Top 11:
Entwurf eines Gesetzes zum
Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3747
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 128. Sitzung am 11. November 2004)
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Aufruf
gemeinsam mit: |
Top 19:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes
Gesetzentwurf
der Fraktionen von SPD und B`90/DIE GRÜNEN |
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Top 44:
Tierschutz in
Schleswig-Holstein 2004
Bericht der Landesregierung |
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Rundfunk:
Landtag ebnet Weg für höhere Gebühren
Schleswig-Holstein
stimmt Änderungsstaatsvertrag zu /
"Regional-Fenster" erneut Thema im Landtag
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Kiel (SHL). Der Landtag hat in einer
medienpolitischen General-Debatte den Weg für eine Erhöhung
der Rundfunkgebühren um 88 Cent zum April kommenden Jahres freigemacht. Dies ist ein zentraler Punkt des 8.
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages, den das Parlament am
Mittwoch, 15. Dezember 2004, mit der Mehrheit von Rot-Grün
sowie eines Teiles der CDU-Fraktion bei Enthaltung des SSW
ratifiziert hat. Die Rundfunkgebühren sollen bei Zustimmung der übrigen Landesparlamente auf monatlich 17,03 Euro im Monat steigen.
Zugleich will Rot-Grün die
schleswig-holsteinischen Regionalfenster von Sat.1 und RTL
umbauen. Laut einem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, den
die Abgeordneten in Erster Lesung behandelten, soll die
Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR)
die regionalen Fenster künftig unabhängig vom
Hauptprogrammanbieter ausschreiben und den Zuschlag auch gegen
den Willen der Sender erteilen können. Insbesondere die FDP übte hieran
heftige Kritik.
Mit Blick auf den Staatsvertrag sprachen sich
die Koalition und der SSW für eine angemessene Ausstattung der
öffentlich-rechtlichen Sender aus. Die Anstalten stünden auf
Grund der geringen Gebührenerhöhung vor großen
Herausforderungen. Hintergrund: Die Ministerpräsidenten der
Länder waren bei der Festelegung der Gebührenerhöhung
erstmals unterhalb der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. Die CDU hingegen begrüßte
die niedrigere Gebührenerhöhung – diese sei "sozialverträglich"
ausgefallen. Die Rundfunkgebühren seien kein "Selbstbedienungsladen".
Öffentlich-Rechtliche zum Sparen
aufgefordert
Die Opposition und der SSW machten
datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Staatsvertrag
geltend. Sie kritisieren die Regelung, dass die
Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) bei der Beschaffung
persönlicher Daten auch kommerzielle Adressanbieter nutzen
darf. Die Koalition hatte ihre Position zu diesem Thema in einem
Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht – sie fordert
darin die rechtzeitige Einbeziehung der Parlamente bei der
nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. CDU und SSW
schlossen sich in der Abstimmung dem Papier an. Zugleich wurden die öffentlich-rechtlichen Sender von SPD, Grünen, CDU und
SSW aufgefordert, ihre Sparbemühungen fortzusetzen. Der NDR sei auf
dem richtigen Weg, lobten die Parlamentarier. Die FDP stimmte gegen
eine entsprechende Entschließung.
In puncto Regionalfenster der privaten TV-Sender
traten große Meinungsverschiedenheiten zu Tage: Koalition und
Regierung betonten, eine solche gesetzliche Regelung sei nach
Ratifizierung des Staatsvertrags nötig geworden. Eine ähnliche
Regional-Klausel sei in Baden-Württemberg bereits in Kraft. Weitere Beratungen folgen im Innen- und Rechtsausschuss. Die Gesetzesinitiative knüpft
an einen Landtagsbeschluss vom September an, den Privatsendern die
Produktion ihrer Regionalprogramme in Schleswig-Holstein vorzuschreiben.
Hauptredner:
Gisela Böhrk (SPD)
, Martin Kayenburg (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene
Fröhlich (Grüne) , Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin
Anne Lütkes (Grüne, in Vertretung von Ministerpräsidentin
Heide Simonis, SPD)
Hintergrund:
Der Landtag berät ein
Paket von Vorlagen zum Rundfunkwesen:
- Die
Ministerpräsidenten der Länder haben Mitte Oktober
den Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des
Rundfunkrechts unterzeichnet. Dieser Vertrag muss nun
von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Ein
Bestandteil des Vertragswerks ist die Anhebung der
Rundfunkgebühren um 88 Cent auf dann monatlich 17,03
Euro ab April 2005 bis 2009. Hierüber war es zum
Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten und einigen Ministerpräsidenten
gekommen. Grund: Die Regierungschefs sind bei der
Erhöhung unterhalb der Empfehlung der Kommission für
die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben.
