Top 43:
Bericht zur politischen Bildung 2004
Bericht der Landesregierung
neu: ohne Aussprache |
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Top 50:
Konsequenzen der
Landesregierung aus dem „Kopftuch-Urteil" des
Bundesverfassungsgerichtes
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3008
Bericht
und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
(Ausschussüberweisung 100. Sitzung am 14. November 2003) |
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Politische
Bildung: Bericht lobt Landtag Kiel
(SHL). Der Landtag hat den Regierungsbericht zur Politischen
Bildung am Freitag, 17. Dezember 2004, ohne Aussprache an
den Bildungsausschuss überwiesen. Das Bildungsministerium
berichtet dem Parlament seit 1994 einmal pro
Legislaturperiode über dieses Thema. Politische Information
und Teilhabe, so heißt es in dem Report, sei notwendig, um
die Identifikation mit den demokratischen Institutionen zu
stärken. In
dem umfangreichen Papier werden auch die Aktivitäten des
Landtags in diesem Bereich hervorgehoben – etwa die
jährlichen Veranstaltungen "Jugend im Landtag"
und Altenparlament und der Besucherdienst, der jährlich
10.000 Gäste (darunter etwa 4.000 Schüler) betreut. Auch
die Publikationen des Landesparlaments wie die Zeitschrift
"Der Landtag" und die Internet-Zeitung "plenum-online"
werden gewürdigt.
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Hintergrund:
Seit 1994 berichtet die
Landesregierung dem Landtag einmal pro Legislaturperiode
über die Politische Bildung in Schleswig-Holstein. Das
zuständige Bildungsministerium betont die Notwendigkeit,
die Identifikation mit den demokratischen Institutionen zu
stärken und beruft sich auf eine Studie, laut der das
Interesse an Politik zunehme, das Vertrauen in die
politisch Handelnden jedoch sinke. Politische Bildung
findet im Lande auf verschiedenen Ebenen statt:
- Das Fach
Wirtschaft/Politik wird an Schleswig-Holsteins
Hauptschulen in der 8. und 9. Klasse, an den
Realschulen in den Klassen 9 und 10 und am Gymnasium
in der Oberstufe unterrichtet. Wöchentlich werden
zwei bis drei Stunden Unterricht erteilt (als Neben-
und Wahlpflichtfach beziehungsweise als Grundkurs).
Seit Beginn dieses Schuljahres ist es zudem möglich,
an Gymnasien einen fünfstündigen WiPo-Leistungskurs
zu belegen.
- Weitere
Möglichkeiten, an der Schule Erfahrungen in
politischer Teilhabe zu sammeln, besteht über die
Schüler- und Elternvertretungen sowie die
Schulkonferenzen, in denen Schüler, Eltern und Lehrer
je ein Drittel der Stimmen haben. Der Schwerpunkt
Europa schlägt sich an den Schulen beispielsweise
durch Partnerschaften und Austauschprogramme nieder.
Zurzeit legen 25 Europaschulen besonderen Wert auf
diese Kontakte. Auch die Lehrer-Weiterbildung des
Instituts für Qualitätsentwicklung (IQSH) spielt
hier eine Rolle.
- Der Landtag fördert
durch die jährlichen Veranstaltungen "Jugend im
Landtag" und Altenparlament sowie durch seine
Foren den Einblick in die parlamentarische Arbeit.
Jährlich nehmen rund 10.000 Gäste (darunter etwa
4.000 Schüler) das Bildungsangebot im Landeshaus
wahr. Und: "Eine Hervorhebung", so der
Bericht, verdienten seine Publikationen wie die
Zeitschrift "Der Landtag" und die
Internet-Zeitung "plenum-online". Beide
informiern über das Landesparlament und seine Arbeit.
- Die Volkshochschulen
im Lande haben im vergangenen Jahr 1.625 Kurse und
1.441 Einzelveranstaltungen über politische Themen
abgehalten. Hieran nahmen über 60.000 Bürger teil.
- Bildungsstätten wie
die Akademie Sankelmark, der Jugendhof Scheersberg,
die Nordsee-Akademie Leck oder das Nordkolleg
Rendsburg bieten ein breites Angebot.
- Parteinahe
Bildungsträger sind etwa die Hermann-Ehlers-Akademie
in Kiel, die Gustav-Heinemann-Bildungsstätte in
Malente, die Friedrich-Naumann-Stiftung mit ihrem
Regionalbüro in Lübeck oder die
Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein.
- Die Lehrerausbildung
und die politikwissenschaftliche Fachausbildung nehmen
in Schleswig-Holstein die Universitäten Kiel und
Flensburg vor.
Die Landeszentrale für
Politische Bildung mit Sitz in Kiel veranstaltet Seminare
für die fachlich interessierte Öffentlichkeit, wie zum
Beispiel Lehrer, Verbandsfunktionäre, Journalisten und
Mandatsträger.
