Top 08:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Schleswig-Hol- steinischen Ausführungsgesetzes
zum Sozialgerichtsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3761
Bericht
und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 129. Sitzung am 12. November 2004)
neu: ohne Aussprache |
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Top 17:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der
Justizverwaltung (Landesjustiz-
verwaltungskostengesetz - LJVKostG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
neu: ohne Aussprache |
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Sozialgerichtsgesetz
angepasst
Konzentration in
Schleswig
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Kiel (SHL). Das Sozialgericht Schleswig wird ab
2005 schwerpunktmäßig Streitfälle bei der Sozialhilfe oder
bei Leistungen für Asylbewerber übernehmen. Hintergrund: Nach
Bundesrecht sind für solche Verfahren nach dem Jahreswechsel
nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Sozialgerichte
zuständig. Die Übernahme von Regelungen in das ausführende
Sozialgerichtsgesetz des Landes hat das Parlament am Donnerstag,
16. Dezember 2004, mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW ohne
Aussprache verabschiedet. Die CDU stimmte dagegen, die Liberalen
bekundeten Enthaltung.
Das Land will diese Fälle am Sozialgericht in
Schleswig konzentrieren, weil dort auch das Verwaltungs- und das
Oberverwaltungsgericht arbeiten und so eine sozialverträgliche
Verlagerung von Personal möglich ist. Das Sozialgericht kann
zudem frei werdende Räume der Verwaltungsgerichte übernehmen.
Hintergrund: Auf die Sozialgerichte kommt im nächsten Jahr eine Mehrbelastung zu. Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr die Verwaltungs-, sondern die Sozialgerichte für alle Sozialhilfestreitigkeiten zuständig sein sollen. Zusätzlich wird Hartz IV zum 1. Januar 2005 für eine Eingangssteigerung sorgen. Für die Verfahren zum neuen Arbeitslosengeld II sind danach die Sozialgerichte zuständig, die bereits die Verfahren zum Arbeitslosengeld I bearbeiten.
Nach Ministeriumsangaben wird das Schleswiger Sozialgericht, wo
vor allem Verfahren zum Arbeitslosengeld II konzentriert
werden, zunächst um insgesamt 3 Richter und 4 Servicekräfte verstärkt. Das ebenfalls in Schleswig ansässige Landessozialgericht, zuständig unter anderem für Berufungssachen, wird zum 1. Januar 2005 um eine halbe Richterstelle aufgestockt werden.
Hintergrund:
Das Sozialgericht Schleswig soll ab 2005
schwerpunktmäßig Streitfälle bei der Sozialhilfe oder
bei Leistungen für Asylbewerber übernehmen. Das sieht
ein Regierungsentwurf zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes vor. Hintergrund: Nach Bundesrecht
sind für solche Verfahren nach dem Jahreswechsel nicht
mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Sozialgerichte
zuständig. Das Land will diese Fälle am Sozialgericht in
Schleswig konzentrieren, weil dort auch das Verwaltungs-
und das Oberverwaltungsgericht arbeiten und so eine
sozialverträgliche Verlagerung von Personal möglich ist.
Das Sozialgericht kann zudem frei werdende Räume der
Verwaltungsgerichte übernehmen.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Landtag mit rot-grüner Mehrheit, den Regierungsentwurf
unverändert anzunehmen.
mehr
Informationen: plenum-online, November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/meldungen2.htm)
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Dienstleistungen bei
Justizverwaltung kosten mehr
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Kiel (SHL). Die Landesregierung will die
Justizverwaltungskosten, zum Beispiel die Gebühren für
Abschriften und Beglaubigungen, anheben und die entsprechende
Regelung an Bundesvorgaben anpassen. Dies sieht ein
Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den der Landtag am
Freitag, 17. Dezember 2004, ohne Aussprache an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen hat.
Für Abschriften von Gerichtsentscheidungen in
Papier- oder Dateiform zahlen die Nutzer - hauptsächlich
Verlagshäuser wie der Beck-Verlag, die Fachzeitschriften und
Urteilssammlungen herausgeben – bisher 50 Cent für die ersten
50 Seiten sowie 15 Cent für jede weitere Seite. Stattdessen
soll nach Willen der Landesregierung nun ein Pauschalbetrag von
12,50 Euro fällig werden. Das Ministerium verweist darauf, dass
die bisherige Bestimmung nicht kostendeckend gewesen sei, da der
Aufwand für das Heraussuchen der Akten, das Anonymisieren der
Entscheidung aus Datenschutz-Gründen, das Fertigen der
Abschriften und das Porto sehr groß sei. Die meisten
Bundesländer haben sich nach Regierungsangaben diesem Schritt
angeschlossen. Für die Beglaubigung von Unterschriften und
Handzeichen durch Justizbehörden ist in Schleswig-Holstein
bislang kostenfrei. Das neue Gesetz sieht hierfür nun eine
Gebühr von 2 Euro vor.
Die Regierung rechnet durch diese Maßnahmen mit
Mehreinnahmen für die Landeskasse in noch nicht zu beziffernder
Höhe.
Hintergrund:
siehe Artikel
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