Auf dieser Seite: Politische Bildung  –  "Kopftuch-Urteil"

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Bericht zur politischen Bildung 2004
Bericht der Landesregierung
        neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3734
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Top 50: 
Konsequenzen der Landesregierung aus dem „Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3008

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung 100. Sitzung am 14. November 2003)

Drucksache: 15/3792(neu)
-Plenarprotokoll-
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Politische Bildung: Bericht lobt Landtag

Kiel (SHL). Der Landtag hat den Regierungsbericht zur Politischen Bildung am Freitag, 17. Dezember 2004, ohne Aussprache an den Bildungsausschuss überwiesen. Das Bildungsministerium berichtet dem Parlament seit 1994 einmal pro Legislaturperiode über dieses Thema. Politische Information und Teilhabe, so heißt es in dem Report, sei notwendig, um die Identifikation mit den demokratischen Institutionen zu stärken. 

In dem umfangreichen Papier werden auch die Aktivitäten des Landtags in diesem Bereich hervorgehoben – etwa die jährlichen Veranstaltungen "Jugend im Landtag" und Altenparlament und der Besucherdienst, der jährlich 10.000 Gäste (darunter etwa 4.000 Schüler) betreut. Auch die Publikationen des Landesparlaments wie die Zeitschrift "Der Landtag" und die Internet-Zeitung "plenum-online" werden gewürdigt.

 

Hintergrund:
   Seit 1994 berichtet die Landesregierung dem Landtag einmal pro Legislaturperiode über die Politische Bildung in Schleswig-Holstein. Das zuständige Bildungsministerium betont die Notwendigkeit, die Identifikation mit den demokratischen Institutionen zu stärken und beruft sich auf eine Studie, laut der das Interesse an Politik zunehme, das Vertrauen in die politisch Handelnden jedoch sinke. Politische Bildung findet im Lande auf verschiedenen Ebenen statt:
  • Das Fach Wirtschaft/Politik wird an Schleswig-Holsteins Hauptschulen in der 8. und 9. Klasse, an den Realschulen in den Klassen 9 und 10 und am Gymnasium in der Oberstufe unterrichtet. Wöchentlich werden zwei bis drei Stunden Unterricht erteilt (als Neben- und Wahlpflichtfach beziehungsweise als Grundkurs). Seit Beginn dieses Schuljahres ist es zudem möglich, an Gymnasien einen fünfstündigen WiPo-Leistungskurs zu belegen.
  • Weitere Möglichkeiten, an der Schule Erfahrungen in politischer Teilhabe zu sammeln, besteht über die Schüler- und Elternvertretungen sowie die Schulkonferenzen, in denen Schüler, Eltern und Lehrer je ein Drittel der Stimmen haben. Der Schwerpunkt Europa schlägt sich an den Schulen beispielsweise durch Partnerschaften und Austauschprogramme nieder. Zurzeit legen 25 Europaschulen besonderen Wert auf diese Kontakte. Auch die Lehrer-Weiterbildung des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQSH) spielt hier eine Rolle.
  • Der Landtag fördert durch die jährlichen Veranstaltungen "Jugend im Landtag" und Altenparlament sowie durch seine Foren den Einblick in die parlamentarische Arbeit. Jährlich nehmen rund 10.000 Gäste (darunter etwa 4.000 Schüler) das Bildungsangebot im Landeshaus wahr. Und: "Eine Hervorhebung", so der Bericht, verdienten seine Publikationen wie die Zeitschrift "Der Landtag" und die Internet-Zeitung "plenum-online". Beide informiern über das Landesparlament und seine Arbeit.
  • Die Volkshochschulen im Lande haben im vergangenen Jahr 1.625 Kurse und 1.441 Einzelveranstaltungen über politische Themen abgehalten. Hieran nahmen über 60.000 Bürger teil.
  • Bildungsstätten wie die Akademie Sankelmark, der Jugendhof Scheersberg, die Nordsee-Akademie Leck oder das Nordkolleg Rendsburg bieten ein breites Angebot.
  • Parteinahe Bildungsträger sind etwa die Hermann-Ehlers-Akademie in Kiel, die Gustav-Heinemann-Bildungsstätte in Malente, die Friedrich-Naumann-Stiftung mit ihrem Regionalbüro in Lübeck oder die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein.
  • Die Lehrerausbildung und die politikwissenschaftliche Fachausbildung nehmen in Schleswig-Holstein die Universitäten Kiel und Flensburg vor.

Die Landeszentrale für Politische Bildung mit Sitz in Kiel veranstaltet Seminare für die fachlich interessierte Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Lehrer, Verbandsfunktionäre, Journalisten und Mandatsträger.

