Auf dieser Seite: Sparkassen/Provinzial  –  Dienstleistungen

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Top 30: 
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein von 1995

Antrag der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(überwiesen am 15. Dezember 2004)

Drucksache: 15/3797, 15/3873
-Plenarprotokoll-
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       Aufruf gemeinsam mit:
Top 64: 
Zukunft der Provinzial Nord Versicherungsgruppe mit Sitz in Kiel
Bericht der Landesregierung – Drucksache 15/3460

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung 117. Sitzung am 28. Mai 2004)

Drucksache: 15/3842


Top 35: 
Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt

neu: Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Grüne und der Abgeordneten des SSW

Drucksache: 15/3844neu
-Plenarprotokoll-
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Land gibt grünes Licht für Provinzial-Fusion
Namentliche Ab- und damit Zustimmung für 
Änderung des Vertrages zwischen Land und SGV

(SHL). Der Landtag hat am Freitag, 17. Dezember, in namentlicher Abstimmung mit 46 zu 37 Stimmen die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen- und Giroverband des Landes (SGV) beschlossen. Der Vertrag erlaubt die Gründung einer Holding zwischen der Provinzial Nord und der Westfälischen Provinzial (Münster) . Damit steht der geplanten Fusion der beiden Versicherungsgruppen zum 1. Januar 2005 nichts mehr im Wege. Liberale und Christdemokraten lehnten die Neuregelung ab, die nach einem Antrag der Landesregierung am vergangenen Mittwoch vom Parlament zur Beratung an den Finanzausschuss und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden war. 

In der Debatte am Freitag hat die Opposition ihre Vorwürfe gegen die Regierung zum Vertrag zwischen Land und dem  Sparkassen- und Giroverband des Landes (SGV) aufrechterhalten. CDU und FDP warfen der Regierung vor, dem Giroverband bis zu 700 Millionen Euro für die ehemals vom Land an der Provinzial gehaltenen Anteile "geschenkt" zu haben. Der Verband hält 90 Prozent der Provinzial Nord-Anteile. Hauptkritikpunkt der Opposition: Mit der geplanten Fusion verzichte Rot-Grün auf einen angemessenen Teil der Privatisierungserlöse für die Provinzial Nord, die dem Land laut einer Vereinbarung mit der SGV zustünden. Dem trat Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) entgegen. Die Übererlöse würden fällig, sobald die SGV ihre Anteile an der fusionierten Versicherer veräußere. Dies regele der Vertrag.

Blick auf Arbeitsplätze

Brita Schmütz-Hübsch (CDU) monierte zudem, dass der Hauptsitz der Holding künftig in Münster liege. Damit würden die unternehmerischen Entscheidungen nicht mehr in Kiel gefällt. Überdies würden durch die Fusion 190 Arbeitsplätze in Hamburg und Kiel verloren gehen. 160 dieser Stellenstreichungen hätten nichts mit der geplanten Verschmelzung der Versicherer zu tun, konterte Ursula Kähler (SPD). Diese Menschen würden von der Provinzial Nord aufgrund konjunktureller Probleme entlassen.

Heiner Garg (FDP) schlug mit Blick auf die Übererlösklausel einen bargeldlosen Vermögenstausch zwischen Land und SGV vor. Ansonsten drohe das Land trotz rechtlichen Anspruchs bei einem Verkauf des Provinzial Aktienpaketes durch die SGV leer auszugehen. Der Vertrag regele, wann der Übererlös fällig wird, wies Monika Heinold (Grüne) dieses Ansinnen zurück. "Geld gibt es, wenn tatsächlich Cash fließt". "Es gibt keine Alternative zur Fusion der beiden Versicherer", stellte Anke Spoorendonk (SSW) mit Blick auf die Wettbewerbssituation in der Versicherungsbranche fest. Positiv bewertete sie, dass die Sachversicherer ihren Sitz in Kiel beibehielten. Dies sei ein akzeptables Ergebnis.

