Auf dieser Seite: Lebenspartnerschaftsgesetz  –  Bürgerbeauftragte

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Top 14: 
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – LPartAnpG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3700

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 127. Sitzung am 10. November 2004)

Drucksache: 15/3826
-Plenarprotokoll-
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Top 48: 
Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für das Jahr 2003
Drucksache 15/3530

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 123. Sitzung am 27. August 2004)
        neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3762
-Plenarprotokoll-
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Mehr Rechte für "Homo-Ehen" auch in Schleswig-Holstein
Landtag passt Landesrecht an Bundesvorgaben an

Kiel (SHL). Homosexuelle Menschen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, haben in Schleswig-Holstein künftig mehr Rechte. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am Donnerstag, 16. Dezember 2004, in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Da eingetragene Lebenspartner der so genannten "Homo-Ehe" einander nach Bundesrecht zu Fürsorge, Unterstützung und gemeinsamer Lebensgestaltung verpflichtet sind, sind auch zahlreiche Vorschriften im Landesrecht anzupassen. Trotz genereller Einigkeit in der Sache, betonte die Union, es müsse ein Abstand zur "Mann/Frau"-Ehe gewahrt werden.

Seit 2001 können sich Lesben und Schwule ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Durch eine Gesetzesnovelle im Oktober 2004 sind die Rechte von den homosexuellen Paaren noch einmal ausgeweitet worden. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden nun auch im Landesrecht der Ehe weitgehend gleichgestellt. So können beispielsweise Landesbedienstete nun Sonderurlaub nehmen, wenn der Partner stirbt, andererseits dürfen eingetragene Lebenspartner nicht zusammen bei einer Gemeindekasse arbeiten. Insgesamt wurden elf Landesgesetze und 25 Verordnungen geändert.

Angaben des schleswig-holsteinischen Familienministeriums zufolge wurden im vergangen Jahr in Schleswig-Holstein insgesamt 115 homosexuelle Lebenspartnerschaften begründet, davon 46 weiblichen Geschlechts und 69 männlichen Geschlechts. Damit ist die Tendenz abnehmend: 2002 waren es 149 Paare (75 weiblich, 74 männlich); 2001 über 160 Paare (56 weiblich, 107 männlich).

Stimmen aus dem Plenum

Peter Eichstädt (SPD): Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu weniger Diskriminierung.

Johann Wadephul (CDU): Für die CDU sind Ehe und Familie die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft. Die Ehe ist mit keiner anderen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen.

Heiner Garg (FDP): Überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, verdient das die Anerkennung und Unterstützung der Politik.

Irene Fröhlich (Grüne): Wir wollen, dass Menschen, die in guten und in schlechten Tagen füreinander einstehen wollen, aus dieser Verpflichtung auch die gleichen Rechte haben.

Silke Hinrichsen (SSW): In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sollten gleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaften haben.

Familienministerin Anne Lütkes (Grüne): Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Normalität.

Hintergrund:
   Der Bundestag hat Ende Oktober das 2001 verabschiedete Lebenspartnerschaftsgesetz ausgeweitet und damit die Rechte von Homosexuellen gestärkt. Die Landesregierung hat jetzt dem Landtag den Entwurf eines Lebenspartnerschafts- Anpassungsgesetzes vorgelegt, das die Bundes-Vorgaben auf Landesebene umsetzen soll.
   Künftig ist für schwule und lesbische Paare die so genannte Stiefkind-Adoption möglich. Das heißt: Sie können das leibliche Kind eines Partners adoptieren, wenn der andere Elternteil des Kindes zustimmt. Zurzeit ziehen laut Statistischem Bundesamt 16 Prozent der rund 159.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Deutschland ein Kind groß. Die Landesregierung möchte zudem das öffentliche Dienstrecht des Landes und weitere Landesgesetze und -verordnungen dem neuen Gesetz anpassen. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, das Gesetz anzunehmen.
   Um die vor drei Jahren verabschiedet so genannte "Homo-Ehe" hat es jahrelangen politischen und juristischen Streit gegeben. Die Regelung, von der bislang rund 6.000 Paare Gebrauch gemacht haben, sieht unter anderem einen gemeinsamen Nachnamen, gegenseitige Unterhaltspflicht sowie die erbrechtliche Gleichstellung der Partner vor. Eine Klage dreier unionsgeführter Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 2002 abgewiesen.

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Bericht 2003 der Bürgerbeauftragten
zur Kenntnis genommen

Kiel (SHL). Der Landtag hat einstimmig den Bericht der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2003 gebilligt. Zugleich stimmte das Plenum am Freitag, 17. Dezember, einer Bitte des Sozialausschusses, der den Bericht intensiv beraten hat, zu: Demnach wird die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene für Park-Erleichterungen auch für Menschen mit leichten Behinderungen einzusetzen. 
Nähere Daten zu dem Bericht und über die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten Birgit Wille-Handels (Foto) finden Sie im nachfolgenden Hintergrund.

Hintergrund:
   Die Stelle des Bürgerbeauftragten gibt es in Schleswig-Holstein seit 1988. Seit Mai 2001 hat Birgit Wille-Handels den Posten für sechs Jahre inne. Ihr Büro ist mit neun Mitarbeitern besetzt und untersteht dem Landtagspräsidenten. Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 ist sie in 2.788 Fällen von Bürgern um Rat gebeten worden. Dies entspricht einer Steigerung von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem neuen Höchststand an Anfragen. Gut 84 Prozent der Eingaben konnte sie positiv bearbeiten, entweder durch Abänderung einer Verwaltungsentscheidung oder durch umfassende Auskunft und Beratung. Zudem hat sie 25 Außensprechtage im ganzen Land abgehalten und auf 40 öffentlichen Veranstaltungen über ihre Arbeit berichtet.
   Die Anfragen der Bürger bezogen sich hauptsächlich auf die Kranken- und Rentenversicherung, die Sozialhilfe sowie die zu Jahresbeginn 2003 eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung. Bemängelt wurden lange Wartezeiten und Unflexibilität bei den Ämtern und Institutionen. Gehäuft haben sich auch die Beschwerden über rüden Umgangston in Amtsstuben. Im Gegenzug klagten zahlreiche Behördenmitarbeiter über zunehmende Arbeitsbelastung und immer neue Gesetze.
   Der Sozialausschuss hat den Bericht bearbeitet und empfiehlt dem Plenum die Kenntnisnahme.

mehr Informationen: Die Bürgerbeauftragte im Internet
(www.sh-landtag.de/parlament/bueb/bueb.html)

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