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"Falltier"-Entsorgung
neu geregelt
Landtag setzt
EU-Richtlinie um / Opposition warnt
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Kiel (SHL).
Schleswig-Holsteins Landwirte sollen ab dem kommenden Jahr 25
Prozent der Kosten für die Entsorgung so genannter
"Falltiere", also verendeter Nutztiere, selbst tragen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung
verabschiedete der Landtag am Mittwoch, 10. Dezember 2003, gegen
starke Vorbehalte der Opposition in Zweiter Lesung mit den
Stimmen von SPD, Grünen und SSW. Damit setzt Schleswig-Holstein
eine entsprechende EU-Richtlinie in Landesrecht um. Hintergrund
sind die gestiegenen Kosten für die Tierkörperbeseitigung im
Zuge der BSE-Krise: Die EU-Staaten haben dafür bislang
unterschiedlich hohe nationale Subventionen gezahlt. Die
Europäische Kommission sah darin eine Wettbewerbsverzerrung.
Für die Landwirte in
Schleswig-Holstein soll sich durch die Neuregelung nichts
ändern. Sie müssen zwar prinzipiell 25 Prozent der
Beseitigungskosten tragen, bekommen diese aber wiederum aus dem
Tierseuchenfonds ersetzt, in den alle Tierproduzenten einzahlen.
Von einer öffentlichen Ausschreibung der Tierkörperbeseitigung
erhofft sich Rot-Grün zudem geringere Kosten.
CDU: Folgewirkungen noch nicht
geklärt
Schon vor Beginn der Debatte
hatte die CDU in einem Antrag zur Geschäftsordnung das Gesetz
scharf angegriffen: Die Folgewirkungen seien keineswegs geklärt;
der Beratungspunkt müsse daher von der Tagesordnung abgesetzt
werden. Rot-Grün und SSW lehnten dies ab. Umstritten war in der
Debatte vor allem die Frage der Trägerschaft. Bislang sind
Kreise und Kommunen für die Tierkörperbeseitigung zuständig,
CDU und Liberale fordern – im Einklang mit Bauernverband und
Landkreistag – dass das Land künftig diese Aufgabe
übernimmt.
Der Streit um die Trägerschaft
dürfe die Neufassung des Gesetzes nicht verhindern, mahnte
Friedrich-Carl Wodarz (SPD) zur Eile: Dem Land drohten
Strafzahlungen bis zu 5 Millionen Euro an die EU-Kasse, wenn die
Rahmenrichtlinie nicht zum Januar 2004 umgesetzt werde. Es sei
sinnvoll sich gegenüber Brüssel den Rücken frei zu halten,
sagte auch Detlef Matthiessen von den Grünen. Die Frage der
Trägerschaft könne noch nachträglich geklärt werden. Die von
CDU und FDP inszenierte Aufregung sei "ein Sturm im
Wasserglas". "Wenn wir das Gesetz beschließen, haben
wir auf jeden Fall erst einmal Rechtssicherheit", betonte
auch Lars Harms vom SSW.
Ministerin: Neuregelung ist
unverzichtbar
Keine finanziellen Risiken durch
eine spätere Verabschiedung sah hingegen Claus Ehlers (CDU),
der der Regierung vorwarf, die Novelle mit heißer Nadel genäht
zu haben: "Selten zuvor wurde ein Gesetz auf einer
juristisch so dürftigen Grundlage beschlossen." Viele
offene Fragen seien noch zu klären; zudem fehle eine
Folgenabschätzung. Aus "Prinzipienreiterei" sollte
der Landtag keinen "unausgegorenen Gesetzentwurf"
verabschieden, kritisierte auch Günther Hildebrand (FDP). Läge
die Verantwortung für die Tierkörperbeseitigung beim Land,
ließen sich – durch die größere Verhandlungsmasse – bei
den öffentlichen Ausschreibungen günstigere Konditionen
erzielen.
Die von der EU eingeräumte
Übergangszeit laufe Ende des Jahres aus, gab Ministerin Ute
Erdsiek-Rave zu bedenken. Die Neuregelung der Finanzierung sei
daher "unverzichtbar". Die Frage der Trägerschaft sei
davon nicht berührt, eine spätere Anpassung jederzeit
möglich.
Hintergrund:
Seit der BSE-Krise im
Jahr 2000 sind die Kosten für die Beseitigung von
Tierkörpern gestiegen. Grund: Das bisher aus den Körpern
erzeugte Tiermehl und Tierfett darf nicht mehr als
Futtermittel verkauft werden. Die einzelnen EU-Länder
haben auf diesen neuen Sachverhalt mit unterschiedlichen
Subventions-Regelungen für die betroffenen Landwirte
reagiert. Um daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen
zukünftig zu vermeiden, hat die EU-Kommission einen
Gemeinschaftsrahmen gesteckt, den die Landesregierung nun
für Schleswig-Holstein umsetzen will.
So müssen die Landwirte ab 1. Januar 2004
mindestens 25 Prozent der Kosten für die Entsorgung so
genannter "Falltiere" (verendeter Tiere) selbst
tragen. Anstelle der bisher durch die Kreise gedeckten
Abholung und Entsorgung der Kadaver soll eine
Einzelfallabrechnung zwischen Tierbesitzer und
Tierkörperbeseitigungsanstalt treten. Für die so
entstehenden Mehrkosten können die Landwirte
Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds beantragen.
mehr
Informationen: 1.
Lesung, "plenum-online",
September 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2003/texte/
18_09_zirkustiere_tierkoerper.htm)
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