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Auf
dieser Seite: Polizeiorganisation
– Gerichtspräsidien
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Top 23:
Für eine moderne
Polizei
Antrag der Fraktion der FDP |
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Top 04:
Entwurf eines
Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien
der Gerichte
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/67
Bericht- und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005) |
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Schwarz-Rot
sieht Polizei
gut aufgestellt
Antrag der Liberalen als
Stimmungsmache zurückgewiesen
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Kiel
(SHL/lno/01.09.). Die große Koalition hat mit
Unterstützung der Grünen eine Forderung der Liberalen nach
einer grundlegenden Modernisierung der Polizei zurückgewiesen.
Die FDP hatte eine bessere Personalausstattung, bessere
Arbeitsbedingungen und Aufhebung des Beförderungsstopps
gefordert und die CDU diesbezüglich an Wahlversprechen
erinnert. In diesem Bereich habe die Union "das
Vertrauen der Menschen verspielt", so Oppositionsführer
Wolfgang Kubicki (FDP). Redner von Schwarz-Rot hielten dagegen:
Schon jetzt würden sich in der Fläche mehr Beamte um die
Sicherheit der Bürger kümmern, die Polizei sei gut
aufgestellt.
"Wir investieren Rekordsummen in die Ausstattung der Landespolizei
bei Digitalfunk, bei den Booten der Wasserschutzpolizei und sorgen
auch für Sicherheit durch zusätzliche Mittel für Schutzwesten", sagte Innenminister
Ralf Stegner (SPD). Die wesentlichen Bestandteile des vorliegenden Antrages
seien längst abgearbeitet, wie das Konzept für eine möglichst
gleichmäßige Aufgaben- und Belastungsverteilung in der Schutzpolizei
von 2002 zeige. Stegner kündigte zudem ein Konzept zur
Beendigung des Beförderungsstops binnen 14 Tagen an.
CDU: Liberale sorgen für
Verunsicherung
Peter Lehnert (CDU) warf den Liberalen
Stimmungsmache und Populismus vor: Der Antrag
sei ein Versuch, die Menschen im Land
zu verunsichern. Thomas
Rother (SPD) gestand zwar zu, dass eine von der FDP geforderte
Analyse des Personalbedarfs durchaus hilfreich wäre. Aber: Eine
solche Erhebung könne kaum wie verlangt bis zur 7. Landtagstagung
vorliegen, sondern eher bis zur 17. Tagung.
Auch die Grünen attackierten die CDU: Die Union habe die Polizei
jahrelang angelogen, sagte die Abgeordnete Monika Heinold. So sei den
Polizisten in die Hand versprochen worden, dass sich an der Heilfürsorge nichts ändern werde; jetzt sollen sie sich künftig daran
beteiligen. Einzig Anke Spoorendonk (SSW)
warb dafür, den Antrag der Liberalen ernst zu nehmen. Sie
unterstützte insbesondere die Forderung nach Vorlage eines
konkreten Konzepts. Dann ließe sich fragen: "Wie geht das?
Kann sich das Land das leisten?"
In Schleswig-Holstein gibt es nach Regierungsangaben etwa
5.450 Schutz- und gut 1.000 Kriminalpolizisten.
Hintergrund:
Die FDP fordert die
Landesregierung auf, ein Konzept zur Neuorganisation des
Polizeiberufs vorzulegen. Ziel ist unter anderem die
Steigerung der Attraktivität des Berufs.
Als grundlegende Maßnahme fordern die Liberalen eine Personalbedarfsanalyse für die Polizei. Auf der
Grundlage dieser Analyse soll dann ein neues Konzept zur
Personalverteilung erarbeitet werden. Auch sollen
Maßnahmen ergriffen werden, die mittelfristig zum Aufbau
einer zweiten Einsatzhundertschaft führen sollen. Das
geforderte Konzept soll weiterhin organisatorische
Maßnahmen zur Schaffung einer einheitlichen
Führungsstruktur bei der Verkehrspolizei aufzeigen und
die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei
ermöglichen. Zusätzlich fordert die FDP-Fraktion ein
neues Personalentwicklungskonzept, das die Aufstiegs- und
Beförderungsmöglichkeiten der Polizei verbindlich regelt.
So soll der seit langer Zeit bestehende Beförderungsstau
aufgelöst werden.
