Auf dieser Seite: Verhütung ALG II-Empfänger  –  Basisfallwerte Krankenhäuser

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Top 22: 
Verhütungsmittel an ALG II- und Sozialhilfeempfänger/Innen kostenfrei abgeben
Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Drucksache: 16/199, 16/233
-Plenarprotokoll-
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Top 31: 
Bundesweit einheitliche Basisfallwerte in Krankenhäusern
Antrag der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/220, 16/231
-Plenarprotokoll-
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Kondom und Pille für Sozialschwache zum Nulltarif?
"Drei-Parteien-Koalition" fordert Hartz IV-Korrektur

Kiel (SHL/02.09.) FDP, Grüne und SSW machen sich für die kostenfreie Ausgabe von Verhütungsmitteln an Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Bezieher stark. Sie fordern in diesem Punkt eine Änderung des Hartz IV-Gesetzes. Anträge vom SSW und den Grünen zu diesem Thema überwies das Plenum an den Sozialausschuss. Skeptisch äußerte sich die Union zum Vorstoß der beiden Oppositionsparteien: Sozialhilfeempfänger müssten beim Thema Verhütung mehr Eigenverantwortung zeigen – kostenlose "Pillerei" bringe nichts. Die Empfängnisverhütung sei bereits in den Eckregelsätzen von Hartz IV enthalten, zeigte auch Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) wenig Begeisterung für die Anträge. Es werde unterschlagen, dass Hartz IV-Empfänger krankenversichert sind und bis zum 20. Lebensjahr die Anti-Baby-Pille kostenlos ausgegeben wird.

SSW und Grüne streben zum Thema "Kondom und Pille zum Nulltarif" eine Initiative auf Bundesebene an. Während die Grünen die Gesundheitspauschale von Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Empfängern um die Kosten für Verhütung anheben wollen, fordert die Partei der dänischen Minderheit grundsätzlich eine freie Ausgabe der Verhütungsmittel für Sozialschwache.

Seit Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II zum Jahreswechsel 2005 wird Verhütung derzeit mit einen Festbetrag abgegolten. Kostenlos ist die Verhütung bis zum 20. Lebensjahr.

Stimmen aus dem Plenum:

Lars Harms (SSW): Der Satz für Gesundheitspflege beträgt 13,17 Euro. Die Pille kostet vierteljährlich 30 Euro. Woher sollen Menschen noch Geld für die Praxisgebühr nehmen?

Anne Lütkes (Grüne): Der Kauf von Verhütungsmitteln ist bei Hartz IV noch nicht mit einberechnet. In diesem Punkt ist das Gesetz revisionsbedürftig. - Wenn wir Schwangerschaftsabbrüche verhindern wollen, müssen wir Verhütung ermöglichen.

Frauke Tengler (CDU): Die Hilfeempfänger sollen mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld eigenverantwortlich umgehen. Frühzeitige Aufklärung ist notwendig. Kostenlose „Pillerei" bringt nichts.

Wolfgang Baasch (SPD): Sollen wirklich pauschal die Regelsätze erhöht werden, um allgemein einen Durchschnittsbetrag zwischen 12 und 100 Euro monatlich zu finanzieren für die unterschiedlichsten Verhütungsmittel? Dem Staat würde das 300.000 Millionen Euro kosten.

Heiner Garg (FDP): Sexuelle Selbstbestimmung darf nicht vom Geld abhängen. Die Anträge vom SSW und von den Grünen sollten bei der Revision von Hartz IV Berücksichtigung finden.

Hintergrund:
  Die Abgeordneten des SSW fordern Änderungen am Hartz IV-Gesetz. Das Ziel: Verhütungsmittel sollen wieder kostenfrei an ALG II- und Sozialhilfeempfänger abgegeben werden. Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich hierfür auf Bundesebene einzusetzen.
  Die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II zum Jahreswechsel 2005 hatte eine Änderung hinsichtlich der bislang kostenfreien Verhütung zur Folge. Mit der Einführung des ALG II wird Verhütung lediglich mit einen Festbetrag abgegolten. Der SSW ist der Meinung, dass diese neue Regelung ALG II-Empfänger über Gebühr belastet; der im ALG II vorgesehene Festbetrag decke die Kosten für Mittel der Empfängnisverhütung nicht.
  Die Grünen fordern in einem nachgereichten Antrag, im Hartz IV-Gesetz und in den Sozialgesetzbüchern die Pauschale zur Gesundheitspflege um den notwendigen Betrag zur Finanzierung von Verhütungsmitteln zu erhöhen. Diese soll durch die Erhöhung der Regelsätze geschehen. Dafür soll sich die Bundesregierung im Bundesrate einsetzen.
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Gleiche Leistung, gleicher Preis
Landtag kritisiert Wettbewerbsnachteil für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser

Kiel (SHL). Die Krankenhäuser im Land sollen im Bundesvergleich nicht länger benachteiligt werden. In diesem Punkt waren sich die Landtagsparteien einig. Konkret sorgten jedoch zwei Anträge für das Ziel, in Schleswig-Holstein zügig einheitliche Basisfallwerte einzuführen, für Verstimmung. Während Rot-Schwarz das Thema auf die Tagesordnung der Gesundheitsminister bringen will, fordert die Opposition unisono eine Bundesratsinitiative.

