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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3594

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(1. Lesung 121. Sitzung am 25. August 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3806, 15/3850
-Plenarprotokoll-

Professoren-Bezahlung auf 
neuen Standbeinen
Landtag verabschiedet Landes-Besoldungsgesetz

Kiel (SHL). Professoren werden in Schleswig-Holstein künftig verstärkt nach Leistung bezahlt. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW hat der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember, eine entsprechende Reform des Besoldungsgesetzes beschlossen und damit eine gesetzliche Vorgabe aus Berlin in Landesrecht gegossen. Danach werden neue Hochschullehrer bereits ab 1. Januar 2005 Zuschläge für besondere Leistungen in Forschung und Lehre oder bei der Hochschulverwaltung erhalten. Auch Union und Liberale begrüßten die Neuregelung im Prinzip, monierten jedoch: Die Landesregierung habe ihre Spielräume nicht ausgenutzt.

Zahlreiche Detailvorschriften im neuen Gesetz würden die Hochschulautonomie unnötig beschneiden, so die Kritik von CDU und FDP.  Zudem drohe der Norden beim Wettbewerb um die "besten Köpfe" weiter ins Hintertreffen zu geraten. Derzeit liege Schleswig-Holstein bei der Professorenbesoldung bundesweit an drittletzter Stelle. Damit würden auch die neuen Leistungszulagen geringer ausfallen, als in anderen Bundesländern, da diese sich am jeweils geltenden Besoldungsdurchschnitt orientieren. Die Opposition forderte eine Erhöhung der Besoldung um gut sechs Prozent für 2005 nach dem Beispiel von Bayern und Baden-Württemberg. Kosten für Schleswig-Holstein: rund drei Millionen Euro. Ein entsprechender Änderungsantrag der Union wurde von Rot-Grün und SSW zurückgewiesen. 

Stegner: Umsetzung muss kostenneutral sein

Angesichts der angespannten Haushaltslage könne das Budget der Hochschulen nicht weiter erhöht werden, hatte Finanzminister Ralf Stegner (SPD) zuvor argumentiert. Die Umsetzung der Reform müsse kostenneutral erfolgen. Laut Neuregelung werde die Besoldung im kommenden Jahr jedoch  für das Jahr 2006 überprüft und neu fest gesetzt, so Stegner. Redner der Fraktionen von SPD und Grünen sowie der SSW-Landtagsgruppe bezeichneten das Gesetz als flexibel, leistungsorientiert und ausgewogen.

Hintergrund: Die neuen Leistungsbezüge werden im Schnitt rund 25 Prozent des Gesamtgehalts ausmachen. Im Gegenzug sinken bei der Umstellung auf die neue "W-Besoldung" im Vergleich mit der alten "C-Besoldung" die Grundgehälter. Die alte Regelung nach der das Gehalt mit der Zahl der Dienstjahre automatisch steigt, wird abgeschafft. Die Folge: Faule Professoren verdienen künftig weniger, engagierte Hochschullehrer stehen deutlich besser da. Allerdings: Die Regelung gilt nur bei Neueinstellungen; für bereits eingestellte Professoren gilt die alte Beförderungspraxis fort.

Stimmen aus dem Plenum:

Jürgen Weber (SPD): Wir schaffen ein System das tatsächlich flexibel und leistungsorientiert ist. Wir gehen davon aus, dass die Hochschulen kreativ mit den neuen Möglichkeiten umgehen.

Jost de Jager (CDU): Wenn es tatsächlich zu einem Wettbewerb der Hochschulen kommen soll, dann müssen die Hochschulen die Spielräume für den Wettbewerb um die besten Köpfe haben.

Ekkehard Klug (FDP): Unter dem engem gesetzlichen Korsett der Vorgaben der Landesregierung stellt sich die Frage, ob das Ziel der leistungsgerechten Bezahlung auch erreicht werden kann.

Angelika Birk (Grüne): Die CDU verspricht wieder einmal mehr Geld, ohne zu sagen, wo es herkommen sollen.

Anke Spoorendonk (SSW): Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besoldung, die sich am Leistungsgedanken orientiert.

Hintergrund:
   Die im Februar 2004 vom Bundestag beschlossenen Reformen des Hochschul- und Professorenbesoldungsrechts ordnen die Besoldung aller Beschäftigten im Hochschulbereich grundlegend neu. Um den Leistungsgedanken zu stärken ist darin eine Abkehr von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern verankert. Was zählt, ist die erbrachte Leistung. Professoren sollen künftig außer dem Grundgehalt auch Leistungsbezüge erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf die erforderliche landesgesetzliche Umsetzung und Ausgestaltung der Änderungen ab. Das Grundgehalt und die Leistungsbezüge sollen zukünftig gleichberechtigte Besoldungsbestandteile werden. Die herkömmlichen Besoldungsgruppen C2 bis C4 sollen durch W2 und W3 ersetzt werden, Zulagen für besondere Leistungen in Forschung und Lehre kann die Hochschulleitung entsprechend ihren Rahmenbedingungen und Zielsetzungen individuell gewähren. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die Reform bereits umgesetzt.
   Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung weitgehend unverändert anzunehmen. Der Ausschuss hat unter anderem die Zahl der möglichen W3-Stellen an Fachhochschulen auf 25 Prozent aller W-Professuren erhöht.
   Die CDU-Fraktion legt einen Änderungsantrag vor, in dem sie unter anderem die Eingruppierung der Universitäts-Kanzler nach W2 oder W3, abhängig von der Größe der Uni, fordert. Auch die Besoldung der Rektoren soll nach Vorstellung der Union anders geregelt werden.

mehr Informationen: plenum-online, August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/texte/
06_13_besoldung_ladenoeffnung.htm)

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