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Landesaufnahmegesetz,
2. Lesung
(Top 9; Drs. 15/3751,
15/3821); Gerichtspräsidiums- wahl 2. Lesung
(Top 13; Drs. 15/3578,
15/3825);
Verjährungsrecht, 1.
Lesung (Top
18; Drs. 15/3801);
Hafenanlagen-Sicherheit, 1.
Lesungen (Top
21/25; Drs. 15/3838
/ 15/3858);
Kinder- und Jugendkriminalität (Top 61; Drs. 15/1713,
15/3827)
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Aufnahmegesetz:
Schleswig- Holstein übernimmt
ab 2005 einen Teil der illegal nach Deutschland eingereisten
Flüchtlinge und wird sie - wenn möglich - direkt in den Kommunen
unterbringen. Diese Änderung des Landes- Aaufnahmegesetzes
beschloss der Landtag einstimmig. Damit wird den
Flüchtlingen ein Zwischenstopp in der Erst-Aufnahme-Einrichtung
des Landes erspart. Hintergrund: Das neue
Bundes-Zuwanderungsgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt,
sieht erstmals eine Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
auf die Länder vor. Der Bund rechnet mit etwa 20.000
Flüchtlingen jährlich. Davon müsste Schleswig-Holstein nach der
Länderquote etwa 650 unterbringen. Wie viele Menschen wirklich
nach Deutschland flüchten, ist unklar.
mehr Infos: plenum-online,
November
2004
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Verjährungsrecht: Das
schleswig-holsteinische Landesrecht soll an das geänderte
Verjährungsrecht des Bundes und andere Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angepasst werden. Die
Gesetzesvorlage der Regierung wurde vom Landtag nach Erster
Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen.
Hintergrund: Das Verjährungsrecht im BGB wurde zum 1.
Januar 2002 grundlegend überarbeitet. Beispiel: Die
regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur noch drei Jahre
(bisher 30). Mit der inhaltlichen Reform änderte der Bund
auch die Nummerierung vieler Vorschriften. Folge: Im
Landesrecht wird noch auf Bundesvorschriften verwiesen, die
es so nicht mehr gibt. Das will die Regierung korrigieren.
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Gerichtspräsidien: Bei
der Wahl der Gerichtspräsidien in Schleswig- Holstein haben
kleinere Gruppen in der Richterschaft künftig größere
Chancen. Ein vom Landtag beschlossenes „Gerichts- Präsidiumswahlgesetz"
sieht vor, das die Wahl im Bedarfsfall nach dem
Verhältniswahlrecht erfolgt. Gibt es keinen Bedarf, kommt
wie bisher das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung. Für den
Gesetzentwurf, den die Regierung vorgelegt hatte, stimmten SPD,
Grüne und SSW. CDU und FDP lehnten die
Vorlage ab. Hintergrund: Das Gerichtsverfassungsgesetz des
Bundes erlaubt den Ländern, bei der Präsidienwahl vom
Grundsatz des Mehrheitsprinzips abzurücken und andere
Verfahren zuzulassen. Das Präsidium, das auf vier Jahre
gewählt wird, besetzt etwa die Spruchkörper und
entscheidet damit über den Einsatz der Richter.
mehr Infos: plenum-online,
August
2004
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Hafenanlagen: Das
Sicherheitspersonal in den Häfen soll regelmäßig auf ihre
Zuverlässigkeit überprüft werden. Das sehen Gesetzentwürfe von SPD
und Grünen sowie CDU und FDP vor. Der Landtag überwies die Vorlagen
zur Änderung des "Hafenanlagen- Sicherheitsgesetzes" (HaSig) an
die Ausschüsse Innen und Recht sowie Wirtschaft. Einig sind sich die Antragsteller darin, dass in
den Häfen insbesondere die Beauftragten für Gefahrenabwehr und ihr
Personal überprüft werden sollen - etwa durch Anfragen beim
Landeskriminalamt. CDU und FDP möchten zudem die Zuständigkeit für
die Hafensicherheit vom Innen- in das Wirtschaftsministerium verlagern
und die Hafenbetreiber von Gebühren entlasten. Das HaSig gilt seit Juni
und legt fest, wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.
Betroffen sind 60 der landesweit 96 Hafenanlagen.
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Kinder-
und Jugendkriminalität: Der
Landtag hat mehrheitlich eine Verschärfung des Jugendstrafrechts
abgelehnt. Das Jugendstrafrecht solle vorrangig der Erziehung dienen,
heißt es in einem Antrag, der "weitgehend" einstimmig (so
Landtagsvizepräsident Stritzl) beschlossen wurde.
Hintergrund: Die CDU hatte im Frühjahr 2002 einen Antrag zur "Bekämpfung
der Kinder- und Jugendkriminalität" vorgelegt. Darin forderte sie
unter anderem ein schärferes Strafrecht und die Einrichtung von
geschlossenen Heimen in Norddeutschland. Der Antrag wurde federführend im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Er empfahl dem Landtag
mehrheitlich, einen rot-grünen Änderungsantrag (Umdruck 15/5112)
anzunehmen in der . In ihm
werden geschlossene Heime abgelehnt. Derweil steigt die
Jugendkriminalität. Im Jahr 2003 ermittelte die Landespolizei mehr als
25.000 Tatverdächtige unter 21. Auf ihr Konto gingen nahezu 60 Prozent
aller Raubtaten und 41 Prozent der gefährlichen Körperverletzungen.
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