Auf dieser Seite: Gender Mainstreaming - Gleichstellungsbericht

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Top 36: 
Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips in der Landesverwaltung
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/3045(Neu)
-Plenarprotokoll-
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Top 37: 
Zweiter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst - Gleichstellungsbericht (1999 - 2002) -
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3046
-Plenarprotokoll-
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Von der
Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  "Gender Mainstreaming" bezeichnet einen Politikansatz, der sich um die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern bemüht. Dieser Ansatz geht davon aus, dass politisches Handeln im Vorwege auf seine Konsequenzen für beide Geschlechter geprüft werden muss und dass etwaige Ungleichheiten vermieden und, wo es notwendig ist, ausgeglichen werden sollen.
  Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das Rahmenkonzept "Gender Mainstreaming - Modernes Steuerungsinstrument" beschlossen und sich verpflichtet, Gender-Mainstreaming grundsätzlich bei allen politischen, normgebenden und administrativen Vorhaben zu berücksichtigen. So werden seit 2001 in verschiedenen Ministerien und mit fachlicher Unterstützung des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie verschiedene Modellprojekte umgesetzt. Hier zieht der Regierungsbericht das Fazit, dass Frauen oft wegen der Anforderungen, die an Führungskräfte gestellt werden und die sich mit familiären Verpflichtungen nur schwer in Übereinstimmung bringen lassen, benachteiligt werden. Gender-Mainstreaming soll qualifizierte Frauen für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben motivieren.
  Seit 2002 besteht als zentraler Ansprechpartner das Gender-Informationszentrum (GIZ), das von der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie geschaffen wurde. Die Modellprojekte werden bis zu einer Erfolgsprüfung der Gleichstellungsziele fortgeführt.

mehr Infos: Rahmenkonzept "Gender Mainstreaming" (http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/
Aktueller_20Bestand/MJF/Dokumente_20MJF/Frauen/Gender_20Mainstreaming/
PDF/Rahmenkonzept_20Gender,property=pdf.pdf)

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Von der
Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung, auf die Gleichstellung von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst hinzuwirken. Sie soll unter anderem Arbeitsbedingungen schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, und für eine gleichmäßige Beteiligung von Frauen an allen Vergütungsgruppen sorgen. Über ihre Aktivitäten in diesem Bereich legt das Frauenministerium dem Landtag alle vier Jahre einen Bericht vor.
  Im Berichtszeitraum 1999 bis 2002 hat sich der Gesamtanteil der Frauen im Öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins von 46,8 auf 49,1 Prozent erhöht. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten ist besonders hoch. Er lag im Vorjahr bei 82,4 Prozent. Allgemein stellt die Landesregierung einen Trend zur Teilzeitarbeit fest, die auch Männer verstärkt in Anspruch nehmen.
  Auffällige Unterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen bei den Vergütungsgruppen. So liegt der Frauenanteil bei der Beamtenbesoldung A16 im Landesdienst und bei den Oberen Landesbehörden nur bei rund 9 Prozent und In der Besoldungsgruppe B 10 nur bei 16,7 Prozent. Demgegenüber befinden sich in den BAT-Gruppen VI b und VII jeweils gut 80 Prozent Frauen.

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Aktuell, Do. 11.12.03: 
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Hochschul- / Beamtengesetz
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Staatsvertrag Eichdirektion
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