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Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache)
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Landesversicherung (SozGB),
1. Lesung (Top 7; Drs.16/202
); Schwangerschafts-
Beratung, 1. Lesung (Top 8; Drs. 16/203);
Verbraucherschutz (Top 15; Drs. 16/190,
16/215);
Petitionsausschuss (Top 35; Drs. 16/200)
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Landesversicherung:
Die Landesregierung strebt die Verschmelzung der
Landesversicherungsanstalt mit den Einrichtungen der
Nachbarländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur "Deutschen
Renten-Versicherung Nord" an. Ein entsprechender
Gesetzentwurf ist vom Parlament an den Sozialausschuss sowie den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden. Mit dem geplanten Gesetz will das Land
unter anderem die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte für
Beschäftigte auf schleswig-holsteinischer Rechtsgrundlage
garantieren sowie den Umgang mit Schwerbehinderten nach
Sozialgesetzbuch IX sicher stellen. Von der Fusion verspricht sich
das Land nach Einschätzung des Sozialministeriums
Kosteneinsparungen in Millionenhöhe.
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Verbraucherschutz: Auf
Grundlage eines von Schwarz-Rot geforderten Berichts, soll die Landesregierung in der März-Sitzung des kommenden
Jahres über den Stand des Verbraucherschutzes in
Schleswig-Holstein Auskunft erteilen. Die Landesregierung
soll in erster Linie über Verbesserungsmöglichkeiten bei
der Verbraucheraufklärung sowie über künftige Ziele des
Verbraucherschutzes informieren. Ob es, wie von den Grünen
gefordert, vor dem Bericht eine Bestandsaufnahme in Sachen
Verbraucherschutz geben wird, wird jetzt der Sozialausschuss
entscheiden. Dorthin wurden beide Anträge überwiesen, um
sie gegebenenfalls zu einem gemeinsamen Antrag
zusammenzuführen. Schwerpunktmäßig geht es der Oppositionspartei um die
Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut.
Ferner forderten die Grünen eine regelmäßige
Berichterstattung über den Stand des Verbraucherschutzes.
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Schwangerschafts-Beratung: Die
Landesregierung will die Qualität der
Schwangerschaftsberatung sichern und die Auswahlkriterien
zur Förderung von Beratungsstellen festschreiben. Laut
Gesetz müssen die Länder ab 40.000 Einwohner die
Einrichtung einer Vollzeitstelle zur
Schwangerschaftskonfliktberatung garantieren. Kirchen,
Vereine und Verbände, die sich um die Frauen in
Gewissensnot kümmern, besitzen einen rechtlichen Anspruch
auf finanzielle Unterstützung. Zu den Förderungskriterien
gehören unter anderem die Erfahrung der Einrichtungen in
der Schwangerschaftsberatung und deren wohnortnahe
Erreichbarkeit. Mit einem im September von der
Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, der an in Erster
Lesung an die Ausschüsse Soziales sowie Innen- und Recht wurde, soll
der bisherigen Grad der Versorgung mit Beratungsstellen
erhalten und finanziell abgesichert werden.
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Petitionsausschuss: Der
Petitionsausschusses des Landtages hat im zweiten Quartal des Jahres
2005 insgesamt 96 Eingaben entgegengenommen und ein
Selbstbefassungsverfahren eröffnet. Abschließend behandelt wurden in
dem Berichtszeitraum 74 Petitionen – zwölf davon ganz im Sinne der
Petenten, 13 zumindest teilweise. Der erste Bericht des neuen
Ausschuss-Vorsitzenden Detlef Buder (SPD), der Anfang der
Legislaturperiode das Amt von Gerhard Poppendiecker übernommen hatte,
wurde vom Parlament einstimmig zur Kenntnis genommen. Buder merkte an,
dass wegen der kurzfristigen Versetzung eines Mitarbeiters in der
Ausschussverwaltung noch der Bericht des ersten Quartals aussteht. Der
Ausschussvorsitzende versprach, diesen nachzureichen – "die
Berichte werden auch in Zukunft anregende Literatur sein", fügte
Buder hinzu.
Im 2. Quartal dieses Jahres haben sich allein in zehn Fällen Gefangene im Strafvollzug an den
Ausschuss gewandt. Dabei ging es unter anderen um die zwielichtige Nutzung eines
Computers. Der Fall erledigte sich von selbst, da der Strafgefangene
mittlerweile in eine Therapieeinrichtung entlassen wurde. In Steinburg
klagten die Eltern zweier hochbegabter Kinder über die mangelnde
Förderung ihrer Schützlinge. Überdies sei die Familie aufgrund dieser
Situation und der damit verbundenen Forderungen von Schulleitung und
Lehrkräften gemobbt worden. In diesem Fall konnte der Ausschuss nicht
konkret helfen, mahnte die Beteiligten aber vermittelnd zur Besonnenheit
und zu einem größeren, gegenseitigen Verständnis an.
mehr Infos:
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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