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Auf
dieser Seite: Verhütung
ALG II-Empfänger – Basisfallwerte
Krankenhäuser
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Top 22:
Verhütungsmittel an ALG
II- und Sozialhilfeempfänger/Innen kostenfrei abgeben
Antrag der Abgeordneten des
SSW
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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Top 31:
Bundesweit
einheitliche Basisfallwerte in Krankenhäusern
Antrag der Fraktionen der
FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
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Kondom
und Pille für Sozialschwache zum Nulltarif?
"Drei-Parteien-Koalition"
fordert Hartz IV-Korrektur
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Kiel (SHL/02.09.) FDP, Grüne
und SSW machen sich für die kostenfreie Ausgabe von
Verhütungsmitteln an Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld
II-Bezieher stark. Sie fordern in diesem Punkt eine Änderung
des Hartz IV-Gesetzes. Anträge vom SSW und den Grünen zu
diesem Thema überwies das Plenum an den Sozialausschuss.
Skeptisch äußerte sich die Union zum Vorstoß der beiden
Oppositionsparteien: Sozialhilfeempfänger müssten beim Thema
Verhütung mehr Eigenverantwortung zeigen – kostenlose "Pillerei"
bringe nichts. Die Empfängnisverhütung sei bereits in den
Eckregelsätzen von Hartz IV enthalten, zeigte auch
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) wenig Begeisterung für
die Anträge. Es werde unterschlagen, dass Hartz IV-Empfänger
krankenversichert sind und bis zum 20. Lebensjahr die
Anti-Baby-Pille kostenlos ausgegeben wird.
SSW und Grüne streben zum Thema "Kondom
und Pille zum Nulltarif" eine Initiative auf Bundesebene an. Während die Grünen die
Gesundheitspauschale von Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld
II-Empfängern um die Kosten für Verhütung anheben wollen,
fordert die Partei der dänischen Minderheit grundsätzlich eine
freie Ausgabe der Verhütungsmittel für Sozialschwache.
Seit Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II
zum Jahreswechsel 2005 wird Verhütung derzeit mit einen
Festbetrag abgegolten. Kostenlos ist die Verhütung bis zum 20.
Lebensjahr.
Stimmen aus dem Plenum:
Lars Harms (SSW): Der Satz für
Gesundheitspflege beträgt 13,17 Euro. Die Pille kostet
vierteljährlich 30 Euro. Woher sollen Menschen noch Geld für
die Praxisgebühr nehmen?
Anne Lütkes (Grüne): Der Kauf von
Verhütungsmitteln ist bei Hartz IV noch nicht mit einberechnet.
In diesem Punkt ist das Gesetz revisionsbedürftig. - Wenn wir
Schwangerschaftsabbrüche verhindern wollen, müssen wir
Verhütung ermöglichen.
Frauke Tengler (CDU): Die Hilfeempfänger
sollen mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld
eigenverantwortlich umgehen. Frühzeitige Aufklärung ist
notwendig. Kostenlose „Pillerei" bringt nichts.
Wolfgang Baasch (SPD): Sollen wirklich
pauschal die Regelsätze erhöht werden, um allgemein einen
Durchschnittsbetrag zwischen 12 und 100 Euro monatlich zu
finanzieren für die unterschiedlichsten Verhütungsmittel? Dem
Staat würde das 300.000 Millionen Euro kosten.
Heiner Garg (FDP): Sexuelle
Selbstbestimmung darf nicht vom Geld abhängen. Die Anträge vom
SSW und von den Grünen sollten bei der Revision von Hartz IV
Berücksichtigung finden.
Hintergrund:
Die Abgeordneten des SSW fordern
Änderungen am Hartz IV-Gesetz. Das Ziel:
Verhütungsmittel sollen wieder kostenfrei an ALG II- und
Sozialhilfeempfänger abgegeben werden. Der SSW fordert
die Landesregierung auf, sich hierfür auf Bundesebene
einzusetzen.
Die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II zum
Jahreswechsel 2005 hatte eine Änderung hinsichtlich der
bislang kostenfreien Verhütung zur Folge. Mit der
Einführung des ALG II wird Verhütung lediglich mit einen
Festbetrag abgegolten. Der SSW ist der Meinung, dass diese
neue Regelung ALG II-Empfänger über Gebühr belastet;
der im ALG II vorgesehene Festbetrag decke die Kosten für
Mittel der Empfängnisverhütung nicht.
Die Grünen fordern in einem nachgereichten Antrag,
im Hartz IV-Gesetz und in den Sozialgesetzbüchern die
Pauschale zur Gesundheitspflege um den notwendigen Betrag
zur Finanzierung von Verhütungsmitteln zu erhöhen. Diese
soll durch die Erhöhung der Regelsätze geschehen. Dafür
soll sich die Bundesregierung im Bundesrate einsetzen.
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Gleiche Leistung,
gleicher Preis
Landtag kritisiert Wettbewerbsnachteil
für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser
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Kiel (SHL). Die Krankenhäuser im Land sollen
im Bundesvergleich nicht länger benachteiligt werden. In diesem
Punkt waren sich die Landtagsparteien einig. Konkret sorgten
jedoch zwei Anträge für das Ziel, in Schleswig-Holstein zügig
einheitliche Basisfallwerte einzuführen, für Verstimmung.