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Kein
gesetzliches Kopftuchverbot an Schleswig-Holsteins Schulen
CDU-Antrag findet keine
Mitstreiter im Plenum
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Kiel (SHL). Der Landtag hat dem Ansinnen der
CDU, Lehrkräften an Schleswig-Holsteins öffentlichen Schulen
das Tagen eines Kopftuchs zu verbieten, erneut eine Absage
erteilt. Die Forderung der Union am Mittwoch, 15. Dezember: Die
Landesregierung müsse die Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes ziehen und das Kopftuch als Symbol
des islamischen Fundamentalismus und der kulturellen Abgrenzung
aus staatlichen Klassenzimmern verbannen. Rot-Grün, FDP und SSW
wiesen dieses Vorhaben zurück, betonten aber, dass die
Diskussion um den richtigen Weg zur Integration und zur
Bekämpfung fundamentalistischer Strömungen weiter geführt
werden müsse.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte 2003
entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im Klassenzimmer
ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die Kultushoheit der
Bundesländer fällt. Hintergrund war die Klage einer
afghanisch-stämmigen Pädagogin gegen das Land
Baden-Württemberg. Nach diesem BVG-Urteil haben Bayern,
Baden-Württemberg, das Saarland und Niedersachsen Gesetze
erlassen, die Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs im
Unterricht verbieten. In Hessen gilt ein generelles
Kopftuch-Verbot für Beamte. Berlin will alle sichtbaren
religiösen Symbole, also auch christliche oder jüdische, in
den Kernbereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten.
Stimmen aus dem plenum:
Sylvia Eisenberg (CDU): Muslimische
Frauen werden durch das Kopftuch unterdrückt. Rot-Grün
verhindert mit seiner Ablehnung eines Verbots die Integration
von Musliminnen. Echte Integration bedeutet nicht Multi-Kulti,
sondern die Akzeptanz der Rechte und Pflichten unserer
Verfassung sowie der Traditionen von Christentum, Judentum und
Aufklärung.
Henning Höppner (SPD): Es gibt
zum Beispiel in Kiel und Neumünster Schulen mit über 50
Prozent Muslimen, wo das Kopftuch bei Schülerinnen eine
Alltagserscheinung ist. Dieses Thema ist nicht für Stammtisch-Diskussionen
geeignet, und auch die von der CDU angestoßene
Leitkultur-Debatte ist nicht hilfreich.
Ekkehard Klug (FDP): Es gibt zwei
Alternativen: entweder eine Neutralitätslösung mit einem
allgemeinen Verbot religiöser Symbole. Oder eine
Integrationslösung, die Symbole aller Religionen in einem
vertretbaren Ausmaß erlaubt. Wir favorisieren die zweite
Lösung. Sie macht es bereits jetzt möglich, ungeeignete Lehrer
aus dem Staatsdienst auszuschließen und das Land riskiert
nicht, mit einem neuen Gesetz postwendend wieder in Karlsruhe zu
landen.
Irene Fröhlich (Grüne): Es gibt
in Deutschland bereits 30 bis 40 Kopftuch tragende Lehrerinnen,
ohne dass dies im Umfeld Anstoß erregt. Wichtig ist, dass das
Kopftuch nicht unter Zwang getragen wird und dass auch durch die
entsprechende Lehrerin keine religiöse Manipulation ausgeht.
Anke Spoorendonk (SSW): Kopftuch oder
Kruzifix – religiöse Symbole haben in öffentlichen Schulen
außer im Fach Religion nichts zu suchen. Das gebietet die
besondere Vorbildfunktion, die Lehrer haben. Es gibt übrigens
zurzeit in Schleswig- Holstein keine Lehrer, die von dieser
Problematik betroffen sind. Am besten wäre eine
bundeseinheitliche Lösung.
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD):
Es geht auch darum, muslimische Schülerinnen vor dem Einfluss
des Fundamentalismus zu schützen. Deswegen spreche ich mich
gegen das Kopftuch im Klassenzimmer aus. Dennoch darf eine
Lösung nicht vom Zaun gebrochen werden, denn auch die
EU-Kommission muss noch Stellung nehmen. Die jetzige Rechtslage
reicht in jedem Fall aus, um verfassungsfeindliche Staatsdiener
auszuschließen.
Hintergrund:
Das
Bundesverfassungsgericht (BVG) hat im September 2003
entschieden, dass die Frage, ob eine Lehrerin im
Klassenzimmer ein Kopftuch tragen darf oder nicht, in die
Kultushoheit der Bundesländer fällt. Hintergrund war die
Klage der afghanisch-stämmigen Pädagogin Fereshta Ludin
gegen das Land Baden-Württemberg, das ihr die Übernahme
in den Schuldienst verweigert, weil sie darauf besteht,
mit Kopftuch zu unterrichten. Das Kopftuch ist ein Symbol
des Islams und verstößt nach Auffassung der baden-
württembergischen Landesregierung gegen die religiöse
Neutralitätspflicht an staatlichen Schulen. Ludin
hingegen beruft sich auf die grundgesetzlich geschützte
Religionsfreiheit.
Die Bundesrichter betonten, das Kopftuch in
der Schule stelle zwar nicht grundsätzlich eine
Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht dar. Ein
Unterricht mit Kopftuch könne aber die Schüler
beeinflussen und in das Erziehungsrecht der Eltern
eingreifen.
Nach diesem BVG-Urteil haben Bayern,
Baden-Württemberg, das Saarland und Niedersachsen Gesetze
erlassen, die Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs im
Unterricht verbieten. In Hessen gilt ein generelles
Kopftuch-Verbot für Beamte. Berlin will alle sichtbaren
religiösen Symbole, also auch christliche oder jüdische,
in den Kernbereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten.
Die CDU-Fraktion im Kieler Landtag hat die
Landesregierung im Herbst vergangenen Jahres aufgefordert,
ebenfalls ein entsprechendes Gesetz zu formulieren. Der
Bildungsausschuss spricht sich mit rot-grüner Mehrheit
gegen ein "Kopftuch-Verbot" in
Schleswig-Holstein aus.
mehr
Informationen: plenum-online, November
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november03/
texte/18_36_schulgesetz_kopftuchurteil.htm)
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