Auf dieser Seite: Baugesetz/-verordnung  –  Verwaltungsstruktur/Kommunalrecht  

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Top 12: 
a. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3715

b. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3756

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 129. Sitzung am 12. November 2004)

Drucksache: 15/3824
-Plenarprotokoll-
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Top 6: 
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3602

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 121. Sitzung am 25. August 2004)

Drucksache: 15/3818
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 7: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3470

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 119. Sitzung am 17. Juni 2004)

       neu: von der Tagesordnung abgesetzt

Drucksache: 15/3819
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Rauchmelder und Wasserzähler werden Pflicht

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein müssen alle Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchmeldern ausgerüstet werden und bis Ende 2014 einen eigenen Wasserzähler erhalten. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW verabschiedete der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember, ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung. Mit dieser Verpflichtung wird einerseits eine Erhöhung der Sicherheit angestrebt, andererseits soll durch die Installierung von Wasserzählern der Wasserverbrauch gesenkt werden und die Abrechnung nach individuellem Verbrauch möglich sein. Vertreter der Opposition kritisierten die "Regelungswut" der Koalition und befürworteten statt dessen freiwillige Lösungen der Hauseigentümer. 

Die Änderung der Landesbauordnung ist für Neubauten umgehend zu berücksichtigen, bei älteren Gebäuden gelten die festgelegten Fristen. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. Durch den Einbau von Wasserzählern in jede Wohnung soll der Mieter den Wasserverbrauch besser kontrolliert können. Als Beispiel für den Erfolg dieser Maßnahme diente Hamburg, wo nach einer ähnlichen Regelung der Wasserverbrauch um 15 Prozent zurückgegangen war.

Opposition setzt auf Freiwilligkeit

Die Opposition zeigte sich mit dem gesetzlich verpflichtenden Einbau von Feuermeldern und Wasserzählern nicht einverstanden. Monika Schwalm (CDU) bezeichnete das Gesetz als überflüssig, da der Einbau der Geräte in Altbauten nicht zu angemessenen Kosten kontrolliert werden könne. Der Liberale Günther Hildebrand bemängelte, die Installierung von Feuermeldern sei nicht sinnvoll, solange nicht auch die Frage der Wartung geregelt sei. Dies betreffe vor allem batterie-betriebene Rauchmelder.

Renate Gröpel (SPD) begründete dagegen die Einbau-Verpflichtung mit der möglichen Rettung von Menschenleben, besonders der von Kindern. In anderen Ländern wie den USA sei die Zahl der Todesfälle durch ein ähnliches Gesetz zurückgegangen. Appelle an freiwillige Maßnahmen der Hauseigentümer hätten in der Vergangenheit wenig genützt, befand Irene Fröhlich von den Grünen. Auch der Einbau von Wasserzählern sei zu begrüßen, da er umweltfreundliches Verhalten fördern könne. Silke Hinrichsen (SSW) hielt vor allem die in dem Gesetz getroffenen Übergangsfristen für lobenswert, da sie den Aufwand der notwendigen Installierung im Rahmen halten würden.

Baugesetz: Längere Fristen für Umnutzung

Innenminister Klaus Buß (SPD) begrüßte das neue Gesetz und appellierte zugleich an die Eigenverantwortung der Bürger, sich etwa selbst um die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zu kümmern. Zugleich wurde einstimmig ein Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes gebilligt. Demnach dürfen Landwirte noch bis ins Jahr 2008 alte landwirtschaftliche Gebäude zu einer anderweitigen Nutzung – etwa als Ferienwohnung oder Cafe – umbauen. Vertreter aller Parteien betonten die dadurch zunehmende Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe. Nach bislang geltendem Recht war es nur bis Ende 2004 möglich, eine Umnutzung zu beantragen.

