Auf dieser Seite: Rundfunk  -  Tierschutz

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Top 11: 
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3747
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses 
(1. Lesung 128. Sitzung am 11. November 2004)
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3823, 15/3830
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und B`90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3833


Top 44: 
Tierschutz in Schleswig-Holstein 2004
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/3737
-Plenarprotokoll-
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Rundfunk: Landtag ebnet Weg für höhere Gebühren
Schleswig-Holstein stimmt Änderungsstaatsvertrag zu / "Regional-Fenster" erneut Thema im Landtag

Kiel (SHL). Der Landtag hat in einer medienpolitischen General-Debatte den Weg für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent zum April kommenden Jahres freigemacht. Dies ist ein zentraler Punkt des 8. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages, den das Parlament am Mittwoch, 15. Dezember 2004, mit der Mehrheit von Rot-Grün sowie eines Teiles der CDU-Fraktion bei Enthaltung des SSW ratifiziert hat. Die Rundfunkgebühren sollen bei Zustimmung der übrigen Landesparlamente auf monatlich 17,03 Euro im Monat steigen. Zugleich will Rot-Grün die schleswig-holsteinischen Regionalfenster von Sat.1 und RTL umbauen. Laut einem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, den die Abgeordneten in Erster Lesung behandelten, soll die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) die regionalen Fenster künftig unabhängig vom Hauptprogrammanbieter ausschreiben und den Zuschlag auch gegen den Willen der Sender erteilen können. Insbesondere die FDP übte hieran heftige Kritik.

Mit Blick auf den Staatsvertrag sprachen sich die Koalition und der SSW für eine angemessene Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Sender aus. Die Anstalten stünden auf Grund der geringen Gebührenerhöhung vor großen Herausforderungen. Hintergrund: Die Ministerpräsidenten der Länder waren bei der Festelegung der Gebührenerhöhung erstmals unterhalb der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. Die CDU hingegen begrüßte die niedrigere Gebührenerhöhung – diese sei "sozialverträglich" ausgefallen. Die Rundfunkgebühren seien kein "Selbstbedienungsladen". 

Öffentlich-Rechtliche zum Sparen aufgefordert

Die Opposition und der SSW machten datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Staatsvertrag geltend. Sie kritisieren die Regelung, dass die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) bei der Beschaffung persönlicher Daten auch kommerzielle Adressanbieter nutzen darf. Die Koalition hatte ihre Position zu diesem Thema in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht – sie fordert darin die rechtzeitige Einbeziehung der Parlamente bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. CDU und SSW schlossen sich in der Abstimmung dem Papier an. Zugleich wurden die öffentlich-rechtlichen Sender von SPD, Grünen, CDU und SSW aufgefordert, ihre Sparbemühungen fortzusetzen. Der NDR sei auf dem richtigen Weg, lobten die Parlamentarier. Die FDP stimmte gegen eine entsprechende Entschließung.

In puncto Regionalfenster der privaten TV-Sender traten große Meinungsverschiedenheiten zu Tage: Koalition und Regierung betonten, eine solche gesetzliche Regelung sei nach Ratifizierung des Staatsvertrags nötig geworden. Eine ähnliche Regional-Klausel sei in Baden-Württemberg bereits in Kraft. Weitere Beratungen folgen im Innen- und Rechtsausschuss. Die Gesetzesinitiative knüpft an einen Landtagsbeschluss vom September an, den Privatsendern die Produktion ihrer Regionalprogramme in Schleswig-Holstein vorzuschreiben.

Hauptredner: Gisela Böhrk (SPD) , Martin Kayenburg (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne) , Silke Hinrichsen (SSW), Justizministerin Anne Lütkes (Grüne, in Vertretung von Ministerpräsidentin Heide Simonis, SPD)

