Auf dieser Seite: Ausgleichsabgabe (Dringlichkeit)

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Dringlichkeit:
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch"
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. - 15/2999
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Drucksache: 15/3095neu
-Plenarprotokoll-

Ausgleichsabgabe wird "Sondervermögen"

Kiel (SHL). Die von öffentlichen und privaten Arbeitgeber in Schleswig-Holstein eingezahlte "Ausgleichsabgabe" soll künftig in einem Extratopf (Sondervermögen) verwaltet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag im Dezember ohne Aussprache einmütig nach Zweiter Lesung verabschiedet. Die Abgabe, die  jährlich mehrere Millionen Euro einbringt, wird fällig, wenn weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden als vorgeschrieben ist. Bislang wurde das Geld zweckgebunden im Landeshaushalt verbucht. Das Bundesrecht (Juni 2001) schreibt die Bildung eines Sondervermögens vor. Aus ihm wird die Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt gefördert.

Hintergrund: Arbeitgeber (ab 20 Beschäftigte) sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie beträgt je unbesetztem Pflichtplatz mindestens 105 Euro. Im vergangenen Jahr kamen so in Schleswig-Holstein fast 15 Millionen Euro zusammen. Knapp die Hälfte der Summe floss in einen Bundesfonds, der Rest in Fördermaßnahmen, etwa Schulungsprogramme für Schwerbehinderte. Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich leicht verbessert. Ende 2002 hatten gut 4.700 Schwerbehinderte keinen Job. Ein Jahr zuvor waren noch fast 5.300 Schwerbehinderte erwerbslos. Übrigens: Das Land gehört zu den Arbeitgebern, die in den Ausgleichstopf einzahlen. Um die Fünf-Prozent-Quote zu erfüllen, müsste es rund 350 Schwerbehinderte einstellen.

Hintergrund:
  Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber in Schleswig-Holstein zahlen jährlich mehrere Millionen Euro "Ausgleichsabgabe", weil sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als vorgeschrieben. Dieses Geld, das bisher zweckgebunden im Landeshaushalt verbucht wird, soll künftig in einem Extratopf (Sondervermögen) verwaltet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag im November nach Erster Lesung an den Sozialausschuss überwies. Das Bundesrecht (Juni 2001) schreibt die Bildung eines Sondervermögens vor. Aus ihm wird die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert.
 Hintergrund: Arbeitgeber (ab 20 Beschäftigte) sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie beträgt je unbesetztem Pflichtplatz mindestens 105 Euro. Im vergangenen Jahr kamen so in Schleswig-Holstein fast 15 Millionen Euro zusammen. Knapp die Hälfte der Summe floss in einen Bundesfonds, der Rest in Fördermaßnahmen, etwa Schulungsprogramme für Schwerbehinderte. Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich leicht verbessert. Ende 2002 hatten gut 4.700 Schwerbehinderte keinen Job. Ein Jahr zuvor waren noch fast 5.300 Schwerbehinderte erwerbslos. Übrigens: Das Land gehört zu den Arbeitgebern, die in den Ausgleichstopf einzahlen. Um die Fünf-Prozent-Quote zu erfüllen, müsste es rund 350 Schwerbehinderte einstellen.

Stichwort: Dringlichkeit
 
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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