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Auf dieser Seite: Mutter-/Vater-Kind-Kuren

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Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1378
(Landtagsbeschluss vom 25. März 2011)
Federführend ist das Ministerium für Arbeit, 
Soziales und Gesundheit - Drucksache 17/1570

Landtag besorgt: Immer weniger
Mutter-(Vater-)Kind-Kuren
werden bewilligt

Kiel (SHL/26.08.) Die Einrichtungen im Lande, die Mutter-, beziehungsweise Vater-Kind-Kuren gewährleisten, verzeichneten im vergangenen Jahr Einnahmeverluste in Höhe von neun Prozent. Grund: Die Krankenkassen bewilligen immer weniger Anträge. Setze sich dieser Trend fort, sei ein kostendeckender Betrieb dieser Angebote nicht mehr möglich - zu diesem Schluss kommt Sozialminister Heiner Garg (FDP) in einem von der SPD beantragten Bericht. Garg wies darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium zuletzt von den Kostenträgern mehr Transparenz bei der Vergabe von Kurgenehmigungen angemahnt hatte. Auch er habe sich mit dieser Forderung an die Krankenkassen gewandt, um eine "Verbesserung des Leistungsgeschehens" für die 28 Einrichtungen, die im Land Mutter-(Vater-)Kind-Kuren anbieten, zu erreichen. Allerdings verfüge Schleswig-Holstein über keine Kompetenzen in der Bedarfsplanung. Von daher könne das Land auch keine Belegungsgarantien geben.

In der anschließenden Aussprache forderten Vertreter aller Fraktionen eine größere Transparenz bei den Bewilligungsverfahren an. Es könne nicht sein, dass Mütter oder Väter zu "Bittstellern" würden, hieß es im Plenum. Viele Kursuchende würden bei einer Ablehnung "den Widerspruch wegen des aufwändigen Verfahrens scheuen", konstatierte Bernd Heinemann (SPD). Dabei handele es sich um eine "gesetzliche Pflichtleistung". In Schleswig-Holstein hätten in Folge von Unterbelegung bereits zwei Einrichtungen einen Teil ihrer Arbeit eingestellt.

Bundesweit wurden nach Angaben des Müttergenesungswerks im Jahr 2010 insgesamt 34 Prozent der Anträge abgelehnt. In 64 Prozent der Fälle erhoben die Eltern dagegen Widerspruch, die Hälfte von ihnen hatte damit Erfolg. Die Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein betrug sogar 42 Prozent. Laut dem Bericht des Sozialministeriums bieten die 28 Einrichtungen in Schleswig-Holstein 4.130 Plätze für Elternkuren an. Die Auslastung lag im vergangen Jahr bei 77 Prozent und ist damit seit 2008 um elf Prozent gesunken.

Der Bericht wurde zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner: Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Anita Klahn (FDP), Marret Bohn (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Mutter/Vater-Kind-Kuren gehören seit 2007 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dennoch sparen die Kassen aktuell kräftig ein: Trotz Steigerung der Leistungsausgaben um drei Prozent im Jahr 2010 sind die Ausgaben für Eltern/Kind-Kuren um über neun Prozent gesunken. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor, den die SPD beantragt hat.

Die zu niedrige Auslastung und eine nicht planbare Belegung bringen daher auch die schleswig-holsteinischen Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein kostendeckender Betrieb bei gleichbleibender Qualität des Angebotes sei nicht möglich, wenn sich dieser Trend fortsetze. Wenn Kureinrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind, habe dies auch negative Auswirkung auf die regionale Wirtschaft, denn es drohen der Abbau von Arbeitsplätzen und eine sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen.

Auslastung der Kurkliniken für Elternkuren
seit 2008 um elf Prozent gesunken

In Schleswig-Holstein gibt es laut dem Papier 28 Einrichtungen und 4.130 Plätze für Elternkuren. Die Auslastung lag 2010 bei 77 Prozent und ist damit seit 2008 um elf Prozent gesunken. Hintergrund ist die restriktive Genehmigungspraxis der Krankenkassen: Bundesweit wurden nach Angaben des Müttergenesungswerks im Jahr 2010 insgesamt 34 Prozent der Anträge abgelehnt. In 64 Prozent der Fälle erhoben die Eltern dagegen Widerspruch - und bekamen in der Hälfte der Fälle recht. Die Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein betrug sogar 42 Prozent.

Die hohe Zahl der Ablehnungen muss laut dem Bericht des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums "kritisch beobachtet werden". Neue Erkenntnisse erhofft die Regierung sich von einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, der auf Bitten des Haushaltsausschusses des Bundestages derzeit erarbeitet wird.

Landesregierung stuft ihren Einfluss auf
die gesamte Entwicklung als begrenzt ein

Die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die gesamte Entwicklung sind laut dem Bericht allerdings begrenzt, denn die Kureinrichtungen "regeln ihr Leistungsgeschehen mit den Krankenkassen". Insofern hat die Landesregierung keinen Einfluss auf die Bedarfsplanung der entsprechenden Kureinrichtungen und ist auch aufsichtsrechtlich nicht zuständig.

Beklagt werden nicht zuletzt auch zu lange Bearbeitungszeiten nach der Antragstellung. Dem will die Bundesebene mit dem noch für 2011 geplanten Patientenrechte-Gesetz einen Riegel vorschieben. Der Referentenentwurf soll nach der Sommerpause vorliegen. Danach sollen die Krankenkassen künftig über Leistungen innerhalb einer festgesetzten Frist entscheiden, andernfalls soll der Antrag als genehmigt gelten.

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