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Auf dieser Seite Wahlrecht ab 16 Jahren   

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechts 
ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen
Gesetzentwurf der Fraktionen von PIRATEN, SPD, B90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW - Drucksache 18/101 

Breite Mehrheit traut Jugendlichen
zu, den Landtag zu wählen

Kiel (SHL/23.08.) Trotz anhaltender Skepsis bei Union und FDP stehen die Zeichen in Schleswig-Holstein für eine Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen auf Grün. Eine breite Mehrheit von SPD, Grünen, SSW und Piraten bescheinigten den 16- und 17-Jährigen die nötige Reife, das passive Wahlrecht wahrzunehmen. Auch Innenminister Andreas Breitner (SPD) nannte die Absenkung des Wahlalters in der Ersten Lesung zur Änderung des Wahlgesetzes einen wichtigen und überfälligen Schritt. Bei Kommunalwahlen dürfen Jugendliche in Schleswig-Holstein bereits ihre Stimme abgeben. Zuletzt waren SPD und Grüne 2010 sowie die Grünen 2009 dreimal mit dem Vorstoß, dies auch auf landespolitischer Ebene einzuführen, an den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen im Landtag gescheitert.

Die Initiative für den Gesetzentwurf, der an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurde, war diesmal von den Piraten ausgegangen. Deren Vertreter Sven Krumbeck stellte in der Debatte klar, dass die Änderung des Wahlgesetzes ein wichtiger Schritt hin zu einer "offenen Politik" sei. Jugendliche seien bereits mit 14 Jahren rechtsfähig, mit 16 würden viele von ihnen eine Ausbildung beginnen: Dies müsse sich auch in der Politik widerspiegeln.

Redner von Union und FDP wiederholten dagegen ihre bereits 2009 und 2010 geäußerten Bedenken. Die Herabsenkung des Wahlalters sei rechtlich inkonsequent, da es nur das aktive Wahlrecht betreffe, konstatierte Axel Bernstein (CDU). Jugendliche könnten wählen, sich aber nicht wählen lassen. Auch die Strafmündigkeit würden sie erst mit der Volljährigkeit erreichen. Christopher Vogt (FDP) zeigte sich skeptisch, ob dies "die richtige Stellschraube" sei, um das Interesse an der parlamentarischen Demokratie zu steigern.

Weitere Hauptredner: Tobias von Pein (SPD), Eka von Kalben (Grüne), 
Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
16- und 17-Jährige sollen künftig über die Zusammensetzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages mitentscheiden können. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Wahlgesetzes vor, den SPD, Grüne, SSW und Piraten vorgelegt haben. Die Initiative zielt nur auf das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht: 16-Jährige dürften zwar wählen, könnten aber nicht selbst Landtagsabgeordnete werden. Bislang liegt das Wahlalter für den Landtag bei 18 Jahren.

Wenn junge Menschen sich früher als bisher an der politischen Gestaltung des Landes beteiligen könnten, steige "die Identifikation der Jugendlichen mit der Demokratie", heißt es zur Begründung. 16-Jährige seien insbesondere von einem Kernthema der Landespolitik, der Bildung, besonders stark betroffen, und die Regierenden würden in die Pflicht genommen, "sich stärker um die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher zu kümmern".

   In Bremen und Brandenburg dürfen
   16-Jährige bereits wählen

Die Herabsenkung des Wahlalters wird bereits seit mehreren Jahren im Landtag diskutiert. Zuletzt scheiterte im vergangenen Jahr ein Vorstoß von SPD und Grünen an der damaligen Mehrheit von CDU und FDP. Das Hauptargument der Kritiker: Das Wahlrecht dürfe nicht vom Alter der Volljährigkeit getrennt werden. Erst mit dem 18. Geburtstag seien junge Menschen voll geschäftsfähig und könnten die volle Verantwortung für ihr eigenes Tun übernehmen.

Bisher gibt es bundesweit nur in Bremen und in Brandenburg ein aktives Wahlrecht für 16-Jährige bei Landesparlamentswahlen. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit darüber diskutiert. Bei Kommunalwahlen haben Jugendliche im Norden und in fünf weiteren Bundesländern bereits das Wahlrecht.

Vorherige Debatte zum Thema (17. Wahlperiode): plenum-online Juli 2010

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