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Umsetzung von "HARTZ IV" in Schleswig-Holstein
Lt.-Beschluss vom 28. April 2004 – Ziffer 3 der Drs. 15/3345
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3590
-Plenarprotokoll-

Rohwer sicher: 
Hartz IV 
greift pünktlich
Opposition skeptisch

Kiel (SHL). Hartz IV - die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II – kann in Schleswig-Holstein fristgerecht zum 1. Januar starten, davon geht Arbeitsminister Bernd Rohwer (SPD) aus. Das Land begleite den Prozess und stehe den Kommunen bei der Umsetzung der Reform beratend zur Seite, betonte er am Donnerstag, 26. August 2004, in seinem von den Liberalen beantragten Bericht zum Thema. Während auch die rot-grüne Landtagskoalition Schleswig-Holstein bei Hartz IV auf einem guten Weg sieht, bezweifelten CDU, FDP und SSW, dass die Reform zum Jahresbeginn umgesetzt werden kann.

Laut Rohwer (Foto) werden die Kommunen durch die Arbeitsmarktreform finanziell deutlich entlastet. Das gelte sowohl für jene Gemeinden, die Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit bilden wollten, als auch für jene, die die Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen in Eigenregie durchführen wollten (so genanntes Optionsmodell).  Einsparungen werde das Land in vollem Umfang an die Gemeinden und Kreise weiter reichen, versprach Rohwer. Die bewährten kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, wie beispielsweise das Elmshorner Modell, blieben weitestgehend erhalten. Letztendlich sei für Erfolg oder Misserfolg von Hartz IV aber nicht allein das Land verantwortlich, so Rohwer. Bund, Kreise und Gemeinden stünden in der Mitverantwortung.

Die anschließende Debatte war vor allem bundespolitisch bestimmt und geprägt von scharfen gegenseitigen Angriffen. CDU und FDP machten – angesichts der anhaltenden Montagsdemonstrationen  – vor allem handwerkliche Fehler der rot-grünen Bundesregierung bei Hartz IV für die mangelnde Akzeptanz bei den Betroffenen verantwortlich. SPD, Grüne und SSW warfen der schwarz-gelben Opposition im Gegenzug Heuchelei vor: Für etliche der "handwerklichen Fehler" trügen sie selbst die Verantwortung. Christdemokraten und Liberale hätten zudem im Bundesrat noch weitaus härtere soziale Einschnitte gefordert. Weitgehende Einigkeit herrschte im Plenum trotz aller gegenseitiger Angriffe darüber, dass an der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kein Weg vorbei führt. Allein der SSW forderte, die Einführung des so genannten "vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zu verschieben und das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Stimmen aus dem Plenum:

 

Heiner Garg (FDP): Wie die praktische Umsetzung von Hartz IV vor Ort aussehen soll, ist bislang nicht bekannt; eine termingerechte Umsetzung wird schwierig. Welche Kosten auf die Kommunen zu kommen, ist ungeklärt.

 

Wolfgang Baasch (SPD): Hartz IV schafft die Möglichkeit, Betroffene künftig gezielter und effektiver in Arbeit zu vermitteln. Dabei werden unsere bewährten regionalen Beschäftigungsgesellschaften weiterhin vom Land gefördert.

 

Martin Kayenburg (CDU): Einen unpräziseren und oberflächlicheren Bericht habe ich selten gelesen. Die Regierung ist die Antwort auf fast alle wichtigen Fragen schuldig geblieben.

 

Karl-Martin Hentschel (B’90/Grüne): Agentur, Land und Kommunen müssen unter allen Umständen sicherstellen, dass die neuen Leistungen pünktlich an die betroffenen Personen ausgezahlt werden. Darüber hinaus sollen die aktivierenden Leistungen so schnell wie möglich bereit gestellt werden.

Silke Hinrichsen (SSW): Selbst der Chef der Bundesagentur für Arbeit befürchtet, dass es zeitlich nicht zu schaffen ist, alle Anträge auf Arbeitslosengeld vor dem 1.1.2005 zu behandeln. Wollen wir dann wirklich zulassen, dass die Menschen am 1. Januar ohne Leistungen da stehen?

Hintergrund:
  Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) sieht die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) vor und soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.
  Aufgrund von organisatorischen Problemen gab es aber immer wieder Befürchtungen, die Umsetzung von Hartz IV könne nicht zum geplanten Termin erfolgen. Die Konsequenz hieraus wäre eine Verschiebung des Reformprojektes, um die reibungslose Auszahlung des ALG II zu gewährleisten. Ob dies tatsächlich eintreten wird, soll die rot-grüne Landesregierung in der kommenden Plenumsdebatte beantworten.
  Der Antrag der FDP-Fraktion im Landtag zielt darauf ab, Klarheit über den Stand der Umsetzung von Hartz IV zu gewinnen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, schriftlich zum Umsetzungsprozess der Reform in Schleswig-Holstein Stellung zu nehmen.
  Dies betrifft vor allem das so genannte „Optionsmodell". Danach wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, alle Aufgaben zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu übernehmen. Insbesondere über folgende Fragen soll die Landesregierung Auskunft erteilen: welche Kreise und kreisfreien Städte werden von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und mit welchen finanziellen Folgen müssen Land und Kommunen rechnen?

mehr Informationen: "plenum-online", April 2004
(www.sh-lan
dtag.de/plenumonline/april2004/texte/
30_19_35_interkommunal_hartz.htm)

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