Derzeit erhalten Schleswig-Holsteins Kliniken im Bundesvergleich von den Krankenkassen weniger Geld für die gleiche Leistung. Dies sei nichts anderes als eine klare Wettbewerbsverzerrung, hieß es aus den Reihen des Plenums. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) warnte aber vor politischen Schnellschüssen: Das Ziel einheitlicher Euro-Beiträge für die Krankenhäuser sei eine schwierige Angelegenheit. Künftige Verhandlungen im Bundesrat müssten gut vorbereitet sein.

Opposition: Schwarz-Rot verhöhnt das Parlament

Die Regierungsfraktionen verweigere sich dem von der Opposition angestrebten Konsens und verhöhne das Parlament, so die Kritik aus den Reihen von FDP, Grünen und SSW. Die "kleinen" Parteien hatten für eine parteiübergreifende Initiative über den Bundesrat geworben. Schwarz-Rot argumentierte dagegen: Eine Bundesratsinitiative zum Thema Basisfallwerte sei Bestandteil des Koalitionsvertrages und der eigene Antrag eine öffentlichwirksame Begleitmusik für das, was von der Regierung bereits in Gang gesetzt worden sei. Bis heute liege dem Bundesrat keine Initiative Schleswig-Holsteins zum Thema Basisfallwerte vor, konterte die Opposition vergeblich: CDU und SPD brachten mit ihrer Mehrheit ihren Antrag durch.

Hintergrund: Die Berechnung der Kosten von im Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen wird seit letztem Jahr nicht mehr auf der Basis von "Tagespflegesätzen" und "Fallpauschalen" ermittelt. Stattdessen wurde ein System eingeführt, das die Kosten unter Zuhilfenahme von "Basisfallwerten" ermittelt. So sollen die Pflegetage reduziert werden. Für jedes Bundesland gelten vorläufig unterschiedliche "Basisfallwerte", bis zum Jahr 2009 jedoch sollen alle Krankenhäuser in Deutschland mit einem einheitlichen Basisfallwert kalkulieren. Bis dahin entstehen aufgrund der uneinheitlichen Basisfallwerte für gleichwertige gesundheitliche Dienstleistungen, je nach Bundesland, unterschiedliche Kosten.

Hauptredner: Monika Heinold (Grüne), Ursula Sassen (CDU), Jutta Schümann (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW).

Hintergrund:
  Die Berechnung der Kosten von im Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen wird seit letztem Jahr nicht mehr auf der Basis von "Tagespflegesätzen" und "Fallpauschalen" ermittelt. Stattdessen wurde ein System eingeführt, das die Kosten unter Zuhilfenahme von "Basisfallwerten" ermittelt. So sollen die Pflegetage reduziert werden. Für jedes Bundesland gelten vorläufig unterschiedliche "Basisfallwerte", bis zum Jahr 2009 jedoch sollen alle Krankenhäuser in Deutschland mit einem einheitlichen Basisfallwert kalkulieren. Bis dahin entstehen aufgrund der uneinheitlichen Basisfallwerte für gleichwertige gesundheitliche Dienstleistungen, je nach Bundesland, unterschiedliche Kosten.
  FDP, Grüne und SSW sprechen sich in einem gemeinsamen Antrag für die schnelle Einführung eines solchen bundeseinheitlichen Basisfallwerts bei gleichen Behandlungsleistungen in Krankenhäusern aus. Sie sind der Meinung, dass damit einheitliche Ausgangschancen im Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander geschaffen werden. Der Vorstoß wendet sich gegen das gegenwärtig geltende Modell von Basisfallwerten auf Länder-Ebene, da dieses Modell, schleswig-holsteinische Krankenhäuser, die im Bundesvergleich besonders wirtschaftlich arbeiten, benachteiligen.
  Die Diskussion um den Basisfallwert hängt mit der Einführung des Modells der Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) zusammen. Das 2003 in Deutschland eingeführte DRG-Modell soll zu kürzeren Liegezeiten der Patienten in den Krankenhäusern führen. In der Tat sind Patientenzahlen und Liegezeiten rückläufig: Die Zahl der Patienten sank 2004 im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Prozent auf 16,7 Millionen, die Liegezeit der Patienten verkürzte sich um 0,2 Tage auf durchschnittlich 8,7 Tage im Jahre 2004.
  Ein nachgereichter Antrag der Regierungskoalition fordert zudem dazu auf, die Thematik auch in die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einzubringen.
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