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Rauchmelder
und Wasserzähler werden Pflicht
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Kiel (SHL). In
Schleswig-Holstein müssen alle Wohnungen bis Ende 2009 mit
Rauchmeldern ausgerüstet werden und bis Ende 2014 einen eigenen
Wasserzähler erhalten. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW
verabschiedete der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember, ein
entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung. Mit
dieser Verpflichtung wird einerseits eine Erhöhung der
Sicherheit angestrebt, andererseits soll durch die Installierung
von Wasserzählern der Wasserverbrauch gesenkt werden und die
Abrechnung nach individuellem Verbrauch möglich sein. Vertreter
der Opposition kritisierten die "Regelungswut" der
Koalition und befürworteten statt dessen freiwillige Lösungen
der Hauseigentümer.
Die Änderung der
Landesbauordnung ist für Neubauten umgehend zu
berücksichtigen, bei älteren Gebäuden gelten die festgelegten
Fristen. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als
Rettungswege dienen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder
angebracht werden. Durch den Einbau von Wasserzählern in jede
Wohnung soll der Mieter den Wasserverbrauch besser kontrolliert
können. Als Beispiel für den Erfolg dieser Maßnahme diente
Hamburg, wo nach einer ähnlichen Regelung der Wasserverbrauch
um 15 Prozent zurückgegangen war.
Opposition setzt
auf Freiwilligkeit
Die Opposition
zeigte sich mit dem gesetzlich verpflichtenden Einbau von
Feuermeldern und Wasserzählern nicht einverstanden. Monika
Schwalm (CDU) bezeichnete das Gesetz als überflüssig, da der
Einbau der Geräte in Altbauten nicht zu angemessenen Kosten
kontrolliert werden könne. Der Liberale Günther Hildebrand
bemängelte, die Installierung von Feuermeldern sei nicht
sinnvoll, solange nicht auch die Frage der Wartung geregelt sei.
Dies betreffe vor allem batterie-betriebene Rauchmelder.
Renate Gröpel (SPD)
begründete dagegen die Einbau-Verpflichtung mit der möglichen
Rettung von Menschenleben, besonders der von Kindern. In anderen
Ländern wie den USA sei die Zahl der Todesfälle durch ein
ähnliches Gesetz zurückgegangen. Appelle an freiwillige
Maßnahmen der Hauseigentümer hätten in der Vergangenheit
wenig genützt, befand Irene Fröhlich von den Grünen. Auch der
Einbau von Wasserzählern sei zu begrüßen, da er
umweltfreundliches Verhalten fördern könne. Silke Hinrichsen
(SSW) hielt vor allem die in dem Gesetz getroffenen
Übergangsfristen für lobenswert, da sie den Aufwand der
notwendigen Installierung im Rahmen halten würden.
Baugesetz:
Längere Fristen für Umnutzung
Innenminister Klaus Buß
(SPD) begrüßte das neue Gesetz und appellierte zugleich an die
Eigenverantwortung der Bürger, sich etwa selbst um die
Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zu kümmern. Zugleich wurde
einstimmig ein Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des
Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes gebilligt. Demnach dürfen
Landwirte noch bis ins Jahr 2008 alte landwirtschaftliche
Gebäude zu einer anderweitigen Nutzung – etwa als
Ferienwohnung oder Cafe – umbauen. Vertreter aller Parteien
betonten die dadurch zunehmende Planungssicherheit für
landwirtschaftliche Betriebe. Nach bislang geltendem Recht war
es nur bis Ende 2004 möglich, eine Umnutzung zu beantragen.
Hintergrund:
Der Landtag behandelt in Zweiter
Lesung zwei Entwürfe zur Änderung der Baugesetzgebung.
- Rot-Grün hat dem
Parlament einen Entwurf zur Änderung der
Landesbauordnung vorgelegt. Demzufolge sollen
Hauseigentümer verpflichtet werden, in jede Wohnung
Rauchmelder sowie einen Wasserzähler einzubauen. Nach
den Vorstellungen von SPD und Grünen soll in
Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als
Rettungswege dienen, jeweils mindestens ein
Rauchmelder angebracht werden. Dies soll für
Neubauten zwingend sein, Eigentümer von Altbauten
sollen bis 2009 nachrüsten. Rot-Grün verweist als
Begründung auf entsprechende Empfehlungen der
Feuerwehr. Durch den Einbau von Wasserzählern in jede
Wohnung soll der Wasserverbrauch für Mieter besser zu
kontrollieren sein. Die Koalition nennt das Beispiel
Hamburg, wo nach einer ähnlichen Regelung der
Wasserverbrauch um 15 Prozent zurückgegangen sei.
Auch diese Vorgabe soll für Neubauten zwingend sein,
für Altbauten ist eine zehnjährige Übergangsfrist
geplant. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem
Landtag mit rot-grüner Mehrheit die Annahme dieser
Vorlage.
- Die CDU hat einen
Entwurf zur Änderung des
Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes eingebracht.
Hintergrund: Nach geltendem Recht kann eine
"Umnutzung" von alten landwirtschaftlichen
Gebäuden nur noch bis Ende 2004 bei den Bauämtern
beantragt werden. Die CDU will die Frist bis 2008
verlängern und so den Umbau etwa von Scheunen zu
Ferienwohnungen auch künftig erleichtern. Auch diesem
Vorschlag schließt sich der Innen- und
Rechtsausschuss an.
mehr
Informationen: plenum-online, November
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/
meldungen2.htm)
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neu: von
der Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
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Einer
rot-grünen Vorlage zufolge sollen künftig alle 54
Ämter in Schleswig-Holstein mit mehr als 8.000
Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister
wählen dürfen. Ab 15.000 Einwohnern soll eine
professionelle Leitung dann sogar verbindlich sein,
wie es beispielsweise die drei Kieler Umlandgemeinden
Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg bei ihren
Fusionsbestrebungen möchten. Der Entwurf sieht vor,
dass die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende
Amts-Versammlung bestimmt werden, der die
Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören
sollen. Eine Direktwahl durch die Bürger ist also
nicht vorgesehen. Der Amts-Bürgermeister soll für
sechs bis acht Jahre gewählt werden.
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Die
FDP-Fraktion will per Gesetz die Gemeinde- und die
Kreisordnung des Landes mit dem Ziel ändern, dass
kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschussposten
auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden.
Hierzu schlagen die Liberalen bei der Berechnung der
Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der
Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang
verwendeten Methode nach d’Hondt vor. Zudem fordern
sie eine Grundmandatsklausel, um auch kleinen
Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu
sichern. Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, dass die von kleinen
Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie
Kreistagen häufig angewendete Methode der
Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt
hat. Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von
Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die
erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen. Nach
dem Urteil wurden zahlreiche Kommunal-Ausschüsse
zuungunsten der "Kleinen" neu besetzt. Die
Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen
Fraktionen in die Gremien sichern. Ausschüsse haben
auf kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie
besitzen nicht nur eine beratende Funktion, sondern
können auch Entscheidungen treffen.
Der Innen-
und Rechtsausschuss wird am Donnerstag, 16. Dezember, in
der Mittagspause das Thema erörtern und eine
Beschlussempfehlung erarbeiten.
mehr
Informationen: plenum-online, Juni
2004 / August
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/08_09_hafen_kommunalvorschriften.htm /
www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/07_22_kommunaleverwaltung.htm)
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