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Auf dieser Seite: Glücksspielwesen   

Top 8
Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 
(Erster Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag/ Erster GlüÄndStV)

Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Innenministerium - Drucksache 18/79 
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 18/107
   Aufruf gemeinsam mit:
Top 14
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW - Drucksache 18/104 
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 18/108

Glücksspiel-Gesetz: Der von der Koalition geplante und von der Opposition kritisierte Ausstieg wird schwierig

Kiel (SHL/24.08.) Die neue Koalition will den schleswig-holsteinischen Sonderweg beim Glücksspiel verlassen und auf die Linie der anderen 15 Bundesländer einschwenken - doch es könnte ein langwieriger und rechtlich komplizierter Kurswechsel werden. Das wurde in der Ersten Lesung eines Gesetzespakets deutlich, mit dem SPD, Grüne und SSW das umstrittene Glücksspiel-Gesetz der schwarz-gelben Vorgängerkoalition aufheben und dem ebenfalls viel kritisierten Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beitreten wollen. Das Verfahren könnte mindestens drei Monate dauern, hieß es. CDU, FDP und Piraten griffen den Kurs der Koalition scharf an.

"Mit einer bloßen Aufhebung ist es nicht getan", stellte Innenminister Andreas Breitner (SPD) klar. Der Staatsvertrag müsse unterzeichnet und vom Landtag ratifiziert werden, und die EU müsse dem Aus für das bisherige Glücksspiel-Gesetz zustimmen. Währenddessen müsse das Land möglicherweise weitere Lizenzen an Wett- und Spieleanbieter nach den bisherigen Regeln vergeben, wie Breitner betonte. Ansonsten drohten Schadensersatzforderungen der Wettfirmen. Die Details werden nun im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss geklärt.

Das aktuelle Glücksspiel-Gesetz in Schleswig-Holstein räumt privaten Anbietern weit mehr Möglichkeiten ein als der Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Dieser verbietet nicht nur Online-Casinospiele, sondern begrenzt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Im Norden gibt es keine Limitierung. Derzeit hat das Land sieben Lizenzen vergeben, weitere 49 Anträge liegen dem Vernehmen nach vor.

Union und Liberale weisen Schuldzuweisung von 
SPD-Fraktionschef Stegner scharf zurück

Für die vertrackte Rechtslage machte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner Union und Liberale verantwortlich. Komme es zu Schadensersatzforderungen, so trage "jeder einzelne Euro den politischen Fingerabdruck von Ihnen", so Stegner an die Adresse von Schwarz-Gelb: "Sie haben vorsätzlich Schaden angerichtet." Dies wies der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp zurück. Das Land habe zurzeit das "modernste Glückspielgesetz Europas". Arp äußerte erhebliche Zweifel, ob der neue Kieler Kurs in Brüssel Bestand haben wird: "Der Weg, den wir gehen ist rechtskonform, der Weg, den Sie gehen ist falsch."

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warf Stegner "Impertinenz und Unverfrorenheit" vor, nachdem dieser das schwarz-gelbe Gesetz als Einfallstor für Geldwäsche bezeichnet hatte. Kubicki erinnerte daran, dass SPD-Ministerpräsident Torsten Albig während seiner Zeit als Kieler Oberbürgermeister Wettfirmen als Sponsoren in die Landeshauptstadt eingeladen habe. Insofern seien Stegners Attacken gegen das Glücksspiel-Gesetz auch ein "Angriff auf Herrn Albig". Patrick Breyer von den Piraten hält den Staatsvertrag ebenfalls für "nicht akzeptabel", weil er Spieler zu ausländischen Anbietern dränge, wo eine Kontrolle dann nicht mehr möglich sei.

SSW: "Es ist staatliche Aufgabe, Sucht zu verhindern"

Rasmus Andresen (Grüne) und Lars Harms (SSW) lehnten einen liberalisierten Wett- und Spielmarkt wegen der Suchtgefahren ab. Der Sonderweg im Norden habe "vor allem eine Verlierergruppe, nämlich die Suchtkranken", mahnte Andresen. Die "sozialen Folgekosten" seien wesentlich teurer als die zusätzlichen Einnahmen des Landes durch die Abgaben der Betreiberfirmen. Und Harms ergänzte: "Es ist nicht staatliche Aufgabe, mehr Süchtige zuzulassen, um Geld zu verdienen. Sondern es ist staatliche Aufgabe, Sucht zu verhindern." CDU und FDP hätten "wissentlich in Kauf genommen hat, dass mehr Spielsüchtige die Folge sein werden".

