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Hochschulgesetz /
Landesbeamtengesetz,
2. Lesung
(Top 2; Drs. 15/2718,
15/3060);
Staatsvertrag Eichdirektion Nord,
Staatsvertrag Statistik, 2. Lesung
(Top 5; Drs. 15/2872,
15/3072);
Kommunale Zusammenarbeit, 1. Lesung
u. 2. Lesung
(Top 11; Drs. 15/3064,
15/3109);
Ehrenamt
(Top 30; Drs. 15/1050,
15/3017)
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Hochschulgesetz/Beamtengesetz: An
den schleswig-holsteinischen Hochschulen wird die
"Juniorprofessur" eingeführt. Einen entsprechenden
Regierungsentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes beschloss
der Landtag am Freitag, 12. Dezember 2003, mit Stimmen von SPD, Grünen und SSW. Die Novelle, die der Bildungsausschuss
beraten und verändert hatte, setzt Bundesrecht um. Ziel ist, den
Qualifikationsweg für Nachwuchs-Wissenschaftler zu verkürzen.
Sie können künftig nach ihrer Promotion als "Junior-Prof"
arbeiten (höchstens sechs Jahre) und sich dann auf eine
Professorenstelle bewerben. Für sie entfällt damit das
aufwändige Habilitationsverfahren. Die Regierung will so die
Attraktivität der Hochschulen steigern und dem Nachwuchs eine
schnellere Karriere ermöglichen. In Deutschland werden
Professoren derzeit im Schnitt erst mit 41 Jahren berufen. Im
EU-Mittel sind neue Professoren 31 Jahre alt. Um die Einführung
der Junior-Professur zu beschleunigen, haben Bund und Länder ein
gemeinsames Programm aufgelegt. Die Erstausstattung einer
Junior-Stelle wird mit 60.000 Euro gefördert.
mehr Infos:
"plenum-online",
Juni 2003
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Kommunale
Zusammenarbeit: Die Zweckverbände in
Schleswig-Holstein erhalten die Möglichkeit, die
Aufwandsentschädigungen für ihre Mitglieder in einer
gesonderten Satzung festzulegen. Das sieht ein Gesetzentwurf
der Landesregierung vor, den der Landtag am Mittwoch, 10.
Dezember, zunächst an
den Innen- und Rechtsausschuss überwies und - nach
zwischenzeitlicher Beratung im Ausschuss -
am Freitag, 12. Dezember, in Zweiter Lesung endgültig verabschiedete. Hintergrund: Der
Landtag hatte bei der Änderung der Kommunalverfassung im
Sommer 2002 nur den Kreisen, Ämtern und Gemeinden eine
eigene Entschädigungssatzung erlaubt. Die Zweckverbände
waren damals versehentlich vergessen worden. Folge: Sie müssen
die Aufwandsentschädigungen weiter in ihrer Verbandssatzung
verankern. Nach der Entschädigungsverordnung des Landes können
auch Mitglieder von Zweckverbandsversammlungen entweder
Sitzungsgeld oder Aufwandsentschädigungen erhalten. Die
Entschädigung beträgt im Monat elf Euro.
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Eichdirektion Nord: Die
Eichbehörden in Schleswig-Holstein und Hamburg können
fusionieren. Der Landtag stimmte dem Gesetz zur Bildung
einer gemeinsamen Eichdirektion Nord nach Zweiter Lesung
einmütig zu. In der neuen Behörde verschmelzen die Hamburger
Eichdirektion und das schleswig-holsteinische Eichamt mit
seinen Außenstellen Kiel, Lübeck, Flensburg und Elmshorn.
Die Eichdirektion Nord startet mit knapp 100 Mitarbeitern.
Hauptsitz ist Kiel. Der Standort Hamburg bleibt erhalten.
Die Eichdirektion kontrolliert Messgeräte, etwa Waagen in
Geschäften, aber auch Zapfsäulen an Tankstellen oder
Blitzgeräte der Polizei. Die Fusion der Eichämter liegt im
Trend. Schleswig-Holstein und Hamburg legen auch ihre
Statistischen Landesämter und IT-Dienstleister zusammen.
Die beiden Landesbanken wurden bereits verschmolzen.
mehr Infos:
"plenum-online",
Sept. 2003
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Ehrenamt:
In Schleswig-Holstein sind über 700.000 Bürger (mindestens jeder
vierte) ehrenamtlich aktiv. Das teilte die Regierung im Sommer 2001 in
ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU zur "Bedeutung und
Sicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Schleswig-Holstein" mit.
Der Landtag nahm die Vorlage, die im Parlament und in den Ausschüssen
ausführlich beraten worden war, jetzt abschließend zur Kenntnis. Laut
Bericht sind die Formen des bürgerschaftlichen Engagements im Land so
vielfältig wie das Selbstverständnis und die Motive der Bürger.
Genaue Daten fehlen. Die Regierung geht aber davon aus, dass mehr als
die Hälfte der ehrenamtlichen Aktivitäten in vier Bereichen liegen.
Erstens: Sport und Freizeit (Vereine bis Seniorenclubs). Zweitens:
Kultur (Theater- und Musikgruppen). Drittens: Soziales (etwa
Wohlfahrtsverbände). Viertens: Schule und Kindergarten (etwa Eltern-
und Schülervertretungen).
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