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Auf
dieser Seite: Agrarinvesitions-Förderung
– Vertragsnaturschutz
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Top 18:
Die Agrarinvestitionsförderung
auch nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Top 19:
Vertragsnaturschutz
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Agrarinvestitionen:
Diskussion um 50.000 Euro-Grenze
Landtag lehnt Forderungen der Grünen
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Kiel (SHL/
01.09.). Der Landtag hat einen Antrag der Grünen zu Förderkriterien
bei Investitionen in der Landwirtschaft abgelehnt. Die
Oppositionspartei hatte verlangt, auch künftig
Investitionsdarlehen unter 50.000 Euro zu gewähren. Außerdem
sollten nur Investitionen gefördert werden, die auf
tiergerechte Haltung Wert legen. Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Regierungskoalition und der FDP (bei einer
Enthaltung) abgelehnt. Hintergrund des Antrages ist die ab 2007
geplante Neuausrichtung des Agrarinvestitions- Förderungsprogramms
(AFP).
Von der geplanten
Streichung der Investitionsdarlehen unter 50.000 Euro würden
kleinere Betriebe benachteiligt und in die Schuldenfalle
getrieben, argumentierte Karl-Martin Hentschel (Grüne). Außerdem
würden dadurch "innovative Ideen gehemmt". Die
Regierungskoalition möchte hingegen die Mindest-Grenze
beibehalten, da bei kleineren Summen ein Antrags-Stau drohe.
Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) stellte
heraus, dass nur größere Investitionen zur Wettbewerbsfähigkeit
eines Betriebes beitrügen. Den Vorwurf von Hentschel, auf artgerechte
Tierhaltung werde heutzutage keine Rücksicht genommen,
wiesen CDU, SPD und FDP entschieden zurück.
Weitere Stimmen aus
dem Plenum:
Hartmut Hamerich
(CDU): Investitionsstau
hemmt die Wettbewerbsfähigkeit. Da weniger Betriebe immer größere
Flächen bewirtschaften, soll man nicht ewiggestrig sein und
kleine Investitionen fördern.
Henning Höppner
(SPD): Die Investitionsförderung
steht im Vordergrund. 50.000 Euro sind keine Unsumme. Die neuen
Richtlinien haben bereits positive Resonanz hervorgerufen.
Günther
Hildebrand (FDP): Mehr
Komfort im Stall bringt auch mehr Leistung. Die Grünen sollten
sich hüten, ein Untergangs-Szenario zu beschwören.
Lars Harms (SSW):
Investitionsstau löst man durch Entbürokratisierung, nicht
durch höhere Mindestsummen.
Hintergrund:
Die Grünen fordern die
Landesregierung auf, soziale und ökologische Kategorien
bei der ab 2007 geplanten Neuausrichtung des
Agrarinvestitions-Förderungsprogramms (AFP)
beizubehalten.
Bei der geplanten Überarbeitung des
Förderprogramms sehen die Grünen eine artgerechte
Tierhaltung im Agrarbereich weiter als zwingende
Vorraussetzung für eine Investitionsförderung an:
Hiervon würden sowohl die Tiere profitieren, als auch die
Qualität der Tierprodukte und damit die Verbraucher. Bei
einer nicht-artgerechten Haltung befürchten die Grünen,
dass einem Förderungsnehmer schnell Wettbewerbsnachteile
entstünden, die die Wirtschaftlichkeit seines Betriebes
gefährden könnten.
Weiter stellen sich die Grünen gegen die vom
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft geplante und vom Bauernverband
befürwortete Streichung von Investitionsdarlehen unter
50.000 Euro. Der so angestrebten Vereinfachung der
Richtlinien des AFP steht nach Meinung der Grünen die
Benachteiligung kleinerer Betriebe entgegen, die
Hauptnutzer der kleinen Investitionsdarlehen sind.
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Vertragsnaturschutz:
EU gibt Regeln vor
Geteilte Meinungen
zu Forderungen der Grünen
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Kiel (SHL/01.09.)
Die Ausgestaltung des Vertragsnaturschutzes in
Schleswig-Holstein ist von den EU-Regelungen abhängig, die ab
dem Jahr 2007 neu gestaltet werden. Mit dieser Begründung
lehnte die Mehrheit im Landtag einen Antrag der Grünen ab. Die
Oppositionspartei hatte gefordert, den Landwirten bei allen
Verträgen nicht nur einjährige, sondern längerfristige
Laufzeiten zu gewähren und den Vertragsnaturschutz im Land
nicht nur auf Natura 2000-Gebiete zu beschränken. Während die
Fraktionen von CDU und SPD beide Punkte ablehnten, stimmte der
SSW der Forderung nach längeren Laufzeiten der Verträge zu, um
den Landwirten mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Liberalen
wiederum befürworteten eine Ausweitung des
Vertragsnaturschutzes auf Flächen außerhalb von Natura
2000-Gebieten, wenn diese die fachlichen Voraussetzungen für
einen Schutz erfüllen.
