Auf dieser Seite: Grundwasserabgabe  –  Hochwasserschutz

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Top 2: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundwasserabgabengesetzes (GruWAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3491

Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 118. Sitzung am 16. Juni 2004)

Drucksache: 15/3788
-Plenarprotokoll-
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Top 41: 
Ablehnung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der vorbeugenden Hochwasserschutzes
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3846
-Plenarprotokoll-
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Abgabe für die Entnahme 
von  Grundwasser fest im
Landesrecht verankert
CDU und FDP: Griff in die Taschen der Bürger

Kiel (SHL). Mit den Stimmen von rot-grüner Regierungskoalition und SSW hat der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember, die seit 2003 geltende Erhöhung der Grundwasser-Entnahmeabgabe (GruWAG) um 115 Prozent von 5,1 auf 11 Cent pro Kubikmeter fest im Landesrecht verankert. Die Erhöhung war bislang lediglich Bestandteil des Haushaltsgesetzes und hätte damit nach Auslaufen des Doppelhaushaltes 2004/05 ihre Gültigkeit verloren. In der Debatte begründeten SPD und Grüne erneut die Anhebung mit gestiegenen Kosten für den Grundwasserschutz sowie der angespannten Haushaltslage. CDU und FDP prangerten die Gebührenerhöhung dagegen als Griff in die Taschen der Bürger an. 

Im Kreuzfeuer der Kritik stand vor allem die Aufhebung der Zweckbindung des "Wassergroschens". Bislang musste die Abgabe zu 100 Prozent in den Gewässer- und Grundwasserschutz zurückfließen. Künftig verschwindet ein Viertel der Einnahmen von rund 12,7 Millionen Euro jährlich in der Haushaltskasse des Landes. 

Die nächste Erhöhung nach Kassenlage sei damit vorprogrammiert, argwöhnte die CDU-Abgeordnete Ursula Sassen. Das schade den Bürgern und der Wirtschaft im Land: "Zu solchen Maßnahmen greift man nur, wenn man pleite ist", so Sassen. Unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes sollen mit der GruWAG rot-grüne Haushaltslöcher gestopft werden, argwöhnte Günther Hildebrand (FDP). Lars Harms vom SSW, der die Erhöhung aus dem Jahr 2003 grundsätzlich begrüßte, kritisierte die Aufhebung der Zweckbindung scharf: So komme nur ein Bruchteil der zusätzlichen Mittel tatsächlich dem Umweltschutz zu gute.

Müller: sechs Millionen für Grundwasserschutz

Die Erhöhung bringe sechs Millionen Euro zusätzlich für den Grundwasserschutz, wies Umweltminister Klaus Müller (Grüne) die Vorwürfe zurück. Seit 1998 seien mit der GruWAG bereits 20 Wasserschutzgebiete finanziert worden. Durch die zusätzlichen Mittel könne jetzt auch die Neuwaldbildung gefördert werden, allein 80 Hektar seien dieses Jahr mit dem Wassergroschen aufgeforstet worden, verwies Müller auf die "segensreiche Wirkung" der Abgabe. "Wir finanzieren damit lauter gute Sachen", stimmte Detlef Matthiessen (Grüne) zu. Die Gebührenerhöhung sei zudem moderat: Auch künftig werde Schleswig-Holstein nach Niedersachsen bundesweit die günstigsten Wasserpreise haben. "Natürlich haben wir bei der Erhöhung Bauchschmerzen", räumte Helmut Jacobs (SPD) ein. Die positiven Effekte – vor allem die zusätzlichen Mittel für die Neuwaldbildung – überwögen jedoch, so Jacobs.

Für den Durchschnittsverbraucher ergibt sich durch die Gebührenerhöhung laut Umweltminister eine jährliche Mehrbelastung von 2,70 Euro, für Gewerbebetriebe von höchstens 100 Euro. Großabnehmer (über 1,500m³ pro Jahr), Landwirtschaft, Fischzucht und Kieswirtschaft sind von der Erhöhung der GruWAG weitgehend befreit.

