In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Lebensmittelsicherheits-Gesetz, 2. Lesung (Top 2; Drs. 15/2368, 15/3519); Wohnungs- gesetz, 1. Lesung (Top 5; Drs.15/3592 ); Schule und Jugendhilfe (Top 10;  Drs. 15/3535); Förderwettbewerb (Top 21;  Drs. 15/3601); Petitionsausschuss (Top 34;  Drs. 15/3593)


  Lebensmittel:  Der Regierungsentwurf für ein Lebensmittel-Sicherheits-Gesetz ist zu den Akten gelegt worden. Der Landtag erklärte am Freitag, 27. August, die Vorlage auf Empfehlung des Sozialausschusses einmütig für erledigt. Grund: Viele Bestimmungen zur Lebens- mittelsicherheit müssen nicht mehr in einem Landesgesetz geregelt werden, weil die EU hier tätig geworden ist. Eine Änderung hat es auch in Schleswig-Holstein gegeben. Nach der Vorlage des Gesetzentwurfes (Anfang 2003) wechselte die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz vom Umwelt- ins Sozialministerium. Der Entwurf sah unter anderem vor, dass die Kreise in Abstimmung mit dem Land bei einem Gefahrenverdacht vor dem Verzehr bestimmter Produkte öffentlich warnen und dabei den Hersteller nennen dürfen. Zudem sollte ein „Beratender Ausschuss" gebildet werden. In ihm sollten Experten von Hochschulen, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden mit Fachleuten der Lebensmittelüberwachung Sicherheitsfragen erörtern.

mehr Infos: "plenum-online", Mai 2003

  Schule und Jugendhilfe:  Die Landesregierung soll eine Zwischenbilanz zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe vorlegen. Der Berichtsantrag, den die Grünen vorgelegt hatten, wurde vom Landtag einvernehmlich beschlossen. In dem Bericht soll die Regierung darstellen, welche Projekte das Land im Rahmen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule entwickelt und umgesetzt hat. Die Bilanz soll in diesem Jahr vorliegen. Zwischen der Schule und der Jugendhilfe gibt es viele Schnittstellen, weil hier wir dort Jugendlichen mit Problemen geholfen wird. Kooperations-Projekte von Lehrern, Sozialarbeitern und Erziehungsberatern sind etwa bei Ganztagsangeboten in Schulen möglich. Die Angebote reichen von der Hausaufgabenhilfe über die Drogen-Aufklärung bis hin zu Sport- und Freizeitaktivitäten.

  Wohnungsgesetz:  Das preußische Wohnungsgesetz soll nach mehr als 86 Jahren gestrichen werden. Den Verzicht auf das Regelwerk schlug die Landesregierung vor. Der Landtag überwies den Entwurf zur Aufhebung des Wohnungsgesetzes nach Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss. Das Wohnungsgesetz stammt aus dem Jahr 1918 und war damals erlassen worden, weil die Wohnverhältnisse nach dem 1. Weltkrieg "desolat" waren. Das Gesetz regelt unter anderem die Zuständigkeit für die Wohnungsaufsicht und ermächtigt die Kommunen zum Einschreiten, wenn sich eine Wohnung in einem schlechten Zustand befindet. Die Aufhebung des Gesetzes dürfte keine Folgen haben. Die darin geregelten Eingriffsrechte sind längst andernorts verankert, etwa in der Landesbauordnung.

  Förderwettbewerb:  Die Fraktionen des Landtags haben eine gemeinsame Initiative für einen fairen Förder- wettbewerb der Bundesländer gestartet. In dem fraktionsübergreifenden Antrag, den der Landtag am Freitag, 27. August, verabschiedete, wird die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Änderung der Förderregeln in Deutschland einzusetzen. So sollen etwa Unternehmen, die in ein anderes Bundesland umziehen und dort keine neuen Arbeitsplätze schaffen, keine üppigen Fördermittel mehr aus einem Bund-Länder-Programm erhalten, der so genannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Es sei volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn ein Land mit Hilfe öffentlicher Mittel etwa Brotfabriken, Molkereien oder Schlachthöfe aus einem anderen Land abwerbe, heißt es in dem Antrag. Das gelte erst recht, wenn dabei keine neuen Arbeitsplätze entständen. 

    Petitionen: Ein Grill-Imbiss, der einem Nachbarn stinkt, wird jetzt von der Amtsverwaltung überprüft. Und in einem Urlaubsort müssen Hunde-Besitzer damit rechnen, dass die Gemeinde den "Leinenzwang" am Strand stärker kontrolliert. Diese und weitere Erfolge finden sich im jüngsten Tätigkeitsbericht (April bis Juni 2004) des Petitionsausschusses, den der Ausschussvorsitzende Gerhard Poppendiecker zum Erstaunen des Plenums ohne Redebeitrag dem Landtag überreichte. Über die Imbiss-Gerüche hatte sich ein Bürger aus dem Kreis Pinneberg beschwert, über die freilaufenden Hunde ein Urlauber aus Hessen.
  Statistisch gesehen schloss der Ausschuss im zweiten Quartal des Jahres insgesamt 121 Eingaben ab, davon 39 ganz oder teils im Sinne der Bürger. Die Erfolgs-Quote lag damit bei 30 Prozent. Hilfe bekam auch ein Bürger, dem die Finanzbehörden zu wenig Geld überwiesen hatten. In anderen Fällen waren dem Ausschuss die Hände gebunden, so etwa bei der Beschwerde einer Schülerin über die Bewertung ihrer mündlichen Abiturprüfung. Die Benotung ist Sache der Prüfungskommission. Erfolglos blieb auch eine Petition von mehr als 50 Professoren. Sie hatten die Rückkehr zur alten Rechtschreibung verlangt.

 mehr Informationen: Der Petitionsausschuss des Landtages

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