Diese hatte eine Anhebung der Gebühren um 1,09 Euro
empfohlen. Die ARD rechnet daher mit Mindereinnahmen
von 280 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren.
Das ZDF geht von einem Minus von 59 Millionen allein
im nächsten Jahr aus. Beide Sender kündigten
Einsparmaßnahmen sowie Streichungen im
Programm-Angebot an. Ein weiterer Schwerpunkt des
Staatsvertrags ist die Beschränkung der
öffentlich-rechtlichen Programme. So soll die ARD
keine Fernseh- oder Hörfunkangebote über den
gegenwärtigen Stand hinaus anbieten dürfen. Auch
werden die Online- und Marketingkosten der Sender
begrenzt. Der zuständige Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit die
unveränderte Annahme des Staatsvertrags.
- In
einem Entschließungsantrag zum Staatsvertrag fordern
SPD und Grüne die öffentlich-rechtlichen Sender auf,
ihre Strukturreformen voranzutreiben. Sie loben den
NDR für seine sparsame Verwendung der Haushaltsmittel
und erinnern an den Kulturauftrag der
öffentlich-rechtlichen Anstalten.
- Mit
einem weiteren Gesetzentwurf, den SPD und Grüne zur
Ersten Lesung einbringen, will die Koalition die
beiden größten Privatsender (zurzeit RTL und Sat.1)
verpflichten, durch einen lokalen „Fensterprogrammveranstalter"
eine werktägliche halbstündige Regionalsendung mit
„Schleswig-Holstein-Bezug" zu senden. Dieser
„Fensterprogrammveranstalter" soll redaktionell
unabhängig vom Hauptsender sein und von diesem
finanziell abgesichert werden. Dieser Entwurf knüpft
an einen Beschluss des Landtags vom September an, den
Privatsendern die Produktion ihrer Regionalprogramme
vor Ort vorzuschreiben.
mehr
Informationen: plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/
texte/04_06_rundfunk_verwaltungskosten.htm)
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Informationen: plenum-online, November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/57_16_akw_rundfunk.htm)
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Ein Herz
für Tiere
Minister legt
Tierschutzbericht vor
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Kiel (SHL). Der Tierschutz ist den Politikern
in Schleswig-Holstein über
die Parteigrenzen hinweg eine Herzensangelegenheit. Das haben
Sprecher aller Fraktionen am Freitag, 17. Dezember, anlässlich
der Vorstellung des aktuellen Tierschutzberichtes klar gestellt.
Während sich Rot-Grün jedoch selbst als "Speerspitze"
des Tierschutzes bezeichnete, warf die Opposition der
Regierungskoalition zahlreiche Versäumnisse vor.
Bei der Vorstellung des Berichts hatte
Umweltminister Klaus Müller (Grüne) vor allem die Erfolge der
Landesregierung in Sachen Tierschutz heraus gestellt, unter
anderem neue Verordnungen zur artgerechten Haltung von Pferden,
Schweinen und Pelztieren. Zudem habe er sich auf Bundesebene
für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz stark
gemacht, so Müller. Lobbyarbeit werde nach wie vor für die
Einführung des Verbandsklagerechtes geleistet. Damit könnten
Tierschutzorganisationen künftig als Kläger auftreten und
"den Tieren eine Stimme verleihen", sagte Müller.
Garg: Tierschutz darf kein Lippenbekenntnis
bleiben
Für Jutta Scheicht (CDU) waren dies "nichts
als schöne Worte". Die Koalition missbrauche die Tierliebe
der Bürger, um ihre Wählerschaft zu mobilisieren. Tatsächlich
habe sich in Schleswig-Holstein die Zahl der Tierversuche unter
Rot-Grün mehr als verdoppelt. Laut Bericht von 13.905 im Jahr
1995 auf 32.513 im Jahr 2003. Übertrieben strenge
Haltungsbedingungen und Verbandsklagerecht führten zudem zur
Abwanderung von Zuchten in das Ausland: "Der Missstand wird
nicht abgeschafft, sondern lediglich verlagert", mahnte
Scheicht europäische Lösungen bei der Tierhaltung an. Heiner
Garg (FDP) kritisierte rot-grüne Mittelkürzungen im
Tierschutzbereich. Die entsprechenden Haushaltsposten seien
gegen Null herunter gefahren worden. Tierschutz dürfe aber kein
"Lippenbekenntnis" bleiben, so Garg, sondern benötige
der "konkreten finanziellen Unterstützung".
