Auf dieser Seite: Entlastung der Kommunen - Landesministergesetz

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Top 3: 
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2436
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 81. Sitzung am 20. Februar 2003)
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW - Drs.
15/3110 

Drucksache: 15/3061
-Plenarprotokoll-
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Top 7: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/2922
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(1. Lesung 98. Sitzung am 12. November 2003)
Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs.
15/3108
Drucksache: 15/3079
-Plenarprotokoll-
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Verfallsdatum für Landesverordnungen

Kiel (SHL). Landesverordnungen bekommen ein Verfallsdatum. Künftig sollen Verwaltungsvorschriften höchstens fünf Jahre gelten. Das hat der Landtag am Freitag, 12. Dezember 2003, ohne Aussprache in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Die Fraktionen erhoffen sich davon einen Abbau von Bürokratie. Betroffen von der Neufassung des Landesverwaltungsgesetzes sind auch Altvorschriften: Verordnungen, die Anfang kommenden Jahres älter als vier Jahre sind, werden Ende 2004 ihre Gültigkeit verlieren.

Der gemeinsame Antrag von Rot-Grün, Union und SSW geht auf eine Initiative der CDU zurück. Ein weiterer Änderungsvorschlag der Union war hingegen bereits im Innen- und Rechtsausschuss kassiert worden: Mit der Forderung nach einer Standardöffnungsklausel konnte sich die Union nicht durch setzen. Diese Klausel sollte Gemeinden auf Antrag von Pflichtvorgaben des Landes, beispielsweise für Kindertagesstätten, entbinden.

Hintergrund:

mehr Informationen: 1. Lesung,  "plenum-online", Februar 2003
(http://www.sh-landtag.de/plenumonline/februar03/texte/
08_15_27_kommunenfinanzen.htm)

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Nach Konflikt um Ministerpensionen:
      Neues Landesministergesetz
                 verabschiedet

Kiel (lno). Im Konflikt um überhöhte Pensionen für ehemalige Minister mit vorheriger Beamtenlaufbahn hat Schleswig-Holsteins Landtag am Donnerstag, 11. Dezember 2003, das Ministergesetz geändert. Zuletzt musste die Versorgung der Betroffenen nach einem Gerichtsurteil so berechnet werden, als wären sie während ihrer gesamten Vordienstzeit Minister gewesen. Das Urteil hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos) erstritten. Das geänderte Gesetz soll sicherstellen, dass maximal fünf Jahre anderweitige Dienstzeiten angerechnet werden.

SPD, Grüne und SSW stimmten für das Gesetz, CDU und FDP enthielten sich. Den Vorwurf des CDU-Politikers Thorsten Geißler, die Regierung habe die Öffentlichkeit getäuscht, wies die SPD-Abgeordnete Ursula Kähler zurück. Die Regierung wäre gut beraten gewesen, den Landtag früher über die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu informieren, räumte Monika Heinold von den Grünen ein. Finanzminister Ralf Stegner (SPD) habe dies aber bald nach seinem Amtsantritt getan. Auch Silke Hinrichsen (SSW) sagte: "Der Gesetzesänderung kommt spät, aber nicht zu spät." Stegner akzeptierte die Kritik, dass man sich zu lange Zeit gelassen habe. Die Versorgung der Minister werde jetzt auf das erforderliche Maß zurückgefahren.

Kubicki wiederholt Vorwürfe

Im Streit mit der FDP um die Sonderzahlungen betonte Heinold, dass die Minister wie die Beamten der höchsten Besoldungsgruppen künftig weniger Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld mehr bekommen werden. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki beharrte: Die Regierung habe jahrelang ohne ausreichende Rechtsgrundlage die jährlichen Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, an die Minister ausgezahlt. Der Finanzminister wies den Vorwurf zurück. Die FDP hatte vergeblich gefordert, den Landesministern den Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die 25 Prozent der Abgeordnetenentschädigung für Minister, die gleichzeitig Abgeordnete sind, zu streichen.

Hintergrund:
  Das Landes-Finanzministerium will mit einem Entwurf zur Änderung des Landesministergesetzes die Pensionsansprüche ehemaliger Landesminister neu regeln.
  Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos), der vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993) Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann konnte unter Berufung auf das Beamten- Versorgungsgesetz durchsetzen, dass auch die Jahre seiner Beamten-Tätigkeit als Professor als Grundlage für Pensionszahlungen herangezogen wurden. Resultat: Das Land musste ihm rund 100.000 Euro nachzahlen. Auch zwei weitere Ex-Minister erhielten einen "Nachschlag" und höhere Pensionen. 
  Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension angerechnet werden.

mehr Informationen: 1. Lesung, "plenum-online", November 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november03/texte/
09_45_10_beamte_minister.htm)

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Nachtrag zum Haushalt 2003
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(Kurzmeldung)

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Wirtschaftsbericht 2003
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