Auf dieser Seite: Nachtragshaushalt 2005

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Top 05:
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005
Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/177, 16/219, 16/234
-Plenarprotokoll-

Landtag verabschiedet Nachtragsetat
Neuverschuldung steigt auf Rekordhöhe von 
1,704 Milliarden Euro 

Kiel (lno/SHL/01.09.). Im Schatten eines Schuldenbergs von bald 22 Milliarden Euro und vor dem Hintergrund leerer Landeskassen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr verabschiedet. Er sieht Ausgaben von 8,23 Milliarden Euro vor und damit 4,2 Prozent mehr als ursprünglich geplant. Hintergrund ist der Einbruch bei den Steuereinnahmen. Deshalb wurde die Neuverschuldung von 550 Millionen auf die Rekordhöhe von 1,704 Milliarden Euro angehoben. CDU, SPD und SSW stimmten für den Nachtrag, FDP und Grüne dagegen. Vergeblich haben die Grünen mit Unterstützung der Liberalen eine weitere Beratung des Nachtragsetats im Finanzausschuss gefordert. Hintergrund: Der Landtagspräsident hatte zuvor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Entwurf ohne Erste Lesung unmittelbar an die Ausschüsse zu überweisen. 

"Schleswig-Holstein ist in einer extrem schwierigen Finanzlage", räumte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) in der Debatte ein. Die beim Land verbleibenden Steuereinnahmen von vier Milliarden Euro reichten nicht einmal aus, um Personal, Verwaltung und Schuldzinsen zu bezahlen. Schon hier klaffe eine Lücke von 400 Millionen Euro. Mit dem Nachtrag wird die Verfassungsgrenze für die Neuverschuldung – danach darf die Nettokreditaufnahme nicht höher sein als die Ausgaben für Investitionen – um das Dreifache überschritten. Begründet wird dies mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

"Die Überschreitung der Verfassungsgrenze ist bitter", sagte Wiegard. Die Deckungslücke könne aber aus eigenen Anstrengungen nicht geschlossen werden. "Unser Weg heißt sparen, investieren und reformieren." Ziel sei es, bis Ende der Legislaturperiode zu verfassungsgemäßen Haushalten zurückzukehren.

Der Rotstift soll regieren

Im nächsten Jahr will die große Koalition die Nettokreditaufnahme auf 1,562 Milliarden zurückfahren, so dass die Ausgaben minimal um 0,04 Prozent auf 8,227 sinken würden. Der Etatentwurf für 2006 stand am Nachmittag in erster Lesung zur Debatte. CDU/SPD wollen in vielen Bereichen den Rotstift ansetzen. In der Verwaltung und bei Förderprogrammen wird gespart, das Landesblindengeld um zehn Prozent gekürzt. Polizisten müssen sich künftig an den Kosten ihrer Heilfürsorge beteiligen, das Programm Ökotechnik wird gestrichen, die Landesstiftung Naturschutz bekommt weniger Geld für Flächenkäufe.

Ein Großteil der 42 000 Landesbeamten soll ab August 2006 41 Wochenstunden arbeiten und damit eine länger als bisher. Lehrer müssen künftig eine halbe Stunde länger unterrichten. Mittelfristig sollen die Personalkosten um bis zu 15 Prozent sinken. Der Sparkurs hat bei den Betroffenen bereits heftige Proteste ausgelöst.

Birgit Herdejürgen von der SPD bewertete den Haushaltskurs als alternativlos. "Es gibt nichts zu beschönigen", argumentierte Frank Sauter (CDU) in dieselbe Richtung: "Deshalb schlagen wir mit Nachtragshaushalt und Haushaltsplan 2006 den Weg von der Verschuldungs- in die Tilgungsgesellschaft ein". 

FDP und Grüne attackieren Carstensen und Wiegard

Der Oppositionsführer und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki meinte, "die neue schwarz-rote Landesregierung versucht verzweifelt, die Hinterlassenschaften der rot-grünen Ex-Landesregierung mit neuen Schulden zuzudecken" . Das Land sei pleite, und dieser Nachtrag "ist mehr ein Teil des Problems als ein Teil seiner Lösung." Zu Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Wiegard sagte Kubicki: "Ankündigen können Sie schon genauso gut wie Rot-Grün." 

Auch der Abgeordnete der Grünen, Klaus Müller, warf Carstensen vor, er könne trotz Rekordverschuldung vor "Selbstlob und Selbstgefälligkeit" kaum noch laufen. Grünen-Fraktionschefin Anne Lütkes kritisierte, die große Koalition habe nicht einmal versucht, das Überschreiten der Verfassungsgrenze hinreichend zu begründen.

Der SSW stimmte dem Nachtrag zu, weil dieser nicht wesentlich von den Schwerpunkten des rot-grünen Ursprungsetats abweiche, sagte die SSW-Vorsitzende im Landtag, Anke Spoorendonk.

Kerndaten zum Nachtragshaushalt in tabellarischer Übersicht finden Sie auf der Seite zur Haushaltsberatung für das Jahr 2006

Hintergrund:
  Die Landesregierung hat dem Landtag ihren Entwurf für einen Nachtrag zum Landeshaushalt 2005 vorgelegt. Demnach soll die Nettoneuverschuldung des Landes in diesem Jahr auf 1,7 Milliarden Euro steigen. Damit steigt die Gesamtverschuldung des nördlichen Bundeslandes auf über 20 Milliarden Euro. Die Gesamtausgaben 2005 erhöhen sich den Plänen zufolge um 4,2 Prozent auf 8,235 Milliarden Euro. Hiervon stehen 788 Millionen (9,6 Prozent) für Investitionen zur Verfügung, davon 35 Millionen für den neuen Schleswig-Holstein-Fonds.
  Als Ursache für die dramatische Haushaltslage in diesem Jahr benennt das Finanzministerium Steuerausfälle in Höhe von 634 Millionen Euro, nicht erzielte globale Mehreinahmen von 150 Millionen sowie Mehrausgaben in Folge von Hartz IV von 226 Millionen.
  Der Landtag berät den Nachtragshaushalt in Zweiter Lesung, nachdem der Landtagspräsident von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Entwurf ohne Erste Lesung unmittelbar in die Ausschüsse zu überweisen. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, den Etat mit einer Reihe von Änderungen anzunehmen. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die FDP und bei Enthaltung der Grünen schlägt der Ausschuss ein um fünf Millionen Euro geringeres Ausgabenvolumen vor. Zugleich wird ein Betrag von fünf Millionen Euro zurückbehalten, den das Land wegen eines verlorenen Prozesses um den Auszug der Fachhochschule Westküste aus ihren Räumlichkeiten in Heide möglicherweise entrichten muss.
  In einem nachgereichten Antrag fordern die Grünen dazu auf, den Nachtragshaushalt noch nicht in dieser Tagung abzusegnen. Stattdessen soll der Finanzausschuss nochmals beraten und eine Beschlussfassung erst Ende September in der 6. Tagung erfolgen.

Stichwort: Nachtragshaushalt
  Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan müssen im Landtag eingebracht werden, wenn im Haushaltsplan bewilligte Ausgaben nicht ausreichen oder wenn Ausgaben für Zwecke erforderlich werden, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind. Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan müssen dem Parlament bis zum Ende des Haushaltsjahres vorliegen.

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