Auf dieser Seite: Agrarinvesitions-Förderung  – Vertragsnaturschutz 

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Top 18: 
Die Agrarinvestitionsförderung auch nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 16/194
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
Vertragsnaturschutz
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/195
-Plenarprotokoll-
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Agrarinvestitionen: Diskussion um 50.000 Euro-Grenze
Landtag lehnt Forderungen der Grünen ab

Kiel (SHL/ 01.09.). Der Landtag hat einen Antrag der Grünen zu Förderkriterien bei Investitionen in der Landwirtschaft abgelehnt.  Die Oppositionspartei hatte verlangt, auch künftig Investitionsdarlehen unter 50.000 Euro zu gewähren. Außerdem sollten nur Investitionen gefördert werden, die auf tiergerechte Haltung Wert legen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP (bei einer Enthaltung) abgelehnt. Hintergrund des Antrages ist die ab 2007 geplante Neuausrichtung des Agrarinvestitions- Förderungsprogramms (AFP).

Von der geplanten Streichung der Investitionsdarlehen unter 50.000 Euro würden kleinere Betriebe benachteiligt und in die Schuldenfalle getrieben, argumentierte Karl-Martin Hentschel (Grüne). Außerdem würden dadurch "innovative Ideen gehemmt". Die Regierungskoalition möchte hingegen die Mindest-Grenze beibehalten, da bei kleineren Summen ein Antrags-Stau drohe. Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) stellte heraus, dass nur größere Investitionen zur Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes beitrügen. Den Vorwurf von Hentschel, auf artgerechte Tierhaltung  werde heutzutage keine Rücksicht genommen, wiesen CDU, SPD und FDP entschieden zurück.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:

Hartmut Hamerich (CDU): Investitionsstau hemmt die Wettbewerbsfähigkeit. Da weniger Betriebe immer größere Flächen bewirtschaften, soll man nicht ewiggestrig sein und kleine Investitionen fördern.

Henning Höppner (SPD): Die Investitionsförderung steht im Vordergrund. 50.000 Euro sind keine Unsumme. Die neuen Richtlinien haben bereits positive Resonanz hervorgerufen.

Günther Hildebrand (FDP): Mehr Komfort im Stall bringt auch mehr Leistung. Die Grünen sollten sich hüten, ein Untergangs-Szenario zu beschwören.

Lars Harms (SSW): Investitionsstau löst man durch Entbürokratisierung, nicht durch höhere Mindestsummen.

Hintergrund:
  Die Grünen fordern die Landesregierung auf, soziale und ökologische Kategorien bei der ab 2007 geplanten Neuausrichtung des Agrarinvestitions-Förderungsprogramms (AFP) beizubehalten.
  Bei der geplanten Überarbeitung des Förderprogramms sehen die Grünen eine artgerechte Tierhaltung im Agrarbereich weiter als zwingende Vorraussetzung für eine Investitionsförderung an: Hiervon würden sowohl die Tiere profitieren, als auch die Qualität der Tierprodukte und damit die Verbraucher. Bei einer nicht-artgerechten Haltung befürchten die Grünen, dass einem Förderungsnehmer schnell Wettbewerbsnachteile entstünden, die die Wirtschaftlichkeit seines Betriebes gefährden könnten.
  Weiter stellen sich die Grünen gegen die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geplante und vom Bauernverband befürwortete Streichung von Investitionsdarlehen unter 50.000 Euro. Der so angestrebten Vereinfachung der Richtlinien des AFP steht nach Meinung der Grünen die Benachteiligung kleinerer Betriebe entgegen, die Hauptnutzer der kleinen Investitionsdarlehen sind.
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Vertragsnaturschutz:
EU gibt Regeln vor
Geteilte Meinungen zu Forderungen der Grünen

Kiel (SHL/01.09.) Die Ausgestaltung des Vertragsnaturschutzes in Schleswig-Holstein ist von den EU-Regelungen abhängig, die ab dem Jahr 2007 neu gestaltet werden. Mit dieser Begründung lehnte die Mehrheit im Landtag einen Antrag der Grünen ab. Die Oppositionspartei hatte gefordert, den Landwirten bei allen Verträgen nicht nur einjährige, sondern längerfristige Laufzeiten zu gewähren und den Vertragsnaturschutz im Land nicht nur auf Natura 2000-Gebiete zu beschränken. Während die Fraktionen von CDU und SPD beide Punkte ablehnten, stimmte der SSW der Forderung nach längeren Laufzeiten der Verträge zu, um den Landwirten mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Liberalen wiederum befürworteten eine Ausweitung des Vertragsnaturschutzes auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, wenn diese die fachlichen Voraussetzungen für einen Schutz erfüllen.

