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Professoren-Bezahlung
auf
neuen Standbeinen
Landtag verabschiedet
Landes-Besoldungsgesetz
Kiel (SHL). Professoren werden in
Schleswig-Holstein künftig verstärkt nach Leistung bezahlt. Mit
den Stimmen von SPD, Grünen und SSW hat der Landtag am
Donnerstag, 16. Dezember, eine entsprechende Reform des
Besoldungsgesetzes beschlossen und damit eine gesetzliche Vorgabe
aus Berlin in Landesrecht gegossen. Danach werden neue
Hochschullehrer bereits ab 1. Januar 2005 Zuschläge für
besondere Leistungen in Forschung und Lehre oder bei der
Hochschulverwaltung erhalten. Auch Union und Liberale begrüßten
die Neuregelung im Prinzip, monierten jedoch: Die Landesregierung
habe ihre Spielräume nicht ausgenutzt.
Zahlreiche Detailvorschriften im neuen Gesetz
würden die Hochschulautonomie unnötig beschneiden, so die Kritik
von CDU und FDP. Zudem drohe der Norden beim Wettbewerb um
die "besten Köpfe" weiter ins Hintertreffen zu geraten.
Derzeit liege Schleswig-Holstein bei der Professorenbesoldung
bundesweit an drittletzter Stelle. Damit würden auch die neuen
Leistungszulagen geringer ausfallen, als in anderen
Bundesländern, da diese sich am jeweils geltenden
Besoldungsdurchschnitt orientieren. Die Opposition forderte eine
Erhöhung der Besoldung um gut sechs Prozent für 2005 nach dem
Beispiel von Bayern und Baden-Württemberg. Kosten für
Schleswig-Holstein: rund drei Millionen Euro. Ein entsprechender
Änderungsantrag der Union wurde von Rot-Grün und SSW
zurückgewiesen.
Stegner: Umsetzung muss kostenneutral sein
Angesichts der angespannten Haushaltslage könne
das Budget der Hochschulen nicht weiter erhöht werden, hatte
Finanzminister Ralf Stegner (SPD) zuvor argumentiert. Die
Umsetzung der Reform müsse kostenneutral erfolgen. Laut
Neuregelung werde die Besoldung im kommenden Jahr jedoch
für das Jahr 2006 überprüft und neu fest gesetzt, so Stegner.
Redner der Fraktionen von SPD und Grünen sowie der
SSW-Landtagsgruppe bezeichneten das Gesetz als flexibel,
leistungsorientiert und ausgewogen.
Hintergrund: Die neuen Leistungsbezüge werden im
Schnitt rund 25 Prozent des Gesamtgehalts ausmachen. Im Gegenzug
sinken bei der Umstellung auf die neue "W-Besoldung" im
Vergleich mit der alten "C-Besoldung" die
Grundgehälter. Die alte Regelung nach der das Gehalt mit der Zahl
der Dienstjahre automatisch steigt, wird abgeschafft. Die Folge:
Faule Professoren verdienen künftig weniger, engagierte
Hochschullehrer stehen deutlich besser da. Allerdings: Die
Regelung gilt nur bei Neueinstellungen; für bereits eingestellte
Professoren gilt die alte Beförderungspraxis fort.
Stimmen aus dem Plenum:
Jürgen Weber (SPD): Wir
schaffen ein System das tatsächlich flexibel und
leistungsorientiert ist. Wir gehen davon aus, dass die Hochschulen
kreativ mit den neuen Möglichkeiten umgehen.
Jost de Jager (CDU): Wenn
es tatsächlich zu einem Wettbewerb der Hochschulen kommen soll,
dann müssen die Hochschulen die Spielräume für den Wettbewerb
um die besten Köpfe haben.
Ekkehard Klug (FDP): Unter dem engem
gesetzlichen Korsett der Vorgaben der Landesregierung stellt sich
die Frage, ob das Ziel der leistungsgerechten Bezahlung auch
erreicht werden kann.
Angelika Birk (Grüne): Die CDU
verspricht wieder einmal mehr Geld, ohne zu sagen, wo es herkommen
sollen.
Anke Spoorendonk (SSW): Wer moderne
und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine
Besoldung, die sich am Leistungsgedanken orientiert.
Hintergrund:
Die im Februar 2004 vom
Bundestag beschlossenen Reformen des Hochschul- und
Professorenbesoldungsrechts ordnen die Besoldung aller
Beschäftigten im Hochschulbereich grundlegend neu. Um den
Leistungsgedanken zu stärken ist darin eine Abkehr von
nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern
verankert. Was zählt, ist die erbrachte Leistung.
Professoren sollen künftig außer dem Grundgehalt auch
Leistungsbezüge erhalten. Ein entsprechender
Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf die
erforderliche landesgesetzliche Umsetzung und
Ausgestaltung der Änderungen ab. Das Grundgehalt und die
Leistungsbezüge sollen zukünftig gleichberechtigte
Besoldungsbestandteile werden. Die herkömmlichen
Besoldungsgruppen C2 bis C4 sollen durch W2 und W3 ersetzt
werden, Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und
Lehre kann die Hochschulleitung entsprechend ihren
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen individuell gewähren.
Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die Reform bereits
umgesetzt.
Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag
mit rot-grüner Mehrheit, einen entsprechenden
Gesetzentwurf der Landesregierung weitgehend unverändert
anzunehmen. Der Ausschuss hat unter anderem die Zahl der
möglichen W3-Stellen an Fachhochschulen auf 25 Prozent
aller W-Professuren erhöht.
Die CDU-Fraktion legt einen Änderungsantrag
vor, in dem sie unter anderem die Eingruppierung der
Universitäts-Kanzler nach W2 oder W3, abhängig von der
Größe der Uni, fordert. Auch die Besoldung der Rektoren
soll nach Vorstellung der Union anders geregelt werden.
mehr Informationen: plenum-online,
August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/
06_13_besoldung_ladenoeffnung.htm)
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