Top 2:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Grundwasserabgabengesetzes (GruWAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3491
Bericht
und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 118. Sitzung am 16. Juni 2004) |
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Top 41:
Ablehnung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der vorbeugenden
Hochwasserschutzes
Antrag der Fraktion der CDU |
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Abgabe für die
Entnahme
von Grundwasser fest im
Landesrecht verankert
CDU und FDP: Griff in die
Taschen der Bürger
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Kiel
(SHL). Mit den Stimmen von rot-grüner Regierungskoalition und
SSW hat der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember, die seit 2003
geltende Erhöhung der Grundwasser-Entnahmeabgabe (GruWAG) um
115 Prozent von 5,1 auf 11 Cent pro Kubikmeter fest im
Landesrecht verankert. Die Erhöhung war bislang lediglich
Bestandteil des Haushaltsgesetzes und hätte damit nach
Auslaufen des Doppelhaushaltes 2004/05 ihre Gültigkeit
verloren. In der Debatte begründeten SPD und Grüne erneut die
Anhebung mit gestiegenen Kosten für den Grundwasserschutz sowie
der angespannten Haushaltslage. CDU und FDP prangerten die
Gebührenerhöhung dagegen als Griff in die Taschen der Bürger
an.
Im Kreuzfeuer der Kritik stand vor allem die
Aufhebung der Zweckbindung des "Wassergroschens".
Bislang musste die Abgabe zu 100 Prozent in den Gewässer- und
Grundwasserschutz zurückfließen. Künftig verschwindet ein
Viertel der Einnahmen von rund 12,7 Millionen Euro jährlich in
der Haushaltskasse des Landes.
Die nächste Erhöhung nach Kassenlage sei damit
vorprogrammiert, argwöhnte die CDU-Abgeordnete Ursula Sassen.
Das schade den Bürgern und der Wirtschaft im Land: "Zu
solchen Maßnahmen greift man nur, wenn man pleite ist", so
Sassen. Unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes sollen mit
der GruWAG rot-grüne Haushaltslöcher gestopft werden,
argwöhnte Günther Hildebrand (FDP). Lars Harms vom SSW, der
die Erhöhung aus dem Jahr 2003 grundsätzlich begrüßte,
kritisierte die Aufhebung der Zweckbindung scharf: So komme nur
ein Bruchteil der zusätzlichen Mittel tatsächlich dem
Umweltschutz zu gute.
Müller: sechs Millionen für
Grundwasserschutz
Die Erhöhung bringe sechs Millionen Euro
zusätzlich für den Grundwasserschutz, wies Umweltminister
Klaus Müller (Grüne) die Vorwürfe zurück. Seit 1998 seien
mit der GruWAG bereits 20 Wasserschutzgebiete finanziert worden.
Durch die zusätzlichen Mittel könne jetzt auch die
Neuwaldbildung gefördert werden, allein 80 Hektar seien dieses
Jahr mit dem Wassergroschen aufgeforstet worden, verwies Müller
auf die "segensreiche Wirkung" der Abgabe. "Wir
finanzieren damit lauter gute Sachen", stimmte Detlef
Matthiessen (Grüne) zu. Die Gebührenerhöhung sei zudem
moderat: Auch künftig werde Schleswig-Holstein nach
Niedersachsen bundesweit die günstigsten Wasserpreise haben.
"Natürlich haben wir bei der Erhöhung
Bauchschmerzen", räumte Helmut Jacobs (SPD) ein. Die
positiven Effekte – vor allem die zusätzlichen Mittel für
die Neuwaldbildung – überwögen jedoch, so Jacobs.
Für den Durchschnittsverbraucher ergibt sich
durch die Gebührenerhöhung laut Umweltminister eine jährliche
Mehrbelastung von 2,70 Euro, für Gewerbebetriebe von höchstens
100 Euro. Großabnehmer (über 1,500m³ pro Jahr),
Landwirtschaft, Fischzucht und Kieswirtschaft sind von der
Erhöhung der GruWAG weitgehend befreit.
Hintergrund:
Der Landtag hat im
Dezember 2003 mit rot-grüner Mehrheit auf Antrag der
Landesregierung eine Erhöhung der
Grundwasser-Entnahmeabgabe beschlossen. Seit 1. Januar
2004 zahlen private Wasserkunden 11 Cent pro Kubikmeter
Grundwasser (zuvor: 5,1 Cent). Für einen „Durchschnittsverbraucher"
von 150 Litern pro Tag ergibt sich dadurch nach
Regierungsangaben eine jährliche Zusatzbelastung von 2,60
Euro. Im Vorjahr sind durch die Abgabe 12,7 Millionen Euro
in den Landeshaushalt geflossen. Schleswig-Holstein ist
eines von zehn Bundesländern, die einen solchen „Wassergroschen"
erheben. Nach Berlin (31 Cent) ist die
schleswig-holsteinische Abgabe (gemeinsam mit
Baden-Württemberg und Brandenburg) die höchste.