Karl-Martin Hentschel (Grüne) warf der Landesregierung vor, gegenwärtig erfolgreiche Programme zu stoppen, und damit den Landwirten eine wichtige Einnahmequelle zu verweigern. Auch müssten weitere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in bestehende Regelungen aufgenommen werden. Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) entgegnete, neue Verträge mit Landwirten müssten "EU-kompatibel" sein. Ab 2007 gebe es neue Rahmenbedingungen, daher könne sich das Land durch längere Fristen nicht länger binden. Zudem solle der Vertragsnaturschutz Prioritäten setzen – mit der Fokussierung auf Natura 2000-Flächen sei dies gewährleistet, so von Boetticher.

Unterstützung bekam der Minister von Axel Bernstein (CDU): Neue Verträge könnten nur abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung auch gesichert sei. Auch Konrad Nabel (SPD) konstatierte, die EU werde die gegenwärtigen Regelungen angesichts des Auslaufens des Förderprogramms nicht mehr ändern. Der Liberale Günther Hildebrand befürwortete die Förderung des Vertragsnaturschutzes und seine Ausdehnung auf weitere Flächen: Freiwillige Vereinbarungen seien dem Ordnungsrecht vorzuziehen. Der Abschluss längerfristiger Verträge könne existenzielle Härten der Landwirte abfangen und sei deshalb auszubauen, forderte Lars Harms vom SSW.

Beim in Schleswig-Holstein 1986 eingeführten Vertragsnaturschutz leistet das Land Ausgleichszahlungen an Bauern, die sich im Gegenzug zu einer extensiven, naturschonenden Bewirtschaftung und biotoperhaltenden Maßnahmen verpflichten. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit zehn Kategorien für die Anerkennung als Vertragsnaturschutzgebiet, etwa das Vorkommen von Trauerseeschwalben, Moorfröschen oder Kammmolchen.

Hintergrund:
  Die Fraktion der Grünen fordert die Landesregierung auf, den Bauern im Lande auch in Zukunft umfangreiche Angebote im Bereich Vertragsnaturschutz zu machen. So sollen den Landwirten grundsätzlich Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten werden. Die Grünen bemängeln, dass die Landesregierung bei einer Reihe von Vertragsarten auf eine einjährige Laufzeit übergegangen ist. Dies wird seitens der Landesregierung mit dem Auslaufen des Förderprogramms ZAL ("Zukunft auf dem Land") und der damit verbundenen EU-Förderung Ende 2006 erklärt. Um ohne finanzielle "Altlasten" in die neue Förderperiode zu starten, wird deswegen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums finanzielle Zurückhaltung geübt.
  Zudem kritisiert der Antrag der Grünen den Plan des Landwirtschaftsministeriums, den Schwerpunkt des Vertragsnaturschutzes künftig auf die Natura 2000-Schutzgebiete zu legen. Die Fraktion fordert, solche Verträge auch in Regionen anzubieten, die nicht von der Landesregierung im Rahmen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie nach Brüssel gemeldet worden sind.
  Beim in Schleswig-Holstein 1986 eingeführten Vertragsnaturschutz leistet das Land Ausgleichszahlungen an Bauern, die sich im Gegenzug zu einer extensiven, naturschonenden Bewirtschaftung und biotoperhaltenden Maßnahmen verpflichten. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit zehn Kategorien für die Anerkennung als Vertragsnaturschutzgebiet, etwa das Vorkommen von Trauerseeschwalben, Moorfröschen oder Kammmolchen.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/04_naturschutz.htm)

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