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Kein gesetzliches Kopftuchverbot an Schleswig-Holsteins Schulen
CDU-Antrag findet keine Mitstreiter im Plenum

Kiel (SHL). Der Landtag hat dem Ansinnen der CDU, Lehrkräften an Schleswig-Holsteins öffentlichen Schulen das Tagen eines Kopftuchs zu verbieten, erneut eine Absage erteilt. Die Forderung der Union am Mittwoch, 15. Dezember: Die Landesregierung müsse die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ziehen und das Kopftuch als Symbol des islamischen Fundamentalismus und der kulturellen Abgrenzung aus staatlichen Klassenzimmern verbannen. Rot-Grün, FDP und SSW wiesen dieses Vorhaben zurück, betonten aber, dass die Diskussion um den richtigen Weg zur Integration und zur Bekämpfung fundamentalistischer Strömungen weiter geführt werden müsse.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte 2003 entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die Kultushoheit der Bundesländer fällt. Hintergrund war die Klage einer afghanisch-stämmigen Pädagogin gegen das Land Baden-Württemberg. Nach diesem BVG-Urteil haben Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Niedersachsen Gesetze erlassen, die Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbieten. In Hessen gilt ein generelles Kopftuch-Verbot für Beamte. Berlin will alle sichtbaren religiösen Symbole, also auch christliche oder jüdische, in den Kernbereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten.

Stimmen aus dem plenum:

Sylvia Eisenberg (CDU): Muslimische Frauen werden durch das Kopftuch unterdrückt. Rot-Grün verhindert mit seiner Ablehnung eines Verbots die Integration von Musliminnen. Echte Integration bedeutet nicht Multi-Kulti, sondern die Akzeptanz der Rechte und Pflichten unserer Verfassung sowie der Traditionen von Christentum, Judentum und Aufklärung.

Henning Höppner (SPD): Es gibt zum Beispiel in Kiel und Neumünster Schulen mit über 50 Prozent Muslimen, wo das Kopftuch bei Schülerinnen eine Alltagserscheinung ist. Dieses Thema ist nicht für Stammtisch-Diskussionen geeignet, und auch die von der CDU angestoßene Leitkultur-Debatte ist nicht hilfreich.

Ekkehard Klug (FDP): Es gibt zwei Alternativen: entweder eine Neutralitätslösung mit einem allgemeinen Verbot religiöser Symbole. Oder eine Integrationslösung, die Symbole aller Religionen in einem vertretbaren Ausmaß erlaubt. Wir favorisieren die zweite Lösung. Sie macht es bereits jetzt möglich, ungeeignete Lehrer aus dem Staatsdienst auszuschließen und das Land riskiert nicht, mit einem neuen Gesetz postwendend wieder in Karlsruhe zu landen.

Irene Fröhlich (Grüne): Es gibt in Deutschland bereits 30 bis 40 Kopftuch tragende Lehrerinnen, ohne dass dies im Umfeld Anstoß erregt. Wichtig ist, dass das Kopftuch nicht unter Zwang getragen wird und dass auch durch die entsprechende Lehrerin keine religiöse Manipulation ausgeht.

Anke Spoorendonk (SSW): Kopftuch oder Kruzifix – religiöse Symbole haben in öffentlichen Schulen außer im Fach Religion nichts zu suchen. Das gebietet die besondere Vorbildfunktion, die Lehrer haben. Es gibt übrigens zurzeit in Schleswig- Holstein keine Lehrer, die von dieser Problematik betroffen sind. Am besten wäre eine bundeseinheitliche Lösung.

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD): Es geht auch darum, muslimische Schülerinnen vor dem Einfluss des Fundamentalismus zu schützen. Deswegen spreche ich mich gegen das Kopftuch im Klassenzimmer aus. Dennoch darf eine Lösung nicht vom Zaun gebrochen werden, denn auch die EU-Kommission muss noch Stellung nehmen. Die jetzige Rechtslage reicht in jedem Fall aus, um verfassungsfeindliche Staatsdiener auszuschließen.

Hintergrund:
   Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat im September 2003 entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die Kultushoheit der Bundesländer fällt. Hintergrund war die Klage der afghanisch-stämmigen Pädagogin Fereshta Ludin gegen das Land Baden-Württemberg, das ihr die Übernahme in den Schuldienst verweigert, weil sie darauf besteht, mit Kopftuch zu unterrichten. Das Kopftuch ist ein Symbol des Islams und verstößt nach Auffassung der baden- württembergischen Landesregierung gegen die religiöse Neutralitätspflicht an staatlichen Schulen. Ludin hingegen beruft sich auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.
   Die Bundesrichter betonten, das Kopftuch in der Schule stelle zwar nicht grundsätzlich eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht dar. Ein Unterricht mit Kopftuch könne aber die Schüler beeinflussen und in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.
   Nach diesem BVG-Urteil haben Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Niedersachsen Gesetze erlassen, die Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbieten. In Hessen gilt ein generelles Kopftuch-Verbot für Beamte. Berlin will alle sichtbaren religiösen Symbole, also auch christliche oder jüdische, in den Kernbereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten.
   Die CDU-Fraktion im Kieler Landtag hat die Landesregierung im Herbst vergangenen Jahres aufgefordert, ebenfalls ein entsprechendes Gesetz zu formulieren. Der Bildungsausschuss spricht sich mit rot-grüner Mehrheit gegen ein "Kopftuch-Verbot" in Schleswig-Holstein aus.

mehr Informationen: plenum-online, November 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november03/
texte/18_36_schulgesetz_kopftuchurteil.htm)

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