Hintergrund:
  Der Landtag hat im Dezember 2003 mit rot-grüner Mehrheit auf Antrag der Landesregierung eine Erhöhung der Grundwasser-Entnahmeabgabe beschlossen. Seit 1. Januar 2004 zahlen private Wasserkunden 11 Cent pro Kubikmeter Grundwasser (zuvor: 5,1 Cent). Für einen „Durchschnittsverbraucher" von 150 Litern pro Tag ergibt sich dadurch nach Regierungsangaben eine jährliche Zusatzbelastung von 2,60 Euro. Im Vorjahr sind durch die Abgabe 12,7 Millionen Euro in den Landeshaushalt geflossen. Schleswig-Holstein ist eines von zehn Bundesländern, die einen solchen „Wassergroschen" erheben. Nach Berlin (31 Cent) ist die schleswig-holsteinische Abgabe (gemeinsam mit Baden-Württemberg und Brandenburg) die höchste.
  Die Regierung hat dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Grundwasserabgabengesetzes vorgelegt. Das Umweltministerium will die oben genannten Änderungen für den Zeitraum nach 2005 festschreiben. Hintergrund: Die Anhebung ist Teil des Landeshaushalts 2004/05 und hätte damit ab 2006 keine Rechtsgültigkeit mehr. Der zuständige Umweltausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit, den Entwurf weitgehend unverändert anzunehmen.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2004
 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/texte/
13_27_29_wasser_fahrrad.htm)

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CDU-Fraktion gegen Hochwasserschutzgesetz
Umweltminister Müller: Christdemokraten 
ignorieren Schäden der Jahrhunderflut

Kiel (SHL). Die Union läuft Sturm gegen das vom Bundestag verabschiedete Hochwasserschutzgesetz: Es behindere den Ackerbau und verletze Eigentumsrechte der Bürger, Kommunen und Unternehmen, so die Kritik der Christdemokraten am Freitag, 17. Dezember, im Kieler Landtag. Deshalb, so die Forderung der CDU, solle die Landesregierung das Gesetz im Vermittlungsausschuss ablehnen. Umweltminister Klaus Müller (Grüne) warf der Union im Gegenzug angesichts der Jahrhundertflut des Sommers 2002 mit Schäden in Höhe von neun Milliarden Euro „Ignoranz" vor. Fazit: Rot-Grün und SSW lehnten den Antrag in der Sache ab, die FDP enthielt sich.

Während sich die Liberalen der Kritik der CDU weitgehend anschlossen das Gesetz verzichte auf den notwendigen Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Ansprüchen , verlautete aus den Reihen der Sozialdemokraten, die Gesetzesvorlage des Bundes ermögliche durchaus eine wirksame Hochwasservorsorge. Der SSW mahnte eine stärkere Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen an, lobte aber die Vorgaben des Bundestages als Schritt in die richtige Richtung für eine nachhaltige Bebauung. Ein Redner der Grünen befand, dass die Union in Wirklichkeit gar keinen Hochwasserschutz wolle. 

Das neue Hochwasserschutzgesetz sieht unter anderem die Stilllegung von Ackerbauflächen auf überschwemmungs-gefährdeten Gebieten in Flussnähe vor. Dies soll der Bodenerosion und der Ausschwemmung von Schadstoffen im Falle eines Hochwassers vorbeugen. Auch sollen in der Nachbarschaft von gefährdeten Gewässern keine Bau- oder Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden dürfen. Das Gesetz ist vom Bundesrat auf Ablehnung abgelehnt worden, unter anderem mit den Stimmen der SPD-regierten Ländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Der Vermittlungsausschuss bemüht sich zurzeit um einen Kompromiss.

Hauptredner: Redner: Claus Ehlers (CDU), Helmut Jacobs (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne) und Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Nach der Jahrhundertflut vom Sommer 2002 hat der Bundestag ein Hochwasserschutzgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem die Stilllegung von Ackerbauflächen auf überschwemmungs-gefährdeten Gebieten in Flussnähe vor. Dies soll der Bodenerosion und der Ausschwemmung von Schadstoffen im Falle eines Hochwassers vorbeugen. Auch sollen in der Nachbarschaft von gefährdeten Gewässern keine Bau- oder Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden dürfen. Hiergegen regt sich Widerstand auf Länderseite. Neben den Unions-geführten Bundesländern sprechen sich auch die SPD-regierten Länder Brandenburg und Rheinland Pfalz gegen das Vorhaben aus. Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat ebenfalls dagegen zu votieren.

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