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Auf
dieser Seite: Verwaltungsgesetz
– Beamtengesetz
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Top 07:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/335
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005)
Änderungsantrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – 16/455 |
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Top 08:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/255
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005)
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN und der
Abgeordneten des SSW – 16/460 |
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Trotz rechtsstaatlicher
Bedenken:
Rasterfahndung weiterhin möglich
Koalition setzt sich gegen
heftige Kritik
der Opposition durch
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Kiel (SHL/14.12.).
Auch in Schleswig-Holstein können Polizei und Justiz weiterhin
im Rahmen einer Rasterfahndung die gespeicherten Daten der
Bürger abgleichen. Die unbefristete Verlängerung der zum
Jahresende auslaufenden Regelung sei angesichts einer nach wie
vor bestehenden Bedrohung durch Terroristen notwendig, erklärte
Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Debatte über eine
entsprechende Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Dem
stimmten die Fraktionen von CDU und SPD zu. Die Opposition
hingegen übte heftige Kritik: Der Schritt sei rechtsstaatlich
bedenklich, und die zu erwartenden Ermittlungserfolge seien
gering.
Der Landtag hatte diese Fahndungsmethode kurz
nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in
Schleswig-Holstein eingeführt. Von 2001 bis 2003 hatten die
Behörden einen Datenabgleich bei 12.000 Menschen im Lande
vorgenommen, um so genannte "Schläfer", also
potentielle Terroristen in der Wartschleife, aufzuspüren.
Hierbei wurden keine gefährlichen Personen im Lande ausfindig
gemacht.
Koalition: Deutschland ist "Teil eines Gefahrenraumes"
Dennoch will Schwarz-Rot diese Möglichkeit
weiterhin offen halten. Nur durch die "möglichst effektive
Bekämpfung" der organisierten Kriminalität und des
internationalen Terrorismus könne die Bevölkerung effektiv
geschützt werden, betonte Peter Lehnert (CDU). Alle
rechtsstaatlichen Maßgaben würden dabei eingehalten. Thomas
Rother (SPD) wies auf die Anschläge von Madrid, London, Djerba
und Sharm-el-Sheik hin. Diese zeigten, dass auch Deutschland
"Teil eines Gefahrenraumes" sei. Das gelte
insbesondere mit Blick auf die Fußball-WM im nächsten Jahr.
Und: Ein Ausscheren Schleswig-Holsteins aus der Linie aller
anderen Bundesländer gefährde die Gesamt-Position
Deutschlands. Die Maßnahme sei nur als "Ultima Ratio"
und mit richterlicher Genehmigung möglich, ergänzte Minister
Stegner.
Demgegenüber unterstrich Wolfgang Kubicki
(FDP), dass es seit 2003 im Lande keine Rasterfahndung mehr
gegeben habe. Die Methode habe sich also nicht als tauglich
erwiesen. Das liege daran, dass es " keine typischen
Personenraster für Terroristen" gebe. Anne Lütkes
(Grüne) warf der Koalition vor, diese weit reichende
Entscheidung ohne Evaluierung und Expertenanhörung "eben
mal so durchzuwinken". Die ehemalige Justiministerin
kritisierte zudem eine "erhebliche Bindung" der
Arbeitskraft von Polizisten, die letztlich nur zu "Datenmüll"
führe. Die Rasterfahndung sei nur bei konkreter Gefahr
akzeptabel, meinte Anke Spoorendonk (SSW). Prinzipiell müsse
die Freiheit der Bürger bei allem staatlichem Handeln immer im
Vordergrund stehen.
E-Kommunikation wird erleichtert
Einmütig positiv reagierte der Landtag auf eine
weitere Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, die die
elektronische Kommunikation des Bürgers mit Behörden
erleichtert. Das Gesetz wurde schließlich mit den Stimmen von
CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und SSW sowie des
SPD-Abgeordneten Konrad Nabel beschlossen. Der Gegenantrag der
Opposition wurde mit den Stimmen von Schwarz-Rot bei Enthaltung
des Abgeordneten Nabel abgelehnt.
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Landtag, einen Regierungsentwurf zur
Änderung des Landesverwaltungsgesetzes unverändert
anzunehmen. CDU und SPD haben im Ausschuss für, FDP und
Grüne gegen die Vorlage votiert.
Mit dem Gesetzespaket strebt Schwarz-Rot eine
nunmehr zeitlich unbefristete Anwendung der so genannten
Rasterfahndung an. Die hatte der Landtag im Oktober 2001
als Reaktion auf die Terror-Anschläge in den USA vom 11.