Hintergrund:
  Der Landtag behandelt in Zweiter Lesung zwei Entwürfe zur Änderung der Baugesetzgebung.
  • Rot-Grün hat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt. Demzufolge sollen Hauseigentümer verpflichtet werden, in jede Wohnung Rauchmelder sowie einen Wasserzähler einzubauen. Nach den Vorstellungen von SPD und Grünen soll in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, jeweils mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. Dies soll für Neubauten zwingend sein, Eigentümer von Altbauten sollen bis 2009 nachrüsten. Rot-Grün verweist als Begründung auf entsprechende Empfehlungen der Feuerwehr. Durch den Einbau von Wasserzählern in jede Wohnung soll der Wasserverbrauch für Mieter besser zu kontrollieren sein. Die Koalition nennt das Beispiel Hamburg, wo nach einer ähnlichen Regelung der Wasserverbrauch um 15 Prozent zurückgegangen sei. Auch diese Vorgabe soll für Neubauten zwingend sein, für Altbauten ist eine zehnjährige Übergangsfrist geplant. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit rot-grüner Mehrheit die Annahme dieser Vorlage.
  • Die CDU hat einen Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes eingebracht. Hintergrund: Nach geltendem Recht kann eine "Umnutzung" von alten landwirtschaftlichen Gebäuden nur noch bis Ende 2004 bei den Bauämtern beantragt werden. Die CDU will die Frist bis 2008 verlängern und so den Umbau etwa von Scheunen zu Ferienwohnungen auch künftig erleichtern. Auch diesem Vorschlag schließt sich der Innen- und Rechtsausschuss an.

mehr Informationen: plenum-online, November 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2004/texte/
meldungen2.htm)

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Verwaltung

neu: von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  • Einer rot-grünen Vorlage zufolge sollen künftig alle 54 Ämter in Schleswig-Holstein mit mehr als 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Amts-Bürgermeister wählen dürfen. Ab 15.000 Einwohnern soll eine professionelle Leitung dann sogar verbindlich sein, wie es beispielsweise die drei Kieler Umlandgemeinden Schönkirchen, Heikendorf und Mönkeberg bei ihren Fusionsbestrebungen möchten. Der Entwurf sieht vor, dass die Verwaltungschefs durch eine neu zu schaffende Amts-Versammlung bestimmt werden, der die Gemeindevertreter aller Gemeinden des Amtes angehören sollen. Eine Direktwahl durch die Bürger ist also nicht vorgesehen. Der Amts-Bürgermeister soll für sechs bis acht Jahre gewählt werden. 

  • Die FDP-Fraktion will per Gesetz die Gemeinde- und die Kreisordnung des Landes mit dem Ziel ändern, dass kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschussposten auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt werden. Hierzu schlagen die Liberalen bei der Berechnung der Ausschusssitze pro Partei die Anwendung der Rechenmethode nach Hare-Niemeyer anstelle der bislang verwendeten Methode nach d’Hondt vor. Zudem fordern sie eine Grundmandatsklausel, um auch kleinen Kommunal-Fraktionen Plätze in den Ausschüssen zu sichern. Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die von kleinen Fraktionen in Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen häufig angewendete Methode der Zählgemeinschaft für nicht rechtmäßig erklärt hat. Hierbei sind kleine Parteien bei der Vergabe von Ausschusssitzen gemeinsam angetreten, um die erforderliche Zahl der Mandate zusammenzubringen. Nach dem Urteil wurden zahlreiche Kommunal-Ausschüsse zuungunsten der "Kleinen" neu besetzt. Die Gesetzes-Initiative soll nun die Rückkehr der kleinen Fraktionen in die Gremien sichern. Ausschüsse haben auf kommunaler Ebene eine wichtige Stellung. Sie besitzen nicht nur eine beratende Funktion, sondern können auch Entscheidungen treffen.

Der Innen- und Rechtsausschuss wird am Donnerstag, 16. Dezember, in der Mittagspause das Thema erörtern und eine Beschlussempfehlung erarbeiten.

mehr Informationen: plenum-online, Juni 2004 / August 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2004/
texte/08_09_hafen_kommunalvorschriften.htm   /
www.sh-landtag.de/plenumonline/august2004/
texte/07_22_kommunaleverwaltung.htm)

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