Kiel bleibt Sitz der Schadens- und Unfallversicherungen

In dem Vertrag kommen das Land und SGV unter anderem überein, die Schadens- und Unfallversicherungen als "Träger regionaler Identität" der Provinzial Aktiengesellschaften in Kiel zu belassen und die Lebensversicherung zu einem Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Kiel zu verschmelzen. Im Mai dieses Jahres hatten die Provinzial Nord und die Westfälische Provinzial-Versicherung Münster den Weg für eine Fusion zum 1. Januar 2005 freigemacht. Die Westfalen sollen 74,9 Prozent der Anteile an der neuen Provinzial Holding erhalten, die Provinzial Nord 24,9 Prozent. Mit der Fusion entsteht der zwölftgrößte Versicherer Deutschlands. Die Provinzial Nord ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Kiel beschäftigt derzeit gut 1.400 Mitarbeiter und betreut über eine Millionen Kunden mit über drei Millionen Verträgen. Die Provinzial betreibt etwa 240 Versicherungsfachgeschäfte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Hintergrund:
   Der Landtag behandelt die Umgestaltung der Provinzial-Versicherung: Im Mai dieses Jahres haben die Provinzial Nord und die Westfälische Provinzial-Versicherung aus Münster den Weg für eine Fusion zum 1. Januar 2005 geebnet. Die Westfalen sollen 74,9 Prozent der Anteile an der neuen Provinzial Holding erhalten, die Provinzial Nord 24,9 Prozent. Sitz des Unternehmens soll Münster sein. Ihre Lebensversicherungen wollen die Provinzial Nord und die Westfälische Provinzial am Standort Kiel verschmelzen. Die Provinzial Brandkasse in Kiel bleibt erhalten. Mit der Fusion entsteht der zwölftgrößte Versicherer Deutschlands. Im Zuge des Zusammenschlusses hat die Provinzial Nord den Abbau von 190 Arbeitsplätzen in den nächsten fünf Jahren angekündigt.
   Die Provinzial Nord ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. 1995 hat das Land Schleswig-Holstein die Provinzial-Versicherungen für 245 Millionen DM an den Sparkassen - und Giroverband Schleswig-Holstein (SGV) verkauft. Im September 2001 wurde die Provinzial in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, der SGV hält 90 Prozent der Anteile. Die mit der Provinzial-Veräußerung durch das Land an den SGV verbundene Übererlös-Klausel, die den Rückfluss des Erlöses aus dem Weiterverkauf der Provinzial an einen Dritten regelt, ist Gegenstand von Meinungsunterschieden zwischen Regierung und Opposition im Landtag. Der Vorwurf: Die Regierung verzichte durch eine geplante Änderung des Vertrages zwischen dem Land und dem SGV auf Einnahmen aus dem Provinzial-Verkauf in dreistelliger Millionen-Höhe.
   Dieser Regierungsantrag ist Gegenstand der Diskussionen im Landtagsplenum. Außerdem geht es um einen Bericht des Wirtschaftsministeriums aus dem Mai. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
   Die Provinzial Nord Versicherungsgruppe ist ein Versicherungs-Dienstleister für alle Sparten im privaten und gewerblichen Bereich. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Kiel beschäftigt gut 1.400 Mitarbeiter und betreut über eine Millionen Kunden mit über drei Millionen Verträgen. Die Provinzial betreibt etwa 240 Versicherungsfachgeschäfte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/
texte/20_36_provinzial_ausbildungsplatzabgabe.htm)

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Dienstleistungen: 
Landtag kritisiert EU
Parlament sieht heimische Arbeitsplätze in Gefahr

Kiel (SHL). Parteiübergreifend hat der Landtag am Freitag, 17. Dezember 2004, Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union geübt. Ein Knackpunkt ist das das so genannte "Herkunftslandprinzip", das nach Willen der EU europaweit die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu den Bedingungen ihres Heimatstaates ermöglichen soll. Die Befürchtung: Hierdurch könnten einheimische Arbeitsplätze in erheblicher Größenordnung gefährdet werden, etwa in der Baubranche oder im sozialen Bereich. Uneinigkeit herrschte jedoch über die Formulierung eines entsprechenden Antrags, den SPD, Grüne und SSW eingebracht haben. Die Opposition lehnte das Papier in der vorgelegten Form ab. Begründung: Die Antragsteller sprächen sich grundsätzlich gegen den EU-Binnenmarkt aus, so der Vorwurf bei CDU und FDP. Im Wirtschaftsausschuss wollen sich die Parteien auf eine gemeinsame Position verständigen.