Tierschutz habe vor allem auch etwas mit
gesetzlichen Normen – wie etwa vorgeschriebenen Käfiggrößen
für Legehennen– zu tun, hielt Detlef Matthiessen von den
Grünen dagegen. "Wir stellen eine Speerspitze dar, die
manchem Agrarindustriellen oder Versuchslaborbetreiber ein Dorn
im Auge ist", sagte Matthiessen an die Adresse Scheichts.
Die CDU habe dagegen seit Jahren den "Bremshebel" in
der Hand. Sandra Redmann (SPD) fügte hinzu: Tierschutz und
Ökonomie müssten sich nicht ausschließen. Daneben halte sie
die Einführung eines Verbandsklagerechtes für unerlässlich.
Lars Harms vom SSW forderte in diesem Zusammenhang den Erlass
eines Landesgesetzes zu prüfen, sollte sich auf Bundesebene
keine Mehrheit für die Verbandsklage finden.
Der Umweltausschuss wird den Bericht
abschließend beraten.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag den Tierschutzbericht
2004 vor. Einige Punkte aus diesem Papier:
Seit 2002 wird der Tierschutz als Staatsziel
in Artikel 20a des Grundgesetzes erwähnt. Die Erfüllung
eines Staatsziels ist im Gegensatz zu einem Grundrecht
nicht einklagbar. Dennoch wird die Position des
Tierschutzes gestärkt. Deutschland ist das erste EU-Land,
in dem der Tierschutz Verfassungsrang erhält. Vor diesem
Hintergrund befürwortete das zuständige
Umweltministerium ein Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzorganisationen.
In der Tierhaltung haben sich die Bedingungen
für Legehennen in den letzten Jahren verbessert.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(BVG) aus dem Jahr 1999, das 2001 in einer neuen
Hennenhaltungs-Verordnung auf Bundesebene umgesetzt wurde.
Demnach gibt es Mindestanforderungen wie einen Besatz von
maximal neun Hennen pro m2 (entsprechend 1100
cm2 pro Henne), mindestens 15 cm pro Tier auf
den Sitzstangen und mindestens acht Stunden Dunkelphase.
Nach Verkündigung des oben erwähnten
BVG-Urteils sind auch schärfere Bedingungen für die
Schweinehaltung in Kraft getreten. In Schleswig-Holstein
gibt es seit 2001 einen entsprechenden Erlass, der mehr
Platz, eine verbesserte Liegefläche und mehr
Beschäftigungsmöglichkeiten für die bewegungsfreudigen
Tiere vorsieht.
Beim Mastgeflügel besteht seit 1999 eine
Vereinbarung zwischen dem Geflügelwirtschaftsverband und
dem Land zur Haltung von Broilern. Diese regelt unter
anderem die Gesundheitskontrolle, die maximale
Besatzdichte und die Klimaverhältnisse im Stall. Als
Ergebnis sind in denn letzten Jahren die Verlustraten
rückläufig. Diese Vereinbarung greift einer
entsprechenden EU-Richtlinie vor, die für dieses Jahr
angekündigt war, aber noch nicht vorliegt.
Seit 2003 besteht ein Verbot der Haltung von
Affen, Bären und Elefanten in Zirkusbetrieben.
Schleswig-Holstein strebt darüber hinaus die Ausweitung
des Verbots auf sämtliche Wildtierarten und die
Erstellung einer Positivliste an. In dieser Liste sollen
die Tierarten definiert werden, deren Haltung im Zirkus
auf keine Tierschutz-Bedenken stößt.
Auf Tierversuche kann nach Auffassung der
Landesregierung wegen ihrer Bedeutung für die
Krankheitsvorbeugung, die Erkennung von
Umweltgefährdungen, die Produktprüfung und die
Grundlagenforschung nicht gänzlich verzichtet werden.
Experimente an Wirbeltieren bedürfen einer behördlichen
Genehmigung, zudem müssen Einrichtungen, die solche
Versuche vornehmen, einen oder mehrere
Tierschutzbeauftragte bestellen. In Schleswig-Holstein
sind im Vorjahr 32.513 Versuchstiere zum Einsatz gekommen
(1995: 13.905), darunter rund 12.000 Mäuse, 8.800 Fische
und 8.800 Ratten.
Das Land fördert den Tierschutz unter
anderem durch die Auslobung eines Tierschutzpreises und
eines Wettbewerbs für die artgerechte Tierhaltung. Im
ersten Halbjahr 2004 wurden fünf Tierschutzvereine mit
51.250 Euro unterstützt. Seit Mai dieses Jahres gibt es
einen ehrenamtlichen Tierschutzbeirat, der das Ministerium
berät und zu Fachfragen Stellung nimmt.
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