Auf dieser Seite: Verwaltungsgesetz  –  Beamtengesetz

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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/335
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005)
Änderungsantrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – 16/455

Drucksache: 16/402
-Plenarprotokoll-
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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/255
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005)
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – 16/460
Drucksache: 16/403
-Plenarprotokoll-
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Trotz rechtsstaatlicher Bedenken:
Rasterfahndung weiterhin möglich

Koalition setzt sich gegen heftige Kritik 
der Opposition durch

Kiel (SHL/14.12.). Auch in Schleswig-Holstein können Polizei und Justiz weiterhin im Rahmen einer Rasterfahndung die gespeicherten Daten der Bürger abgleichen. Die unbefristete Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Regelung sei angesichts einer nach wie vor bestehenden Bedrohung durch Terroristen notwendig, erklärte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Debatte über eine entsprechende Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Dem stimmten die Fraktionen von CDU und SPD zu. Die Opposition hingegen übte heftige Kritik: Der Schritt sei rechtsstaatlich bedenklich, und die zu erwartenden Ermittlungserfolge seien gering.

Der Landtag hatte diese Fahndungsmethode kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Schleswig-Holstein eingeführt. Von 2001 bis 2003 hatten die Behörden einen Datenabgleich bei 12.000 Menschen im Lande vorgenommen, um so genannte "Schläfer", also potentielle Terroristen in der Wartschleife, aufzuspüren. Hierbei wurden keine gefährlichen Personen im Lande ausfindig gemacht.

Koalition: Deutschland ist "Teil eines Gefahrenraumes" 

Dennoch will Schwarz-Rot diese Möglichkeit weiterhin offen halten. Nur durch die "möglichst effektive Bekämpfung" der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus könne die Bevölkerung effektiv geschützt werden, betonte Peter Lehnert (CDU). Alle rechtsstaatlichen Maßgaben würden dabei eingehalten. Thomas Rother (SPD) wies auf die Anschläge von Madrid, London, Djerba und Sharm-el-Sheik hin. Diese zeigten, dass auch Deutschland "Teil eines Gefahrenraumes" sei. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Fußball-WM im nächsten Jahr. Und: Ein Ausscheren Schleswig-Holsteins aus der Linie aller anderen Bundesländer gefährde die Gesamt-Position Deutschlands. Die Maßnahme sei nur als "Ultima Ratio" und mit richterlicher Genehmigung möglich, ergänzte Minister Stegner.

Demgegenüber unterstrich Wolfgang Kubicki (FDP), dass es seit 2003 im Lande keine Rasterfahndung mehr gegeben habe. Die Methode habe sich also nicht als tauglich erwiesen. Das liege daran, dass es " keine typischen Personenraster für Terroristen" gebe. Anne Lütkes (Grüne) warf der Koalition vor, diese weit reichende Entscheidung ohne Evaluierung und Expertenanhörung "eben mal so durchzuwinken". Die ehemalige Justiministerin kritisierte zudem eine "erhebliche Bindung" der Arbeitskraft von Polizisten, die letztlich nur zu "Datenmüll" führe. Die Rasterfahndung sei nur bei konkreter Gefahr akzeptabel, meinte Anke Spoorendonk (SSW). Prinzipiell müsse die Freiheit der Bürger bei allem staatlichem Handeln immer im Vordergrund stehen.

E-Kommunikation wird erleichtert

Einmütig positiv reagierte der Landtag auf eine weitere Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, die die elektronische Kommunikation des Bürgers mit Behörden erleichtert. Das Gesetz wurde schließlich mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und SSW sowie des SPD-Abgeordneten Konrad Nabel beschlossen. Der Gegenantrag der Opposition wurde mit den Stimmen von Schwarz-Rot bei Enthaltung des Abgeordneten Nabel abgelehnt.

