Auf dieser Seite: Landesbesoldung  -  Ladenöffnungszeiten

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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 15/3594
-Plenarprotokoll-
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Top 13: 
Länderkompetenz für Ladenöffnungszeiten
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/3588
-Plenarprotokoll-
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Professoren-Besoldung
vor Neuregelung
Grundgehalt soll mit Leistung gekoppelt werden

Kiel (SHL). Professoren sollen in Schleswig-Holstein künftig verstärkt nach Leistung bezahlt werden; neben einem Grundgehalt auch Leistungsbezüge erhalten. Das Land will damit eine vom Bundestag beschlossene Reform des Hochschul- und Professoren- Besoldungsrechts umsetzen. Der Landtag stimmte am Mittwoch, 25. August 2004, im Grundsatz der Reform zu, machte aber deutlich, dass das Grundgehalt sinken müsse, damit die Neuregelung kostenneutral sei. Nach der Ausschussberatung soll das neue Landesgesetz noch diesen Herbst verabschiedet werden und zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Den Leistungsanteil am künftigen Professorengehalt sollen die Hochschulen in Eigenregie festlegen und verteilen, etwa für besondere Verdienste in Forschung und Lehre. Dadurch würden zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Hochschulen geschaffen, argumentierte Finanzminister Ralf Stegner (SPD) im Einklang mit rot-grüner Landtagskoalition und SSW. Auch CDU und FDP begrüßten die Neuregelung im Prinzip, kritisierten jedoch die schlechte Finanzausstattung der Hochschulen im Norden. Dadurch würden die Leistungszulagen deutlich geringer ausfallen als im Süden Deutschlands; das sei ein Wettbewerbsnachteil im Kampf um die besten Köpfe, so die Kritik.

Stimmen aus den Plenum

Jürgen Weber (SPD): Besondere Leistungen müssen auch besonders honoriert werden. Hier müssen wir uns an internationale Standards anpassen.

Jost de Jager (CDU): Im Ergebnis bedeutet die Besoldungs-Reform, dass besser ausgestattete Hochschulen höhere Zulagen bezahlen können, als die schlechter ausgestatteten Hochschulen bei uns in Schleswig-Holstein. Dadurch verlieren wir an Attraktivität.

Ekkehard Klug (FDP): Fast alle anderen Bundesländer zahlen ihren Hochschullehrern pro Jahr im Schnitt mehrere tausend Euro mehr. Die Durchschnittsbesoldung wird nur noch von Sachsen und Sachsen-Anhalt unterboten.

Monika Heinold (B´90/Grüne) verzichtete auf einen längeren Redebeitrag. Sie unterstützte den Gesetzentwurf der Landesregierung.

Anke Spoorendonk (SSW): Der Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen binden will, muss diese auch mit attraktiven finanziellen Angeboten ködern können.

Hintergrund:
  Die im Februar 2004 vom Bundestag beschlossenen Reformen des Hochschul- und Professorenbesoldungsrechts ordnen die Besoldung aller Beschäftigten im Hochschulbereich grundlegend neu. Um den Leistungsgedanken zu stärken, ist darin eine Abkehr von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern verankert. Was zählt ist die erbrachte Leistung. Kurz: Professoren sollen künftig außer Grundgehalt auch Leistungsbezüge erhalten.
  Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung zielt jetzt auf die erforderliche landesgesetzliche Umsetzung und Ausgestaltung der Änderungen ab. Das Grundgehalt und die Leistungsbezüge sollen zukünftig gleichberechtigte Besoldungsbestandteile werden. Die herkömmlichen Besoldungsgruppen C2 bis C4 sollen durch W2 und W3 ersetzt werden, Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und Lehre kann die Hochschulleitung entsprechend ihren Rahmenbedingungen und Zielsetzungen individuell gewähren.
  Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die Reform bereits umgesetzt.

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Antrag zum Ladenschluss rennt offene Türen ein
Schleswig-Holstein will baden-württembergische Bundesratsinitiative unterstützen

Kiel (SHL). Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich am Mittwoch, 25. August 2004, dafür ausgesprochen die Regelung der Ladenöffnungszeiten in die Hand der Länder zu legen. Auf Grundlage eines Antrages der FDP soll die Landesregierung im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg unterstützen. Mit dieser Forderung rannten die Liberalen bei den übrigen Fraktionen und dem SSW offene Türen ein: Der einheitliche Ladenschluss sei ein Ladenhüter, so die einhellige Meinung im Landtag. 

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni dieses Jahres. Das hat die Rechtmäßigkeit des geltenden Ladenschlussgesetzes bestätigt, zugleich jedoch betont, eine grundsätzliche Neuregelung der Öffnungszeiten ist Ländersache. Trotz Einigkeit im Kern setzten die Landtagsparteien in der Aussprache zum Thema unterschiedliche Akzente: Während die Liberalen eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten favorisieren, wollen CDU und SPD am Sonn- und Feiertagsschutz festhalten - allerdings mit Ausnahmen, etwa in Form einer Regelung für Tourismuszentren. Sonn- und Feiertage stünden unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, hieß es auch seitens der Landesregierung. 

Eine differenzierte Liberalisierung forderten die Grünen: Um kleinere Läden vor Konkurrenz auf der "Grünen Wiese“ zu schützen, solle es bei den Öffnungszeiten analog zur bewährten Bäderregelung ein City- und ein Tante-Emma-Laden-Privileg geben. Zum Schutz der Angestellten regte der SSW entsprechende Tarifabsprachen im Einzelhandel an.

Hauptredner: Christel Aschmoneit-Lücke (FDP); Peter Eichstädt (SPD); Roswitha Strauß (CDU); Karl Martin Hentschel (B’90/Grüne); Lars Harms (SSW); Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD)

Hintergrund:
   Die CDU-Fraktion im Landtag hatte bereits im April vergangenen Jahres eine Bundesrats-Initiative der Unions geführten Länder unterstützt, deren Ziel es war, den Bundesländern freie Hand bei der Gestaltung eigener Ladenschluss-Regelungen einzuräumen - die völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen. SPD, Grüne und Landesregierung sahen damals jedoch keinen Handlungsbedarf und unterstützten den Entwurf für eine bundesrechtliche Regelung.
  Einen neuen Vorstoß zum Thema Ladenschluss beinhaltet nun der Antrag der FDP-Fraktion im Landtag. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Gesetzentwurf Baden-Württembergs im Bundesrat zuzustimmen, der für die Länder das Recht auf eigene Regelungen der Ladenöffnungszeiten vorsieht.
  Im Vorfeld der Plenardebatte haben die beiden großen Parteien SPD und CDU bereits grundsätzlich signalisiert, eine Freigabe der Öffnungszeiten zu unterstützen. Dies wäre der erste Schritt, um den Ladenschluss ganz abzuschaffen.

mehr Informationen: "plenum-online", April 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/april03/texte/
14_23_existenz_ladenschluss.htm
)

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