Top 30:
Änderung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen-
und Giroverband für Schleswig-Holstein von 1995
Antrag
der Landesregierung
Bericht
und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(überwiesen am 15. Dezember 2004) |
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Aufruf
gemeinsam mit: |
Top 64:
Zukunft der Provinzial
Nord Versicherungsgruppe mit Sitz in Kiel
Bericht der Landesregierung – Drucksache 15/3460
Bericht
und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung 117. Sitzung am 28. Mai 2004) |
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Top 35:
Ablehnung der
EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt
neu: Antrag der
Fraktionen von SPD, B´90/Grüne und der Abgeordneten des SSW
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Land gibt
grünes Licht für Provinzial-Fusion
Namentliche Ab- und damit Zustimmung für
Änderung des Vertrages zwischen Land und SGV
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(SHL). Der
Landtag hat am Freitag, 17. Dezember, in namentlicher Abstimmung
mit 46 zu 37 Stimmen die Änderung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem
Sparkassen- und Giroverband des Landes (SGV) beschlossen. Der
Vertrag erlaubt die Gründung einer Holding zwischen der
Provinzial Nord und der Westfälischen Provinzial (Münster) .
Damit steht der geplanten Fusion der beiden Versicherungsgruppen
zum 1. Januar 2005 nichts mehr im Wege. Liberale und
Christdemokraten lehnten die Neuregelung ab, die nach einem
Antrag der Landesregierung am vergangenen Mittwoch vom Parlament
zur Beratung an den Finanzausschuss und an den
Wirtschaftsausschuss überwiesen worden war.
In der Debatte am
Freitag hat die Opposition ihre Vorwürfe gegen die Regierung
zum Vertrag zwischen Land und dem Sparkassen- und
Giroverband des Landes (SGV) aufrechterhalten. CDU und FDP
warfen der Regierung vor, dem Giroverband bis zu 700 Millionen Euro für
die ehemals vom Land an der Provinzial gehaltenen Anteile "geschenkt" zu haben. Der
Verband hält 90 Prozent der Provinzial Nord-Anteile.
Hauptkritikpunkt der Opposition: Mit der geplanten Fusion
verzichte Rot-Grün auf einen angemessenen Teil der
Privatisierungserlöse für die Provinzial Nord, die dem Land
laut einer Vereinbarung mit der SGV zustünden. Dem trat Wirtschaftsminister
Bernd Rohwer (SPD) entgegen. Die Übererlöse würden fällig,
sobald die SGV ihre Anteile an der fusionierten Versicherer
veräußere. Dies regele der Vertrag.
Blick auf
Arbeitsplätze
Brita
Schmütz-Hübsch (CDU) monierte zudem, dass der Hauptsitz der
Holding künftig in Münster liege. Damit würden die
unternehmerischen Entscheidungen nicht mehr in Kiel gefällt.
Überdies würden durch die Fusion 190 Arbeitsplätze in Hamburg
und Kiel verloren gehen. 160
dieser Stellenstreichungen hätten nichts mit der geplanten
Verschmelzung der Versicherer zu tun, konterte Ursula Kähler
(SPD). Diese Menschen würden von der Provinzial Nord aufgrund
konjunktureller Probleme entlassen.
Heiner Garg (FDP)
schlug mit Blick auf die Übererlösklausel einen bargeldlosen
Vermögenstausch zwischen Land und SGV vor. Ansonsten drohe das
Land trotz rechtlichen Anspruchs bei einem Verkauf des
Provinzial Aktienpaketes durch die SGV leer auszugehen. Der
Vertrag regele, wann der Übererlös fällig wird, wies Monika
Heinold (Grüne) dieses Ansinnen zurück. "Geld gibt es,
wenn tatsächlich Cash fließt". "Es
gibt keine Alternative zur Fusion der beiden Versicherer",
stellte Anke Spoorendonk (SSW) mit Blick auf die
Wettbewerbssituation in der Versicherungsbranche fest. Positiv
bewertete sie, dass die Sachversicherer ihren Sitz in Kiel
beibehielten. Dies sei ein akzeptables Ergebnis.