Hintergrund:
   Der Landtag berät ein Paket von Vorlagen zum Rundfunkwesen:
  • Die Ministerpräsidenten der Länder haben Mitte Oktober den Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Rundfunkrechts unterzeichnet. Dieser Vertrag muss nun von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Ein Bestandteil des Vertragswerks ist die Anhebung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf dann monatlich 17,03 Euro ab April 2005 bis 2009. Hierüber war es zum Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einigen Ministerpräsidenten gekommen. Grund: Die Regierungschefs sind bei der Erhöhung unterhalb der Empfehlung der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. Diese hatte eine Anhebung der Gebühren um 1,09 Euro empfohlen. Die ARD rechnet daher mit Mindereinnahmen von 280 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Das ZDF geht von einem Minus von 59 Millionen allein im nächsten Jahr aus. Beide Sender kündigten Einsparmaßnahmen sowie Streichungen im Programm-Angebot an. Ein weiterer Schwerpunkt des Staatsvertrags ist die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Programme. So soll die ARD keine Fernseh- oder Hörfunkangebote über den gegenwärtigen Stand hinaus anbieten dürfen. Auch werden die Online- und Marketingkosten der Sender begrenzt. Der zuständige Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit die unveränderte Annahme des Staatsvertrags.
  • In einem Entschließungsantrag zum Staatsvertrag fordern SPD und Grüne die öffentlich-rechtlichen Sender auf, ihre Strukturreformen voranzutreiben. Sie loben den NDR für seine sparsame Verwendung der Haushaltsmittel und erinnern an den Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
  • Mit einem weiteren Gesetzentwurf, den SPD und Grüne zur Ersten Lesung einbringen, will die Koalition die beiden größten Privatsender (zurzeit RTL und Sat.1) verpflichten, durch einen lokalen „Fensterprogrammveranstalter" eine werktägliche halbstündige Regionalsendung mit „Schleswig-Holstein-Bezug" zu senden. Dieser „Fensterprogrammveranstalter" soll redaktionell unabhängig vom Hauptsender sein und von diesem finanziell abgesichert werden. Dieser Entwurf knüpft an einen Beschluss des Landtags vom September an, den Privatsendern die Produktion ihrer Regionalprogramme vor Ort vorzuschreiben.

mehr Informationen: plenum-online, September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/
texte/04_06_rundfunk_verwaltungskosten.htm)
mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/
texte/57_16_akw_rundfunk.htm)

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Ein Herz für Tiere
Minister legt Tierschutzbericht vor

Kiel (SHL). Der Tierschutz ist den Politikern in Schleswig-Holstein über die Parteigrenzen hinweg eine Herzensangelegenheit. Das haben Sprecher aller Fraktionen am Freitag, 17. Dezember, anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tierschutzberichtes klar gestellt. Während sich Rot-Grün jedoch selbst als "Speerspitze" des Tierschutzes bezeichnete, warf die Opposition der Regierungskoalition zahlreiche Versäumnisse vor.

Bei der Vorstellung des Berichts hatte Umweltminister Klaus Müller (Grüne) vor allem die Erfolge der Landesregierung in Sachen Tierschutz heraus gestellt, unter anderem neue Verordnungen zur artgerechten Haltung von Pferden, Schweinen und Pelztieren. Zudem habe er sich auf Bundesebene für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz stark gemacht, so Müller. Lobbyarbeit werde nach wie vor für die Einführung des Verbandsklagerechtes geleistet. Damit könnten Tierschutzorganisationen künftig als Kläger auftreten und "den Tieren eine Stimme verleihen", sagte Müller.

Garg: Tierschutz darf kein Lippenbekenntnis bleiben

Für Jutta Scheicht (CDU) waren dies "nichts als schöne Worte". Die Koalition missbrauche die Tierliebe der Bürger, um ihre Wählerschaft zu mobilisieren. Tatsächlich habe sich in Schleswig-Holstein die Zahl der Tierversuche unter Rot-Grün mehr als verdoppelt. Laut Bericht von 13.905 im Jahr 1995 auf   32.513 im Jahr 2003. Übertrieben strenge Haltungsbedingungen und Verbandsklagerecht führten zudem zur Abwanderung von Zuchten in das Ausland: "Der Missstand wird nicht abgeschafft, sondern lediglich verlagert", mahnte Scheicht europäische Lösungen bei der Tierhaltung an. Heiner Garg (FDP) kritisierte rot-grüne Mittelkürzungen im Tierschutzbereich. Die entsprechenden Haushaltsposten seien gegen Null herunter gefahren worden. Tierschutz dürfe aber kein "Lippenbekenntnis" bleiben, so Garg, sondern benötige der "konkreten finanziellen Unterstützung".