In Schleswig-Holstein gibt es laut Landesregierung
rund 5.450 Schutz- und rund 1.030 Kriminalpolizisten.
mehr
Informationen: plenum-online,
November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/26_06_folter_polizei.htm)
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Große Koalition kippt
rot-grünes Gesetz zur Wahl der Gerichtspräsidien
Schwarz-Rot kehrt zum
Mehrheitswahlrecht zurück
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Kiel (SHL/01.09.) Die
Mitglieder der Gerichtspräsidien werden in Schleswig-Holstein
künftig wieder per Mehrheitswahlrecht bestimmt: Einen
entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition hat der
Landtag mit der breiten Mehrheit von CDU, SPD und FDP in Zweiter
Lesung verabschiedet. Mit der unter Rot-Grün zum Ende der vergangenen
Legislaturperiode eingeführten Verhältniswahl wäre vermehrt
Lagerpolitik an den Gerichten zu befürchten gewesen,
begründete die Union die Neuauflage des Gesetzes. Die Umkehr
sei ein Knackpunkt der Koalitionsverhandlungen gewesen, hieß es
aus den Reihen der SPD. Kritik kam vor allem von den Grünen:
Die Rückkehr zum Mehrheitswahlrecht zeige, wie wenig die Union
an innerer Demokratie interessiert sei.
"Es könnte die Situation eintreten, dass
Minderheit zur Mehrheit wird", argumentierte Thomas Stritzl
(CDU) gegen das Verhältniswahlrecht. Ingrid Franzen (SPD)
betonte, dass auch das Verhältniswahlrecht ein erprobtes System
sei und damit anders als beispielsweise in England Stimmen nicht
unter den Tisch fallen könnten. Die alte Reformabsicht an sich
sei eine gute Sache gewesen, konstatierte Wolfgang Kubicki
(FDP). Doch wegen der Umsetzungsschwächen des Gesetzes stimme
seine Partei der Rückkehr zu.
SSW: "Die Sache ist, wie sie ist"
"Richter müssen bei der Wahl der
Präsidien eingebunden werden", verteidigte die ehemalige
Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) die Änderungen der
gesetzlichen Rahmenbedingungen unter der Simonis-Regierung. Dem
hielt der amtierende Justizminister Uwe Döring (SPD) entgegen, dass das von
den Grünen als "Herz der Demokratie" bezeichnete
Gesetz zur Präsidienwahl an den Gerichten auf den letzten
Drücker verabschiedet worden sei. "Die Sache ist, wie sie
ist", befand Anke Spoorendonk (SSW). So ginge es halt zu
bei Koalitionsverhandlungen.
Laut Gerichtsverfassungsgesetz bildet jedes
Gericht ein Präsidium mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Das
Präsidium besetzt die Spruchkörper, bestellt
Ermittlungsrichter und regelt die Vertretung. Die Größe des
auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach den
Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. Bei mindestens
vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn Mitglieder.
Das rot-grüne Gesetz zur Wahl der Präsidien
hatte der Landtag im Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD,
Grünen und SSW gegen CDU und FDP beschlossen. Es sah für die
Besetzung der Präsidien unter bestimmten Voraussetzungen das
Verhältniswahlrecht vor.
Hintergrund:
Das rot-grüne Gesetz
hatte der Landtag im Dezember 2004 mit den Stimmen von
SPD, Grünen und SSW gegen CDU und FDP beschlossen. Es
sieht für die Besetzung der Präsidien unter bestimmten
Voraussetzungen das Verhältniswahlrecht vor. Die große
Koalition möchte nun zur alten Gesetzgebung
zurückkehren. Demnach sollen die Gerichtspräsidien nur
noch per Mehrheitswahl bestimmt werden. Der Innen- und
Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von
CDU, SPD und FDP gegen die Stimme der Grünen, das Gesetz
unverändert anzunehmen.
Stichwort: Gerichtspräsidien
Laut
Gerichtsverfassungsgesetz bildet jedes Gericht ein
Präsidium mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Das
Präsidium besetzt die Spruchkörper, bestellt
Ermittlungsrichter und regelt die Vertretung. Die Größe
des auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach
den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. Bei
mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn
Mitglieder.
mehr
Informationen: plenum-online,
Dezember
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/texte/meldungen1.htm)
1.
Lesung (ohne Aussprache): plenum-online,
Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/meldungen1.htm)
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