werden, die Polizei darüber zu
informieren, wenn Gewalttäter dazu "verknackt" von
bestimmten Personen oder Orten fernzuhalten. Große Einigkeit
bestand im Landtag darin, Kinder und Jugendliche verstärkt
über die Gefahren im Internet aufzuklären.
Der Innen- und
Rechtsausschuss wird sich mit dem Thema weiter befassen.

Spurensuche
beim Landeskriminalamt
Hauptredner:
Innenminister Klaus Buß
(SPD), Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang
Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Auf der Innenminister-Konferenz
am 8. Juli in Kiel hatten sich die Innenminister der
Länder unter anderem darauf geeinigt, dass die
DNA-Analyse, der sogenannte genetische Fingerabdruck,
anderen erkennungs-dienstlichen Maßnahmen gleichgestellt
werden sollte. Weiterhin wurde eine engere Zusammenarbeit
von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur
verbesserten Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung
beschlossen. Die Konferenz tagt in der zweimal jährlich
unter jährlich wechselndem Vorsitz. Vorsitzender der
Innenministerkonferenz 2004 ist der
schleswig-holsteinische Ressortchef Klaus Buß.
Einem CDU-Antrag zufolge soll die Landesregierung
ihre Haltung auf der Innenminister-Konferenz darlegen.
Berichtet werden soll unter anderem über eine
Verbreiterung der Anwendungsmöglichkeiten der
DNA-Analyse, die Löschfristen von Fingerabdrücken und
DNA-Material sowie über die Gefahren des Internets für
Kinder und Jugendliche.
mehr
Informationen: Innenministerkonferenz(http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/
Aktueller_20Bestand/IM/Information/IMK/Startseite.html)
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