Auf dieser Seite: Polizeiorganisation  –  Gerichtspräsidien

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Top 23: 
Für eine moderne Polizei
Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache:16/208 
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 04: 
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien der Gerichte
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/67
Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts-
ausschusses (Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005)
Drucksache: 16/155
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Schwarz-Rot sieht Polizei
gut aufgestellt

Antrag der Liberalen als Stimmungsmache zurückgewiesen

Kiel (SHL/lno/01.09.). Die große Koalition hat mit Unterstützung der Grünen eine Forderung der Liberalen nach einer grundlegenden Modernisierung der Polizei zurückgewiesen. Die FDP hatte eine bessere Personalausstattung, bessere Arbeitsbedingungen und Aufhebung des Beförderungsstopps gefordert und die CDU diesbezüglich an Wahlversprechen erinnert. In diesem Bereich habe die Union "das Vertrauen der Menschen verspielt", so Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Redner von Schwarz-Rot hielten dagegen: Schon jetzt würden sich in der Fläche mehr Beamte um die Sicherheit der Bürger kümmern, die Polizei sei gut aufgestellt.

"Wir investieren Rekordsummen in die Ausstattung der Landespolizei bei Digitalfunk, bei den Booten der Wasserschutzpolizei und sorgen auch für Sicherheit durch zusätzliche Mittel für Schutzwesten", sagte Innenminister Ralf Stegner (SPD). Die wesentlichen Bestandteile des vorliegenden Antrages seien längst abgearbeitet, wie das Konzept für eine möglichst gleichmäßige Aufgaben- und Belastungsverteilung in der Schutzpolizei von 2002 zeige. Stegner kündigte zudem ein Konzept zur Beendigung des Beförderungsstops binnen 14 Tagen an. 

CDU: Liberale sorgen für Verunsicherung

Peter Lehnert (CDU) warf den Liberalen Stimmungsmache und Populismus vor: Der Antrag sei ein Versuch, die Menschen im Land zu verunsichern. Thomas Rother (SPD) gestand zwar zu, dass eine von der FDP geforderte Analyse des Personalbedarfs durchaus hilfreich wäre. Aber: Eine solche Erhebung könne kaum wie verlangt bis zur 7. Landtagstagung vorliegen, sondern eher bis zur 17. Tagung.

Auch die Grünen attackierten die CDU: Die Union habe die Polizei jahrelang angelogen, sagte die Abgeordnete Monika Heinold. So sei den Polizisten in die Hand versprochen worden, dass sich an der Heilfürsorge nichts ändern werde; jetzt sollen sie sich künftig daran beteiligen. Einzig Anke Spoorendonk (SSW) warb dafür, den Antrag der Liberalen ernst zu nehmen. Sie unterstützte insbesondere die Forderung nach Vorlage eines konkreten Konzepts. Dann ließe sich fragen: "Wie geht das? Kann sich das Land das leisten?"

In Schleswig-Holstein gibt es nach Regierungsangaben etwa 5.450 Schutz- und gut 1.000 Kriminalpolizisten.

Hintergrund:
  Die FDP fordert die Landesregierung auf, ein Konzept zur Neuorganisation des Polizeiberufs vorzulegen. Ziel ist unter anderem die Steigerung der Attraktivität des Berufs.
  Als grundlegende Maßnahme fordern die Liberalen eine Personalbedarfsanalyse für die Polizei. Auf der Grundlage dieser Analyse soll dann ein neues Konzept zur Personalverteilung erarbeitet werden. Auch sollen Maßnahmen ergriffen werden, die mittelfristig zum Aufbau einer zweiten Einsatzhundertschaft führen sollen. Das geforderte Konzept soll weiterhin organisatorische Maßnahmen zur Schaffung einer einheitlichen Führungsstruktur bei der Verkehrspolizei aufzeigen und die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei ermöglichen. Zusätzlich fordert die FDP-Fraktion ein neues Personalentwicklungskonzept, das die Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten der Polizei verbindlich regelt. So soll der seit langer Zeit bestehende Beförderungsstau aufgelöst werden.
  In Schleswig-Holstein gibt es laut Landesregierung rund 5.450 Schutz- und rund 1.030 Kriminalpolizisten.

mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/26_06_folter_polizei.htm)

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Große Koalition kippt 
rot-grünes Gesetz zur Wahl der Gerichtspräsidien
Schwarz-Rot kehrt zum Mehrheitswahlrecht zurück

Kiel (SHL/01.09.) Die Mitglieder der Gerichtspräsidien werden in Schleswig-Holstein künftig wieder per Mehrheitswahlrecht bestimmt: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition hat der Landtag mit der breiten Mehrheit von CDU, SPD und FDP in Zweiter Lesung verabschiedet. Mit der unter Rot-Grün zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verhältniswahl wäre vermehrt Lagerpolitik an den Gerichten zu befürchten gewesen, begründete die Union die Neuauflage des Gesetzes. Die Umkehr sei ein Knackpunkt der Koalitionsverhandlungen gewesen, hieß es aus den Reihen der SPD. Kritik kam vor allem von den Grünen: Die Rückkehr zum Mehrheitswahlrecht zeige, wie wenig die Union an innerer Demokratie interessiert sei.

"Es könnte die Situation eintreten, dass Minderheit zur Mehrheit wird", argumentierte Thomas Stritzl (CDU) gegen das Verhältniswahlrecht. Ingrid Franzen (SPD) betonte, dass auch das Verhältniswahlrecht ein erprobtes System sei und damit anders als beispielsweise in England Stimmen nicht unter den Tisch fallen könnten. Die alte Reformabsicht an sich sei eine gute Sache gewesen, konstatierte Wolfgang Kubicki (FDP). Doch wegen der Umsetzungsschwächen des Gesetzes stimme seine Partei der Rückkehr zu.

SSW: "Die Sache ist, wie sie ist"

"Richter müssen bei der Wahl der Präsidien eingebunden werden", verteidigte die ehemalige Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen unter der Simonis-Regierung. Dem hielt der amtierende Justizminister Uwe Döring (SPD) entgegen, dass das von den Grünen als "Herz der Demokratie" bezeichnete Gesetz zur Präsidienwahl an den Gerichten auf den letzten Drücker verabschiedet worden sei. "Die Sache ist, wie sie ist", befand Anke Spoorendonk (SSW). So ginge es halt zu bei Koalitionsverhandlungen.

Laut Gerichtsverfassungsgesetz bildet jedes Gericht ein Präsidium mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Das Präsidium besetzt die Spruchkörper, bestellt Ermittlungsrichter und regelt die Vertretung. Die Größe des auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. Bei mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn Mitglieder.

Das rot-grüne Gesetz zur Wahl der Präsidien hatte der Landtag im Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW gegen CDU und FDP beschlossen. Es sah für die Besetzung der Präsidien unter bestimmten Voraussetzungen das Verhältniswahlrecht vor.

Hintergrund:
  Das rot-grüne Gesetz hatte der Landtag im Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW gegen CDU und FDP beschlossen. Es sieht für die Besetzung der Präsidien unter bestimmten Voraussetzungen das Verhältniswahlrecht vor. Die große Koalition möchte nun zur alten Gesetzgebung zurückkehren. Demnach sollen die Gerichtspräsidien nur noch per Mehrheitswahl bestimmt werden. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme der Grünen, das Gesetz unverändert anzunehmen.

Stichwort: Gerichtspräsidien
  Laut Gerichtsverfassungsgesetz bildet jedes Gericht ein Präsidium mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Das Präsidium besetzt die Spruchkörper, bestellt Ermittlungsrichter und regelt die Vertretung. Die Größe des auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. Bei mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn Mitglieder.

mehr Informationen: plenum-online, Dezember 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember04/texte/meldungen1.htm)

1. Lesung (ohne Aussprache): plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/meldungen1.htm)

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