Tierschutz habe vor allem auch etwas mit gesetzlichen Normen – wie etwa vorgeschriebenen Käfiggrößen für Legehennen– zu tun, hielt Detlef Matthiessen von den Grünen dagegen. "Wir stellen eine Speerspitze dar, die manchem Agrarindustriellen oder Versuchslaborbetreiber ein Dorn im Auge ist", sagte Matthiessen an die Adresse Scheichts. Die CDU habe dagegen seit Jahren den "Bremshebel" in der Hand. Sandra Redmann (SPD) fügte hinzu: Tierschutz und Ökonomie müssten sich nicht ausschließen. Daneben halte sie die Einführung eines Verbandsklagerechtes für unerlässlich. Lars Harms vom SSW forderte in diesem Zusammenhang den Erlass eines Landesgesetzes zu prüfen, sollte sich auf Bundesebene keine Mehrheit für die Verbandsklage finden.

Der Umweltausschuss wird den Bericht abschließend beraten.

Hintergrund:
   Die Landesregierung legt dem Landtag den Tierschutzbericht 2004 vor. Einige Punkte aus diesem Papier:
   Seit 2002 wird der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes erwähnt. Die Erfüllung eines Staatsziels ist im Gegensatz zu einem Grundrecht nicht einklagbar. Dennoch wird die Position des Tierschutzes gestärkt. Deutschland ist das erste EU-Land, in dem der Tierschutz Verfassungsrang erhält. Vor diesem Hintergrund befürwortete das zuständige Umweltministerium ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen.
   In der Tierhaltung haben sich die Bedingungen für Legehennen in den letzten Jahren verbessert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) aus dem Jahr 1999, das 2001 in einer neuen Hennenhaltungs-Verordnung auf Bundesebene umgesetzt wurde. Demnach gibt es Mindestanforderungen wie einen Besatz von maximal neun Hennen pro m2 (entsprechend 1100 cm2 pro Henne), mindestens 15 cm pro Tier auf den Sitzstangen und mindestens acht Stunden Dunkelphase.
   Nach Verkündigung des oben erwähnten BVG-Urteils sind auch schärfere Bedingungen für die Schweinehaltung in Kraft getreten. In Schleswig-Holstein gibt es seit 2001 einen entsprechenden Erlass, der mehr Platz, eine verbesserte Liegefläche und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für die bewegungsfreudigen Tiere vorsieht.
   Beim Mastgeflügel besteht seit 1999 eine Vereinbarung zwischen dem Geflügelwirtschaftsverband und dem Land zur Haltung von Broilern. Diese regelt unter anderem die Gesundheitskontrolle, die maximale Besatzdichte und die Klimaverhältnisse im Stall. Als Ergebnis sind in denn letzten Jahren die Verlustraten rückläufig. Diese Vereinbarung greift einer entsprechenden EU-Richtlinie vor, die für dieses Jahr angekündigt war, aber noch nicht vorliegt.
   Seit 2003 besteht ein Verbot der Haltung von Affen, Bären und Elefanten in Zirkusbetrieben. Schleswig-Holstein strebt darüber hinaus die Ausweitung des Verbots auf sämtliche Wildtierarten und die Erstellung einer Positivliste an. In dieser Liste sollen die Tierarten definiert werden, deren Haltung im Zirkus auf keine Tierschutz-Bedenken stößt.
   Auf Tierversuche kann nach Auffassung der Landesregierung wegen ihrer Bedeutung für die Krankheitsvorbeugung, die Erkennung von Umweltgefährdungen, die Produktprüfung und die Grundlagenforschung nicht gänzlich verzichtet werden. Experimente an Wirbeltieren bedürfen einer behördlichen Genehmigung, zudem müssen Einrichtungen, die solche Versuche vornehmen, einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen. In Schleswig-Holstein sind im Vorjahr 32.513 Versuchstiere zum Einsatz gekommen (1995: 13.905), darunter rund 12.000 Mäuse, 8.800 Fische und 8.800 Ratten.
   Das Land fördert den Tierschutz unter anderem durch die Auslobung eines Tierschutzpreises und eines Wettbewerbs für die artgerechte Tierhaltung. Im ersten Halbjahr 2004 wurden fünf Tierschutzvereine mit 51.250 Euro unterstützt. Seit Mai dieses Jahres gibt es einen ehrenamtlichen Tierschutzbeirat, der das Ministerium berät und zu Fachfragen Stellung nimmt
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