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Top 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes (HaSiG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drs. 16/207 |
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Häfen: Sicherheitsgesetz wird in Ausschüssen beraten Kiel (SHL/02.09) Einen Antrag der FDP zur Änderung des Hafenanlagen-Sicherheitsgesetzes hat der Landtag in Erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse für Wirtschaft sowie Innen und Recht überwiesen. Die Liberalen wollen die Zuständigkeit für Hafensicherheit von der Wasserschutzpolizei ins Wirtschaftsministerium übertragen und die Hafenbetreiber von den Gebühren für Gefahrenabwehrpläne befreien. Der Gesetzentwurf nimmt eine schwarz-gelbe Initiative aus der vergangenen Wahlperiode wieder auf, die im Januar an der rot-grünen Mehrheit gescheitert war. Das Hafenanlagensicherheitsgesetz vom Juni 2004 legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die IMO hat ihre Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Größe von über 500 BRZ abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres insgesamt rund 170 Mal Kreuzfahrtschiffe anlegen. |
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