Auf dieser Seite: Sucht- und Drogenpolitik - Opferschutz

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Top 28: 
Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik
Landtagsbeschluss vom 19. Juni 2003 - Drs. 15/2737 (neu) 
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3000
-Plenarprotokoll-
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Top 41: 
Initiative zum Opferschutz
Landtagsbeschluss vom 12. November 2003 - Drs. 15/2947
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3077
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Ministerin fordert Werbeverbot 
für Tabakwaren
Regierung legt Bericht zur Sucht- und Drogenpolitik vor

Kiel (SHL). Es sind nicht nur die illegalen Drogen, die Justiz und Politik vor Herausforderungen stellen - bei Kindern und Jugendlichen sind legale Drogen wie Zigaretten oder alkoholhaltige Mischgetränke - so genannte Alcopops - ein wachsendes Problem. Bei dieser Feststellung herrschte in der Landtagsdebatte zur Drogenpolitik parteiübergreifende Einigkeit. Auch bei der Forderung nach einer Stärkung der Sucht-Prävention herrschte Einigkeit. Die Liberalen kritisierten aber, die Drogenpolitik des Landes gehe über Ansätze nicht hinaus. Anlass der Debatte war ein von SPD, FDP, Grünen und SSW beantragter Regierungsbericht. 

Kultussministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) forderte in Vertretung der erkrankten Sozialministerin ein umfassendes Werbeverbot für Tabak und Steuererhöhungen auf Alcopops. Allgemein sprach sie sich für einen "pragmatischen Umgang" mit der Problematik aus: Sucht sei eine Krankheit, und eine drogenfreie Gesellschaft gebe es nicht. 

Vertreter der Regierungskoalition betonten, die frühzeitige Prävention sei die wichtigste Methode im Kampf gegen die Drogen. Peter Eichstädt (SPD) rief die Krankenkassen auf, sich bei der Behandlung von Drogenkranken stärker zu beteiligen; die "Entkriminalisierung von Suchtmitteln" mahnte Angelika Birk (Grüne) an. Unisono plädierten beide Abgeordnete für eine besondere Beachtung geschlechtsspezifischer Aspekte bei Drogenkarrieren. Auch Silke Hinrichsen (SSW) betonte, die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen sei nicht mehr zeitgemäß.

Frauke Tengler (CDU) forderte eine bundeseinheitliche Festlegung der bislang von Land zu Land unterschiedlichen Definition der "geringen Menge" an Cannabis, deren Besitz straffrei bleibt. Für die Liberalen warf Veronika Kolb der Landesregierung vor, das Ziel aus den Augen zu verlieren. Sie forderte eine "landesweite konsequente Schwerpunktsetzung" in der Drogenpolitik.

Der Bericht wurde an den Sozialausschuss überwiesen

  Hintergrund:
  Die Zahl der am Missbrauch illegaler Drogen Verstorbenen ist nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung im jüngsten Berichtsjahr 2001 um 9,6 Prozent auf 1835 gesunken. Das Landes-Sozialministerium stellt aber heraus, dass ein großer Bevölkerungsteil Probleme mit den so genannten "Volksdrogen" hat: So weisen zehn Prozent der Patienten in Hausarztpraxen und 20 Prozent der Patienten in Allgemeinkrankenhäusern Alkoholprobleme auf. Und: Laut einer europaweiten Studie rauchen 44 Prozent der 15- bis 16-jährigen Jugendlichen in Westdeutschland regelmäßig.
  Die Sozialministerin weist darauf hin, dass die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen wenig aussagekräftig sei. Denn der Konsum von Alkohol und Tabak ist laut Regierungsbericht häufig der Einstieg für Cannabis, Heroin oder Ecstasy. Im Kampf gegen den Missbrauch von Drogen setzt die Landesregierung deshalb auf vier "Säulen": Prävention; Beratung und Therapie; Überlebenshilfen; Repression und Angebotsreduzierung.

