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Ausgleichsabgabe wird
"Sondervermögen"
Kiel (SHL). Die von öffentlichen und privaten
Arbeitgeber in Schleswig-Holstein eingezahlte "Ausgleichsabgabe" soll künftig in einem Extratopf
(Sondervermögen) verwaltet werden. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Landtag im Dezember ohne Aussprache einmütig nach Zweiter Lesung
verabschiedet. Die Abgabe, die jährlich mehrere
Millionen Euro einbringt, wird fällig, wenn
weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden als
vorgeschrieben ist. Bislang wurde das Geld zweckgebunden im Landeshaushalt
verbucht.
Das Bundesrecht (Juni 2001) schreibt die Bildung eines
Sondervermögens vor. Aus ihm wird die Integration Schwerbehinderter
in den Arbeitsmarkt gefördert.
Hintergrund: Arbeitgeber (ab 20 Beschäftigte) sind
gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der
Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.
Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie
beträgt je unbesetztem Pflichtplatz mindestens 105 Euro.
Im vergangenen Jahr kamen so in Schleswig-Holstein fast 15
Millionen Euro zusammen. Knapp die Hälfte der Summe floss
in einen Bundesfonds, der Rest in Fördermaßnahmen, etwa
Schulungsprogramme für Schwerbehinderte. Ihre Lage auf
dem Arbeitsmarkt hat sich leicht verbessert. Ende 2002
hatten gut 4.700 Schwerbehinderte keinen Job. Ein Jahr
zuvor waren noch fast 5.300 Schwerbehinderte erwerbslos.
Übrigens: Das Land gehört zu den Arbeitgebern, die in
den Ausgleichstopf einzahlen. Um die Fünf-Prozent-Quote
zu erfüllen, müsste es rund 350 Schwerbehinderte
einstellen.
Hintergrund:
Die öffentlichen und privaten
Arbeitgeber in Schleswig-Holstein zahlen jährlich mehrere
Millionen Euro "Ausgleichsabgabe", weil sie
weniger Schwerbehinderte beschäftigen als vorgeschrieben.
Dieses Geld, das bisher zweckgebunden im Landeshaushalt
verbucht wird, soll künftig in einem Extratopf
(Sondervermögen) verwaltet werden. Das sieht ein
Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag im
November nach Erster Lesung an den Sozialausschuss überwies.
Das Bundesrecht (Juni 2001) schreibt die Bildung eines
Sondervermögens vor. Aus ihm wird die Integration
schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert.
Hintergrund: Arbeitgeber (ab 20 Beschäftigte) sind
gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der
Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.
Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie
beträgt je unbesetztem Pflichtplatz mindestens 105 Euro.
Im vergangenen Jahr kamen so in Schleswig-Holstein fast 15
Millionen Euro zusammen. Knapp die Hälfte der Summe floss
in einen Bundesfonds, der Rest in Fördermaßnahmen, etwa
Schulungsprogramme für Schwerbehinderte. Ihre Lage auf
dem Arbeitsmarkt hat sich leicht verbessert. Ende 2002
hatten gut 4.700 Schwerbehinderte keinen Job. Ein Jahr
zuvor waren noch fast 5.300 Schwerbehinderte erwerbslos.
Übrigens: Das Land gehört zu den Arbeitgebern, die in
den Ausgleichstopf einzahlen. Um die Fünf-Prozent-Quote
zu erfüllen, müsste es rund 350 Schwerbehinderte
einstellen.
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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