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Top 7: 
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3602
-Plenarprotokoll-
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       gemeinsamer Aufruf mit:

Top 22: 
Ämterverfassung Schleswig-Holsteins 
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3603
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Von Amts-Bürgermeistern und "Frühstücksdirektoren"
Opposition lehnt rot-grüne Verwaltungspläne ab

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 1.127 Gemeinden und 222 kommunale Verwaltungen. Zu viel Verwaltung für ein kleines Bundesland, eine Verwaltungsreform tut Not - so die einhellige Meinung im Landtag. Doch: Der von SPD und Grünen in den Landtag eingebrachte "Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur" ist bei Opposition und SSW am Mittwoch, 25. August 2004, auf heftige Ablehnung gestoßen. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister wählen dürfen; ab 15.000 Einwohnern soll dies grundsätzlich so sein. Damit   würden nur neue teure Posten geschaffen und Kompetenz schwinden, kritisierten CDU, FDP und SSW.

Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf, der in Erster Lesung behandelt wurde, sollen die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende Amts-Versammlung bestimmt werden. Ihr würden die Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören. Die Bürger könnten den für sechs bis acht Jahre zu wählenden Amts-Bürgermeister folglich nicht direkt bestimmen. Hintergrund der aktuellen Diskussion ist auch die geplante Fusion der Gemeindeverwaltungen von Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg bei Kiel. Als Voraussetzung für den Zusammenschluss fordern die drei Gemeinden einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister - als Ersatz für den Wegfall der drei Bürgermeisterposten in den Gemeinden. 

Buß: Kommunen brauchen Alternativen

Das neue Gesetz gebe auch Anreize für Fusionen weiterer Amts-Verwaltungen, argumentierte der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls. Wo ehrenamtliche Kommunalarbeit funktioniere, wolle Rot-Grün diese Strukturen nicht zerstören, ab einer gewissen Amts-Größe, sei ein hauptamtlicher Verwaltungschef jedoch sinnvoll. Denjenigen Kommunen, die an die Grenzen der ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeit stießen, müsse eine Alternative angeboten werden, betonte auch Innenminister Klaus Buß (SPD). Kein Amt werde derzeit gezwungen, wegen seiner Größe einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister zu beschäftigen. Und der Faktionschef der Grünen, Karl-Martin Hentschel, wies daraufhin, dass Schleswig-Holstein die kleinsten Gemeinden und die teuersten Kommunalverwaltungen in ganz Deutschland habe.. Das neue Gesetz gewähre eine schrittweise Übernahme von Gemeindeaufgaben durch die Amts-Verwaltungen.

Schlie: Amtsvorsteher werden "Frühstücksdirektoren"

Die Neuregelung entmachte die bisherigen Amts-Vorsteher und degradiere sie zu "Frühstücksdirektoren", monierte dagegen Klaus Schlie (CDU). So werde ehrenamtliches Engagement im ländlichen Raum zerstört, kritisierte er weiter. Zudem sei die demokratische Legitimation fragwürdig, fügte Günther Hildebrand (FDP) hinzu. Und: Es drohe ein Kompetenzverlust in den Amts-Verwaltungen. Die leitenden Beamten dort seien Verwaltungsprofis; eine entsprechende Qualifikation müssten Amts-Bürgermeister nicht nachweisen, gab Hildebrand zu bedenken. Auch der SSW lehnte die rot-grüne Verwaltungsreform ab: Statt einen neuen kommunalen Spitzenposten einzuführen, sollten die Ämter besser in Gemeinden umgewandelt werden, forderte Silke Hinrichsen. Ziel des SSW sei eine Mindestgemeindegröße von 8.000 Einwohnern nach dänischem Vorbild.

Rot-Grün zeigte sich unbeeindruckt von der Kritik: Nach der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss wollen die Regierungsfraktionen das Gesetz noch dieses Jahr verabschieden, damit Mönkeberg, Heikendorf und Schönkirchen zum Januar 2005 fusionieren können.

Hintergrund:
  Einem rot-grünen Gesetzentwurf zufolge, sollen künftig alle 54 Ämter in Schleswig-Holstein mit mehr als 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister wählen dürfen. Ab 15.000 Einwohnern soll eine professionelle Leitung dann sogar verbindlich sein, wie es beispielsweise die drei Kieler Umlandgemeinden Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg bei ihren Fusionsbestrebungen möchten. Der in Erster Lesung zur Debatte stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende Amts-Versammlung bestimmt werden, der die Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören sollen. Eine Direktwahl durch die Bürger ist also nicht vorgesehen. Der Amts-Bürgermeister soll für sechs bis acht Jahre gewählt werden. Parallel zu dem eingebrachten Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion einen Bericht von Innenminister Klaus Buß (SPD) zu diesem Thema angefordert. 

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