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Top 04: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien der Gerichte Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/67 Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus- schusses (Ausschussüberweisung am 27. Mai 2005) – Drs. 16/155 |
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Große Koalition kippt Kiel (SHL/01.09.) Die Mitglieder der Gerichtspräsidien werden in Schleswig-Holstein künftig wieder per Mehrheitswahlrecht bestimmt: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition hat der Landtag mit der breiten Mehrheit von CDU, SPD und FDP in Zweiter Lesung verabschiedet. Mit der unter Rot-Grün zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verhältniswahl wäre vermehrt Lagerpolitik an den Gerichten zu befürchten gewesen, begründete die Union die Neuauflage des Gesetzes. Die Umkehr sei ein Knackpunkt der Koalitionsverhandlungen gewesen, hieß es aus den Reihen der SPD. Kritik kam vor allem von den Grünen: Die Rückkehr zum Mehrheitswahlrecht zeige, wie wenig die Union an innerer Demokratie interessiert sei. "Es könnte die Situation eintreten, dass Minderheit zur Mehrheit wird", argumentierte Thomas Stritzl (CDU) gegen das Verhältniswahlrecht. Ingrid Franzen (SPD) betonte, dass auch das Verhältniswahlrecht ein erprobtes System sei und damit anders als beispielsweise in England Stimmen nicht unter den Tisch fallen könnten. Die alte Reformabsicht an sich sei eine gute Sache gewesen, konstatierte Wolfgang Kubicki (FDP). Doch wegen der Umsetzungsschwächen des Gesetzes stimme seine Partei der Rückkehr zu. SSW: "Die Sache ist, wie sie ist" "Richter müssen bei der Wahl der Präsidien eingebunden werden", verteidigte die ehemalige Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen unter der Simonis-Regierung. Dem hielt der amtierende Justizminister Uwe Döring (SPD) entgegen, dass das von den Grünen als "Herz der Demokratie" bezeichnete Gesetz zur Präsidienwahl auf den letzten Drücker verabschiedet worden sei. "Die Sache ist, wie sie ist", befand Anke Spoorendonk (SSW). So ginge es halt zu bei Koalitionsverhandlungen. Laut Gerichtsverfassungsgesetz bildet jedes Gericht ein Präsidium mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Das Präsidium besetzt die Spruchkörper, bestellt Ermittlungsrichter und regelt die Vertretung. Die Größe des auf vier Jahre gewählten Gremiums richtet sich nach den Richterplanstellen an dem jeweiligen Gericht. Bei mindestens vierzig Planstellen sind es beispielsweise zehn Mitglieder. Das rot-grüne Gesetz zur Wahl der Präsidien hatte der Landtag im Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW gegen CDU und FDP beschlossen. Es sah für die Besetzung der Präsidien unter bestimmten Voraussetzungen das Verhältniswahlrecht vor. |
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