Kiel bleibt Sitz
der Schadens- und Unfallversicherungen
In dem Vertrag
kommen das Land und SGV unter anderem überein, die Schadens-
und Unfallversicherungen als "Träger regionaler
Identität" der Provinzial Aktiengesellschaften in Kiel zu
belassen und die Lebensversicherung zu einem
Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Kiel zu verschmelzen. Im Mai dieses Jahres hatten die Provinzial Nord und die
Westfälische Provinzial-Versicherung Münster den Weg für eine Fusion
zum 1. Januar 2005 freigemacht. Die Westfalen sollen 74,9 Prozent der
Anteile an der neuen Provinzial Holding erhalten, die Provinzial Nord
24,9 Prozent. Mit der Fusion entsteht der
zwölftgrößte Versicherer Deutschlands. Die Provinzial Nord
ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Das Unternehmen mit
Hauptsitz in Kiel beschäftigt derzeit gut 1.400 Mitarbeiter
und betreut über eine Millionen Kunden mit über drei Millionen
Verträgen. Die Provinzial betreibt etwa 240
Versicherungsfachgeschäfte in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.
Hintergrund:
Der Landtag behandelt die Umgestaltung der
Provinzial-Versicherung: Im Mai dieses Jahres haben die
Provinzial Nord und die Westfälische
Provinzial-Versicherung aus Münster den Weg für eine
Fusion zum 1. Januar 2005 geebnet. Die Westfalen sollen
74,9 Prozent der Anteile an der neuen Provinzial Holding
erhalten, die Provinzial Nord 24,9 Prozent. Sitz des
Unternehmens soll Münster sein. Ihre Lebensversicherungen
wollen die Provinzial Nord und die Westfälische
Provinzial am Standort Kiel verschmelzen. Die Provinzial
Brandkasse in Kiel bleibt erhalten. Mit der Fusion
entsteht der zwölftgrößte Versicherer Deutschlands. Im
Zuge des Zusammenschlusses hat die Provinzial Nord den
Abbau von 190 Arbeitsplätzen in den nächsten fünf
Jahren angekündigt.
Die Provinzial Nord ist ein
öffentlich-rechtliches Unternehmen. 1995 hat das Land
Schleswig-Holstein die Provinzial-Versicherungen für 245
Millionen DM an den Sparkassen - und Giroverband
Schleswig-Holstein (SGV) verkauft. Im September 2001 wurde
die Provinzial in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, der
SGV hält 90 Prozent der Anteile. Die mit der
Provinzial-Veräußerung durch das Land an den SGV
verbundene Übererlös-Klausel, die den Rückfluss des
Erlöses aus dem Weiterverkauf der Provinzial an einen
Dritten regelt, ist Gegenstand von Meinungsunterschieden
zwischen Regierung und Opposition im Landtag. Der Vorwurf:
Die Regierung verzichte durch eine geplante Änderung des
Vertrages zwischen dem Land und dem SGV auf Einnahmen aus
dem Provinzial-Verkauf in dreistelliger Millionen-Höhe.
Dieser Regierungsantrag ist Gegenstand der
Diskussionen im Landtagsplenum. Außerdem geht es um einen
Bericht des Wirtschaftsministeriums aus dem Mai. Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum, diesen Bericht zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Provinzial Nord Versicherungsgruppe ist
ein Versicherungs-Dienstleister für alle Sparten im
privaten und gewerblichen Bereich. Das Unternehmen mit
Hauptsitz in Kiel beschäftigt gut 1.400 Mitarbeiter und
betreut über eine Millionen Kunden mit über drei
Millionen Verträgen. Die Provinzial betreibt etwa 240
Versicherungsfachgeschäfte in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.
mehr
Informationen: plenum-online, Mai
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2004/
texte/20_36_provinzial_ausbildungsplatzabgabe.htm)
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Dienstleistungen:
Landtag kritisiert EU
Parlament sieht heimische
Arbeitsplätze in Gefahr
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Kiel (SHL). Parteiübergreifend hat der Landtag
am Freitag, 17. Dezember 2004, Kritik an der
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union geübt. Ein
Knackpunkt ist das das so genannte "Herkunftslandprinzip",
das nach Willen der EU europaweit die Beschäftigung von
Arbeitnehmern zu den Bedingungen ihres Heimatstaates
ermöglichen soll. Die Befürchtung: Hierdurch könnten
einheimische Arbeitsplätze in erheblicher Größenordnung
gefährdet werden, etwa in der Baubranche oder im sozialen
Bereich. Uneinigkeit herrschte jedoch über die Formulierung
eines entsprechenden Antrags, den SPD, Grüne und SSW
eingebracht haben. Die Opposition lehnte das Papier in der
vorgelegten Form ab. Begründung: Die Antragsteller sprächen
sich grundsätzlich gegen den EU-Binnenmarkt aus, so der Vorwurf
bei CDU und FDP. Im Wirtschaftsausschuss wollen sich die
Parteien auf eine gemeinsame Position verständigen.