Hintergrund:
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag, einen Regierungsentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes unverändert anzunehmen. CDU und SPD haben im Ausschuss für, FDP und Grüne gegen die Vorlage votiert.
  Mit dem Gesetzespaket strebt Schwarz-Rot eine nunmehr zeitlich unbefristete Anwendung der so genannten Rasterfahndung an. Die hatte der Landtag im Oktober 2001 als Reaktion auf die Terror-Anschläge in den USA vom 11. September 2001 zunächst nur bis zum Jahresende 2005 erlaubt. Hiergegen regt sich Widerstand der Opposition. In einem gemeinsamen Antrag fordern FDP, Grüne und SSW, die Rasterfahndungs-Erlaubnis nicht zu verlängern.
  In einem ersten automatisierten Datenabgleich haben die schleswig-holsteinischen Behörden in den Jahren 2001 bis 2003 nach so genannten "Schläfern", potenziellen Terroristen, gesucht. Diese Fahndung erbrachte keine konkreten Hinweise. Das Innenministerium verweist jedoch mit Blick auf die Anschläge von London und Sharm-el-Sheik / Ägypten in diesem Sommer auf eine "unverändert angespannte Sicherheitslage".
  Mit der Gesetzes-Änderung soll außerdem die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden vereinfacht werden. So soll zukünftig Wahlfreiheit zwischen dem digitalen Informationsaustausch und der herkömmlichen Übermittlung von Informationen per Post bestehen.
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Feuerwehr und Polizei werden bei Heilfürsorge zur Kasse gebeten

Schwarz-Rot besiegelt Änderung des Beamtengesetzes

Kiel (SHL/14./12.). Nach monatelangem Tauziehen ist es jetzt amtlich: Polizei- und Feuerwehrbeamte müssen sich künftig mit 1,4 Prozent ihres Grundgehalts an der Heilfürsorge beteiligen. Dies hat das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD endgültig beschlossen. Die Liberalen sprachen hingegen erneut von einem weiteren "Griff in die Tasche der Beamten, um Kasse zu machen" und lehnten das Gesetz ab. Gehaltskürzungen gekoppelt mit Arbeitszeitverlängerungen seien auf Dauer demotivierend – und demotivierte Beamte könne sich das Land nicht leisten, hieß es aus den Reihen der Freien Demokraten.

Unbeeindruckt von der Kritik verteidigte Innenminister Ralf Stegner (SPD) die von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesänderung: Die Eigenbeteiligung entspreche der Empfehlung des Landesrechnungshofes zur Haushaltsentlastung. Überdies sei die finanzielle Belastung – verglichen mit anderen Beamten, die sich privat versichern müssten –, eher gering. Im Durchschnitt koste die Polizei- und Feuerwehrbeamten die Heilfürsorge 31 bis 35 Euro pro Monat. Zustimmung für den Minister kam von den Regierungsfraktionen: Mit dem Geld würde der Beförderungsstau bei der Polizei aufgehoben, betonten Christ- und Sozialdemokraten.

"Spardose für Kommunen"

Grüne und SSW, die sich der Stimme enthielten, sahen angesichts der Haushaltslage keine Alternative zur Selbstbeteiligung der Polizeibeamten an der Heilfürsorge. Sie monierten aber die gesetzliche Gleichbehandlung der Feuerwehr durch das Gesetz. Ihre Befürchtung: Die Mitarbeiter der Feuerwehr könnten damit zur "reinen Spardose für die Kommunen" werden. Ein Änderungsantrag beider Parteien wurde wurde mit den Stimmen von Schwarz-Rot abgelehnt.

Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert. Von der Reform sind rund 6.600 Polizisten und 725 Berufsfeuerwehrleute betroffen.

Weitere Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Thomas Rother (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne Lütkes (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Der Landtag berät in Zweiter Lesung einen Regierungsentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Ziel des Entwurfs: Polizei- und Feuerwehrbeamte sollen sich mit 1,4 Prozent des Grundgehalts an ihrer Heilfürsorge beteiligen – im Schnitt wären dies nach Regierungsangaben 31 bis 35 Euro monatlich. Dies ist Teil der von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen zur Sanierung des Landeshaushalts. Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert. Von der Reform sind rund 6.600 Polizisten und 725 Berufsfeuerwehrleute betroffen.
  Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von Schwarz-Rot, bei Enthaltung der Grünen und gegen die FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

mehr Informationen: plenum-online, September 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/10_12_beamtengesetz_oppositionsrechte.htm)

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