Die Regierung hat dem Landtag einen Entwurf zur
Änderung des Grundwasserabgabengesetzes vorgelegt. Das
Umweltministerium will die oben genannten Änderungen für
den Zeitraum nach 2005 festschreiben. Hintergrund: Die
Anhebung ist Teil des Landeshaushalts 2004/05 und hätte
damit ab 2006 keine Rechtsgültigkeit mehr. Der
zuständige Umweltausschuss empfiehlt dem Landtag mit
rot-grüner Mehrheit, den Entwurf weitgehend unverändert
anzunehmen.
mehr
Informationen: plenum-online,
Juni
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/texte/
13_27_29_wasser_fahrrad.htm)
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CDU-Fraktion
gegen Hochwasserschutzgesetz
Umweltminister
Müller: Christdemokraten
ignorieren Schäden der Jahrhunderflut
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Kiel (SHL). Die
Union läuft Sturm gegen das vom Bundestag verabschiedete
Hochwasserschutzgesetz: Es behindere den Ackerbau und verletze
Eigentumsrechte der Bürger, Kommunen und Unternehmen, so die
Kritik der Christdemokraten am Freitag, 17. Dezember, im Kieler
Landtag. Deshalb, so die Forderung der CDU, solle die
Landesregierung das Gesetz im Vermittlungsausschuss ablehnen.
Umweltminister Klaus Müller (Grüne) warf der Union im Gegenzug
angesichts der Jahrhundertflut des Sommers 2002 mit Schäden in
Höhe von neun Milliarden Euro „Ignoranz" vor. Fazit:
Rot-Grün und SSW lehnten den Antrag in der Sache ab, die FDP
enthielt sich.
Während sich die
Liberalen der Kritik der CDU weitgehend anschlossen –
das Gesetz verzichte auf den notwendigen Ausgleich zwischen
ökonomischen und ökologischen Ansprüchen
– , verlautete aus den Reihen
der Sozialdemokraten, die Gesetzesvorlage des Bundes ermögliche
durchaus eine wirksame Hochwasservorsorge. Der SSW mahnte eine
stärkere Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen an,
lobte aber die Vorgaben des Bundestages als Schritt in die
richtige Richtung für eine nachhaltige Bebauung. Ein Redner der
Grünen befand, dass die Union in Wirklichkeit gar keinen
Hochwasserschutz wolle.
Das neue
Hochwasserschutzgesetz sieht unter anderem die Stilllegung von
Ackerbauflächen auf überschwemmungs-gefährdeten Gebieten in
Flussnähe vor. Dies soll der Bodenerosion und der Ausschwemmung
von Schadstoffen im Falle eines Hochwassers vorbeugen. Auch
sollen in der Nachbarschaft von gefährdeten Gewässern keine
Bau- oder Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden dürfen. Das
Gesetz ist vom Bundesrat auf Ablehnung abgelehnt worden, unter
anderem mit den Stimmen der SPD-regierten Ländern Brandenburg
und Rheinland-Pfalz. Der Vermittlungsausschuss bemüht sich
zurzeit um einen Kompromiss.
Hauptredner:
Redner: Claus Ehlers
(CDU), Helmut Jacobs (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef
Matthiessen (Grüne) und Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Nach der Jahrhundertflut vom Sommer 2002 hat der
Bundestag ein Hochwasserschutzgesetz beschlossen. Es sieht
unter anderem die Stilllegung von Ackerbauflächen auf
überschwemmungs-gefährdeten Gebieten in Flussnähe vor.
Dies soll der Bodenerosion und der Ausschwemmung von
Schadstoffen im Falle eines Hochwassers vorbeugen. Auch
sollen in der Nachbarschaft von gefährdeten Gewässern
keine Bau- oder Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden
dürfen. Hiergegen regt sich Widerstand auf Länderseite.
Neben den Unions-geführten Bundesländern sprechen sich
auch die SPD-regierten Länder Brandenburg und Rheinland
Pfalz gegen das Vorhaben aus. Die CDU-Fraktion fordert die
Landesregierung auf, im Bundesrat ebenfalls dagegen zu
votieren.
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