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Auf dieser Seite: Bäderverordnung   

Top 27
Keine Änderungen bei der Bäderregelung
Antrag der Fraktionen von FDP und CDU - Drucksache 18/95(neu) 
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen und der 
Abgeordneten des SSW - Drucksache 18/113
   Aufruf gemeinsam mit:
Top 31
Verlängerung der Bäderverordnung (BäderVO)

Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 18/99 
(Aktuell: Der Antrag wurde zurückgezogen)

Koalition will Bäderregeln auf Basis 
eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses

Kiel (SHL/24.08.) CDU und FDP sind damit gescheitert, die bestehende Bäderverordnung unverändert beizubehalten. Die Regierungskoalition lehnte einen entsprechenden Antrag, den auch die Piraten unterstützten, ab. Die Nord-Ampel hat andere Pläne: Die Regelung soll "auf der Basis eines ausgewogenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses neu gestaltet" werden. Die Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen würden an dem Regelwerk beteiligt.

Im November 2013 läuft die bisherige schleswig-holsteinische Bäderregelung aus. Sie erlaubt die Sonntagsöffnung für Geschäfte in 95 Kur- und Badeorten in Schleswig-Holstein in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober sonntags von 11 bis 19 Uhr. "Die jetzige Regelung ist bereits ein Kompromiss, dem 2008 alle Beteiligten zugestimmt haben", erinnerte Oliver Kumbartzky (FDP). Sonntagsöffnungen belebten die Tourismusorte und sorgten bei vielen Geschäften für einen wichtigen Umsatz.

Hartmut Hamerich (CDU) stellte heraus, dass durch die Bäderregelung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. "Viele Angestellte sind auf das Geld angewiesen, das sie am Wochenende verdienen." Die Piraten forderten eine noch weitergehende Liberalisierung. Allerdings dürfe dabei "das Warenangebot nicht ausufern", machte der Vorsitzende Patrick Breyer deutlich.

Koalition weist auf Gerichtsverfahren hin

Die Regierungskoalition verwies hingegen darauf, dass sich die Situation für den Handel noch weiter verschlechtern würde, wenn nicht die Politik, sondern Gerichte entscheiden würden. Denn: Die evangelische und die katholische Kirche haben vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Normen-Kontrollklage gegen die jetzige Bäderregelung angestrengt. In Mecklenburg-Vorpommern führte eine ähnliche Klage bereits dazu, dass das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Bäderregelung des Landes für unzulässig erklärte und deutlich Einschnitte durchsetzte.

Ziel der Koalition sei es, ein „akzeptiertes Instrument mit fairen Ausgleich" zu finden, sagte Peter Eichstädt von der SPD. Es sei "kein Untergang des Abendlandes", wenn Saisonzeiten der Bäderregelung anpasst würden. Ähnlich äußerte sich auch Andreas Tietze (Grüne). Viele Orte, in denen sonntags geöffnet werden kann, seien gar keine Tourismusorte, stellte er heraus. "Wir müssen eine Balance zwischen den Interessen finden." 

"Autohäuser und Baumärkte werden sich künftig 
nicht mehr auf die Bäderregelung berufen können"

Auch Lars Harms (SSW) fand es "nicht mehr ausgewogen", wenn Geschäfte an 45 von 52 Sonntagen öffnen dürfen. Er schlug unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Kommunen, je nach Fremdenverkehrs-Aufkommen, vor.

Ziel muss es sein, einen breit getragenen Konsens in dieser Frage zu finden, betonte auch Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Er wolle "in jedem Fall" verhindern, dass Gerichte über die Bäderregelung entscheiden. Eines aber steht für den Minister bereits fest: "Autohäuser und Baumärkte werden sich künftig nicht mehr auf die Bäderregelung berufen können."

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Hintergrund:
Im November 2013 läuft die schleswig-holsteinische Bäderregelung aus, die es Läden in Tourismus-Orten erlaubt, auch an Sonntagen zu öffnen. Bereits jetzt läuft die Diskussion darüber, ob die Verordnung künftig schärfer gefasst oder beibehalten werden soll. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW heißt es, die Regelung solle "im Dialog mit den Akteuren auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis" zurückgeführt werden. CDU und FDP im Landtag machen sich dagegen für die bisherige Lösung stark.

Ziel müsse es sein, so heißt es bei Rot-Grün-Blau, "den verfassungsgemäßen Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen der Gäste und der Wirtschaft" in einen "fairen Ausgleich zu bringen". Zurzeit dürfen die Geschäfte in insgesamt 72 Kur- und Badeorten in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Oktober sowie vom 15. bis zum 31. Dezember sonntags von 11 bis 19 Uhr öffnen.

  Einzelhandel und Tourismusvertreter: Bäderregelung hat sich
  bewährt / Gewerkschaften und Kirchen wollen schärfere Auflagen

Einzelhandel und Tourismusvertreter haben sich gegen Einschränkungen ausgesprochen. Die Bäderregelung habe sich bewährt, heißt es. Auch Unionspolitiker und Liberale im Landtag sprechen von einem "ausgewogenen und bewährten Kompromiss" und von einem "guten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen".

Demgegenüber fordern Kirchen und Gewerkschaften schärfere Vorgaben. Die evangelische und die katholische Kirche haben vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Normen-Kontrollklage gegen die jetzige Bäderregelung angestrengt. Im September will die Landesregierung Gespräche mit allen Beteiligten führen.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten die Grünen im November 2010 einen Versuch gestartet, die Bäderregelung zu verschärfen. Sie forderten, die Sonntagsöffnung auf die Zeit vom 29. Dezember bis 2. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober zu begrenzen. Der freie Sonntag sei "eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft", hieß es in dem Grünen-Gesetzentwurf. Der Vorstoß scheiterte aber am Veto von Union, Liberalen und SSW, die SPD enthielt sich.

   Richter in Mecklenburg-Vorpommern schieben
   Ausnahmeregelungen einen Riegel vor

Zuvor hatte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Bäderregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt. Ursprünglich durften die Geschäfte im Nachbarland an bis zu 49 Sonntagen im Jahr in 149 Ferienorten und in den Welterbestätten zwischen 11.30 Uhr und 18.30 Uhr öffnen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass diese Regelung nicht den erforderlichen "Charakter einer Ausnahmeregelung" erkennen lasse. Seitdem dürfen Läden in Mecklenburg-Vorpommerns Ferienorten nur noch zwischen Ende März und Ende Oktober sonntags öffnen, jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Vorherige Debatten zum Thema (17. Wahlperiode):  
plenum-online
November 2010September 2010

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