Während Rot-Schwarz das Thema auf die Tagesordnung der
Gesundheitsminister bringen will, fordert die Opposition unisono
eine Bundesratsinitiative.
Derzeit erhalten Schleswig-Holsteins Kliniken im
Bundesvergleich von den Krankenkassen weniger Geld für die
gleiche Leistung. Dies sei nichts anderes als eine klare
Wettbewerbsverzerrung, hieß es aus den Reihen des Plenums.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) warnte aber vor
politischen Schnellschüssen: Das Ziel einheitlicher
Euro-Beiträge für die Krankenhäuser sei eine schwierige
Angelegenheit. Künftige Verhandlungen im Bundesrat müssten gut
vorbereitet sein.
Opposition: Schwarz-Rot verhöhnt das
Parlament
Die Regierungsfraktionen verweigere sich dem von
der Opposition angestrebten Konsens und verhöhne das Parlament,
so die Kritik aus den Reihen von FDP, Grünen und SSW. Die
"kleinen" Parteien hatten für eine
parteiübergreifende Initiative über den Bundesrat geworben.
Schwarz-Rot argumentierte dagegen: Eine Bundesratsinitiative zum
Thema Basisfallwerte sei Bestandteil des Koalitionsvertrages und
der eigene Antrag eine öffentlichwirksame Begleitmusik für
das, was von der Regierung bereits in Gang gesetzt worden sei.
Bis heute liege dem Bundesrat keine Initiative
Schleswig-Holsteins zum Thema Basisfallwerte vor, konterte die
Opposition vergeblich: CDU und SPD brachten mit ihrer Mehrheit
ihren Antrag durch.
Hintergrund: Die Berechnung der Kosten von im
Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen wird seit
letztem Jahr nicht mehr auf der Basis von
"Tagespflegesätzen" und "Fallpauschalen"
ermittelt. Stattdessen wurde ein System eingeführt, das die
Kosten unter Zuhilfenahme von "Basisfallwerten"
ermittelt. So sollen die Pflegetage reduziert werden. Für jedes
Bundesland gelten vorläufig unterschiedliche
"Basisfallwerte", bis zum Jahr 2009 jedoch sollen alle
Krankenhäuser in Deutschland mit einem einheitlichen
Basisfallwert kalkulieren. Bis dahin entstehen aufgrund der
uneinheitlichen Basisfallwerte für gleichwertige
gesundheitliche Dienstleistungen, je nach Bundesland,
unterschiedliche Kosten.
Hauptredner:
Monika Heinold
(Grüne), Ursula Sassen (CDU), Jutta Schümann (SPD), Heiner
Garg (FDP), Lars Harms (SSW).
Hintergrund:
Die Berechnung der Kosten von im
Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen wird seit
letztem Jahr nicht mehr auf der Basis von "Tagespflegesätzen"
und "Fallpauschalen" ermittelt. Stattdessen
wurde ein System eingeführt, das die Kosten unter
Zuhilfenahme von "Basisfallwerten" ermittelt. So
sollen die Pflegetage reduziert werden. Für jedes
Bundesland gelten vorläufig unterschiedliche "Basisfallwerte",
bis zum Jahr 2009 jedoch sollen alle Krankenhäuser in
Deutschland mit einem einheitlichen Basisfallwert
kalkulieren. Bis dahin entstehen aufgrund der
uneinheitlichen Basisfallwerte für gleichwertige
gesundheitliche Dienstleistungen, je nach Bundesland,
unterschiedliche Kosten.
FDP, Grüne und SSW sprechen sich in einem
gemeinsamen Antrag für die schnelle Einführung eines
solchen bundeseinheitlichen Basisfallwerts bei gleichen
Behandlungsleistungen in Krankenhäusern aus. Sie sind der
Meinung, dass damit einheitliche Ausgangschancen im
Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander geschaffen werden.
Der Vorstoß wendet sich gegen das gegenwärtig geltende
Modell von Basisfallwerten auf Länder-Ebene, da dieses
Modell, schleswig-holsteinische Krankenhäuser, die im
Bundesvergleich besonders wirtschaftlich arbeiten,
benachteiligen.
Die Diskussion um den Basisfallwert hängt mit der
Einführung des Modells der Diagnosebezogenen Fallgruppen
(DRG) zusammen. Das 2003 in Deutschland eingeführte
DRG-Modell soll zu kürzeren Liegezeiten der Patienten in
den Krankenhäusern führen. In der Tat sind
Patientenzahlen und Liegezeiten rückläufig: Die Zahl der
Patienten sank 2004 im Vergleich zum Vorjahr um 3,4
Prozent auf 16,7 Millionen, die Liegezeit der Patienten
verkürzte sich um 0,2 Tage auf durchschnittlich 8,7 Tage
im Jahre 2004.
Ein nachgereichter Antrag der Regierungskoalition
fordert zudem dazu auf, die Thematik auch in die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder einzubringen.
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