September 2001 zunächst nur bis zum Jahresende 2005
erlaubt. Hiergegen regt sich Widerstand der Opposition. In
einem gemeinsamen Antrag fordern FDP, Grüne und SSW, die
Rasterfahndungs-Erlaubnis nicht zu verlängern.
In einem ersten automatisierten Datenabgleich haben
die schleswig-holsteinischen Behörden in den Jahren 2001
bis 2003 nach so genannten "Schläfern",
potenziellen Terroristen, gesucht. Diese Fahndung
erbrachte keine konkreten Hinweise. Das Innenministerium
verweist jedoch mit Blick auf die Anschläge von London
und Sharm-el-Sheik / Ägypten in diesem Sommer auf eine
"unverändert angespannte Sicherheitslage".
Mit der Gesetzes-Änderung soll außerdem die
Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden vereinfacht
werden. So soll zukünftig Wahlfreiheit zwischen dem
digitalen Informationsaustausch und der herkömmlichen
Übermittlung von Informationen per Post bestehen.
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Feuerwehr und Polizei
werden bei Heilfürsorge zur Kasse gebeten
Schwarz-Rot besiegelt
Änderung des Beamtengesetzes
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Kiel (SHL/14./12.). Nach monatelangem Tauziehen
ist es jetzt amtlich: Polizei- und Feuerwehrbeamte müssen sich
künftig mit 1,4 Prozent ihres Grundgehalts an der Heilfürsorge
beteiligen. Dies hat das Parlament mit den Stimmen von CDU und
SPD endgültig beschlossen. Die Liberalen sprachen hingegen
erneut von einem weiteren "Griff in die Tasche der Beamten,
um Kasse zu machen" und lehnten das Gesetz ab.
Gehaltskürzungen gekoppelt mit Arbeitszeitverlängerungen seien
auf Dauer demotivierend – und demotivierte Beamte könne sich
das Land nicht leisten, hieß es aus den Reihen der Freien
Demokraten.
Unbeeindruckt von der Kritik verteidigte
Innenminister Ralf Stegner (SPD) die von der Landesregierung
eingebrachte Gesetzesänderung: Die
Eigenbeteiligung entspreche der Empfehlung des
Landesrechnungshofes zur Haushaltsentlastung. Überdies sei die
finanzielle Belastung – verglichen mit anderen Beamten, die
sich privat versichern müssten –, eher gering. Im
Durchschnitt koste die Polizei- und Feuerwehrbeamten die
Heilfürsorge 31 bis 35 Euro pro Monat. Zustimmung für den
Minister kam von den Regierungsfraktionen: Mit dem Geld würde
der Beförderungsstau bei der Polizei aufgehoben, betonten
Christ- und Sozialdemokraten.
"Spardose für Kommunen"
Grüne und SSW, die sich der Stimme enthielten,
sahen angesichts der Haushaltslage keine Alternative zur
Selbstbeteiligung der Polizeibeamten an der Heilfürsorge. Sie
monierten aber die gesetzliche Gleichbehandlung der Feuerwehr
durch das Gesetz. Ihre Befürchtung: Die Mitarbeiter der
Feuerwehr könnten damit zur "reinen Spardose für die
Kommunen" werden. Ein Änderungsantrag beider Parteien
wurde wurde
mit den Stimmen von Schwarz-Rot abgelehnt.
Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als
Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich
aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter Schwierigkeiten
privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der
Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert. Von der
Reform sind rund 6.600 Polizisten und 725 Berufsfeuerwehrleute
betroffen.
Weitere
Hauptredner: Peter
Lehnert (CDU), Thomas Rother (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne
Lütkes (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Der Landtag berät in Zweiter
Lesung einen Regierungsentwurf zur Änderung des
Landesbeamtengesetzes. Ziel des Entwurfs: Polizei- und
Feuerwehrbeamte sollen sich mit 1,4 Prozent des
Grundgehalts an ihrer Heilfürsorge beteiligen – im
Schnitt wären dies nach Regierungsangaben 31 bis 35 Euro
monatlich. Dies ist Teil der von der Landesregierung
angekündigten Maßnahmen zur Sanierung des
Landeshaushalts. Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land
als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie
sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter
Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des
Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die
Pläne protestiert. Von der Reform sind rund 6.600
Polizisten und 725 Berufsfeuerwehrleute betroffen.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum
mit den Stimmen von Schwarz-Rot, bei Enthaltung der
Grünen und gegen die FDP, den Gesetzentwurf unverändert
anzunehmen.
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/10_12_beamtengesetz_oppositionsrechte.htm)
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