Auf dieser Seite: Sozialgerichtsgesetz  –  Justizverwaltungskosten

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Hol- steinischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3761

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 129. Sitzung am 12. November 2004)
      
neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3820
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 17: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Landesjustiz-
verwaltungskostengesetz - LJVKostG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
       neu: ohne Aussprache
Drucksache: 15/3800
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Sozialgerichtsgesetz angepasst
Konzentration in Schleswig

Kiel (SHL). Das Sozialgericht Schleswig wird ab 2005 schwerpunktmäßig Streitfälle bei der Sozialhilfe oder bei Leistungen für Asylbewerber übernehmen. Hintergrund: Nach Bundesrecht sind für solche Verfahren nach dem Jahreswechsel nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig. Die Übernahme von Regelungen in das ausführende Sozialgerichtsgesetz des Landes hat das Parlament am Donnerstag, 16. Dezember 2004, mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW ohne Aussprache verabschiedet. Die CDU stimmte dagegen, die Liberalen bekundeten Enthaltung. 

Das Land will diese Fälle am Sozialgericht in Schleswig konzentrieren, weil dort auch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht arbeiten und so eine sozialverträgliche Verlagerung von Personal möglich ist. Das Sozialgericht kann zudem frei werdende Räume der Verwaltungsgerichte übernehmen.

Hintergrund: Auf die Sozialgerichte kommt im nächsten Jahr eine Mehrbelastung zu. Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr die Verwaltungs-, sondern die Sozialgerichte für alle Sozialhilfestreitigkeiten zuständig sein sollen. Zusätzlich wird Hartz IV zum 1. Januar 2005 für eine Eingangssteigerung sorgen. Für die Verfahren zum neuen Arbeitslosengeld II sind danach die Sozialgerichte zuständig, die bereits die Verfahren zum Arbeitslosengeld I bearbeiten. Nach Ministeriumsangaben wird das Schleswiger Sozialgericht, wo vor allem Verfahren zum Arbeitslosengeld II konzentriert werden,  zunächst um insgesamt 3 Richter und 4 Servicekräfte verstärkt. Das ebenfalls in Schleswig ansässige Landessozialgericht, zuständig unter anderem für Berufungssachen, wird zum 1. Januar 2005 um eine halbe Richterstelle aufgestockt werden. 

Hintergrund:
   Das Sozialgericht Schleswig soll ab 2005 schwerpunktmäßig Streitfälle bei der Sozialhilfe oder bei Leistungen für Asylbewerber übernehmen. Das sieht ein Regierungsentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vor. Hintergrund: Nach Bundesrecht sind für solche Verfahren nach dem Jahreswechsel nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig. Das Land will diese Fälle am Sozialgericht in Schleswig konzentrieren, weil dort auch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht arbeiten und so eine sozialverträgliche Verlagerung von Personal möglich ist. Das Sozialgericht kann zudem frei werdende Räume der Verwaltungsgerichte übernehmen.
   Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit, den Regierungsentwurf unverändert anzunehmen.

mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/meldungen2.htm)

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Dienstleistungen bei 
Justizverwaltung kosten mehr

Kiel (SHL). Die Landesregierung will die Justizverwaltungskosten, zum Beispiel die Gebühren für Abschriften und Beglaubigungen, anheben und die entsprechende Regelung an Bundesvorgaben anpassen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den der Landtag am Freitag, 17. Dezember 2004, ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen hat.

Für Abschriften von Gerichtsentscheidungen in Papier- oder Dateiform zahlen die Nutzer - hauptsächlich Verlagshäuser wie der Beck-Verlag, die Fachzeitschriften und Urteilssammlungen herausgeben – bisher 50 Cent für die ersten 50 Seiten sowie 15 Cent für jede weitere Seite. Stattdessen soll nach Willen der Landesregierung nun ein Pauschalbetrag von 12,50 Euro fällig werden. Das Ministerium verweist darauf, dass die bisherige Bestimmung nicht kostendeckend gewesen sei, da der Aufwand für das Heraussuchen der Akten, das Anonymisieren der Entscheidung aus Datenschutz-Gründen, das Fertigen der Abschriften und das Porto sehr groß sei. Die meisten Bundesländer haben sich nach Regierungsangaben diesem Schritt angeschlossen. Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen durch Justizbehörden ist in Schleswig-Holstein bislang kostenfrei. Das neue Gesetz sieht hierfür nun eine Gebühr von 2 Euro vor.

Die Regierung rechnet durch diese Maßnahmen mit Mehreinnahmen für die Landeskasse in noch nicht zu beziffernder Höhe.

Hintergrund:
                             siehe Artikel

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