Kiel (SHL). Einen besseren Schutz für Opfer von
Straftaten haben am Freitag, 12. Dezember 2003, Redner aller im
Landtag vertretenen Parteien gefordert. Anlass war ein auf
Antrag der CDU vorgelegter Bericht der Landesregierung zu den
Aktivitäten auf diesem Gebiet. Hintergrund: Bundestag und
Bundesrat beschäftigen sich zur Zeit gleich mit drei
Gesetzesinitiativen zum Opferschutz von Bundesregierung, SPD/Grünen und der CDU. Geplant sind unter anderem ein verstärkter
Schutz von Kindern, bessere Information der Opfer über ihre
Rechte sowie die Einführung des sogenannten
Adhäsionsverfahren, das Opfern ermöglichen soll, noch während
des Strafverfahrens Schadenersatz einzufordern.
In Schleswig-Holstein sei akzeptiert, "dass Opferschutz
eine gesellschaftliche Aufgabe ist", sagte Justizministerin
Anne Lütkes (Grüne). Die Initiativen auf Bundesebene
begrüßte die Ministerin, beim Adhäsionsverfahren gebe es
jedoch noch Klärungsbedarf. Ausdrücklich bedankte sich Lütkes bei den Mitarbeitern in Frauenhäusern und im
Kinderschutz für ihre Arbeit im Opferschutz.
"Nur viele freundliche Worte", kommentierte Peter
Lehnert (CDU) den Bericht. Es sei erfreulich, dass sich auf
Bundesebene etwas tue. Bei der Landesregierung genieße der
Opferschutz hingegen keine hohe Priorität. So habe Rot-Grün
beispielsweise einen Antrag seiner Fraktion auf Erweiterung der
Prozesskostenhilfe zurück gewiesen.
SPD: Opferschutz in "aller Munde"
Gerade die Grünen hätten den Opferschutz entscheidend gefördert,
hielt Irene Fröhlich (Grüne) dagegen und verwies auf die
Frauenhäuser im Land, sowie auf das neue Wegweisungsrecht, mit
dem die Polizei prügelnde Männer der gemeinsamen Wohnung
verweisen kann. Zudem würden Opferschutzverbände durch das
Land finanziell gefördert.
Der Opferschutz sei "in aller Munde". Wichtig sei
jetzt "zu Potte" zu kommen, sagte Ingrid Frantzen
(SPD). Sie hoffe daher, dass die Parteien im Landtag sich bei
dem Thema zu einem gemeinsamen Antrag durch ringen könnten.
"Grundsätzlich sinnvoll", nannte Wolfgang Kubicki
(FDP) die Gesetzesinitiativen auf Bundesebene. Das
Adhäsionsverfahren drohe jedoch zu einer Vielzahl von
Revisionen zu führen: Wenn das Opfer mit dem Schuldspruch in
einem Strafverfahren zugleich Anspruch auf Schadenersatz habe,
dann müsse ein Anwalt schon deshalb Revision einreichen, um
möglichen Regressansprüchen des Verteidigten zu entgehen, gab
Kubicki zu bedenken.
Die geplanten Neuregelungen führten zu Verbesserungen, die
Rechte der Beschuldigten dürften dabei jedoch nicht beschnitten
werden, warnte Silke Hinrichsen (SSW).
Der Bericht wurde an den zuständigen Ausschuss überwiesen.