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"Opferschutz ist 
gesellschaftliche Aufgabe"
Landtag berät Initiativen auf Bundes- und Landesebene

Kiel (SHL). Einen besseren Schutz für Opfer von Straftaten haben am Freitag, 12. Dezember 2003, Redner aller im Landtag vertretenen Parteien gefordert. Anlass war ein auf Antrag der CDU vorgelegter Bericht der Landesregierung zu den Aktivitäten auf diesem Gebiet. Hintergrund: Bundestag und Bundesrat beschäftigen sich zur Zeit gleich mit drei Gesetzesinitiativen zum Opferschutz von Bundesregierung, SPD/Grünen und der CDU. Geplant sind unter anderem ein verstärkter Schutz von Kindern, bessere Information der Opfer über ihre Rechte sowie die Einführung des sogenannten Adhäsionsverfahren, das Opfern ermöglichen soll, noch während des Strafverfahrens Schadenersatz einzufordern.

In Schleswig-Holstein sei akzeptiert, "dass Opferschutz eine gesellschaftliche Aufgabe ist", sagte Justizministerin Anne Lütkes (Grüne). Die Initiativen auf Bundesebene begrüßte die Ministerin, beim Adhäsionsverfahren gebe es jedoch noch Klärungsbedarf. Ausdrücklich bedankte sich Lütkes bei den Mitarbeitern in Frauenhäusern und im Kinderschutz für ihre Arbeit im Opferschutz.

"Nur viele freundliche Worte", kommentierte Peter Lehnert (CDU) den Bericht. Es sei erfreulich, dass sich auf Bundesebene etwas tue. Bei der Landesregierung genieße der Opferschutz hingegen keine hohe Priorität. So habe Rot-Grün beispielsweise einen Antrag seiner Fraktion auf Erweiterung der Prozesskostenhilfe zurück gewiesen.

SPD: Opferschutz in "aller Munde"

Gerade die Grünen hätten den Opferschutz entscheidend gefördert, hielt Irene Fröhlich (Grüne) dagegen und verwies auf die Frauenhäuser im Land, sowie auf das neue Wegweisungsrecht, mit dem die Polizei prügelnde Männer der gemeinsamen Wohnung verweisen kann. Zudem würden Opferschutzverbände durch das Land finanziell gefördert. 

Der Opferschutz sei "in aller Munde". Wichtig sei jetzt "zu Potte" zu kommen, sagte Ingrid Frantzen (SPD). Sie hoffe daher, dass die Parteien im Landtag sich bei dem Thema zu einem gemeinsamen Antrag durch ringen könnten.

"Grundsätzlich sinnvoll", nannte Wolfgang Kubicki (FDP) die Gesetzesinitiativen auf Bundesebene. Das Adhäsionsverfahren drohe jedoch zu einer Vielzahl von Revisionen zu führen: Wenn das Opfer mit dem Schuldspruch in einem Strafverfahren zugleich Anspruch auf Schadenersatz habe, dann müsse ein Anwalt schon deshalb Revision einreichen, um möglichen Regressansprüchen des Verteidigten zu entgehen, gab Kubicki zu bedenken. 

Die geplanten Neuregelungen führten zu Verbesserungen, die Rechte der Beschuldigten dürften dabei jedoch nicht beschnitten werden, warnte Silke Hinrichsen (SSW).

Der Bericht wurde an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  In ihrem Bericht zum Thema "Opferschutz" unterstützt die Landesregierung eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Position von Opfern in Strafprozessen. So sollen beispielsweise die Persönlichkeitsrechte von Geschädigten gestärkt werden, unter anderem durch das so genannte "Mainzer Modell", also die gesonderte Vernehmung von Kindern in einem Nebenzimmer und die Übertragung von Bild und Ton in den Sitzungssaal. Auch sollen Opfer seitens des Gerichts besser über ihre Rechte und über den terminlichen Ablauf des Prozesses informiert werden. Das Landes-Justizministerium setzt sich zudem für den Ausbau des so genannten Adhäsionsverfahrens ein, bei dem Geschädigte Schadensersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend machen können. Ein weiterer Punkt ist die Ergänzung des Nebenklagekatalogs um weitere Delikte aus dem Bereich der Sexualstraftaten.
  Zurzeit sind drei Gesetzesinitiativen zum Opferschutz von CDU/CSU, Bundesregierung sowie SPD und Grünen Gegenstand der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene.
  Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hat sich die Zahl der Opfer von Raub, Körperverletzung, Sexualdelikten, Mord, Totschlag, Menschenhandel und Freiheitsberaubung in Schleswig-Holstein von 26.549 im Jahr 1996 auf 32.506 im vergangenen Jahr erhöht. Bei Jugendliche und Menschen über 60 war der Anstieg besonders stark.

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