In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Hochschulgesetz / Landesbeamtengesetz, 2. Lesung (Top 2; Drs. 15/2718, 15/3060); Staatsvertrag Eichdirektion Nord, Staatsvertrag Statistik, 2. Lesung (Top 5;  Drs. 15/2872, 15/3072); Kommunale Zusammenarbeit, 1. Lesung u. 2. Lesung (Top 11;  Drs. 15/3064, 15/3109); Ehrenamt (Top 30;  Drs. 15/1050, 15/3017)


  Hochschulgesetz/Beamtengesetz: An den schleswig-holsteinischen Hochschulen wird die "Juniorprofessur" eingeführt. Einen entsprechenden Regierungsentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der Landtag am Freitag, 12. Dezember 2003, mit Stimmen von SPD, Grünen und SSW. Die Novelle, die der Bildungsausschuss beraten und verändert hatte, setzt Bundesrecht um. Ziel ist, den Qualifikationsweg für Nachwuchs-Wissenschaftler zu verkürzen. Sie können künftig nach ihrer Promotion als "Junior-Prof" arbeiten (höchstens sechs Jahre) und sich dann auf eine Professorenstelle bewerben. Für sie entfällt damit das aufwändige Habilitationsverfahren. Die Regierung will so die Attraktivität der Hochschulen steigern und dem Nachwuchs eine schnellere Karriere ermöglichen. In Deutschland werden Professoren derzeit im Schnitt erst mit 41 Jahren berufen. Im EU-Mittel sind neue Professoren 31 Jahre alt. Um die Einführung der Junior-Professur zu beschleunigen, haben Bund und Länder ein gemeinsames Programm aufgelegt. Die Erstausstattung einer Junior-Stelle wird mit 60.000 Euro gefördert.

mehr Infos: "plenum-online", Juni 2003

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  Kommunale Zusammenarbeit:  Die Zweckverbände in Schleswig-Holstein erhalten die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigungen für ihre Mitglieder in einer gesonderten Satzung festzulegen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Mittwoch, 10. Dezember, zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwies und - nach zwischenzeitlicher Beratung im Ausschuss - am Freitag, 12. Dezember, in Zweiter Lesung endgültig verabschiedete. Hintergrund: Der Landtag hatte bei der Änderung der Kommunalverfassung im Sommer 2002 nur den Kreisen, Ämtern und Gemeinden eine eigene Entschädigungssatzung erlaubt. Die Zweckverbände waren damals versehentlich vergessen worden. Folge: Sie müssen die Aufwandsentschädigungen weiter in ihrer Verbandssatzung verankern. Nach der Entschädigungsverordnung des Landes können auch Mitglieder von Zweckverbandsversammlungen entweder Sitzungsgeld oder Aufwandsentschädigungen erhalten. Die Entschädigung beträgt im Monat elf Euro.

  Eichdirektion Nord:  Die Eichbehörden in Schleswig-Holstein und Hamburg können fusionieren. Der Landtag stimmte dem Gesetz zur Bildung einer gemeinsamen Eichdirektion Nord nach Zweiter Lesung einmütig zu. In der neuen Behörde verschmelzen die Hamburger Eichdirektion und das schleswig-holsteinische Eichamt mit seinen Außenstellen Kiel, Lübeck, Flensburg und Elmshorn. Die Eichdirektion Nord startet mit knapp 100 Mitarbeitern. Hauptsitz ist Kiel. Der Standort Hamburg bleibt erhalten. Die Eichdirektion kontrolliert Messgeräte, etwa Waagen in Geschäften, aber auch Zapfsäulen an Tankstellen oder Blitzgeräte der Polizei. Die Fusion der Eichämter liegt im Trend. Schleswig-Holstein und Hamburg legen auch ihre Statistischen Landesämter und IT-Dienstleister zusammen. Die beiden Landesbanken wurden bereits verschmolzen. 

mehr Infos: "plenum-online", Sept. 2003

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  Ehrenamt: In Schleswig-Holstein sind über 700.000 Bürger (mindestens jeder vierte) ehrenamtlich aktiv. Das teilte die Regierung im Sommer 2001 in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU zur "Bedeutung und Sicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Schleswig-Holstein" mit. Der Landtag nahm die Vorlage, die im Parlament und in den Ausschüssen ausführlich beraten worden war, jetzt abschließend zur Kenntnis. Laut Bericht sind die Formen des bürgerschaftlichen Engagements im Land so vielfältig wie das Selbstverständnis und die Motive der Bürger. Genaue Daten fehlen. Die Regierung geht aber davon aus, dass mehr als die Hälfte der ehrenamtlichen Aktivitäten in vier Bereichen liegen. Erstens: Sport und Freizeit (Vereine bis Seniorenclubs). Zweitens: Kultur (Theater- und Musikgruppen). Drittens: Soziales (etwa Wohlfahrtsverbände). Viertens: Schule und Kindergarten (etwa Eltern- und Schülervertretungen). 

 

  

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