Top 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes
(Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – LPartAnpG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
– Drucksache 15/3700
Bericht
und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 127. Sitzung am 10. November 2004) |
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Top 48:
Tätigkeitsbericht
der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes
Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages für das Jahr 2003
Drucksache 15/3530
Bericht
und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 123. Sitzung am 27. August 2004)
neu: ohne Aussprache |
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Mehr Rechte
für "Homo-Ehen" auch in Schleswig-Holstein
Landtag passt Landesrecht
an Bundesvorgaben an
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Kiel (SHL). Homosexuelle Menschen, die in
eingetragenen Partnerschaften leben, haben in Schleswig-Holstein
künftig mehr Rechte. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag
am Donnerstag, 16. Dezember 2004, in Zweiter Lesung einstimmig
verabschiedet. Da eingetragene Lebenspartner der so genannten
"Homo-Ehe" einander nach Bundesrecht zu Fürsorge,
Unterstützung und gemeinsamer Lebensgestaltung verpflichtet
sind, sind auch zahlreiche Vorschriften im Landesrecht
anzupassen. Trotz genereller Einigkeit in der Sache, betonte die
Union, es müsse ein Abstand zur "Mann/Frau"-Ehe
gewahrt werden.
Seit 2001 können sich Lesben und Schwule ihre
Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Durch eine Gesetzesnovelle
im Oktober 2004 sind die Rechte von den homosexuellen Paaren
noch einmal ausgeweitet worden. Eingetragene
Lebenspartnerschaften werden nun auch im Landesrecht der Ehe
weitgehend gleichgestellt. So können beispielsweise
Landesbedienstete nun Sonderurlaub nehmen, wenn der Partner
stirbt, andererseits dürfen eingetragene Lebenspartner nicht
zusammen bei einer Gemeindekasse arbeiten. Insgesamt wurden elf
Landesgesetze und 25 Verordnungen geändert.
Angaben des schleswig-holsteinischen
Familienministeriums zufolge wurden im vergangen Jahr in
Schleswig-Holstein insgesamt 115 homosexuelle
Lebenspartnerschaften begründet, davon 46 weiblichen
Geschlechts und 69 männlichen Geschlechts. Damit ist die
Tendenz abnehmend: 2002 waren es 149 Paare (75 weiblich, 74
männlich); 2001 über 160 Paare (56 weiblich, 107 männlich).
Stimmen aus dem Plenum
Peter Eichstädt (SPD): Das
Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu
weniger Diskriminierung.
Johann Wadephul (CDU): Für die CDU sind
Ehe und Familie die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft.
Die Ehe ist mit keiner anderen Lebensgemeinschaft
gleichzusetzen.
Heiner Garg (FDP): Überall
dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen,
verdient das die Anerkennung und Unterstützung der Politik.
Irene Fröhlich (Grüne): Wir wollen,
dass Menschen, die in guten und in schlechten Tagen füreinander
einstehen wollen, aus dieser Verpflichtung auch die gleichen
Rechte haben.
Silke Hinrichsen (SSW): In einer modernen
und aufgeklärten Gesellschaft sollten gleichgeschlechtliche
Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie
Ehegemeinschaften haben.
Familienministerin Anne Lütkes (Grüne):
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und
Normalität.
Hintergrund:
Der Bundestag hat Ende
Oktober das 2001 verabschiedete Lebenspartnerschaftsgesetz
ausgeweitet und damit die Rechte von Homosexuellen
gestärkt. Die Landesregierung hat jetzt dem Landtag den
Entwurf eines Lebenspartnerschafts- Anpassungsgesetzes
vorgelegt, das die Bundes-Vorgaben auf Landesebene
umsetzen soll.
Künftig ist für schwule und lesbische Paare
die so genannte Stiefkind-Adoption möglich. Das heißt:
Sie können das leibliche Kind eines Partners adoptieren,
wenn der andere Elternteil des Kindes zustimmt. Zurzeit
ziehen laut Statistischem Bundesamt 16 Prozent der rund
159.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in
Deutschland ein Kind groß. Die Landesregierung möchte
zudem das öffentliche Dienstrecht des Landes und weitere
Landesgesetze und -verordnungen dem neuen Gesetz anpassen.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag
einstimmig, das Gesetz anzunehmen.
Um die vor drei Jahren verabschiedet so
genannte "Homo-Ehe" hat es jahrelangen
politischen und juristischen Streit gegeben. Die Regelung,
von der bislang rund 6.000 Paare Gebrauch gemacht haben,
sieht unter anderem einen gemeinsamen Nachnamen,
gegenseitige Unterhaltspflicht sowie die erbrechtliche
Gleichstellung der Partner vor. Eine Klage dreier
unionsgeführter Bundesländer vor dem
Bundesverfassungsgericht wurde 2002 abgewiesen.
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Bericht
2003 der Bürgerbeauftragten
zur Kenntnis genommen
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Kiel
(SHL). Der Landtag hat einstimmig den Bericht der
Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr
2003 gebilligt. Zugleich stimmte das Plenum am Freitag, 17.
Dezember, einer Bitte des Sozialausschusses, der den Bericht
intensiv beraten hat, zu: Demnach wird die Landesregierung
gebeten, sich auf Bundesebene für Park-Erleichterungen auch
für Menschen mit leichten Behinderungen einzusetzen.
Nähere Daten zu dem
Bericht und über die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten Birgit
Wille-Handels (Foto) finden Sie im nachfolgenden Hintergrund.
Hintergrund:
Die Stelle des
Bürgerbeauftragten gibt es in Schleswig-Holstein seit
1988. Seit Mai 2001 hat Birgit Wille-Handels den Posten
für sechs Jahre inne. Ihr Büro ist mit neun Mitarbeitern
besetzt und untersteht dem Landtagspräsidenten. Laut
ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 ist sie in
2.788 Fällen von Bürgern um Rat gebeten worden. Dies
entspricht einer Steigerung von elf Prozent gegenüber dem
Vorjahr und einem neuen Höchststand an Anfragen. Gut 84
Prozent der Eingaben konnte sie positiv bearbeiten,
entweder durch Abänderung einer Verwaltungsentscheidung
oder durch umfassende Auskunft und Beratung. Zudem hat sie
25 Außensprechtage im ganzen Land abgehalten und auf 40
öffentlichen Veranstaltungen über ihre Arbeit berichtet.
Die Anfragen der Bürger bezogen sich
hauptsächlich auf die Kranken- und Rentenversicherung,
die Sozialhilfe sowie die zu Jahresbeginn 2003
eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung. Bemängelt
wurden lange Wartezeiten und Unflexibilität bei den
Ämtern und Institutionen. Gehäuft haben sich auch die
Beschwerden über rüden Umgangston in Amtsstuben. Im
Gegenzug klagten zahlreiche Behördenmitarbeiter über
zunehmende Arbeitsbelastung und immer neue Gesetze.
Der Sozialausschuss hat den Bericht
bearbeitet und empfiehlt dem Plenum die Kenntnisnahme.
mehr
Informationen: Die
Bürgerbeauftragte im Internet
(www.sh-landtag.de/parlament/bueb/bueb.html)
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