Der Entwurf der EU-Kommission hat den
grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zum Ziel.
Dazu sollen befristete Dienstleistungen zu den Bedingungen
angeboten werden können, die im Heimatland der Firma des
Arbeitnehmers gelten – und nicht
zu den Bedingungen am Ort der Leistungserbringung. Durch diesen
Schritt, so der Tenor im Plenum, könnten ganze Branchen durch
ausländische Billig-Anbieter dominiert werden, die ohne
Gesundheits- und Sozialstandards und ohne ausreichende fachliche
Ausbildung tätig sind. Der Bundesrat, die
SPD-Bundestagsfraktion und die christdemokratische EVP-Fraktion
im Europa-Parlament teilen die Bedenken.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hingegen hatte
sich dafür ausgesprochen. Der EU-Ministerrat will im Januar,
das EU-Parlament im Frühjahr hierüber beraten.
Zunehmende Europafeindlichkeit befürchtet
Die Argumente seitens der Antragsteller: Die EU
würde durch diese Neuerung zu einer reinen Freihandelszone, in
der es keine Harmonisierung mehr gebe, sondern nur noch eine
Vielzahl einzelstaatlicher Regelungen. Europa dürfe aber bei
seinen ökonomischen Entscheidungen den sozialen Aspekt und den
Umweltgesichtspunkt nicht außer Acht lassen. Die möglichen
Folgen dieser EU-Richtlinie wären Bürokratismus sowie eine
zunehmende Europa-Feindlichkeit in der Bevölkerung. Deshalb
müsse sich die Bundesregierung für eine Änderung der Regelung
einsetzen.
CDU und FDP vermissten in dem Antrag ein
Bekenntnis zum europäischen Binnenmarkt. Auch zehn Jahre nach
dessen Einführung sei dieser noch lange nicht vollendet.
Deshalb sei die gemeinsame Förderung der Dienstleistungen, wie
sie der Lissabon-Prozess vorsieht, von großer Bedeutung. Im
Lissabon-Prozess haben sich die EU-Staaten das Ziel gesetzt, bis
2010 zum weltweit stärksten Wirtschaftsraum aufzusteigen.
Hauptredner:
Lars Harms (SSW), Hermann Benker
(SPD), Roswitha Strauß (CDU), Christel Aschmoneit-Lücke (FDP),
Karl-Martin Hentschel (Grüne), Wirtschaftsminister Bernd Rohwer
(SPD)
Hintergrund:
Ein SSW-Antrag, dem sich zwischenzeitlich
SPD und Grüne angeschlossen haben, fordert den Landtag und die
Landesregierung auf, sich gegen die geplante
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union
einzusetzen.
Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres den
Entwurf einer Regelung vorgelegt, die den
grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen
ermöglichen soll. Dazu sollen befristete
Dienstleistungen, etwa im pflegerischen Bereich oder in
der Baubranche, zu den Bedingungen des Heimatlandes der
Arbeitnehmer und nicht zu den Bedingungen am Ort der
Leistungserbringung angeboten werden können (das so
genannte Herkunftsland-Prinzip). Die Befürchtung des SSW,
der sich unter anderem der Bundesrat, die
SPD-Bundestagsfraktion und die christdemokratische
EVP-Fraktion im Europa-Parlament angeschlossen haben:
Durch diesen Schritt könnten einheimische Werktätige
aufgrund der ausländischen Billig-Konkurrenz ihren
Arbeitsplatz verlieren; zudem würden Gesundheits- und
Sozialstandards ausgehebelt. Der EU-Ministerrat will im
Januar, das EU-Parlament im Frühjahr hierüber beraten.
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