Karl-Martin Hentschel
(Grüne) warf der Landesregierung vor, gegenwärtig erfolgreiche
Programme zu stoppen, und damit den Landwirten eine wichtige
Einnahmequelle zu verweigern. Auch müssten weitere Maßnahmen
zum Schutz der Umwelt in bestehende Regelungen aufgenommen
werden. Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU)
entgegnete, neue Verträge mit Landwirten müssten "EU-kompatibel"
sein. Ab 2007 gebe es neue Rahmenbedingungen, daher könne sich
das Land durch längere Fristen nicht länger binden. Zudem
solle der Vertragsnaturschutz Prioritäten setzen – mit der
Fokussierung auf Natura 2000-Flächen sei dies gewährleistet,
so von Boetticher.
Unterstützung bekam der Minister von Axel
Bernstein (CDU): Neue Verträge könnten nur abgeschlossen
werden, wenn die Finanzierung auch gesichert sei. Auch Konrad
Nabel (SPD) konstatierte, die EU werde die gegenwärtigen
Regelungen angesichts des Auslaufens des Förderprogramms nicht
mehr ändern. Der Liberale Günther Hildebrand befürwortete die
Förderung des Vertragsnaturschutzes und seine Ausdehnung auf
weitere Flächen: Freiwillige Vereinbarungen seien dem
Ordnungsrecht vorzuziehen. Der Abschluss längerfristiger
Verträge könne existenzielle Härten der Landwirte abfangen
und sei deshalb auszubauen, forderte Lars Harms vom SSW.
Beim in Schleswig-Holstein 1986 eingeführten
Vertragsnaturschutz leistet das Land Ausgleichszahlungen an
Bauern, die sich im Gegenzug zu einer extensiven,
naturschonenden Bewirtschaftung und biotoperhaltenden Maßnahmen
verpflichten. In Schleswig-Holstein gibt es zurzeit zehn
Kategorien für die Anerkennung als Vertragsnaturschutzgebiet,
etwa das Vorkommen von Trauerseeschwalben, Moorfröschen oder
Kammmolchen.
Hintergrund:
Die Fraktion der Grünen fordert
die Landesregierung auf, den Bauern im Lande auch in
Zukunft umfangreiche Angebote im Bereich
Vertragsnaturschutz zu machen. So sollen den Landwirten
grundsätzlich Verträge mit einer Laufzeit von fünf
Jahren angeboten werden. Die Grünen bemängeln, dass die
Landesregierung bei einer Reihe von Vertragsarten auf eine
einjährige Laufzeit übergegangen ist. Dies wird seitens
der Landesregierung mit dem Auslaufen des Förderprogramms
ZAL ("Zukunft auf dem Land") und der damit
verbundenen EU-Förderung Ende 2006 erklärt. Um ohne
finanzielle "Altlasten" in die neue
Förderperiode zu starten, wird deswegen nach Angaben des
Landwirtschaftsministeriums finanzielle Zurückhaltung
geübt.
Zudem kritisiert der Antrag der Grünen den Plan
des Landwirtschaftsministeriums, den Schwerpunkt des
Vertragsnaturschutzes künftig auf die Natura
2000-Schutzgebiete zu legen. Die Fraktion fordert, solche
Verträge auch in Regionen anzubieten, die nicht von der
Landesregierung im Rahmen der FFH- und der
Vogelschutzrichtlinie nach Brüssel gemeldet worden sind.
Beim in Schleswig-Holstein 1986 eingeführten
Vertragsnaturschutz leistet das Land Ausgleichszahlungen
an Bauern, die sich im Gegenzug zu einer extensiven,
naturschonenden Bewirtschaftung und biotoperhaltenden
Maßnahmen verpflichten. In Schleswig-Holstein gibt es
zurzeit zehn Kategorien für die Anerkennung als
Vertragsnaturschutzgebiet, etwa das Vorkommen von
Trauerseeschwalben, Moorfröschen oder Kammmolchen.
mehr
Informationen: plenum-online,
Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/04_naturschutz.htm)
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