Top 28:
Bekämpfung von
Stalking
Antrag
der Fraktion der CDU
Antrag
der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Top 16:
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft
der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg
und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die
Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4.
Mai 1972
Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Stalking:
Ein neuer Begriff durchzieht das Land
Landtag für
strafrechtliche Verfolgung bei Belästigung, Verfolgung oder
Überwachung im privaten Bereich
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Kiel (SHL). Systematische Belästigung,
Verfolgung oder Überwachung – neudeutsch wird es Stalking
genannt. SPD und Grüne haben am Donnerstag, 16. Dezember,
gefordert, sich mit diesem gesellschaftlichen Problem in
Deutschland verstärkt zu befassen. Die antragstellenden
Fraktionen forderten die Landesregierung auf, sich im Bundesrat
für die strafrechtliche Verankerung von Bestimmungen zur
Stalking-Bekämpfung einzusetzen. Neben der Opposition sagte
auch Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) ihre Unterstützung
zu. Die Ministerin sah ebenfalls derzeit keine ausreichende
juristische Grundlage für die Erfassung und strafrechtliche
Verfolgung der Stalker. Derzeit beschäftigt sich auch eine
Länder übergreifende Arbeitsgruppe mit der exakten
Formulierung des Tatbestandes.
Der englische Begriff Stalking stammt aus der
Jägersprache und bedeutet so viel wie "anpirschen"
oder "anschleichen". Stalking kann zum Beispiel
Verfolgen des Opfers, ständige Anrufe oder Sachbeschädigung
sein. Da es in Deutschland, anders als etwa in einigen
US-Bundesstaaten, noch kein spezielles Anti-Stalking-Gesetz
gibt, fällt die strafrechtliche Verfolgung der Täter häufig
schwer. Anwälte sprechen von 500.000 bis 600.000
Stalking-Fällen pro Jahr in Deutschland. Davon enden rund 100
tödlich. 3,7 Prozent der Männer und 17,3 Prozent der Frauen
werden nach Schätzungen mindestens einmal in ihrem Leben zum
Opfer von Stalking. Die Täter sind in den meisten Fällen
männlich und mit den Opfern persönlich bekannt, vielfach aus
ehemaligen Beziehungen.
Vertreter aller Parteien waren sich einig, dass
zivilrechtliche Schritte nicht mehr allein ausreichten, da es
für die Opfer mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sei.
Grund: Die Beweislast bei diesen Verfahren liege im Gegensatz zu
zum Strafrecht bei den Opfern. Im Verlauf der Debatte hatte die
CDU, die das Thema ursprünglich auf die Tagesordnung gesetzt
hatte, einen eigenen Antrag zugunsten der rot-grünen Vorlage
zurückgezogen.
Hauptredner:
Klaus Schlie (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Veronika Kolb
(FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund u. Stichwort:
Der englische Begriff
Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel
wie "anpirschen" oder "anschleichen".
Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als
Umschreibung für eine fortgesetzte Belästigung oder
Bedrohung einer anderen Person verwendet. Dies kann zum
Beispiel durch Verfolgen des Opfers, durch ständiges
Anrufen oder durch Sachbeschädigungen geschehen. Da es in
Deutschland, anders als etwa in einigen US-Bundesstaaten,
noch kein spezielles Anti-Stalking-Gesetz gibt, fällt die
strafrechtliche Verfolgung der Täter häufig schwer.
Anwälte sprechen von 500.000 bis 600.000
Stalking-Fällen pro Jahr in Deutschland. Davon enden rund
100 tödlich. 3,7 Prozent der Männer und 17,3 Prozent der
Frauen werden nach Schätzungen mindestens einmal in ihrem
Leben zum Opfer von Stalking. Die Täter sind in den
meisten Fällen männlich und mit den Opfern persönlich
bekannt.
Vor diesem Hintergrund fordert die
CDU-Fraktion die Landesregierung auf, einen hessischen
Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz im Bundesrat
zu unterstützen. SPD und Grüne legen einen eigenen
Antrag vor, in dem sie ebenfalls die Regierung auffordern,
auf Bundesebene aktiv zu werden. Justizministerin Anne
Lütkes (Grüne) hat ihre Unterstützung signalisiert. Sie
verweist auf eine Länder übergreifende Arbeitsgruppe zu
diesem Thema.
