Auf dieser Seite: Stalking  –  Juristische Staatsprüfung

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Top 28: 
Bekämpfung von Stalking

Antrag der Fraktion der CDU

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 15/3748, 15/3837
-Plenarprotokoll-
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Top 16: 
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972

Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 15/3718(neu), 15/3875
-Plenarprotokoll-
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Stalking: Ein neuer Begriff durchzieht das Land 
Landtag für strafrechtliche Verfolgung bei Belästigung, Verfolgung oder Überwachung im privaten Bereich

Kiel (SHL). Systematische Belästigung, Verfolgung oder Überwachung – neudeutsch wird es Stalking genannt. SPD und Grüne haben am Donnerstag, 16. Dezember, gefordert, sich mit diesem gesellschaftlichen Problem in Deutschland verstärkt zu befassen. Die antragstellenden Fraktionen forderten die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die strafrechtliche Verankerung von Bestimmungen zur Stalking-Bekämpfung einzusetzen. Neben der Opposition sagte auch Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) ihre Unterstützung zu. Die Ministerin sah ebenfalls derzeit keine ausreichende juristische Grundlage für die Erfassung und strafrechtliche Verfolgung der Stalker. Derzeit beschäftigt sich auch eine Länder übergreifende Arbeitsgruppe mit der exakten Formulierung des Tatbestandes. 

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie "anpirschen" oder "anschleichen". Stalking kann zum Beispiel Verfolgen des Opfers, ständige Anrufe oder Sachbeschädigung sein. Da es in Deutschland, anders als etwa in einigen US-Bundesstaaten, noch kein spezielles Anti-Stalking-Gesetz gibt, fällt die strafrechtliche Verfolgung der Täter häufig schwer. Anwälte sprechen von 500.000 bis 600.000 Stalking-Fällen pro Jahr in Deutschland. Davon enden rund 100 tödlich. 3,7 Prozent der Männer und 17,3 Prozent der Frauen werden nach Schätzungen mindestens einmal in ihrem Leben zum Opfer von Stalking. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und mit den Opfern persönlich bekannt, vielfach aus ehemaligen Beziehungen.

Vertreter aller Parteien waren sich einig, dass zivilrechtliche Schritte nicht mehr allein ausreichten, da es für die Opfer mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sei. Grund: Die Beweislast bei diesen Verfahren liege im Gegensatz zu zum Strafrecht bei den Opfern. Im Verlauf der Debatte hatte die CDU, die das Thema ursprünglich auf die Tagesordnung gesetzt hatte, einen eigenen Antrag zugunsten der rot-grünen Vorlage zurückgezogen.

Hauptredner:  Klaus Schlie (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund u. Stichwort:
   Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie "anpirschen" oder "anschleichen". Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als Umschreibung für eine fortgesetzte Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person verwendet. Dies kann zum Beispiel durch Verfolgen des Opfers, durch ständiges Anrufen oder durch Sachbeschädigungen geschehen. Da es in Deutschland, anders als etwa in einigen US-Bundesstaaten, noch kein spezielles Anti-Stalking-Gesetz gibt, fällt die strafrechtliche Verfolgung der Täter häufig schwer.
   Anwälte sprechen von 500.000 bis 600.000 Stalking-Fällen pro Jahr in Deutschland. Davon enden rund 100 tödlich. 3,7 Prozent der Männer und 17,3 Prozent der Frauen werden nach Schätzungen mindestens einmal in ihrem Leben zum Opfer von Stalking. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und mit den Opfern persönlich bekannt.
   Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, einen hessischen Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen. SPD und Grüne legen einen eigenen Antrag vor, in dem sie ebenfalls die Regierung auffordern, auf Bundesebene aktiv zu werden. Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) hat ihre Unterstützung signalisiert. Sie verweist auf eine Länder übergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema.

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Jura: Längeres Referendariat kommt
Abgeordnete kritisieren Regierung: 
Beratungszeit zu kurz

Kiel (SHL). Angehende Juristen sollen durch ein längeres Referendariat besser auf den Anwaltsberuf vorbereitet werden. Und: Die Jura-Prüfungen an den Unis sollen verschärft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag am Mittwoch, 15. Dezember 2004, in Erster Lesung beraten hat. Da Schleswig-Holstein seit 1972 mit Hamburg und Bremen ein gemeinsames Prüfungsamt betreibt, geschieht diese Anpassung in Form eines Staatsvertrags der drei beteiligten Länder. Der Vertrag liegt nun den Landesparlamenten zur Ratifizierung vor. Die Angeordneten aller Fraktionen und des SSW lobten das Vorhaben im Grundsatz, meldete aber auch Kritik an: Die Vorlage komme zu spät und mache ein parlamentarisches "Hauruckverfahren" mit einer sehr kurzen Beratung im Innen- und Rechtsausschuss nötig. Denn: Die Zweite Lesung soll bereits am kommenden Freitag erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. (gehe zu Ergebnis)

Weitere Anmerkungen aus dem Plenum: Die Anforderungen der Anwaltsverbände seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch müsse die mündliche Leistung bei der Abschlussprüfung stärker gewichtet werden. Zudem stünden noch gar nicht genügend Referendariats-Plätze in schleswig-holsteinischen Kanzleien zur Verfügung, um die größer werdende Zahl an Referendaren aufzunehmen.

Inhalt des Staatsvertrags ist unter anderem ein engerer Zeitraum zur Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen. Die Referendariats-Zeit in der Anwaltskanzlei soll hingegen wird auf neun Monate verlängert werden. Diese Änderungen gehen auf Forderungen der Anwaltsverbände zurück. Hintergrund: Rund 70 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an. Bei der genauen Ausgestaltung des Ergänzungs-Vorbereitungsdienstes, der nach Nichtbestehen des Referendariats fällig wird, sollen die drei beteiligten Länder künftig einen größeren eigenen Entscheidungsspielraum erhalten. Ein Inhalt des Vertrags ist auch die Umbenennung der "Großen juristischen Staatsprüfung" in "Zweite Staatsprüfung".

Abstimmung (2. Lesung) am Freitag, 17. Dezember 2004:
Das Gesetz wurde – nach Beratung im Innen- und Techtsausschuss – mit den Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung von CDU, FDP und SSW verabschiedet.

Hauptredner: Justizministerin Anne Lütkes (Grüne), Johann Wadephul (CDU), Ingrid Franzen (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
   Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes zur Juristenausbildung müssen auch die Bundesländer ihre entsprechenden Vorschriften anpassen. Da Schleswig-Holstein seit 1972 mit Hamburg und Bremen ein gemeinsames Prüfungsamt betreibt, geschieht diese Anpassung in Form eines Staatsvertrags der drei beteiligten Länder, den die Landesregierung dem Landtag nun in erster Lesung zur Ratifizierung vorlegt.
   Ein Inhalt des Vertrags ist die Umbenennung der "Großen juristischen Staatsprüfung" in "zweite Staatsprüfung" und die Verschärfung der Prüfungskriterien. Zudem wird ein engerer Zeitraum zur Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen vorgegeben, während die Referendariats-Zeit in der Anwaltskanzlei auf neun Monate verlängert wird. Bei der genauen Ausgestaltung des Ergänzungs-Vorbereitungsdienstes sollen die drei beteiligten Länder künftig einen größeren Entscheidungsspielraum erhalten.
   Diese Änderungen gehen auf Forderungen der Anwaltsverbände zurück. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.

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