Bundesbesoldung:
Die Minister und
Staatssekretäre in Schleswig-Holstein sollen dauerhaft auf bisher
nur ausgesetzte Gehaltserhöhungen verzichten. Das sieht ein
Regierungsentwurf zur Änderung eines Gesetzes zum
Bundesbesoldungrecht vor, den der Landtag ohne Aussprache an die Ausschüsse
für Finanzen sowie Innen und Recht überwies. Hintergrund: Ohne die Gesetzesnovelle würde zum 1.
Januar 2005 für einige Spitzenkräfte des Landes (Minister,
Staatssekretäre, Rechnungshof-Präsident) automatisch eine
Gehaltserhöhung um die 4,4 Prozent erfolgen, auf die im Zuge der
Nullrunden 2003 und 2004 verzichtet worden war. Die
Bundesregierung hat bereits endgültig auf den Nachschlag
verzichtet. Diese Regelung schloss nur die Ministerpräsidenten
der Länder ein. Für die anderen Spitzenkräfte muss der Landtag
eine eigene gesetzliche Regelung schaffen.
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Landesrechnungshof: Der
Landesrechnungshof (LRH) hat im Haushaltsjahr 2002
ordentlich gewirtschaftet. Das stellte der Landtag fest und
erteilte dem LRH damit die nach der Landeshaushaltsordnung (LHO)
nötige Entlastung für dieses Haushaltsjahr. Die
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, der Einnahmen wie
Ausgaben des LRH unter die Lupe genommen hatte, wurde
einstimmig
angenommen. Der LRH, der unabhängig ist, überwacht mit
knapp 100 Mitarbeitern die gesamte Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Landes. Er sucht dabei laut LHO nach
der zweckmäßigsten, wirtschaftlichsten und einfachsten
Gestaltung der öffentliche Verwaltung. Er ist auch
zuständig, soweit Stellen außerhalb der Landesbehörden
Landesmittel erhalten oder Landesvermögen oder Landesmittel
verwalten.
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Kommunale Einnahmen: Die
Landesregierung soll den Landtag im Januar über die
voraussichtliche Entwicklung der kommunalen Einnahmen
informieren. Der rot-grüne Berichtsantrag wurde einmütig
angenommen. Im Zentrum des Berichts soll die Kassenlage der
schleswig-holsteinischen und anderer Kreise, Städte und
Gemeinden in den Jahren 2004 und 2005 stehen. Derzeit geht
vielen Kommunen das Geld aus. In Schleswig-Holstein haben
alle vier kreisfreien Städte (Kiel, Lübeck, Neumünster,
Flensburg), neun der elf Kreise und acht der 16
Mittelstädte teils große Haushaltslöcher, die sich auf
315 Millionen Euro summieren. Etwas hoffen lässt dagegen
die Gewerbesteuer. Nach dem Einbruch 2002 steigen hier die
Einnahmen.
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Radverkehr: Die
Belange des Radverkehrs sind bei der Verkehrspolitik des Landes in
besonderem Maße zu berücksichtigen. Das ist einer der Kernpunkte eines
rot-grünen Antrags, den der Landtag mehrheitlich beschloss. SPD,
Grüne und SSW stimmten für das Maßnahmen-Paket zur
Förderung des Radverkehrs, CDU und FDP dagegen.
In dem Antrag wird die Landesregierung unter anderem verpflichtet, für
Radfahrer eine dem Autoverkehr vergleichbare Infrastruktur zu schaffen
und in einer landesweiten Kampagne die Vorteile des Radverkehrs deutlich
zu machen. Und: "Der Landtag und die Landesbehörden sollen mit
zweckmäßigen Fahrrad-Abstellanlagen Vorbildfunktion übernehmen."
In Schleswig-Holstein haben 80 Prozent der Bundesstraßen (1.270
Kilometer) und 50 Prozent der Landesstraßen (2.088 Kilometer) einen
Radweg.
mehr Infos: plenum-online,
Juni 2004
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