|
Auf
dieser Seite: Gender
Mainstreaming - Gleichstellungsbericht
|
xxx |
Top 36:
Umsetzung des
Gender Mainstreaming-Prinzips in der Landesverwaltung
Bericht der
Landesregierung |
|
Top 37:
Zweiter Bericht zur
Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen
Dienst - Gleichstellungsbericht (1999 - 2002) -
Bericht der Landesregierung |
|
|
Von der
Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
"Gender Mainstreaming" bezeichnet einen
Politikansatz, der sich um die gleichberechtigte
Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern
bemüht. Dieser Ansatz geht davon aus, dass politisches
Handeln im Vorwege auf seine Konsequenzen für beide
Geschlechter geprüft werden muss und dass etwaige
Ungleichheiten vermieden und, wo es notwendig ist,
ausgeglichen werden sollen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das
Rahmenkonzept "Gender Mainstreaming - Modernes
Steuerungsinstrument" beschlossen und sich
verpflichtet, Gender-Mainstreaming grundsätzlich bei
allen politischen, normgebenden und administrativen
Vorhaben zu berücksichtigen. So werden seit 2001 in
verschiedenen Ministerien und mit fachlicher
Unterstützung des Ministeriums für Justiz, Frauen,
Jugend und Familie verschiedene Modellprojekte umgesetzt.
Hier zieht der Regierungsbericht das Fazit, dass Frauen
oft wegen der Anforderungen, die an Führungskräfte
gestellt werden und die sich mit familiären
Verpflichtungen nur schwer in Übereinstimmung bringen
lassen, benachteiligt werden. Gender-Mainstreaming soll
qualifizierte Frauen für die Wahrnehmung von
Führungsaufgaben motivieren.
Seit 2002 besteht als zentraler Ansprechpartner das
Gender-Informationszentrum (GIZ), das von der Ministerin
für Justiz, Frauen, Jugend und Familie geschaffen wurde.
Die Modellprojekte werden bis zu einer Erfolgsprüfung der
Gleichstellungsziele fortgeführt.
mehr Infos:
Rahmenkonzept
"Gender Mainstreaming" (http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/
Aktueller_20Bestand/MJF/Dokumente_20MJF/Frauen/Gender_20Mainstreaming/
PDF/Rahmenkonzept_20Gender,property=pdf.pdf)
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
Von der
Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die
Landesregierung, auf die Gleichstellung von Männern und
Frauen im Öffentlichen Dienst hinzuwirken. Sie soll unter
anderem Arbeitsbedingungen schaffen, die die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf ermöglichen, und für eine
gleichmäßige Beteiligung von Frauen an allen
Vergütungsgruppen sorgen. Über ihre Aktivitäten in
diesem Bereich legt das Frauenministerium dem Landtag alle
vier Jahre einen Bericht vor.
Im Berichtszeitraum 1999 bis 2002 hat sich der
Gesamtanteil der Frauen im Öffentlichen Dienst
Schleswig-Holsteins von 46,8 auf 49,1 Prozent erhöht. Der
Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten ist besonders
hoch. Er lag im Vorjahr bei 82,4 Prozent. Allgemein stellt
die Landesregierung einen Trend zur Teilzeitarbeit fest,
die auch Männer verstärkt in Anspruch nehmen.
Auffällige Unterschiede zwischen den Geschlechtern
bestehen bei den Vergütungsgruppen. So liegt der
Frauenanteil bei der Beamtenbesoldung A16 im Landesdienst
und bei den Oberen Landesbehörden nur bei rund 9 Prozent
und In der Besoldungsgruppe B 10 nur bei 16,7 Prozent.
Demgegenüber befinden sich in den BAT-Gruppen VI b und
VII jeweils gut 80 Prozent Frauen.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
* * * * *
| |
|