Der Entwurf der EU-Kommission hat den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zum Ziel. Dazu sollen befristete Dienstleistungen zu den Bedingungen angeboten werden können, die im Heimatland der Firma des Arbeitnehmers gelten und nicht zu den Bedingungen am Ort der Leistungserbringung. Durch diesen Schritt, so der Tenor im Plenum, könnten ganze Branchen durch ausländische Billig-Anbieter dominiert werden, die ohne Gesundheits- und Sozialstandards und ohne ausreichende fachliche Ausbildung tätig sind. Der Bundesrat, die SPD-Bundestagsfraktion und die christdemokratische EVP-Fraktion im Europa-Parlament teilen die Bedenken. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hingegen hatte sich dafür ausgesprochen. Der EU-Ministerrat will im Januar, das EU-Parlament im Frühjahr hierüber beraten.

Zunehmende Europafeindlichkeit befürchtet

Die Argumente seitens der Antragsteller: Die EU würde durch diese Neuerung zu einer reinen Freihandelszone, in der es keine Harmonisierung mehr gebe, sondern nur noch eine Vielzahl einzelstaatlicher Regelungen. Europa dürfe aber bei seinen ökonomischen Entscheidungen den sozialen Aspekt und den Umweltgesichtspunkt nicht außer Acht lassen. Die möglichen Folgen dieser EU-Richtlinie wären Bürokratismus sowie eine zunehmende Europa-Feindlichkeit in der Bevölkerung. Deshalb müsse sich die Bundesregierung für eine Änderung der Regelung einsetzen.

CDU und FDP vermissten in dem Antrag ein Bekenntnis zum europäischen Binnenmarkt. Auch zehn Jahre nach dessen Einführung sei dieser noch lange nicht vollendet. Deshalb sei die gemeinsame Förderung der Dienstleistungen, wie sie der Lissabon-Prozess vorsieht, von großer Bedeutung. Im Lissabon-Prozess haben sich die EU-Staaten das Ziel gesetzt, bis 2010 zum weltweit stärksten Wirtschaftsraum aufzusteigen.

Hauptredner: Lars Harms (SSW), Hermann Benker (SPD), Roswitha Strauß (CDU), Christel Aschmoneit-Lücke (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD)

Hintergrund:
   Ein SSW-Antrag, dem sich zwischenzeitlich SPD und Grüne angeschlossen haben, fordert den Landtag und die Landesregierung auf, sich gegen die geplante Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen.
   Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres den Entwurf einer Regelung vorgelegt, die den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen ermöglichen soll. Dazu sollen befristete Dienstleistungen, etwa im pflegerischen Bereich oder in der Baubranche, zu den Bedingungen des Heimatlandes der Arbeitnehmer und nicht zu den Bedingungen am Ort der Leistungserbringung angeboten werden können (das so genannte Herkunftsland-Prinzip). Die Befürchtung des SSW, der sich unter anderem der Bundesrat, die SPD-Bundestagsfraktion und die christdemokratische EVP-Fraktion im Europa-Parlament angeschlossen haben: Durch diesen Schritt könnten einheimische Werktätige aufgrund der ausländischen Billig-Konkurrenz ihren Arbeitsplatz verlieren; zudem würden Gesundheits- und Sozialstandards ausgehebelt. Der EU-Ministerrat will im Januar, das EU-Parlament im Frühjahr hierüber beraten.

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