Die zu
niedrige Auslastung und eine nicht planbare Belegung
bringen daher auch die schleswig-holsteinischen
Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in
wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein kostendeckender
Betrieb bei gleichbleibender Qualität des Angebotes sei
nicht möglich, wenn sich dieser Trend fortsetze. Wenn
Kureinrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind, habe
dies auch negative Auswirkung auf die regionale
Wirtschaft, denn es drohen der Abbau von Arbeitsplätzen
und eine sinkende Nachfrage nach Gütern und
Dienstleistungen.
Auslastung
der Kurkliniken für Elternkuren
seit 2008 um elf Prozent gesunken
In
Schleswig-Holstein gibt es laut dem Papier 28
Einrichtungen und 4.130 Plätze für Elternkuren. Die
Auslastung lag 2010 bei 77 Prozent und ist damit seit 2008
um elf Prozent gesunken. Hintergrund ist die restriktive
Genehmigungspraxis der Krankenkassen: Bundesweit wurden
nach Angaben des Müttergenesungswerks im Jahr 2010
insgesamt 34 Prozent der Anträge abgelehnt. In 64 Prozent
der Fälle erhoben die Eltern dagegen Widerspruch - und
bekamen in der Hälfte der Fälle recht. Die
Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein betrug sogar 42
Prozent.
Die hohe
Zahl der Ablehnungen muss laut dem Bericht des
schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums
"kritisch beobachtet werden". Neue Erkenntnisse
erhofft die Regierung sich von einem Prüfbericht des
Bundesrechnungshofes, der auf Bitten des
Haushaltsausschusses des Bundestages derzeit erarbeitet
wird.
Landesregierung
stuft ihren Einfluss auf
die gesamte Entwicklung als begrenzt ein
Die
Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die gesamte
Entwicklung sind laut dem Bericht allerdings begrenzt,
denn die Kureinrichtungen "regeln ihr
Leistungsgeschehen mit den Krankenkassen". Insofern
hat die Landesregierung keinen Einfluss auf die
Bedarfsplanung der entsprechenden Kureinrichtungen und ist
auch aufsichtsrechtlich nicht zuständig.
Beklagt
werden nicht zuletzt auch zu lange Bearbeitungszeiten nach
der Antragstellung. Dem will die Bundesebene mit dem noch
für 2011 geplanten Patientenrechte-Gesetz einen Riegel
vorschieben. Der Referentenentwurf soll nach der
Sommerpause vorliegen. Danach sollen die Krankenkassen künftig
über Leistungen innerhalb einer festgesetzten Frist
entscheiden, andernfalls soll der Antrag als genehmigt
gelten.