Auf dieser Seite: Flughafen Kiel  –  Hafensicherheit

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Top 39: 
Keine Geldverschwendung für den Ausbau des Flughafens Holtenau
(Landtagsbeschluss vom 27. April 2005 – Drucksache 16/21neu)
Federführend ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr

Drucksache: 16/213
-Plenarprotokoll-
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Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes (HaSiG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/207
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Flughafen Kiel-Holtenau: Weiter Warten auf Luftverkehrskonzept
Ausbau bleibt umstritten

Kiel (SHL/01.09). Heftig umstritten ist nach wie vor der Ausbau des Kieler Regionalflughafens Holtenau im Landtag. In einem von den Grünen beantragten Bericht vermeldete Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU) keine konkreten Neuigkeiten. Er verwies unter anderem auf das anstehende Luftverkehrskonzept der Landesregierung, das auch eine Zusammenarbeit mit Hamburg beinhalten wird. Der Minister gab zu bedenken, man solle genau zwischen dem Ausbau von Holtenau und einer direkten Schienenverbindung zum Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel abwägen. In der anschließenden Debatte wurde auch auf die Konkurrenzstellung zum Lübecker Flughafen Blankensee hingewiesen, über dessen Zukunft zuvor im Plenum ebenfalls kontrovers diskutiert wurde. 

Klaus Müller (Grüne) kritisierte den vorgelegten Bericht und nannte ihn "mehr als dünn". Insbesondere die Abweichung der Prognosen zu den tatsächlichen Fluggastzahlen würden sehr großzügig betrachtet, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen. Hier klafften "Wunsch und Wirklichkeit" auseinander.

Stimmen aus dem Plenum:

Thomas Stritzl (CDU): Wenn Holtenau nicht ausgebaut wird, wird Kiel bald vom Radar-Schirm verschwinden. Eine gute infrastrukturelle Anbindung ist wichtig. Man soll den Kieler Flughafen nicht schlecht reden, bevor ein endgültiger Plan vorliegt.

Bernd Schröder (SPD): Mobilität ist Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand. Regionalflughäfen sind wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung. Die SPD wartet auf weitere Gutachten und wird entscheiden, wenn diese vorliegen.

Heiner Garg (FDP): Die FDP ist entschieden dagegen, weiteres Geld für Holtenau auszugeben. Der Flughafen verzeichnet entgegen allen Prognosen einen stetigen Passagier-Rückgang. Durch die Verlängerung der Startbahn entsteht eine schwarz-rote Geisterbahn, eine klassische Investitionsruine.

Lars Harms (SSW): Alle sind sich einig, dass in Holtenau keine Charter-Flüge starten und landen sollen. Alles andere ist für den Kieler Flughafen unrentabel. In Bezug auf die Attraktivität des Flughafens fällt Kiel deutlich hinter Lübeck zurück. Man sollte der Wirtschaft, die so heftig den Ausbau fordert, den Flughafen Holtenau verkaufen. Die wird jedoch dankend ablehnen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag einen von den Grünen angeforderten Bericht über die Entwicklung des Regionalflughafens Kiel-Holtenau vor. Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

In Bezug auf den geplanten Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau kommt der Bericht zu keinem eindeutigen Urteil, sondern verweist auf das anstehende Luftverkehrskonzept der Landesregierung.
 
Die Diskussion über den Ausbau des Flugplatzes Holtenau spaltet seit Jahren die Landespolitik wie die Kommunalpolitik. Während die im März gescheiterte rot-grüne Minderheitskoalition das Projekt nicht weiter verfolgen wollte, setzt das neue schwarz-rote Bündnis nun auf ein gemeinsames Entwicklungskonzept mit Hamburg, in dem auch die Frage nach dem Ausbau des ehemaligen Marineflieger-Stützpunktes in Kiel geklärt werden soll. Die Kieler Ratsversammlung hat unterdessen mit den Stimmen von CDU und SPD für den Einstieg in die zweite Planungsphase votiert. Laut einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums vom Oktober letzten Jahres wird der Umbau rund 48 Millionen Euro kosten. Die Flughafengesellschaft benötige zunächst öffentliche Finanzspritzen, könne aber, so die Prognose, ab 2015 kostendeckend arbeiten. Voraussetzung sei ein Ausbau der Landebahn auf 1950 Meter. Damit, so das Ministerium, wäre der Flugplatz für einen Linienverkehr nach München, Stuttgart oder Frankfurt attraktiv.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/texte/13_luftverkehr.htm)

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Häfen: Sicherheitsgesetz wird in Ausschüssen beraten 

Kiel (SHL/02.09) Einen Antrag der FDP zur Änderung des Hafenanlagen-Sicherheitsgesetzes hat der Landtag in Erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse für Wirtschaft sowie Innen und Recht überwiesen. Die Liberalen wollen die Zuständigkeit für Hafensicherheit von der Wasserschutzpolizei ins Wirtschaftsministerium übertragen und die Hafenbetreiber von den Gebühren für Gefahrenabwehrpläne befreien. Der Gesetzentwurf nimmt eine schwarz-gelbe Initiative aus der vergangenen Wahlperiode wieder auf, die im Januar an der rot-grünen Mehrheit gescheitert war.

Das Hafenanlagensicherheitsgesetz vom Juni 2004 legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat ihre Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Größe von über 500 BRZ abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres insgesamt rund 170 Mal Kreuzfahrtschiffe anlegen.

Hintergrund:
  Die FDP legt dem Landtag einen Entwurf zur Änderung von zwei Bestimmungen im Hafenanlagen-Sicherheitsgesetz (HaSiG) vor. Nach Willen der Liberalen soll die Zuständigkeit für die Kontrolle der Hafenanlagen von der beim Innenministerium angesiedelten Wasserschutzpolizei zum Wirtschaftsministerium übergehen. Und: Die FDP will die Hafenbetreiber von den Gebühren entlasten, die sie bei den Behörden für die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen entrichten müssen. Mit diesen beiden Punkten nehmen die Liberalen eine schwarz-gelbe Initiative vom Januar dieses Jahres wieder auf. Damals waren CDU und FDP mit ihrem Vorhaben an der rot-grünen Mehrheit gescheitert.
  Das Hafenanlagensicherheitsgesetz gilt seit Juni 2004 und legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat die entsprechenden Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres insgesamt rund 170 Mal Kreuzfahrtschiffe anlegen.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/texte/
20_48_11_schiffssicherheit_haefen.htm)

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