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Jura: Längeres Referendariat
kommt
Abgeordnete kritisieren
Regierung:
Beratungszeit zu kurz
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Kiel (SHL). Angehende Juristen sollen durch ein
längeres Referendariat besser auf den Anwaltsberuf vorbereitet
werden. Und: Die Jura-Prüfungen an den Unis sollen verschärft
werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor,
den der Landtag am Mittwoch, 15. Dezember 2004, in Erster Lesung
beraten hat. Da Schleswig-Holstein seit 1972 mit Hamburg und
Bremen ein gemeinsames Prüfungsamt betreibt, geschieht diese
Anpassung in Form eines Staatsvertrags der drei beteiligten
Länder. Der Vertrag liegt nun den Landesparlamenten zur
Ratifizierung vor. Die Angeordneten aller Fraktionen und des SSW
lobten das Vorhaben im Grundsatz, meldete aber auch Kritik an:
Die Vorlage komme zu spät und mache ein parlamentarisches
"Hauruckverfahren" mit einer sehr kurzen Beratung im
Innen- und Rechtsausschuss nötig. Denn: Die Zweite Lesung soll
bereits am kommenden Freitag erfolgen, damit das Gesetz zum 1.
Januar 2005 in Kraft treten kann. (gehe
zu Ergebnis)
Weitere Anmerkungen aus dem Plenum: Die
Anforderungen der Anwaltsverbände seien nicht ausreichend
berücksichtigt worden. Auch müsse die mündliche Leistung bei
der Abschlussprüfung stärker gewichtet werden. Zudem stünden
noch gar nicht genügend Referendariats-Plätze in
schleswig-holsteinischen Kanzleien zur Verfügung, um die
größer werdende Zahl an Referendaren aufzunehmen.
Inhalt des Staatsvertrags ist unter anderem ein
engerer Zeitraum zur Erbringung der schriftlichen
Prüfungsleistungen. Die Referendariats-Zeit in der
Anwaltskanzlei soll hingegen wird auf neun Monate verlängert
werden. Diese Änderungen gehen auf Forderungen der
Anwaltsverbände zurück. Hintergrund: Rund 70 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an. Bei der genauen
Ausgestaltung des Ergänzungs-Vorbereitungsdienstes, der nach
Nichtbestehen des Referendariats fällig wird, sollen die drei
beteiligten Länder künftig einen größeren eigenen
Entscheidungsspielraum erhalten. Ein Inhalt des Vertrags ist
auch die Umbenennung der "Großen juristischen
Staatsprüfung" in "Zweite Staatsprüfung".
Abstimmung (2.
Lesung) am Freitag, 17. Dezember 2004:
Das Gesetz wurde – nach Beratung im Innen- und
Techtsausschuss – mit den Stimmen von SPD und Grünen
bei Enthaltung von CDU, FDP und SSW verabschiedet.
Hauptredner:
Justizministerin Anne
Lütkes (Grüne), Johann Wadephul (CDU), Ingrid Franzen (SPD),
Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke
Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Aufgrund der Änderung des
Bundesgesetzes zur Juristenausbildung müssen auch die
Bundesländer ihre entsprechenden Vorschriften anpassen.
Da Schleswig-Holstein seit 1972 mit Hamburg und Bremen ein
gemeinsames Prüfungsamt betreibt, geschieht diese
Anpassung in Form eines Staatsvertrags der drei
beteiligten Länder, den die Landesregierung dem Landtag
nun in erster Lesung zur Ratifizierung vorlegt.
Ein Inhalt des Vertrags ist die Umbenennung
der "Großen juristischen Staatsprüfung" in
"zweite Staatsprüfung" und die Verschärfung
der Prüfungskriterien. Zudem wird ein engerer Zeitraum
zur Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen
vorgegeben, während die Referendariats-Zeit in der
Anwaltskanzlei auf neun Monate verlängert wird. Bei der
genauen Ausgestaltung des
Ergänzungs-Vorbereitungsdienstes sollen die drei
beteiligten Länder künftig einen größeren
Entscheidungsspielraum erhalten.
Diese Änderungen gehen auf Forderungen der
Anwaltsverbände zurück. Hintergrund: 90 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
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