Im November 2013 läuft die bisherige
schleswig-holsteinische Bäderregelung aus. Sie erlaubt die
Sonntagsöffnung für Geschäfte in 95 Kur- und Badeorten in
Schleswig-Holstein in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober
sonntags von 11 bis 19 Uhr. "Die jetzige Regelung ist bereits
ein Kompromiss, dem 2008 alle Beteiligten zugestimmt haben",
erinnerte Oliver Kumbartzky (FDP). Sonntagsöffnungen belebten die
Tourismusorte und sorgten bei vielen Geschäften für einen
wichtigen Umsatz.
Hartmut Hamerich (CDU) stellte heraus,
dass durch die Bäderregelung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen
wurden. "Viele Angestellte sind auf das Geld angewiesen, das
sie am Wochenende verdienen." Die Piraten forderten eine noch
weitergehende Liberalisierung. Allerdings dürfe dabei "das
Warenangebot nicht ausufern", machte der Vorsitzende Patrick
Breyer deutlich.
Koalition weist auf Gerichtsverfahren
hin
Die Regierungskoalition verwies hingegen
darauf, dass sich die Situation für den Handel noch weiter
verschlechtern würde, wenn nicht die Politik, sondern Gerichte
entscheiden würden. Denn: Die evangelische und die katholische
Kirche haben vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine
Normen-Kontrollklage gegen die jetzige Bäderregelung angestrengt.
In Mecklenburg-Vorpommern führte eine ähnliche Klage bereits dazu,
dass das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Bäderregelung des
Landes für unzulässig erklärte und deutlich Einschnitte
durchsetzte.
Ziel der Koalition sei es, ein „akzeptiertes
Instrument mit fairen Ausgleich" zu finden, sagte Peter
Eichstädt von der SPD. Es sei "kein Untergang des
Abendlandes", wenn Saisonzeiten der Bäderregelung anpasst
würden. Ähnlich äußerte sich auch Andreas Tietze (Grüne). Viele
Orte, in denen sonntags geöffnet werden kann, seien gar keine
Tourismusorte, stellte er heraus. "Wir müssen eine Balance
zwischen den Interessen finden."
"Autohäuser und Baumärkte werden
sich künftig
nicht mehr auf die Bäderregelung berufen können"
Auch Lars Harms (SSW) fand es "nicht
mehr ausgewogen", wenn Geschäfte an 45 von 52 Sonntagen
öffnen dürfen. Er schlug unterschiedliche Regelungen für die
verschiedenen Kommunen, je nach Fremdenverkehrs-Aufkommen, vor.
Ziel muss es sein, einen breit getragenen
Konsens in dieser Frage zu finden, betonte auch Wirtschaftsminister
Reinhard Meyer (SPD). Er wolle "in jedem Fall" verhindern,
dass Gerichte über die Bäderregelung entscheiden. Eines aber steht
für den Minister bereits fest: "Autohäuser und Baumärkte
werden sich künftig nicht mehr auf die Bäderregelung berufen
können."