Diskussion um Prüfverfahren von Wettlizenzen

Die Opposition rückte einen weiteren Aspekt auf die Tagesordnung: Laut Staatsvertrag werden die Wettlizenzen zentral vom Land Hessen erteilt, und Wiesbaden hat wiederum ein Kölner Anwaltsbüro mit der Prüfung der Anträge beauftragt. Diese Kanzlei vertritt jedoch seit Jahren auch den deutschen Lotto- und Totoblock, und damit den staatlichen Konkurrenten der privaten Wettfirmen, die nun auf den deutschen Markt drängen. Hier seien Interessenkonflikte vorprogrammiert, hieß es bei Christdemokraten, Liberalen und Piraten. Das Land müsse sich dafür einsetzen, dass die Kölner Kanzlei nicht mehr mitmischt. Dies lehnte die Koalition jedoch ab.

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Hintergrund:
Beim Glücksspiel will die neue Koalition den schleswig-holsteinischen Alleingang beenden und auf die Linie der anderen 15 Bundesländer einschwenken. Der Landtag berät in Erster Lesung über die Aufhebung des umstrittenen Landesgesetzes der schwarz-gelben Vorgängerkoalition und über den Beitritt zum ebenfalls viel kritisierten Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Hiergegen protestiert die CDU. Bis wann der Schwenk vollzogen wird, ist allerdings noch unklar.

Das aktuelle Landes-Glücksspielgesetz räumt privaten Anbietern weit mehr Möglichkeiten ein als der Staatsvertrag der anderen 15 Länder. Dieser verbietet nicht nur Online-Casinospiele, sondern begrenzt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Im Norden gibt es keine Limitierung. Im Gegensatz zum Kieler Gesetz hat der Länder-Staatsvertrag aber von der EU kein endgültiges grünes Licht bekommen. Deswegen dürfe das Land dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder erst beitreten, wenn Brüssel sein OK gegeben hat, mahnt die Union im Landtag.

  Koalition treibt die Sorge vor wachsender
  Spielsucht und Geldwäsche-Aktivitäten

Die rot-grün-blaue Koalition moniert, dass der freie Wettmarkt zu mehr Spielsucht führe und dass Online-Casinospiele ein Einfallstor für Geldwäsche sein könnten. Bislang hat das Land nach dem CDU/FDP-Gesetz sieben Lizenzen an Sportwettenanbieter vergeben. Außerdem liegen dem Vernehmen nach noch 49 offene Anträge vor: 28 für Sportwetten und 21 für Online-Casinospiele.

Zum Tempo der weiteren Umsetzung gibt es Berichten zufolge unterschiedliche Ansätze. Die Regierungsseite mit dem fachlich zuständigen Innenministerium sowie die Fraktionen von Grünen und SSW haben eine sorgfältige Beratung angemahnt, um Schadenersatz-Zahlungen des Landes zu vermeiden. Die könnten drohen, wenn das Land eine der auf sechs Jahre gültigen Lizenzen zurückzieht oder wenn einer der weiteren Anträge verzögert bearbeitet würde. Nach Einschätzung des Innenministeriums ist ein Landtagsbeschluss wegen der komplizierten Rechtslage frühestens Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres möglich. Demgegenüber pocht die SPD-Fraktion darauf, die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes "so schnell wie möglich" abzuhalten.

  Union kritisiert Interessenkonflikte bei der
  Prüfung der bundesweiten Wettlizenzen

Die CDU rückt einen weiteren Aspekt auf die Tagesordnung: Laut Staatsvertrag werden die Wettlizenzen zentral vom Land Hessen erteilt, und Wiesbaden hat wiederum ein Kölner Anwaltsbüro mit der Prüfung der Anträge beauftragt. Diese Kanzlei vertritt jedoch seit Jahren auch den deutschen Lotto- und Totoblock, und damit den staatlichen Konkurrenten der privaten Wettfirmen, die nun auf den deutschen Markt drängen. Hier seien Interessenkonflikte vorprogrammiert, heißt es bei den Christdemokraten. Das Land müsse sich dafür einsetzen, dass die Kölner Kanzlei nicht mehr mitmischt.

Vorherige Debatten zum Thema (17. Wahlperiode):  
plenum-online
Februar 2012April 2012
Verabschiedung des Gesetzes (17. Wahlperiode): 
plenum-online
September 2011 

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