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Verfallsdatum für
Landesverordnungen
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Kiel (SHL). Landesverordnungen bekommen ein Verfallsdatum.
Künftig sollen Verwaltungsvorschriften höchstens fünf Jahre
gelten. Das hat der Landtag am Freitag, 12. Dezember 2003, ohne
Aussprache in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Die
Fraktionen erhoffen sich davon einen Abbau von Bürokratie.
Betroffen von der Neufassung des Landesverwaltungsgesetzes sind
auch Altvorschriften: Verordnungen, die Anfang kommenden Jahres
älter als vier Jahre sind, werden Ende 2004 ihre Gültigkeit
verlieren.
Der gemeinsame Antrag von Rot-Grün, Union und SSW geht auf
eine Initiative der CDU zurück. Ein weiterer
Änderungsvorschlag der Union war hingegen bereits im Innen- und
Rechtsausschuss kassiert worden: Mit der Forderung nach einer
Standardöffnungsklausel konnte sich die Union nicht durch
setzen. Diese Klausel sollte Gemeinden auf Antrag von
Pflichtvorgaben des Landes, beispielsweise für
Kindertagesstätten, entbinden.
Hintergrund:
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Informationen: 1.
Lesung, "plenum-online",
Februar 2003
(http://www.sh-landtag.de/plenumonline/februar03/texte/
08_15_27_kommunenfinanzen.htm)
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Nach Konflikt um Ministerpensionen:
Neues Landesministergesetz
verabschiedet
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Kiel (lno). Im Konflikt um überhöhte Pensionen für ehemalige
Minister mit vorheriger Beamtenlaufbahn hat Schleswig-Holsteins Landtag
am Donnerstag,
11. Dezember 2003, das Ministergesetz geändert. Zuletzt musste die
Versorgung der Betroffenen nach einem Gerichtsurteil so berechnet
werden, als wären sie während ihrer gesamten Vordienstzeit Minister
gewesen. Das Urteil hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos) erstritten. Das geänderte Gesetz soll sicherstellen, dass
maximal fünf Jahre anderweitige Dienstzeiten angerechnet werden.
SPD, Grüne und SSW stimmten für das Gesetz, CDU und FDP
enthielten sich. Den Vorwurf des CDU-Politikers Thorsten Geißler, die
Regierung habe die Öffentlichkeit getäuscht, wies die SPD-Abgeordnete
Ursula Kähler zurück. Die Regierung wäre gut beraten gewesen, den
Landtag früher über die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu
informieren, räumte Monika Heinold von den Grünen ein. Finanzminister
Ralf Stegner (SPD) habe dies aber bald nach seinem Amtsantritt getan.
Auch Silke Hinrichsen (SSW) sagte: "Der Gesetzesänderung
kommt spät, aber nicht zu spät." Stegner akzeptierte die Kritik, dass man sich zu lange Zeit gelassen
habe. Die Versorgung der Minister werde jetzt auf das erforderliche
Maß zurückgefahren.
Kubicki
wiederholt Vorwürfe
Im Streit mit der FDP um die Sonderzahlungen betonte
Heinold, dass die Minister wie die Beamten der höchsten Besoldungsgruppen
künftig weniger Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld mehr bekommen
werden. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki beharrte: Die Regierung
habe jahrelang ohne ausreichende Rechtsgrundlage die jährlichen
Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, an die Minister
ausgezahlt. Der Finanzminister wies den Vorwurf zurück. Die FDP hatte
vergeblich gefordert, den Landesministern den Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die 25 Prozent der
Abgeordnetenentschädigung für Minister, die gleichzeitig Abgeordnete
sind, zu streichen.
Hintergrund:
Das
Landes-Finanzministerium will mit einem Entwurf zur
Änderung des Landesministergesetzes die
Pensionsansprüche ehemaliger Landesminister neu regeln.
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig
hatte Ex-Umweltminister Berndt Heydemann (parteilos), der
vor seiner Zeit im Kabinett (1988-1993)
Universitätsprofessor gewesen war, das Recht auf deutlich
verbesserte Versorgungsbezüge zugebilligt. Heydemann
konnte unter Berufung auf das Beamten- Versorgungsgesetz
durchsetzen, dass auch die Jahre seiner Beamten-Tätigkeit
als Professor als Grundlage für Pensionszahlungen
herangezogen wurden. Resultat: Das Land musste ihm rund
100.000 Euro nachzahlen. Auch zwei weitere Ex-Minister
erhielten einen "Nachschlag" und höhere
Pensionen.
Das Urteil bedeutet, dass beispielsweise ein
Minister, der fünf Jahre der Regierung angehört und
zuvor 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, so behandelt
wird, als wäre er 30 Jahre Minister gewesen. Nach dem
Neuentwurf der Landesregierung sollen bei Ex-Ministern mit
vorheriger Beamtenlaufbahn nur noch fünf Jahre
anderweitige Dienstzeiten auf die Ministerpension
angerechnet werden.
mehr
Informationen: 1.
Lesung, "plenum-online",
November 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november03/texte/
09_45_10_beamte_minister.htm)
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