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Lehramt:
Diplom-Lehrer aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU)
dürfen unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch in
schleswig-holsteinischen Schulen unterrichten. Das sieht ein
Gesetz zur Umsetzung einer EG-Richtlinie für Lehrämter vor, das
der Landtag am Mittwoch, 15. Dezember, nach Zweiter Lesung
einstimmig verabschiedete. Das Gesetz war von der Regierung
vorgelegt und federführend vom Bildungsausschuss beraten worden.
Ein Lehrer-Diplom (mindestens drei Jahre Hochschulausbildung in
zwei Unterrichtsfächern) wird einer Befähigung zum Lehrerjob in
Schleswig-Holstein allerdings nur gleichgestellt, wenn der
Antragsteller EU-Bürger ist und die nötigen Kenntnisse der
deutschen Sprache besitzt. Bei Zweifeln an der Qualifikation kann
etwa eine Eignungsprüfung verlangt werden.
mehr Infos: plenum-online,
November
2004
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OECD: Die
Regierung soll den Landtag im Januar über die Ergebnisse
des OECD-Länderberichts zur frühkindlichen Betreuung,
Bildung und Erziehung informieren. Der Berichtsantrag, den
SPD und Grüne vorgelegt hatten, wurde einmütig
angenommen. Die OECD hatte im November die sogenannte
Baby-Pisa-Studie vorgelegt und mit Blick auf die Ergebnisse
in Deutschland mehr Investitionen in frühkindliche Bildung
und mehr Qualität bei der Ausbildung von
Kindergarten-Erziehern angemahnt. Die Studie, die sich auf
Kinder von der Geburt bis zum Grundschulalter bezieht,
basiert auf Daten aus fünf Bundesländern.
Schleswig-Holstein ist nicht dabei. Landesweit gibt es 1.635
Kindertageseinrichtungen mit fast 94.000 Plätzen.
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Hochschulzulassung: Die
Hochschulen dürfen mehr Studienplätze selbst vergeben und
sollen bei der Auswahl der Bewerber zuerst auf deren
Leistung schauen. Eine entsprechende Änderung des
Hochschulzulassungsgesetzes haben SPD, CDU, Grüne und SSW
beantragt. Ihren Gesetzentwurf überwies der Landtag an den
Bildungsausschuss und denj Innen- und Rechtsausschuss.
Hintergrund ist die 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes
des Bundes. Sie sieht vor, dass die Hochschulen bereits ab
Wintersemester 2005/06 in bestimmten Studiengängen 60
Prozent der Plätze selbst besetzen dürfen. Bisher waren es
nur gut 20 Prozent. Nach welchen Kriterien die Plätze
vergeben werden, müssen die Länder regeln. In
Schleswig-Holstein soll die Qualifikation der Bewerber an
erster Stelle stehen. Weitere Kriterien sind etwa eine
Berufsausbildung oder das Ergebnis eines Bewerbergesprächs.
Betroffen sind Studiengänge, um die sich die ZVS
(Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätze)
kümmert, darunter die Medizinstudiengänge in Kiel und
Lübeck.
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Patentverwertungs-Agentur: Die
Regierung soll prüfen, ob das Land die Patentverwertungsagentur (PVA)
weiter fördern kann. Diesen Prüfauftrag beschloss der Landtag mit Stimmen
von SPD, Grünen. CDU und FDP lehnten die entschärfte
Version des ursprünglichen FDP-Antrags ab. Die Liberalen hatten die
Regierung aufgefordert, die Agentur der schleswig-holsteinischen
Hochschulen auf jeden Fall weiter zu unterstützen. Hintergrund: Der
Bund fördert die PVA bis Ende 2006, das Land bisher nur bis Ende 2004.
Die Agentur hat seit ihrer Gründung (Februar 2002) mehr als 180
Erfindungen aus Hochschulen betreut. Von 74 angemeldeten Patenten wurden
bisher elf erteilt.
mehr Infos: plenum-online,
September
2004
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