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Landtag verabschiedet Nachtragsetat
Neuverschuldung steigt auf
Rekordhöhe von
1,704 Milliarden Euro
Kiel (lno/SHL/01.09.).
Im Schatten eines Schuldenbergs von bald 22 Milliarden Euro und
vor dem Hintergrund leerer Landeskassen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr verabschiedet.
Er sieht Ausgaben von 8,23 Milliarden Euro vor und damit 4,2 Prozent
mehr als ursprünglich geplant. Hintergrund ist der Einbruch bei den
Steuereinnahmen. Deshalb wurde die Neuverschuldung von 550 Millionen
auf die Rekordhöhe von 1,704 Milliarden Euro angehoben. CDU, SPD und
SSW stimmten für den Nachtrag, FDP und Grüne dagegen. Vergeblich
haben die Grünen mit Unterstützung der Liberalen eine weitere Beratung
des Nachtragsetats im Finanzausschuss gefordert. Hintergrund: Der Landtagspräsident
hatte zuvor von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Entwurf ohne Erste
Lesung unmittelbar an die Ausschüsse zu überweisen.
"Schleswig-Holstein ist in einer extrem schwierigen Finanzlage",
räumte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) in der Debatte ein. Die beim Land
verbleibenden Steuereinnahmen von vier Milliarden Euro reichten nicht
einmal aus, um Personal, Verwaltung und Schuldzinsen zu bezahlen. Schon hier klaffe eine Lücke von 400 Millionen Euro. Mit dem Nachtrag
wird die Verfassungsgrenze für die Neuverschuldung – danach darf die
Nettokreditaufnahme nicht höher sein als die Ausgaben für Investitionen
– um das Dreifache überschritten. Begründet wird dies mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
"Die Überschreitung der Verfassungsgrenze ist bitter", sagte
Wiegard. Die Deckungslücke könne aber aus eigenen Anstrengungen nicht
geschlossen werden. "Unser Weg heißt sparen, investieren und
reformieren." Ziel sei es, bis Ende der Legislaturperiode zu verfassungsgemäßen Haushalten zurückzukehren.
Der Rotstift soll regieren
Im nächsten Jahr will die große Koalition die Nettokreditaufnahme
auf 1,562 Milliarden zurückfahren, so dass die Ausgaben minimal um
0,04 Prozent auf 8,227 sinken würden. Der Etatentwurf für 2006 stand
am Nachmittag in erster Lesung zur Debatte. CDU/SPD wollen in vielen
Bereichen den Rotstift ansetzen. In der Verwaltung und bei Förderprogrammen wird gespart, das Landesblindengeld um zehn Prozent
gekürzt. Polizisten müssen sich künftig an den Kosten ihrer Heilfürsorge beteiligen, das Programm Ökotechnik wird gestrichen, die
Landesstiftung Naturschutz bekommt weniger Geld für Flächenkäufe.
Ein Großteil der 42 000 Landesbeamten soll ab August 2006 41
Wochenstunden arbeiten und damit eine länger als bisher. Lehrer müssen künftig eine halbe Stunde länger unterrichten. Mittelfristig
sollen die Personalkosten um bis zu 15 Prozent sinken. Der Sparkurs
hat bei den Betroffenen bereits heftige Proteste ausgelöst.
Birgit Herdejürgen von der SPD bewertete den Haushaltskurs als
alternativlos. "Es gibt nichts zu beschönigen",
argumentierte Frank Sauter (CDU) in dieselbe Richtung: "Deshalb
schlagen wir mit Nachtragshaushalt und Haushaltsplan 2006 den Weg
von der Verschuldungs- in die Tilgungsgesellschaft ein".
FDP und Grüne
attackieren Carstensen und Wiegard
Der
Oppositionsführer und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki meinte,
"die neue schwarz-rote Landesregierung versucht verzweifelt, die
Hinterlassenschaften der rot-grünen Ex-Landesregierung mit neuen Schulden zuzudecken"
. Das Land sei pleite, und dieser Nachtrag "ist mehr ein Teil des Problems
als ein Teil seiner Lösung." Zu Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen und Wiegard sagte Kubicki: "Ankündigen können Sie schon genauso gut wie Rot-Grün."
Auch der Abgeordnete der Grünen, Klaus Müller, warf
Carstensen vor, er könne trotz Rekordverschuldung vor "Selbstlob und Selbstgefälligkeit" kaum noch
laufen. Grünen-Fraktionschefin Anne Lütkes kritisierte, die große Koalition
habe nicht einmal versucht, das Überschreiten der Verfassungsgrenze
hinreichend zu begründen.
Der SSW stimmte dem Nachtrag zu, weil
dieser nicht wesentlich von den Schwerpunkten des rot-grünen Ursprungsetats abweiche, sagte die
SSW-Vorsitzende im Landtag, Anke Spoorendonk.
Kerndaten zum Nachtragshaushalt in tabellarischer
Übersicht finden Sie auf der Seite zur Haushaltsberatung
für das Jahr 2006
Hintergrund:
Die
Landesregierung hat dem Landtag ihren Entwurf für einen
Nachtrag zum Landeshaushalt 2005 vorgelegt. Demnach soll
die Nettoneuverschuldung des Landes in diesem Jahr auf 1,7
Milliarden Euro steigen. Damit steigt die
Gesamtverschuldung des nördlichen Bundeslandes auf über
20 Milliarden Euro. Die Gesamtausgaben 2005 erhöhen sich
den Plänen zufolge um 4,2 Prozent auf 8,235 Milliarden
Euro. Hiervon stehen 788 Millionen (9,6 Prozent) für
Investitionen zur Verfügung, davon 35 Millionen für den
neuen Schleswig-Holstein-Fonds.
Als Ursache für die dramatische Haushaltslage in
diesem Jahr benennt das Finanzministerium Steuerausfälle
in Höhe von 634 Millionen Euro, nicht erzielte globale
Mehreinahmen von 150 Millionen sowie Mehrausgaben in Folge
von Hartz IV von 226 Millionen.
Der Landtag berät den Nachtragshaushalt in Zweiter
Lesung, nachdem der Landtagspräsident von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Entwurf ohne Erste
Lesung unmittelbar in die Ausschüsse zu überweisen. Der
federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, den
Etat mit einer Reihe von Änderungen anzunehmen. Mit den
Stimmen von CDU und SPD gegen die FDP und bei Enthaltung
der Grünen schlägt der Ausschuss ein um fünf Millionen
Euro geringeres Ausgabenvolumen vor. Zugleich wird ein
Betrag von fünf Millionen Euro zurückbehalten, den das
Land wegen eines verlorenen Prozesses um den Auszug der
Fachhochschule Westküste aus ihren Räumlichkeiten in
Heide möglicherweise entrichten muss.
In einem nachgereichten Antrag fordern die Grünen
dazu auf, den Nachtragshaushalt noch nicht in dieser
Tagung abzusegnen. Stattdessen soll der Finanzausschuss
nochmals beraten und eine Beschlussfassung erst Ende
September in der 6. Tagung erfolgen.
Stichwort: Nachtragshaushalt
Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan müssen im Landtag eingebracht werden, wenn im Haushaltsplan bewilligte Ausgaben nicht ausreichen oder wenn Ausgaben für Zwecke erforderlich werden, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind. Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan müssen dem Parlament bis zum Ende des Haushaltsjahres vorliegen.
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