Kiel (SHL). In
Schleswig-Holstein gibt es derzeit 1.127 Gemeinden und 222
kommunale Verwaltungen. Zu viel Verwaltung für ein kleines
Bundesland, eine Verwaltungsreform tut Not - so die einhellige
Meinung im Landtag. Doch: Der von SPD und Grünen in den Landtag
eingebrachte "Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen
Verwaltungsstruktur" ist bei Opposition und SSW am
Mittwoch, 25. August 2004, auf heftige Ablehnung gestoßen. Die
geplante Neuregelung sieht vor, dass Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister wählen
dürfen; ab 15.000 Einwohnern soll dies grundsätzlich so sein.
Damit würden nur neue teure Posten geschaffen und
Kompetenz schwinden, kritisierten CDU, FDP und SSW.
Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf, der in Erster Lesung behandelt wurde,
sollen die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende Amts-Versammlung bestimmt werden. Ihr würden die Gemeindevertreter
aller Gemeinden des Amtes angehören. Die Bürger könnten den für sechs
bis acht Jahre zu wählenden Amts-Bürgermeister folglich nicht direkt
bestimmen. Hintergrund der aktuellen Diskussion ist auch die
geplante Fusion der Gemeindeverwaltungen von Heikendorf,
Schönkirchen und Mönkeberg bei Kiel. Als Voraussetzung für
den Zusammenschluss fordern die drei Gemeinden einen
hauptamtlichen Amts-Bürgermeister - als Ersatz für den Wegfall
der drei Bürgermeisterposten in den Gemeinden.
Buß: Kommunen
brauchen Alternativen
Das neue Gesetz gebe
auch Anreize für Fusionen weiterer Amts-Verwaltungen,
argumentierte der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls. Wo
ehrenamtliche Kommunalarbeit funktioniere, wolle Rot-Grün diese
Strukturen nicht zerstören, ab einer gewissen Amts-Größe, sei
ein hauptamtlicher Verwaltungschef jedoch sinnvoll. Denjenigen
Kommunen, die an die Grenzen der ausschließlich ehrenamtlichen
Tätigkeit stießen, müsse eine Alternative angeboten werden,
betonte auch Innenminister Klaus Buß (SPD). Kein Amt werde
derzeit gezwungen, wegen seiner Größe einen hauptamtlichen
Amts-Bürgermeister zu beschäftigen. Und der Faktionschef der
Grünen, Karl-Martin Hentschel, wies daraufhin, dass
Schleswig-Holstein die kleinsten Gemeinden und die teuersten
Kommunalverwaltungen in ganz Deutschland habe.. Das neue Gesetz
gewähre eine schrittweise Übernahme von Gemeindeaufgaben durch
die Amts-Verwaltungen.
Schlie: Amtsvorsteher werden
"Frühstücksdirektoren"
Die Neuregelung entmachte die bisherigen Amts-Vorsteher
und degradiere sie zu "Frühstücksdirektoren",
monierte dagegen Klaus Schlie (CDU). So werde ehrenamtliches
Engagement im ländlichen Raum zerstört, kritisierte er weiter.
Zudem sei die demokratische Legitimation fragwürdig, fügte
Günther Hildebrand (FDP) hinzu. Und: Es drohe ein
Kompetenzverlust in den Amts-Verwaltungen. Die leitenden Beamten
dort seien Verwaltungsprofis; eine entsprechende Qualifikation
müssten Amts-Bürgermeister nicht nachweisen, gab Hildebrand zu
bedenken. Auch der SSW lehnte die rot-grüne Verwaltungsreform
ab: Statt einen neuen kommunalen Spitzenposten einzuführen,
sollten die Ämter besser in Gemeinden umgewandelt werden,
forderte Silke Hinrichsen. Ziel des SSW sei eine
Mindestgemeindegröße von 8.000 Einwohnern nach dänischem
Vorbild.
Rot-Grün zeigte sich unbeeindruckt von der
Kritik: Nach der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss wollen
die Regierungsfraktionen das Gesetz noch dieses Jahr
verabschieden, damit Mönkeberg, Heikendorf und Schönkirchen
zum Januar 2005 fusionieren können.
Hintergrund:
Einem rot-grünen Gesetzentwurf zufolge, sollen
künftig alle 54 Ämter in Schleswig-Holstein mit mehr als
8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister
wählen dürfen. Ab 15.000 Einwohnern soll eine
professionelle Leitung dann sogar verbindlich sein, wie es
beispielsweise die drei Kieler Umlandgemeinden
Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg bei ihren
Fusionsbestrebungen möchten. Der in Erster Lesung zur
Debatte stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass die
Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende
Amts-Versammlung bestimmt werden, der die
Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören
sollen. Eine Direktwahl durch die Bürger ist also nicht
vorgesehen. Der Amts-Bürgermeister soll für sechs bis
acht Jahre gewählt werden. Parallel zu dem eingebrachten
Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion einen Bericht von
Innenminister Klaus Buß (SPD) zu diesem Thema
angefordert.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang