Auf dieser Seite: Gerichts-Präsidiumswahl  - Sicherheit 

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Top 04: 
Entwurf eines Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien der Gerichte (Gerichtspräsidiumswahlgesetz - GerPräsWG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
       neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3578
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Top 14: 
Sicherheit in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der CDU
Bericht der Landesregierung - Drucksache
15/3610
Drucksache: 15/3591
-Plenarprotokoll-
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Wahlverfahren für Gerichtspräsidien
soll geändert werden

Kiel (SHL). Angelehnt an eine Öffnungsklausel im Gerichtverfassungsgesetzes will die Landesregierung bei der Präsidiumswahl an schleswig-holsteinischen Gerichten die Möglichkeit schaffen, dass nicht nur nach dem Mehrheitsprinzip gewählt wird, sondern künftig auch nach dem Verhältniswahlrecht (Listenwahl) abgestimmt werden kann. Das Wahlrecht soll die jeweilige Richterschaft selbst bestimmen können. Begründung eines entsprechenden Gesetzentwurfs: Bei der Mehrheitswahl kann es dazu kommen, dass eine große Anzahl von Stimmen wirkungslos bleibt - wenn sie auf nicht gewählte Kandidaten fallen - und so kleinere Gruppen im Präsidium nicht oder zu gering vertreten sind. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf nach Erster Lesung - ohne Aussprache - am Mittwoch, 25. August 2004, an den Innen- und Rechtsausschuss.

Das Verhältnisrecht soll nur bei entsprechendem Bedarf zum Einsatz kommen, also insbesondere dann, wenn Minderheiten innerhalb der Richterschaft im Präsidium unterrepräsentiert sind oder zumindest meinen, es zu sein. Hiervon ist auszugehen, wenn eine Mindestzahl von Wahlberechtigten die Durchführung der Verhältniswahl wünscht und dies durch Einreichung eines gültigen Wahlvorschlages zum Ausdruck bringt.

Stichwort: 
 
Laut Gerichtsverfassungsgesetz (Paragraph 21) bildet jedes Gericht ein Präsidium mit einem Präsidenten bzw. Vorsitzenden an der Spitze. Die Größe des auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. (bei mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn Mitglieder oder bei acht Planstellen vier Mitglieder). Das Präsidium besetzt die Spruchkörper (Recht sprechendes Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entsch
eidet), bestellt Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.

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Fragen zur DNA-Analyse
Buß skizziert Ergebnisse der Innenministerkonferenz

Kiel (SHL). Die Innenministerkonferenz (IMK) will intensiv prüfen, ob sich die DNA-Analyse für die erkennungsdienstliche Behandlung verwenden lässt. Das geht aus einem von der CDU beantragten Bericht der Landesregierung hervor, den der derzeitige Vorsitzende der IMK, der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag, 26. August, dem Plenum vorlegte. Die Innenministerkonferenz besteht aus den Innenministern der Länder und dem Bundesinnenminister als ständigen Gast. Sie tagt zweimal im Jahr, der Vorsitz wechselt jährlich. Die letzte Tagung fand am 8. Juli in Kiel statt.

In der Aussprache zu dem Bericht waren sich die Landtagsparteien einig, dass die DNA-Analyse ein wichtiges Instrument zur Kriminalitätsverfolgung ist, es bei der Verwendung für die erkennungsdienstliche Behandlung jedoch besondere Probleme gibt. Dies gelte besonders für die Gefahr des Missbrauchs, da das Erbgut unter anderem Informationen über Erbkrankheiten enthält.

Weitere Themen der Landtagsdebatte waren die Mitteilungspflicht der Gerichte über Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz an die Polizei und die Gefahren des Internets für Kinder. Laut Buß sollen künftig die Gerichte dazu verpflichtet werden, die Polizei darüber zu informieren, wenn Gewalttäter dazu "verknackt" von bestimmten Personen oder Orten fernzuhalten. Große Einigkeit bestand im Landtag darin, Kinder und Jugendliche verstärkt über die Gefahren im Internet aufzuklären.

Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich mit dem Thema weiter befassen.

 

 

 

Spurensuche beim Landeskriminalamt

 

Hauptredner: Innenminister Klaus Buß (SPD), Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Auf der Innenminister-Konferenz am 8. Juli in Kiel hatten sich die Innenminister der Länder unter anderem darauf geeinigt, dass die DNA-Analyse, der sogenannte genetische Fingerabdruck, anderen erkennungs-dienstlichen Maßnahmen gleichgestellt werden sollte. Weiterhin wurde eine engere Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zur verbesserten Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung beschlossen. Die Konferenz tagt in der zweimal jährlich unter jährlich wechselndem Vorsitz. Vorsitzender der Innenministerkonferenz 2004 ist der schleswig-holsteinische Ressortchef Klaus Buß.
  Einem CDU-Antrag zufolge soll die Landesregierung ihre Haltung auf der Innenminister-Konferenz darlegen. Berichtet werden soll unter anderem über eine Verbreiterung der Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse, die Löschfristen von Fingerabdrücken und DNA-Material sowie über die Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche.

mehr Informationen: Innenministerkonferenz(http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/
Aktueller_20Bestand/IM/Information/IMK/Startseite.html)

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