In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Landesaufnahmegesetz, 2. Lesung (Top 9; Drs. 15/3751, 15/3821); Gerichtspräsidiums- wahl 2. Lesung (Top 13; Drs. 15/3578, 15/3825); Verjährungsrecht, 1. Lesung (Top 18; Drs. 15/3801); Hafenanlagen-Sicherheit, 1. Lesungen (Top 21/25; Drs. 15/3838 / 15/3858); Kinder- und Jugendkriminalität (Top 61;  Drs. 15/1713, 15/3827)


  Aufnahmegesetz:  Schleswig- Holstein übernimmt ab 2005 einen Teil der illegal nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge und wird sie - wenn möglich - direkt in den Kommunen unterbringen. Diese Änderung des Landes- Aaufnahmegesetzes beschloss der Landtag einstimmig. Damit wird den Flüchtlingen ein Zwischenstopp in der Erst-Aufnahme-Einrichtung des Landes erspart. Hintergrund: Das neue Bundes-Zuwanderungsgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt, sieht erstmals eine Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer auf die Länder vor. Der Bund rechnet mit etwa 20.000 Flüchtlingen jährlich. Davon müsste Schleswig-Holstein nach der Länderquote etwa 650 unterbringen. Wie viele Menschen wirklich nach Deutschland flüchten, ist unklar.

mehr Infos: plenum-online, November 2004

  Verjährungsrecht:  Das schleswig-holsteinische Landesrecht soll an das geänderte Verjährungsrecht des Bundes und andere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angepasst werden. Die Gesetzesvorlage der Regierung wurde vom Landtag nach Erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Hintergrund: Das Verjährungsrecht im BGB wurde zum 1. Januar 2002 grundlegend überarbeitet. Beispiel: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur noch drei Jahre (bisher 30). Mit der inhaltlichen Reform änderte der Bund auch die Nummerierung vieler Vorschriften. Folge: Im Landesrecht wird noch auf Bundesvorschriften verwiesen, die es so nicht mehr gibt. Das will die Regierung korrigieren.

  Gerichtspräsidien: Bei der Wahl der Gerichtspräsidien in Schleswig- Holstein haben kleinere Gruppen in der Richterschaft künftig größere Chancen. Ein vom Landtag beschlossenes „Gerichts- Präsidiumswahlgesetz" sieht vor, das die Wahl im Bedarfsfall nach dem Verhältniswahlrecht erfolgt. Gibt es keinen Bedarf, kommt wie bisher das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung. Für den Gesetzentwurf, den die Regierung vorgelegt hatte, stimmten SPD, Grüne und SSW. CDU und FDP lehnten die Vorlage ab. Hintergrund: Das Gerichtsverfassungsgesetz des Bundes erlaubt den Ländern, bei der Präsidienwahl vom Grundsatz des Mehrheitsprinzips abzurücken und andere Verfahren zuzulassen. Das Präsidium, das auf vier Jahre gewählt wird, besetzt etwa die Spruchkörper und entscheidet damit über den Einsatz der Richter.

mehr Infos: plenum-online, August 2004

  Hafenanlagen: Das Sicherheitspersonal in den Häfen soll regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Das sehen Gesetzentwürfe von SPD und Grünen sowie CDU und FDP vor. Der Landtag überwies die Vorlagen zur Änderung des "Hafenanlagen- Sicherheitsgesetzes" (HaSig) an die Ausschüsse Innen und Recht sowie Wirtschaft. Einig sind sich die Antragsteller darin, dass in den Häfen insbesondere die Beauftragten für Gefahrenabwehr und ihr Personal überprüft werden sollen - etwa durch Anfragen beim Landeskriminalamt. CDU und FDP möchten zudem die Zuständigkeit für die Hafensicherheit vom Innen- in das Wirtschaftsministerium verlagern und die Hafenbetreiber von Gebühren entlasten. Das HaSig gilt seit Juni und legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Betroffen sind 60 der landesweit 96 Hafenanlagen. 

  Kinder- und Jugendkriminalität: Der Landtag hat mehrheitlich eine Verschärfung des Jugendstrafrechts abgelehnt. Das Jugendstrafrecht solle vorrangig der Erziehung dienen, heißt es in einem Antrag, der "weitgehend" einstimmig (so Landtagsvizepräsident Stritzl) beschlossen wurde. Hintergrund: Die CDU hatte im Frühjahr 2002 einen Antrag zur "Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität" vorgelegt. Darin forderte sie unter anderem ein schärferes Strafrecht und die Einrichtung von geschlossenen Heimen in Norddeutschland. Der Antrag wurde federführend im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Er empfahl dem Landtag mehrheitlich, einen rot-grünen Änderungsantrag (Umdruck 15/5112) anzunehmen in der . In ihm werden geschlossene Heime abgelehnt. Derweil steigt die Jugendkriminalität. Im Jahr 2003 ermittelte die Landespolizei mehr als 25.000 Tatverdächtige unter 21. Auf ihr Konto gingen nahezu 60 Prozent aller Raubtaten und 41 Prozent der gefährlichen Körperverletzungen. 


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Landesaufnahmegesetz
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Gerichtspräsidiumswahl
 (Kurzmeldung)
Landespressegesetz
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1. Lesungen:

Juristische Staatsprüfungen
Justizverwaltungskosten
Mitbestimmung in Kitas
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Verjährungsrecht
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Bundesbesoldung
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