|
Auf
dieser Seite: Landesbesoldung
- Ladenöffnungszeiten
|
xxx |
Top 06:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Gesetzentwurf der
Landesregierung |
|
Top 13:
Länderkompetenz für
Ladenöffnungszeiten
Antrag der Fraktion der FDP |
|
|
Professoren-Besoldung
vor Neuregelung
Grundgehalt soll
mit Leistung gekoppelt werden
|
Kiel (SHL). Professoren sollen in Schleswig-Holstein künftig
verstärkt nach Leistung bezahlt werden; neben einem Grundgehalt auch Leistungsbezüge erhalten. Das Land will
damit eine vom Bundestag beschlossene Reform des Hochschul- und
Professoren- Besoldungsrechts umsetzen. Der Landtag stimmte am Mittwoch,
25. August 2004, im Grundsatz der Reform zu, machte aber deutlich, dass das
Grundgehalt sinken müsse, damit die Neuregelung kostenneutral sei.
Nach der Ausschussberatung soll das neue Landesgesetz noch
diesen Herbst verabschiedet werden und zum 1. Januar kommenden
Jahres in Kraft treten.
Den Leistungsanteil am künftigen
Professorengehalt sollen die Hochschulen in Eigenregie festlegen
und verteilen, etwa für besondere Verdienste in Forschung und
Lehre. Dadurch würden zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
die Hochschulen geschaffen, argumentierte Finanzminister Ralf
Stegner (SPD) im Einklang mit rot-grüner Landtagskoalition und SSW. Auch CDU und FDP begrüßten die Neuregelung im
Prinzip, kritisierten jedoch die schlechte Finanzausstattung der
Hochschulen im Norden. Dadurch würden die Leistungszulagen
deutlich geringer ausfallen als im Süden Deutschlands; das sei
ein Wettbewerbsnachteil im Kampf um die besten Köpfe, so die
Kritik.
Stimmen aus den Plenum
Jürgen Weber (SPD): Besondere Leistungen
müssen auch besonders honoriert werden. Hier müssen wir uns an
internationale Standards anpassen.
Jost de Jager (CDU): Im Ergebnis bedeutet
die Besoldungs-Reform, dass besser ausgestattete Hochschulen
höhere Zulagen bezahlen können, als die schlechter
ausgestatteten Hochschulen bei uns in Schleswig-Holstein.
Dadurch verlieren wir an Attraktivität.
Ekkehard Klug (FDP): Fast alle anderen
Bundesländer zahlen ihren Hochschullehrern pro Jahr im Schnitt
mehrere tausend Euro mehr. Die Durchschnittsbesoldung wird nur
noch von Sachsen und Sachsen-Anhalt unterboten.
Monika Heinold (B´90/Grüne) verzichtete
auf einen längeren Redebeitrag. Sie unterstützte den
Gesetzentwurf der Landesregierung.
Anke Spoorendonk (SSW): Der
Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Wer
gute und neue Kräfte an die Hochschulen binden will, muss diese
auch mit attraktiven finanziellen Angeboten ködern können.
Hintergrund:
Die im Februar 2004 vom Bundestag beschlossenen Reformen
des Hochschul- und Professorenbesoldungsrechts ordnen die
Besoldung aller Beschäftigten im Hochschulbereich
grundlegend neu. Um den Leistungsgedanken zu stärken, ist
darin eine Abkehr von nach dem Dienstalter aufsteigenden
Grundgehältern verankert. Was zählt ist die erbrachte
Leistung. Kurz: Professoren sollen künftig außer
Grundgehalt auch Leistungsbezüge erhalten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der
Landesregierung zielt jetzt auf die erforderliche
landesgesetzliche Umsetzung und Ausgestaltung der
Änderungen ab. Das Grundgehalt und die Leistungsbezüge
sollen zukünftig gleichberechtigte Besoldungsbestandteile
werden. Die herkömmlichen Besoldungsgruppen C2 bis C4
sollen durch W2 und W3 ersetzt werden, Zulagen für
besondere Leistungen in Forschung und Lehre kann die
Hochschulleitung entsprechend ihren Rahmenbedingungen und
Zielsetzungen individuell gewähren.
Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die Reform
bereits umgesetzt.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
Antrag zum
Ladenschluss rennt offene Türen ein
Schleswig-Holstein will
baden-württembergische Bundesratsinitiative unterstützen
|
Kiel (SHL). Der
Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich am Mittwoch, 25. August
2004, dafür ausgesprochen die Regelung der Ladenöffnungszeiten in
die Hand der Länder zu legen. Auf Grundlage eines Antrages der
FDP soll die Landesregierung im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg
unterstützen. Mit dieser Forderung rannten die Liberalen bei den übrigen Fraktionen
und dem SSW offene Türen ein: Der einheitliche Ladenschluss sei ein Ladenhüter, so die einhellige Meinung
im Landtag.
Hintergrund ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Juni dieses Jahres. Das hat die Rechtmäßigkeit des
geltenden Ladenschlussgesetzes bestätigt, zugleich jedoch
betont, eine grundsätzliche Neuregelung der Öffnungszeiten ist Ländersache.
Trotz Einigkeit im Kern setzten die Landtagsparteien in der Aussprache zum
Thema unterschiedliche Akzente: Während die Liberalen eine völlige
Freigabe der Öffnungszeiten favorisieren, wollen CDU und SPD am Sonn-
und Feiertagsschutz festhalten - allerdings mit Ausnahmen, etwa in Form
einer Regelung für Tourismuszentren. Sonn- und Feiertage stünden unter dem besonderen
Schutz des Grundgesetzes, hieß es auch seitens der
Landesregierung.
Eine differenzierte Liberalisierung forderten die Grünen:
Um kleinere Läden vor Konkurrenz auf der "Grünen Wiese“ zu schützen,
solle es bei den Öffnungszeiten analog zur bewährten Bäderregelung ein
City- und ein Tante-Emma-Laden-Privileg geben. Zum Schutz der Angestellten regte der SSW entsprechende Tarifabsprachen im Einzelhandel
an.
Hauptredner:
Christel Aschmoneit-Lücke (FDP); Peter Eichstädt (SPD);
Roswitha Strauß (CDU); Karl Martin Hentschel (B’90/Grüne); Lars Harms
(SSW); Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD)
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion im Landtag
hatte bereits im April vergangenen Jahres eine
Bundesrats-Initiative der Unions geführten Länder
unterstützt, deren Ziel es war, den Bundesländern freie
Hand bei der Gestaltung eigener Ladenschluss-Regelungen
einzuräumen - die völlige Freigabe der Öffnungszeiten
an Werktagen. SPD, Grüne und Landesregierung sahen damals
jedoch keinen Handlungsbedarf und unterstützten den
Entwurf für eine bundesrechtliche Regelung.
Einen neuen Vorstoß zum Thema Ladenschluss
beinhaltet nun der Antrag der FDP-Fraktion im Landtag.
Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem
Gesetzentwurf Baden-Württembergs im Bundesrat
zuzustimmen, der für die Länder das Recht auf eigene
Regelungen der Ladenöffnungszeiten vorsieht.
Im Vorfeld der Plenardebatte haben die beiden
großen Parteien SPD und CDU bereits grundsätzlich
signalisiert, eine Freigabe der Öffnungszeiten zu
unterstützen. Dies wäre der erste Schritt, um den
Ladenschluss ganz abzuschaffen.
mehr
Informationen: "plenum-online",
April
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april03/texte/
14_23_existenz_ladenschluss.htm)
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
* * * * *
| |
|